Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 17087
Vorher
Contago sfw Unternehmensberatung GmbH
Eingetragen
18.9.1990
Branche
FlugschulenBetrieb von Flughäfen und Landeplätzen für LuftfahrzeugeVermietung von Luftfahrzeugen
Gegenstand
Ausbildung und Fortbildung für die Sportpilotenlizenz und Vercharterung von Luftsportgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Jobst-Eike Spengemann
seit 25.7.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Jobst-Eike Wilhelm Spengemann
65.38%
34.62%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jobst-Eike Wilhelm Spengemann
81825 München, Blombergstraße 7
34000
65.38%
Ulrike Müller
83435 Bad Reichenhall, Salzburger Straße 71 a
18000
34.62%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alpin Fly GmbH

Feldkirchen-Westerham

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.675,00 3.967,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 2.674,00 3.966,00
B. Umlaufvermögen 0,00 412,93
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 412,93
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 89.257,97 72.300,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.932,97 76.680,22

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.587,18 26.587,18
II. Verlustvortrag 98.887,47 81.082,19
III. Jahresfehlbetrag 16.957,68 17.805,28
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 89.257,97 72.300,29
B. Rückstellungen 800,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 91.132,97 75.880,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.932,97 76.680,22

Anhang



I. Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß § 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Eine Anpassung von Bilanzposten wegen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach Einführung des BilMoG war nicht veranlasst.

  

II. Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesell-schaften (§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung erfolgte unverändert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.

Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den Vorjahreswerten ist gegeben.

  

III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Aktiva

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB).

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden keine.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 6 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Passiva

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze  verwendet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige Rückstellungen.


Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden in folgender Höhe:
  

 
Geschäftsjahr
 
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
36.275,00
 
34.348,88
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
8.638,21
 
5.712,00
Sonstige Verbindlichkeiten:
46.219,56
 
35.819,34
Gesamtsumme
91.132,97
 
75.880,22




Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (§285 Nr. 1a  und Nr. 2 HGB).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 25.954,60, im Vorjahr in Höhe von EUR 33.358,27.

  

IV. Einzelangaben zu Posten der Bilanz



Langfristige Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten i. S. v. § 42 GmbHG an Gesellschafter bestanden in folgender Höhe:
Verbindlichkeit EUR 25.954,60 (Vorjahr: EUR 33.358,27)

Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.

  

V. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB


Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführung:


Einzelvertretungsberechtigte(r) Geschäftsführer(in):

Herr Jobst Eike Spengemann



Feldkirchen-Westerham, den 21.12.2011
Gez. Jobst Eike Spengemann
(Geschäftsführer)

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt.

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