Dallas
Transporte GmbH
Hainburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
147.776,00 |
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.044,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
146.732,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
357.109,26 |
48.890,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.359,73 |
25.126,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
362,20 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
362,20 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173.749,53 |
23.763,90 |
| Aktiva |
504.885,26 |
48.890,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
202.654,82 |
47.890,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.109,97 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
154.764,79 |
-2.109,97 |
| B.
Rückstellungen |
14.821,75 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
287.408,69 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
207.404,78 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.003,91 |
|
| Summe
Passiva |
504.885,26 |
48.890,03 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und
BewertungsmethodenGemäß § 264 Abs. 1
Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus den folgenden Angaben, soweit
im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung von
Posten der Bilanz
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
Angaben zu Bilanzierungs- und
BewertungsmethodenBesonderheiten der Form des
Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer
Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und
Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
2. Angaben über Unterschiedsbeträge
bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB
3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
4. Angewandte Abschreibungsmethoden
5. Vorrätebewertung
6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung und den Grundlagen für
Währungsumrechnungen
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,- Euro wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Im Vorjahr
wurde der Anlagenspiegel integriert in der Bilanz gezeigt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert.
- Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
VerbindlichkeitenDie sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Iphigenia Dallas - Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025
festgestellt.
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