Belden Sichert GmbHLiquidiert

Carl-Zeiss-Straße 1, 64404 Bickenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 100608
Vorher
PPC Germany GmbH
Eingetragen
1.7.2020
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikLeitungsgebundene TelekommunikationHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Die Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Produkten für die Telekommunikation und Datentechnik und die damit verbundenen Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anne Malyszko
seit 12.10.2023
Geschäftsführer
Marcel Krüger
seit 12.10.2023
Prokura
Geschäftsführer
Holger Busch
seit 1.7.2020
Geschäftsführer
Johann Piontek
seit 1.7.2020
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PPC Germany GmbH (vormals: Opterna WGD AG)

Bickenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PPC Germany GmbH, Bickenbach

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der PPC Germany GmbH, Bickenbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe im Anhang, in der die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft am Stichtag überschuldet ist und einen Rangrücktritt der Muttergesellschaft erhalten hat. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 30. April 2022

HSA Frankfurt GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Veronika Leja, Wirtschaftsprüferin

Ulrike Antosch, Wirtschaftsprüferin

* * *

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0,00 10.519,00
II. Sachanlagen   151.772,13 506.261,00
    151.772,13 516.780,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   836.512,71 859.239,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3.721.912,41 826.178,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   87.539,98 241.761,30
    4.645.965,10 1.927.179,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00 1.759,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   863.488,90 863.488,52
    5.661.226,13 3.309.206,58

PASSIVA

     
  31.12.2020 31.12.2019
  EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   102.258,00 102.258,38
II. Kapitalrücklage   950.000,00 950.000,00
III. Verlustvortrag   -1.915.746,90 -88.878,01
IV. Jahresfehlbetrag   0,00 -1.826.868,89
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   863.488,90 863.488,52
    0,00 0,00
B. Rückstellungen   277.291,57 100.660,00
C. Verbindlichkeiten   5.383.934,56 3.208.546,58
    5.661.226,13 3.309.206,58

Gewinn- und Verlustrechnung

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse   6.070.535,97 5.988.041,44
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen   -22.726,36 -259.500,00
3. Sonstige betriebliche Erträge      
davon aus Währungsumrechnung EUR 6.741,51 (Vorjahr: EUR 810,61)   6.823,56 56.993,11
4. Materialaufwand      
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -4.091.124,63   -3.870.671,87
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00   -347.319,76
    -4.091.124,63 -4.217.991,63
5. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter -1.166.347,16   -1.738.862,10
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung      
davon für die Altersversorgung EUR 2.006,00 (Vorjahr: EUR 2.331,50) -228.051,45   -224.023,88
    -1.394.398,61 -1.962.885,98
6. Abschreibungen      
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -58.487,16   -114.496,24
    -58.487,16 -114.496,24
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen      
davon aus Währungsumrechnung EUR 22.171,20 (Vorjahr: EUR 11.636,60)   -1.777.507,06 -1.271.631,95
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen      
davon verbundene Unternehmen: EUR 6.332,18 (Vorjahr: EUR 7.107,09)   -6.366,12 -43.798,64
9. Ergebnis nach Steuern   -1.273.250,41 -1.825.269,89
10. Sonstige Steuern   -8.500,00 -1.599,00
11. Erträge aus Verlustübernahme   1.281.750,41 0,00
12. Jahresfehlbetrag   0,00 -1.826.868,89

Anhang

A. Angaben zu Jahresabschluss

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die PPC Germany GmbH (vormals Opterna WGD AG) hat ihren Sitz in Bickenbach. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HR B 100608 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB.

Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit überwiegend im Anhang dargestellt.

Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich gewahrt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt.

Bei Vermögensgegenständen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr nach Abschlussstichtag erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag.

Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten auf Vollkostenbasis, die durch Kalkulation auf Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft ermittelt wurden.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Hergestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden auf Einzelkostenbasis zuzüglich angemessener Gemeinkostenzuschläge, soweit diese für die Herstellung notwendig sind, bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vorgenommen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren wurden zu Anschaffungspreisen einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen bewertet, hierbei wurde das Niederstwertprinzip beachtet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, die durch Kalkulation auf Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft ermittelt wurden. Dabei wurde beachtet, dass die kalkulierten Herstellungskosten nicht über den tatsächlichen Herstellungskosten liegen. Angemessene Gemeinkostenzuschläge wurden berücksichtigt.

Dem Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde durch absatzmarktorientierte Abschläge Rechnung getragen.

Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Den risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen: Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 1.279.203,55.

Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt EUR 102.258,00. Es ist in 102.258 Geschäftsanteile zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Rückstellungen: In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen enthalten: Rückstellungen wegen Lohn und Gehalt (79 TEUR), ausstehende Rechnungen (27 TEUR), sonstige Kosten (172 TEUR).

Verbindlichkeiten

mit einer Restlaufzeit von
Verbindlichkeiten Gesamtbetrag bis zu einem Jahr mehr als einem Jahr mehr als fünf Jahren durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 837,6 837,6        
(Vorjahr) (934.8) (934.8)        
Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen 4.533,0 4.533,0        
(Vorjahr) (1.788,4) (1.788,4)        
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 0        
(Vorjahr) (278,6) (278,6)        
Sonstige Verbindlichkeiten 13,3 13,3        
(Vorjahr) (206,8) (206,8)        
Summe 5.383,9 5,383,9        
(Vorjahr) (3.208.5) (3.208,5)        

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB nimmt die Gesellschaft die Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB in Anspruch.

B. Sonstige Angaben

I. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2020 bestanden neben den In der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeilen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 3a HGB) aus MIM- und Leasingverträgen:

fällig 2021 199.701,92 EUR
fällig 2022 bis 2025 745.640,85 EUR
fällig nach 2025 478.386,26 EUR
Gesamtbetrag: -1.423.729,04 EUR

II. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss dar Gesellschaft wird in den. Konzernabschluss der Belden Inc. St. Louis, USA einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird von der Belden Inc. aufgestellt und veröffentlicht.

III. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 waren im Jahresdurchschnitt 31 Mitarbeiter beschäftigt.

C. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.282 wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Muttergesellschaft Belden Deutschland GmbH, Schalksmühle, übertragen.

D. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Das verbundene Unternehmen Belden Europe BV in Venlo hat gegenüber der Gesellschaft am 18. Oktober 2021 eine Rangrücktrittserklärung abgegeben, durch welche sie zur Abwendung einer Oberschuldung i.S.v. § 19 InsO mit ihren jeweiligen Rückzahlungs- und Zinsansprüchen aus gewährten und bestehenden Darlehen im Range hinter sämtliche derzeitige und künftige in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 InsO bezeichnete Forderungen zurücktritt. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Belden Europe BV in Höhe von TEUR 1.988 aus.

 

Bickenbach, 30. April 2022

Holger Busch

Peter Sander

Brian Anderson

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