Schard
Distribution GmbH
Weiterstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
151.641,00 |
175.545,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.220,00 |
11.630,00 |
| II.
Sachanlagen |
132.421,00 |
152.915,50 |
| III.
Finanzanlagen |
11.000,00 |
11.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.198,96 |
443.209,75 |
| I.
Vorräte |
10.342,72 |
165.252,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.714,59 |
147.762,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.141,65 |
130.195,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.362,96 |
8.613,30 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
82.696,53 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
460.899,45 |
627.368,55 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
339.560,89 |
340.160,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
210.160,37 |
239.109,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.400,52 |
1.051,29 |
| B.
Rückstellungen |
17.950,00 |
57.762,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.388,56 |
229.446,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
460.899,45 |
627.368,55 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2011 wurden
unverändert übernommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266ff. und 275
ff. HGB.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt, und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Zugänge des Geschäftsjahres 2012 werden
pro-rata-temporis abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Wert von bis zu
410,00 € wurden im Jahr 2012 voll abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten von über 150,00 € und
unter 1.000,00 €, netto aus den Vorjahren waren
in einem Sammelposten gebucht, welcher entsprechend der
steuerlichen Regelung über 5 Jahre erfolgswirksam
aufgelöst wird.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlust-
rechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die "projected-unit-credit-method" (PUC-Methode)
angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,04
|
%
|
Rententrend
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005G,
Heubeck
|
|
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden
Vermögenswerte in Form von Ansprüchen aus
bestehenden Rückdeckungsversicherungen
(Planvermögen) mit den Pensionsverpflichtungen
verrechnet. Nach § 285 Nr. 25 HGB
betragen:
|
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31.12.2012
|
|
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|
-
|
die Anschaffungskosten
der verrechneten Vermögenswerte
|
349.087,53 €
|
-
|
der beizulegende
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
|
349.087,53 €
|
-
|
der
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Verpflichtungen
|
266.391,00 €
|
-
|
die im
Geschäftsjahr verrechneten Aufwendungen
|
|
|
- Ertrag aus
Werterhöhung des Planvermögens
|
16.831,30 €
|
|
- Aufwand aus der
Zuführung zum Planvermögen
|
0,00 €
|
|
- Zinsanteil aus
Zuführung zur Pensionsverpflichtung
|
18.120,00 €
|
Aus der Vermögensverrechnung resultiert ein
aktivischer Unterschiedsbetrag.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 60.902,38
€.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen
auf:
| • |
Steuern: 11.643,17 €
|
| • |
im Rahmen der sozialen
Sicherheit: 299,54 €
|
| • |
mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr: 15.240,81 €
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IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB
In Höhe des aktiven Unterschiedsbetrags aus
Vermögensverrechnung von 82.696,53 € nach §
246 Abs. 2 Satz 3 HGB besteht eine
Ausschüttungssperre.
Namen der Geschäftsführer
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch Herrn Marcus Schard
(alleinvertretungsberechtigt, Befreiung von § 181 BGB
liegt vor) geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Weiterstadt, den 19. März 2013
Der Geschäftsführer: gez. Marcus Schard
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2013 festgestellt.
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