M & A
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Sachanlagen |
28.212,00 |
28.495,00 |
| B.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
12.646,41 |
11.900,00 |
| C.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.682,35 |
768,43 |
| D.
Kasse |
2.053,23 |
758,00 |
| E.
Guthaben bei Kreditinstituten |
378.348,91 |
298.460,61 |
| F.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.645,00 |
15.300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
430.587,90 |
355.682,04 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.692,67 |
49.274,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.274,53 |
1.179,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.418,14 |
23.095,10 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
10.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
299.639,72 |
261.269,98 |
| D.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
12.209,60 |
21.568,40 |
| E.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
16.582,56 |
5.959,84 |
| F.
sonstige Verbindlichkeiten |
6.463,35 |
7.609,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
430.587,90 |
355.682,04 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011
A. Allgemeines
(1) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
§ 42 GmbHG und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erstellt worden.
Gemäß § 340a HGB hat die Gesellschaft die
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften anzuwenden.
Aufgrund der Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergaben sich keine
Änderungen bei den Bewertungsmethoden sowie der
bisherigen Darstellung im Jahresabschluss. Insofern ist
eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen
uneingeschränkt möglich.
(2) Die Gesellschaft ist gemäß der
§ 340 Abs. 3 HGB und § 1 Abs. 1a des
Gesetzes über das Kreditwesen ein
Finanzdienstleistungsinstitut.
(3) Gemäß § 340a Abs. 1 HGB hat die
Gesellschaft einen Lagebericht zu erstellen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Bilanzierungshilfen wurden nicht wahrgenommen,
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt.
(2) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig geometrisch-degressiv und/oder
linear sowie zeitanteilig auf den Monat des Zugangs
abgeschrieben (§ 253 HGB). Die Einzelheiten
sind dem als Anlage III beigefügten Anlagespiegel zu
entnehmen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist zum
31.12.2011 mit € 16.100,00 bilanziert, Pkw mit
€ 3.564,00.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe
von € 150,00 netto wurden, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe
abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
über € 150,00 (netto) liegen, aber den Betrag von
€ 1.000,00 (netto) nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle entsprechenden
Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres
zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen. Der Sammelposten 2008 ist zum 31.12.2011 mit
€ 122,00 bilanziert, der Sammelposten 2009 mit €
75,00, der Sammelposten 2010 mit € 238,00 und der
Sammelposten 2011 mit € 8.113,00.
(3) Die
Forderungen (an Kreditinstitute und an Kunden) und
die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten betragen
weniger als ein Jahr. Die Restlaufzeit der Forderungen an
Kunden beträgt jedoch mehr als drei Monate.
Innerhalb der
sonstigen Vermögensgegenstände (€
1.682,35) ist die wesentliche Position der
Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch für 2011 in
Höhe von € 988,92.
Das
übrige Umlaufvermögen ist mit dem
Nennbetrag ausgewiesen.
(4) Die Posten der
Rechnungsabgrenzung wurden gemäß den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB i. V. m.
§ 5 Abs. 5 EStG angesetzt und
beinhalten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag.
(5) Das
gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
eingezahlt.
(6) Der
Sonderposten mit Rücklagenanteil in
Höhe von € 63.000,00 wurde im Jahr 2006
gemäß § 273 HGB in Verbindung mit den
Regelungen des § 7g Abs. 3 bzw. Abs. 7 EStG a.F.
