Fröde
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.459,50 |
13.587,50 |
| I.
Sachanlagen |
9.459,50 |
13.587,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.784,47 |
123.968,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.816,35 |
11.271,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.968,12 |
112.697,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
140,27 |
121,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
125.384,24 |
137.677,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
111.728,66 |
120.555,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Bilanzverlust |
41.658,90 |
32.831,82 |
| davon
Verlustvortrag |
32.831,82 |
18.812,40 |
| B.
Rückstellungen |
6.125,00 |
6.127,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.530,58 |
10.995,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.530,58 |
10.995,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
125.384,24 |
137.677,84 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassenbestimmung
Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen
Geschäftsjahresschluss sind folgende
Größenmerkmale festzustellen:
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 125.384,24
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2009
Bilanzsumme: € 137.677,84
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Die Gesellschaft blieb eine kleine
Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der
Geschäftsjahre 2009 und 2010 nicht mindestens zwei der
in § 267(1) HGB bestimmten Größenmerkmale
überschritten wurden.
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Auf den Anhang zum 31.12.2010 findet hinsichtlich der
in § 267(1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten
Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des §
266 Abs.1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird
der zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht
beigefügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung
unterbleibt gemäß § 326 HGB.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungs- und
Ausweisvorschriften des BilMoG ergaben sich keine
Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz.
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr ist gewahrt.
Beim Anlagevermögen werden nur Gegenstände
ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlusstag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig
bewertet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt, soweit sie bis zur Bilanzaufstellung
bekannt waren.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den um
planmäßige Abschreibung sowie in Vorjahren
vorgenommenen Sonderabschreibungen verminderten
Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Gegenstände bestimmt und mit gleichbleibenden oder
fallenden Jahresbeträgen vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
€ 410,00, in den beiden vorausgegangenen
Geschäftsjahren bis € 150,00, sind stets in
voller Höhe abgeschrieben worden. Im Übrigen
erfolgte die Poolbewertung. Die Sofortabschreibung im
Berichtszeitraum erfolgte nach Maßgabe des § 6
Abs. 2 EStG.
Die Entwicklung des Anlagevermögens, sowie der
Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen
Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz
ersichtlich. Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und
sonstiger wertmindernder Umstände bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit den
Nennwerten bilanziert. Beträge größeren
Umfangs, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag
entstehen, sind nicht enthalten.
Flüssige Mittel und Guthaben sind mit den
nachgewiesenen Beständen zu Nennwerten angesetzt. Alle
Geldbestände lauten auf Euro.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz
erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Das gezeichnete Kapital von DM 300.000,00 ist zum
umgerechneten Nennwert in Euro angesetzt.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Drohverlustrückstellungen
und abzuzinsende Einzelrückstellungen sind nicht
enthalten.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge.
Auflösungen werden nur vorgenommen, wenn der Grund der
Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung
geboten ist.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt, die den
Erfüllungsbeträgen entsprechen. Abzuzinsende
Posten und Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht
enthalten.
Außerordentliche Erträge und
außerordentliche Aufwendungen im Sinne des §
277(4) HGB sind im Berichtsjahr nicht entstanden.
Von den gewohnten Bilanzierungs- und
Bewertungsgewohnheiten ist nicht abgewichen worden.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Im Geschäftsjahr sind keine Sonderabschreibungen
nach allein steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen
worden.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten
Angabepflichtige Verbindlichkeiten sind an beiden
Abschlussstichtagen nicht verzeichnet.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Ergebnis stammt ausschließlich aus dem
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Die Aufteilung des Ertragsteueraufwands erübrigt
sich somit dem Grund nach.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorganes
Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Gesellschaft von
der Geschäftsführerin
- Brigitte Fröde
gesetzlich vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung hat
nicht bestanden.
Organkredite
Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes
wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite
gewährt.
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Die Gesellschaft verfügt über keinen
Beteiligungsbesitz.
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterin hat vorentschieden, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Der
Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung dieser
Verwendung aufgestellt.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Gemäß § 42(3) GmbHG wird angemerkt,
dass in den Stichtagsverbindlichkeiten Beträge von
insgesamt € 1.123,32 (€ 4.968,68) enthalten sind,
die Gesellschaftern geschuldet werden.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.123,32 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.968,68 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2011 festgestellt.
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