SL Transport
GmbH
Schiltberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.205.604,00 |
1.180.520,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.118,00 |
6.177,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.201.486,00 |
1.174.343,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
822.711,71 |
737.980,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
477.746,83 |
519.250,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
344.964,88 |
218.730,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.922,92 |
9.858,80 |
| Aktiva |
2.039.238,63 |
1.928.359,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.146.975,10 |
994.204,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
80.853,49 |
80.853,49 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.016.121,61 |
863.350,70 |
| davon
Gewinnvortrag |
863.350,70 |
701.788,49 |
| B.
Rückstellungen |
138.939,09 |
217.852,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
753.324,44 |
716.303,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
167.943,81 |
307.166,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
585.380,63 |
409.137,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
16.194,58 |
15.955,38 |
| Passiva |
2.039.238,63 |
1.928.359,65 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Die SL Transport GmbH hat ihren Sitz in Schiltberg und
ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg
(Registernummer HRB 20365). Die Gesellschaft ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Vorliegender Jahresabschluss der SL Transport GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt größenabhängige
Erleichterungen der §§ 274 a, 276 und 288 HGB in
Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im
Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266
Absatz 2 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit den in §
275 Absatz 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben
Im Jahresabschluss wurden sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden sowie
sämtliche Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft
ausgewiesen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben
ist.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) ausgegangen, da
weder rechtliche noch tatsächliche Anhaltspunkte
erkennbar sind, die gegen diese Annahme sprechen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Bei der Bewertung sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste berücksichtigt, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, auch wenn sie erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Stichtag der Bilanzerstellung
bekannt geworden sind; Gewinne sind nur insoweit
berücksichtigt, als sie am Abschlussstichtag bereits
realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer tatsächlichen
Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden bei Zugang mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear
über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren
voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden kann, werden über eine
Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren
Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800 EUR netto werden im Zugangsjahr
in voller Höhe Aufwandswirksam in Abgang gebracht.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden
vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.
Unverzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem Barwert
angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung
Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte
Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
abgezinst.
Steuerforderungen beinhalten die das Geschäftsjahr
betreffenden Steuern.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Als
passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
C. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Bei den angewandten Bilanzierungsmethoden werden die
allg. Grundsätze der §§ 246 ff. HGB, bei den
Bewertungsmethoden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
der §§ 252 ff. HGB beachtet.
Bei den
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens hat die Gesellschaft folgende
Abschreibungssätze und -methoden angewandt:
| Immaterielle
Wirtschaftsgüter, linear |
3,33 % |
| Sachanlagen linear |
3,33 % bis 33,33 % |
Bezüglich der Zusammensetzung des
Anlagevermögens und dessen Entwicklung wird auf den
Anlagespiegel verwiesen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
ausgewiesen.
Es wurden keine Einzelwertberichtigungen eingestellt,
da nach Auskunft der Gesellschaft alle Kundenforderungen
werthaltig sind.
Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine
Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen gebildet worden.
Die
flüssigen Mittel sind mit ihrem Nominalwert
ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Umfang gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Eine Aufgliederung ist aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
|
|
bis zu einem Jahr
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zwischen ein
|
von mehr
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und fünf
|
als fünf
|
|
Position
|
Passivseite
|
Allgemein
|
Jahren
|
Jahren
|
Sicherheit
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
geg.Kreditinstituten
|
585.380,63
( VJ 409.137,21)
|
|
585.380,63
|
|
Buchgrundschuld
|
|
|
|
|
|
Buchgrundschuld und
Sicherungsvertrag und Sicherungsübereignungen
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
62.396,00
|
62.396,00
|
|
|
Branchenübliche
Eigentumsvorbehalte
|
|
(VJ 233.831,10)
|
(VJ 233.831,10)
|
|
|
|
Verb. gg. Gesellschafter
|
16.194,58
|
16.194,58
|
|
|
ohne Sicherheiten
|
|
(VJ 15.955,38)
|
(VJ 15.955,38)
|
|
|
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
89.353,23
(VJ 57.379,73)
|
89.353,23
(VJ 57.379,73)
|
|
|
|
aus Steuern
|
|
81.209,23
|
|
|
|
|
|
(VJ 55.659,73)
|
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|
|
aus sozialer
Sicherheit
|
|
1.680,00
|
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|
|
|
(VJ 1.680,00)
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|
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Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt.
Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7
HBG i.V.m. § 251 HGB)
Derartige Haftungsverhältnisse sind zum
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
D. Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte der Gesellschaft von Frau Suzana Sigl
geführt.
Kredite und Vorschüsse, die der
Geschäftsführung gewährt worden sind
Solche Kredite bzw. Vorschüsse sind zum
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 29 Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Suzana Sigl
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024
festgestellt. |