(Existenzgründer) für die Anschaffung neuer
beweglicher Wirtschaftsgüter in den Jahren 2007 bis
2011 gebildet. In 2007 wurde ein Betrag in Höhe von
€ 10.000,00 im Zusammenhang mit der Anschaffung eines
neuen Firmenfahrzeugs zinslos aufgelöst. In 2008 wurde
der Betrag in Höhe von € 14.300,00 im
Zusammenhang mit der Anpassung der voraussichtlichen
Anschaffungskosten an das aktuelle Preisniveau zinslos
aufgelöst. In 2009 wurde die
Existenzgründerrücklage für ein
Firmenfahrzeug in Höhe von € 28.700,00 zinslos
aufgelöst, da die Gesellschaft sich für das
Leasing eines Firmenfahrzeugs entschieden hat und die
Anschaffung eines neuen Firmenfahrzeugs im Zeitraum bis
2011 nicht mehr in Betracht kam. Der verbleibende Betrag in
Höhe von € 10.000,00 wurde in 2011 zinslos
aufgelöst, da die geplanten Anschaffungen bis Ende
2011 nicht durchgeführt wurden.
(7) Die
Rückstellungen sind gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen setzen sich
zusammen aus der Körperschaftsteuerrückstellung
2010 (€ 4.916,00), der
Körperschaftsteuerrückstellung 2011 (€
9.648,00), der Solidaritätszuschlagsrückstellung
2010 (€ 270,43), der
Solidaritätszuschlagsrückstellung 2011 (€
530,69), der Gewerbesteuerrückstellung 2010 (€
4.700,00) und der Gewerbesteuerrückstellung 2011
(€ 9.887,60).
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich
zusammen aus der Rückstellung für noch nicht
genommene Urlaubstage (€19.790,00 aus dem Jahr 2010
und 2011), einer Bonuszahlung für Prokurist für
2011 (€ 30.000,00), einer
Tantieme-Rückstellung (€ 41.462,00) der
Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten (€ 11.500,00), der
Rückstellung für Gerichts-, Prozess- und
Vergleichskosten (€ 94.280,00), der
Rückstellung für die Publikation des
Jahresabschlusses 2011 (€ 30,00), der
Rückstellung für die Nebenkostenabrechnungen ab
2007 und die damit verbundenen Rechtsberatungskosten
(€ 59.005,00), der Rückstellung für in
Anspruch genommene Fremdleistungen im Dezember 2011 (€
12.750,00) sowie der Rückstellung für die
Beiträge an die Berufsgenossenschaft für das Jahr
2011 (€ 870,00).
(8) Die
Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung
des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen und sind einzeln nachgewiesen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von € 12.209,60 resultieren aus der
Finanzierung des im Rahmen der Sachanlagen ausgewiesenen
Pkw und sind durch diesen in gleicher Höhe besichert.
Zur Einräumung der Sicherheit wurde der Fahrzeugbrief
(Zulassungsbescheinigung Teil II) an die betreffende Bank
ausgehändigt. Die Restlaufzeit beträgt ein bis
fünf Jahre.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten bestehen
ausschließlich aus Verbindlichkeiten aus Lohn und
Gehalt in Höhe von € 6.463,35 und haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren unter Beachtung der Vorschriften des
RechKredV aufgestellt.
(2) Die
Steuern vom Einkommen und Ertrag haben das
Jahresergebnis für 2011 in Höhe von
€ 21.145,57 beeinflusst.
(3) Die
Gesamtbezüge für der Tätigkeit des
Geschäftsführungsorgans betrugen im Jahr 2011
€ 165.848,48, einschließlich der
Tantieme-Rückstellungszuführung für das
abgelaufene Geschäftsjahr in Höhe von €
41.462,00.
(4) Für die
Tätigkeiten des Abschlussprüfers fielen im
Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von
€ 14.463,66 an. Andere Leistungen wurden vom
Abschlussprüfer nicht in Anspruch genommen.
D. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Majid Azzagudi, Kaufmann, Düsseldorf.
(2) Im Jahr 2011 betrug die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl einschließlich
Gesellschafter-Geschäftsführer 16 Angestellte.
(3) Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss
in Höhe von € 46.418,14 mit dem bestehenden
Gewinnvortrag in Höhe von € 24.274,53 zu
saldieren und auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 28. März 2012
gez. Majid Azzagudi (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2012 festgestellt.
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