Reckmann
Computer Services GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.173,00 |
68.514,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
137,00 |
1.363,00 |
| II.
Sachanlagen |
47.036,00 |
67.151,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.308,36 |
153.665,66 |
| I.
Vorräte |
28.752,38 |
33.454,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.786,98 |
58.168,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.769,00 |
62.042,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.754,13 |
2.615,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
163.235,49 |
224.795,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.510,71 |
88.187,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.187,11 |
42.500,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.323,60 |
20.686,80 |
| B.
Rückstellungen |
16.605,00 |
24.515,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.119,78 |
112.093,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.289,87 |
61.134,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
163.235,49 |
224.795,54 |
Anhang
Reckmann Computer Services GmbH, Rietberg
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Die Reckmann Computer Services GmbH, Rietberg, ist
zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Abschreibungssätzen vorgenommen. Bei
Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von weniger als
Euro 1.000,00 werden die Vereinfachungsregeln des
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet.
Die Waren werden zu Anschaffungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Die Ermittlung erfolgt auf
der Grundlage gleitender Durchschnittspreise. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den
Netto-Forderungsbestand ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben ein Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Zum Geschäftsführer war während des
Geschäftsjahres bestellt:
Herr Michael Reckmann, Rietberg
Rietberg, 19.08.2011
Michael Reckmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2011
festgestellt.
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