Helmut Seel Bau-GmbH
Karl-Theodor-Straße 14, 86562 Berg im Gau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Schwarz seit 9.4.2014 | Geschäftsführer |
Doris Huber seit 8.12.2011 | Geschäftsführer |
Wolfgang Seel seit 8.12.2011 | Prokura |
Karin Busch seit 4.1.2010 | Geschäftsführer |
Helmut Seel seit 4.1.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Helmut Seel Bau-GmbHBerg im GauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Wirtschaftliches Umfeld Die deutsche Wirtschaft ist in 2023 in die Rezession gerutscht. Die hohen Energiepreise, der Fachkräftemangel, die gestiegenen Zinsen und andere Faktoren bremsten die konjunkturelle Entwicklung. Infolge dessen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt für das Gesamtjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,3 % (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Inflation ging zwar etwas zurück, blieb mit 5,9% aber hoch. Besonders für die Bauindustrie haben sich die Rahmenbedingungen durch die Inflation und das gestiegene Zinsniveau deutlich verschlechtert. Entsprechend sank der Umsatz der Bauindustrie in 2023 preisbereinigt um 5,2% (Quelle: Hauptverband der Bauindustrie). Allerdings waren hiervon nicht alle Bereiche der Bauindustrie gleichermaßen betroffen. Am härtesten traf des den Wohnungsbau mit einem realen Rückgang von 11,5%, wohingegen der öffentliche Bau nur um real 1,6% zurückging. Der Arbeitsmarkt zeigte sich in 2023 robust, spurlos ging die Konjunkturkrise aber auch an diesem nicht vorbei, so dass die Arbeitslosenquote um 0,4 % auf 5,7 % stieg. Trotzdem musste die Industrie auch in 2023 in vielen Bereichen weiterhin mit dem Fachkräftemangel kämpfen. 2. Geschäftsverlauf des Unternehmens Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch eine stabile Nachfrage nach den Bauleistungen des Unternehmens. Die Gesamtleistung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 825 (7,8 %). Entsprechend erhöhte sich auch der Materialeinsatz um TEUR 723 (= 23,9 %). Die Personalkosten erhöhten sich leicht um TEUR 145. In Summe hat sich der Rohertrag II um TEUR 5 (= 0,2 %) vermindert. Zu berücksichtigen ist, dass die Personalkosten wesentlich beeinflusst durch die Geschäftsführergehälter sind. Ertragsüberschüsse aus noch nicht abgeschlossenen Bauleistungen wurden gemäß der Completed-Contract-Methode nicht bilanziert. Die übrigen Kosten verminderten sich um TEUR 52 (= 2,2 %), so dass das Betriebsergebnis mit TEUR 611 um TEUR 67 über dem des Vorjahres liegt. Das Gesamtergebnis wird mit TEUR 442 ausgewiesen. 3. Lage des Unternehmens Die Liquidität war im Berichtsjahr zu jeder Zeit gewährleistet. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Eigenkapitalquote unter Verrechnung der erhaltenen Anzahlungen und Berücksichtigung der Gesellschafterdarlehen bei 75,5 % liegt, was sich positiv auf die Liquiditätslage auswirkt. 4. Vorgänge von Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht zu verzeichnen. 5. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit Chancen und Risiken Die Auftragslage der Gesellschaft ist weiterhin sehr gut. Entsprechend wird für 2024 und 2025 mit in etwa gleichbleibendem Umsatz und Gewinn gerechnet. Die Gesellschaft ist in erster Linie für öffentliche Auftraggeber tätig. Daher hängt der weitere Geschäftsverlauf nicht nur von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch dem Investitionsbedarf und den finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand ab. Der Wirtschaftsabschwung führt auch zu einem Rückgang der Steuereinnahmen. Allerdings ist der Investitionsbedarf im Bereich der Infrastruktur weiterhin hoch. Die wesentlichen Chancen des Unternehmens resultieren aus der langjährigen Marktpräsenz und der kontinuierlichen Unternehmensentwicklung. Dies hat vor allem in der näheren Umgebung zu einer positiven Marktstellung geführt. Die Risiken liegen in der Branchenentwicklung im Allgemeinen. Diese hängt im Wesentlichen von der Finanzlage der Kommunen ab (s.o.). Daneben besteht das allgemeine Risiko eines steigenden Wettbewerbs durch Markteintritte von neuen Wettbewerbern und damit einhergehenden Preisänderungen. Ausfallrisiken sind bei den Auftraggebern der öffentlichen Hand begrenzt. Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestehen aufgrund der guten Finanzlage und der hohen Eigenkapitalquote nur in untergeordnetem Maße. Weiterhin herausfordernd bleibt auch die Rekrutierung von gutem Personal. Aufgrund der derzeit bestehenden Finanzlage, der guten Umsatz-Kostenstruktur, sowie des erarbeiteten guten Rufs des Unternehmens sind jedoch keine Risiken in der künftigen Entwicklung des Unternehmens erkennbar. 6. Weitere Angaben Die Gesellschaft betrieb im Geschäftsjahr keine Forschung und Entwicklung. Zweigniederlassungen bestanden im Geschäftsjahr nicht.
Berg im Gau, den 08. Oktober 2024 Karin Busch Ulrike Schwarz Helmut Seel jun. Doris Huber BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Die Helmut Seel Bau-GmbH hat Ihren Sitz in Berg im Gau und ist unter der Nummer HRB 101018 im Handelsregister Neuburg a. d. Donau eingetragen. Der Jahresabschluss der Helmut Seel Bau-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Geschäftszweigbedingte Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Abgang dieser Gegenstände wird im letzten Jahr unterstellt. Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizuliegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen für Gewährleistungen wurden auf Basis des aktuellen Geschäftsjahres geschätzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Weitere Angaben zur Darstellung und Erläuterung einzelner Positionen Das Sachanlagevermögen wird erläutert mittels des in der Anlage beigefügten Bruttoanlagenspiegels. Das Anlagevermögen der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Vom Wahlrecht, einen Aktivposten für latente Steuern zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Pensionsrückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.347.062,33 Der Unterschiedsbetrag zu einer Abzinsung mit dem Zinssatz der letzten 7 Jahre beträgt EUR 8.107,99. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt; die Unterdeckung beträgt zum 31.12.2023 EUR 7.156,94. Die Bezüge der jetzigen und früheren Geschäftsführer müssen nach § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben werden. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss zum 31.12.2022 wurde gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung auf neue Rechnung vorgetragen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss zum 31.12.2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (ohne Geschäftsführer) belief sich in 2023 auf 73 (davon 3 Auszubildende). Geschäftsführer waren in 2023 Ulrike Schwarz, kaufmännische Fachwirtin, Berg im Gau Doris Huber, Bauingenieurin, Berg im Gau Helmut Seel jun., Maurermeister, Berg im Gau Karin Busch, Vermessungsingenieurin, Berg im Gau
Berg im Gau, den 08. Oktober 2024 gez. Karin Busch Ulrike Schwarz Helmut Seel jun. Doris Huber sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Helmut Seel Bau-GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Helmut Seel Bau-GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Helmut Seel Bau-GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Friedberg, den 10. Oktober 2024 gez. Markus Harteis, Wirtschaftsprüfer |
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