Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
FILIN GmbH
Werler Straße 41, 59469 Ense, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Zeitler seit 18.2.2019 | Geschäftsführer |
Ivan Rach seit 18.2.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Alexander Zeitler | 50.00% |
Ivan Rach | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FILIN GmbH (vormals: Filin UG (haftungsbeschränkt))EnseJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanzscroll
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Anhang1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Filin UG (haftungsbeschränkt) 59469 Ense wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform nach § 266 HGB. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um ggf. vorgenommene Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Fremdwährungsforderungen und –verbindlichkeiten sind nicht vorhanden. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Finanzanlagen sind nicht vorhanden. Die Aufgliederung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sind im Forderungsspiegel ersichtlich, der als Anlage zum Anhang beigefügt ist. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Rückstellungen ist aus dem Rückstellungsspiegel ersichtlich, der als Anhang beigefügt ist. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 4. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5. Sonstige AngabenNicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen: Sonstige Verpflichtungen die nicht in der Bilanz ersichtlich sind bestehen laut Auskunft der Geschäftsführung nicht. Anteilsbesitz: Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter bei folgenden Unternehmen: keine Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen: In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern Rach, und Zeitler (gleichzeitig auch Geschäftsführern). Es handelt sich hierbei um Verrechnungskonten. Das variabele Darlehen ist mit 2,37% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Sicherheiten sind nicht bestellt. Zusätzlich ist ein Gesellschafterdarlehen von den Gesellschafter Rach verzeichnet. Der Zinsatz liegt bei 3,82%. Ausschüttungssperre: Eine Ausschüttungssperre lag zum Stichtag nicht vor. Vorschlag zur Ergebnisverwendung: Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Unternehmensorgane: Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: scroll
Die Gesellschafter sind alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.3.2026. |
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