Reenergys Verwaltungs GmbH

Emster Siepen 6B, 58093 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 7965
Eingetragen
26.8.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei Gesellschaften, die die Projektion, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen zum Gegenstand hat.

Historie

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Management

NameRolle
Robin Beckmann
seit 26.8.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Emster Siepen 6, 58093 Hagen
22.500 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reenergys Verwaltungs GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
12.598,12 12.500,00
1. Sonstige Vermögensgegenstände 98,12 0,00
SUMME Aktiva 12.598,12 12.500,00
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 10.829,48 10.911,90
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
- Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
Eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -1.588,10 -452,74
III. Jahresüberschuss
IV. Jahresfehlbetrag -82,42 -1.135,36
V. buchmäßiges Eigenkapital 10.829,48 10.911,90
B. RÜCKSTELLUNGEN 550,00 500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.218,64 1.088,10
SUMME Passiva 12.598,12 12.500,00

Anhang

Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch

genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HBG aufgestellt.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2009 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert

fortgeführt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind

nicht erkennbar.

Das Stammkapital ist noch nicht eingezahlt; EUR 12.500,00 sind eingefordert.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren

Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden

Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich

ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG wurden auch für die Handelsbilanz angewandt.

Über die planmäßigen Abschreibungen hinaus wurden keine steuerrechtlichen Abschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des

Nettobetrages vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten keine, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig

ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nur insoweit berücksichtigt, als der

Gesellschaftsvertrag das zulässt.

Sonstige Angaben

Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Das Unternehmen hält keine Anteile im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Robin Beckmann, Hagen

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt; er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlage, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Hagen, den 22.12.2011

Geschäftsführer

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