Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Fashion Factory GmbHLiquidiert
Bruckstraße 30, 72393 Burladingen, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fashion Trading GmbHBurladingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2012 für Offenlegungszwecke nach § 326 HGBFashion Trading GmbH Burladingen 1. Erläuterungen zur Bilanz Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB - in der Fassung nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.5.2009 - in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die zur Erläuterung einzelner Posten der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 253 bis 256 HGB sind beachtet worden. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in EURO erfolgt in der Buchführung grundsätzlich mit dem Briefkurs (wenn aufgrund des Geschäftsvorfalls eine Fremdwährung zu beschaffen ist) oder zum Geldkurs (wenn aufgrund des Geschäftsvorfalls eine Fremdwährung zu verkaufen ist) am Tage des Geschäftsvorfalls. Die Umrechnung von Bilanzposten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, insbesondere die Berücksichtigung von seit der Erstbuchung eingetretenen Kursänderungen, ist im Rahmen der folgenden Erläuterungen der einzelnen Bilanzposten dargestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften - gegenüber dem Vorjahr unverändert - angewandt worden: Sachanlagen Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu Herstellungskosten, bei Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei den Zugängen beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 (§ 6 Abs. 2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung, in voller Höhe als Aufwand behandelt worden (vereinfachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode nach § 253 Abs. 2 HGB). Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 werden aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bis 2007 und in 2009 nach der degressiven, in 2008 und ab 2010 nach der linearen Methode mit steuerlich zulässigen Sätzen. Vorräte Die Vorräte sind, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Skonti und Anschaffungsnebenkosten sind durch pauschale Ab- bzw. Zuschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen - entfallen auf Forderungen gegen Gesellschafter EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) - sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Im Betrag der sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Nebenkosten und für externe und interne Kosten für die Aufstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen erfasst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der folgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt den Gesamtposten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Vorjahr, getrennt nach Restlaufzeiten der Rückzahlungsbeträge und die Art und Form der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten Gesamtbeträge.
davon gesicherte Beträge EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). 2. Sonstige Pflichtangaben Beziehungen zu Unternehmensorganen Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Dipl.-Ing. Textiltechnologie/-management (FH) Matthias Conzelmann Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde am 28. Februar 2013 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.02.2013 |
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