sAccess
GmbH Software-/EDV-Lösungen
Künzelsau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
508,00 |
700,00 |
| I.
Sachanlagen |
508,00 |
700,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.399,36 |
5.675,79 |
| I.
Vorräte |
750,00 |
1.120,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.649,36 |
1.666,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
2.889,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.974,69 |
1.763,73 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
89.894,47 |
88.098,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.776,52 |
96.237,56 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
113.662,63 |
113.373,15 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.796,43 |
289,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
89.894,47 |
88.098,04 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.876,52 |
94.237,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.776,52 |
96.237,56 |
Anhang
gem. §§ 284 ff. HGB für das
Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis 30.09.2011
der Firma sAccess GmbH, Software-/EDV-Lösungen,
Künzelsau
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt. Per 1.10.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Zu den einzelnen Bilanzposten wird dazu folgendes
bemerkt:
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen ausschließlich nach der linearen
Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 wurden aus Vereinfachungsgründen
grundsätzlich unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer
von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben.
Vorräte
Fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen
werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen
neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und
den Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten
der allgemeinen Verwaltung und für soziale
Einrichtungen des Betriebs.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 30.09.2011
auf insgesamt € 94.876,52 (Vj. € 94.237,56),
davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr € 2.453,90 (Vj. € 94.237,56).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten
von € 46.211,31 (Vj. € 45.971,01).
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag 30.09.2011
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus und
ist damit zu Buchwerten überschuldet. Zur Abwendung
der Überschuldung i.S.d. Insolvenzrechts haben
Gläubiger der Gesellschaft mit ihren gegenüber
der Gesellschaft bestehenden Forderungen von rd. 92 T€
einen Rangrücktritt hinter die Forderungen aller
anderen Gläubiger in der Weise erklärt, dass die
Erfüllung dieser Ansprüche nur aus einem
zukünftigen frei verfügbaren Jahres- oder
Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden frei
verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden kann,
und zwar, bis zur Abwendung der Krise, nur nach
Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im
Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und nur zugleich mit, im
Rang jedoch vor den
Einlagerückgewähransprüchen der
Gesellschafter im Sinne des § 199 S.2 InsO.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Als alleiniger Geschäftsführer ist Herr
Roman Gogolin (Informatiker), Künzelsau, bestellt.
Herr Gogolin ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Künzelsau, den 8. September 2012
gez. Roman Gogolin
Geschäftsführer
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
08.09.2012
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