FSB Othal GmbH
Vierenstraße 10, 09484 Oberwiesenthal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Constantin Gläß seit 7.11.2025 | Geschäftsführer |
René Lötzsch seit 4.1.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Constantin GläßLGO Liftgesellschaft mbH | 50.00% |
Gregor GläßLGO Liftgesellschaft mbH | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal - FSB GmbHKurort Oberwiesenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal - FSB GmbH mit Sitz im Kurort Oberwiesen-thal ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 538 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 65 Bundeshaushaltsordnung sowie § 99 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen gilt für Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen sind. Der Jahresabschluss zum 31. Oktober 2023 wurde demzufolge nach den Deutschen Handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die allgemeinen Grundsätze nach den Regelungen des HGB gemäß § 242 ff. und § 264 ff. sowie die Sondervorschriften nach dem GmbH-Gesetz wurden beachtet. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
3. Finanzanlagen Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. 4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken lagen nicht vor. 5. flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert bewertet. 6. aktive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. 7. Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. 8. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die erwarteten Preis- und Kostenverhältnisse zum Zeitpunkt der Erfüllung der jeweiligen Rückstellung wurden bei der Bewertung, wenn nicht anders angegeben, berücksichtigt. Effekte aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 9. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Passive Rechnungsabgrenzung Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum danach sind. 11. latente Steuern Latente Steuern ergeben sich aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz und resultieren aus der unterschiedlichen Bewertung der mittel- und langfristigen Rückstellungen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,82%. Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern wird nicht in Anspruch genommen. 12. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Sonstige Angaben Zum 31.10.2023 besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 357 aus begonnenen Investitionsvorhaben. Sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft bestanden am Abschlussstichtag aus Pacht- Miet- und Leasingverträgen mit einem Gesamtbetrag von derzeit TEUR 486. D. Ergänzende Angaben I. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Anteile an der Gesellschaft werden zu 100% von der Stadt Kurort Oberwiesenthal gehalten. II. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:
Kurort Oberwiesenthal, am 12. August 2024 René Lötzsch, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.10.2023 wurde am 30.10.2024 festgestellt. |
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