Gröbitz und Partner GmbH
Dannewerk
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
76.420,00 |
70.344,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
28,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.414,00 |
70.316,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
132.339,17 |
121.047,40 |
| I.
Vorräte |
4.713,35 |
3.961,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.520,54 |
116.395,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
105,28 |
690,59 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.409,57 |
14.673,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
234.168,74 |
218.846,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.917,08 |
51.227,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
14.134,79 |
25.663,04 |
| B.
Rückstellungen |
12.600,78 |
21.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
188.248,70 |
137.920,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.402,18 |
8.598,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
234.168,74 |
218.846,90 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels
67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 150,00
und € 1.000,00 ist ein Sammelposten gebildet worden,
der über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben
wird (§ 6 Absatz 2a EStG).
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
102.230,24
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
6. Der
Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 8.134,79 ist ein Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von € 25.663,04 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre
unterliegt, beträgt € 0,00.
10. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre sind in Höhe von €
24.052,00 enthalten. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr sind in Höhe von €
130.932,70 enthalten.
12. Für Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 137.920,93 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Thorsten Gröbitz (§ 285
Nr. 10 HGB).
Dannewerk, den 16.
August 2011
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gez. Thorsten
Gröbitz
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.
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