KB FASHION
GMBH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.941,00 |
206.258,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
142,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.788,00 |
205.966,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.157,23 |
528.823,75 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
322.165,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.677,59 |
132.077,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.479,64 |
74.581,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
200,00 |
11.245,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
263.911,67 |
49.605,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
359.209,90 |
795.932,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
130.564,59 |
564,59 |
| III.
Bilanzverlust |
419.476,26 |
75.170,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
263.911,67 |
49.605,80 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
16.026,61 |
45.963,23 |
| C.
Rückstellungen |
81.909,20 |
184.999,48 |
| D.
Verbindlichkeiten |
261.274,09 |
562.492,84 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.477,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
359.209,90 |
795.932,55 |
Anhang
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2010 bilanziell
überschuldet.
1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und
andere formelle Besonderheiten
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der KB Fashion GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Andere erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden
regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich
nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein
abweichender Zeitraum ergibt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgten nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für
außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen
bestand keine Veranlassung.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern auf Grund der im Jahr 2007
durchgeführten Betriebsprüfung.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
3.1 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
a) Forderungen gegen Gesellschafter €
2.341,52
b) Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern € 244.375,48
.
Wegen eventueller Mitzugehörigkeitsvermerke
vergleiche Anhang Teil 2.
3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs.
5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB
(Restlaufzeit über fünf Jahre, Angaben zu den
besicherten Verbindlichkeiten) im Anhang in
zusammengefasster Form vorgenommen:
a. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr betragen 261,3T€.
b. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 0,0 T€.
c. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte besichert sind, bestehen in Höhe
von 16,9 T€. Bei den Sicherungsrechten handelt
es sich um
Eigentumsvorbehalte.
4. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Klaus Behn, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Hamburg, den 13. Juli 2011
KB Fashion GmbH
(gez. Klaus Behn)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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