Fahrschule Freeway UG (haftungsbeschränkt)
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fridolin Felsche seit 23.7.2020 | Prokura |
Thomas Grulke seit 2.10.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Olching | 51.00% |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Olching GmbHOlchingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Olching GmbH hat ihren Sitz in Olching und ist unter der Nummer HRB 181129 im Register des Amtsgerichts München eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanz wurde entsprechend § 266 Abs. 2 und 3 HGB in Verbindung mit § 265 Abs. 7 HGB aufgestellt. Vom Wertbeibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB (niedrigere Wertansätze wegen steuerlicher Abschreibungen) und nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB (Sonderposten mit Rücklageanteil) wurde Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Als Branchenbesonderheit von Versorgungsunternehmen wurden die in Rechnung gestellten Strom- und Energiesteuern offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind nach § 255 Abs. 1 und 2 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde, die auch für handelsrechtliche Zwecke als angemessen angesehen werden. Die Anlagenzugänge wurden linear abgeschrieben. Seit 2018 werden Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 250,00 € nicht übersteigen. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 250,00 €, aber nicht 800,00 € übersteigen, werden seit 2018 in einen Sammelposten mit sofortiger Abschreibung eingestellt. Die zwischen 1999 und 2002 "empfangenen Ertragszuschüsse" werden als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, der Rest wird bei den entsprechenden Sachanlagen aktivisch abgesetzt. Sie werden nach der gleichen Methode wie das jeweils zugehörige Anlagegut aufgelöst. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Umlaufvermögen Die Bestände der Vorräte wurden zum Jahresende durch Inventur ermittelt und zu den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Dabei sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Restlaufzeiten der aufgeführten Forderungen betragen weniger als ein Jahr. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Sonderposten Erhaltene Kapitalzuschüsse zum Anlagevermögen wurden bis 2002 als Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert. Sie werden zum Nennwert abzüglich der zeitanteiligen ergebniswirksamen Auflösung, unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes, ausgewiesen. Die Kapitalzuschüsse der Jahre 2003 ff. werden aktivisch abgesetzt. Rückstellungen Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern Für die Darstellung der latenten Steuern wurde der Nettoausweis gewählt. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 1. Eigenkapital
2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 2.741 (Vj. TEUR 2.605) eine Restlaufzeit bis 1 Jahr, in Höhe von TEUR 9.087 (Vj. TEUR 6.766) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und in Höhe von TEUR 6.299 (Vj. TEUR 4.757) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Ausfallbürgschaften der Stadt Olching und der Stadt Schwäbisch Hall zu 80 Prozent gesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3. Personalaufwand Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 20 (Vorjahr: 19) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren 6 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. 4. Abschreibungen Die Abschreibungen in Höhe von 760 T€ (Vorjahr: 747 T€) entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 106 T€ auf 647 T€ (Vorjahr: 541 T€). 6. Finanzergebnis
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten unter anderem Ertragssteuern sowie latente Steuern. 8. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern enthalten die Strom- und Energiesteuer auf den Eigenverbrauch. Sonstige Angaben Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen nach § 6 b EnWG bestanden im Jahr 2023 wie folgt: - mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH für erhaltene Dienstleistungen in Höhe von T€ 562, T€ 1.898 für Strom- und T€ 1.046 für Gaslieferungen, aus Weiterberechnungen T€ 1 und für Gasverkäufe T€ 297. - mit der Stadt Olching aus Weiterberechnungen T€ 74, für den Fernwärmebezug T€ 686 und für die Grundstücks- und Dachflächennutzung T€ 14. Für Avalprovisionen der Stadt Olching fielen T€ 16 und für Grundstücksbenutzungsentgelte T€ 12 an. - mit der Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG für Weiterberechnungen T€ 1, für Dienstleistungen T€ 107, für Strombezug T€ 218 und für Netznutzung T€ 775. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen ergeben sich wie folgt:
Angaben zum Jahresergebnis Es wurde ein Jahresüberschuss von T€ 255 erzielt. Über die Ergebnisverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Bilanzstichtags ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Olching, den 10. Juli 2024 gez. Thomas Grulke Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. August 2024 |
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