Carina Polstermöbel-Vertriebs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Polstermöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carl-Christoph Held seit 15.9.2025 | Geschäftsführer |
Markus Kemming seit 13.8.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Burckhard Kramer3 C Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
3 C Holding GmbHRheda-WiedenbrückKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020Konzernbilanz zum 30. Juni 2020AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019/2020I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma der Gesellschaft lautet 3C Holding GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6452 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Rheda-Wiedenbrück, Am Jägerheim 1c. Die Geschäftsleitung befindet sich ebenfalls an diesem Ort. Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019/2020 wurde nach den Vorschriften der § 290 ff. HGB erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es werden alle Tochtergesellschaften einbezogen, an denen die 3C Holding GmbH bzw. deren Tochterunternehmen sämtliche Anteile halten. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli 2019 und endet am 30. Juni 2020. Der Konzern-Anlagenspiegel ist als gesonderte Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Anhangs. II. Angaben zum Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind folgende Gesellschaften einbezogen worden:
Die Kapitalbeteiligungen verstehen sich als Anteil des Mutterunternehmens und möglicherweise eines Tochterunternehmens. Sowohl die Carat Polstermöbel-Verwaltungs GmbH als auch die mudju GmbH sind neue Gesellschaften, die im Rahmen der Vollkonsolidierung der Erstkonsolidierung unterworfen wurden. Eine Gesellschaft wurde wegen untergeordneter Bedeutung gem. § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert. Auf diese Gesellschaft wird die Ausnahmeregelung nach § 313 Abs. 3 HGB angewendet. Die folgenden, voll konsolidierten, Tochtergesellschaften sind nach § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und Lageberichts nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts des dritten Buches des HGB befreit: Carina Polstermöbel-Vertriebs GmbH Candy Polstermöbel GmbH Casaro Möbel GmbH 3C Finanzdienst GmbH 3C Verwaltungs-GmbH 3C Beteiligungs-GmbH Das Mutterunternehmen steht für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen der vorgenannten sechs Gesellschaften im folgenden Geschäftsjahr nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB ein. III. Konsolidierungsmethoden Vollkonsolidierung Die Vollkonsolidierung wurde bei den 100%-igen Tochtergesellschaften angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 nach der Neubewertungsmethode. In früheren Geschäftsjahren wurde die Buchwertmethode angewendet. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern aufgerechnet. Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden konzerninterne Lieferungen sowie sonstige Erträge und Aufwendungen zwischen den Konzernunternehmen mit den entsprechenden Gegenposten verrechnet. Zwischengewinne sind nicht angefallen. Latente Steuern wurden unter Anwendung der §§ 274 und 306 HGB und DRS 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert auf der Passivseite ausgewiesen. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. Diese Firmenwerte werden in einem Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Auf nicht mehr voll werthaltige Bestände wurden angemessene Abschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Für zedierte Forderungen sind die Risiken in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden angemessen angesetzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Vermögenswerte in Höhe von 0 T€ (Vj. 703 T€) welche eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Begründung umgerechnet. Zum Abschlussstichtag erfolgt eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs. Die Währungsumrechnung im Konzern erfolgt in der Bilanz grundsätzlich auf Basis der Stichtagskurse, beim Eigenkapital zu historischen Kursen. Die Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 308a HGB. Der Bestand an Devisentermingeschäften lag per 30.06.2020 bei 53,2 Mio. €. Die Geschäfte dienen der Kursabsicherung des polnischen Zloty und haben Laufzeiten zwischen dem 04.09.2020 und dem 10.11.2022. Aus der Bewertung am Bilanzstichtag ergibt sich ein unrealisierter Verlust in Höhe von 789 T€ und ein unrealisierter Gewinn in Höhe von 758 T€. Die Marktwerte wurden auf Grund der banküblichen Bewertungsgrundlagen (Barwertmethode) ermittelt. Im Konzern wird keine Drohverlustrückstellung gebildet, da die Devisentermingeschäfte eine Bewertungseinheit mit den Absatzgeschäften darstellen. Drohverlustrückstellungen sind demnach nur noch in den Fällen zu bilden, wenn insgesamt aus den Absatzgeschäften mit Verlusten gerechnet wird. V. Angaben zur Bilanz Die Gewinnrücklagen zum 30.06.2019 in Höhe von 1.993.946,87 € wurden in voller Höhe aufgelöst und dem Gewinnvortrag zu gebucht. Außerdem wurde die Kapitalrücklage in Höhe von 250.603,31 € aufgelöst und ebenfalls dem Gewinnvortrag zu gebucht. Die Position passive latente Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
Die Ursachen für die Bildung der aktiven latenten Steuern sind im Wesentlichen die Unterschiede zwischen Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz. Die Ursache für die Bildung der passiven latenten Steuern sind die Unterschiede zwischen langfristigem Anlagevermögen in Handels- und Steuerbilanz. Die latenten Steuern der 3C Holding GmbH wurden mithilfe des in Deutschland geltenden Steuersatzes von 30 % berechnet (15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer), die latenten Steuern der ausländischen Gesellschaften wurden mit den lokalen Steuersätzen von 19 % in Polen und 21 % in der Slowakei berechnet. Die Sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen aus dem Sozialbereich von 1.886 T€, aus Lieferungen und Leistungen von 3.133 T€ und übrige Rückstellungen von 1.431 T€. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 20 T€. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren bestehen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3.367 T€) und bei den sonstigen Verbindlichkeiten (1.023 T€). Alle verbleibenden Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.789 T€ (Vj. 2.037 T€) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1.033 T€ (Vj: 991 T€). Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 3 T€ ausgewiesen. Unter den Haftungsverhältnissen werden folgende Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen:
Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als äußerst gering eingeschätzt. Es bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aufgrund von Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen:
Die Höhe der Verpflichtungen aus Lizenzverträgen kann nicht hinreichend genau bestimmt werden. Daher erfolgt nur die Nennung als Merkposten. VI. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Exportquote bei den Umsatzerlösen beträgt 26,8 % (Vj: 25,9 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Konzern im Wesentlichen Versicherungserstattungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Währungskursgewinne. Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 1.296 T€ (Vj: 1.137 T€) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außerordentliche Abwertungen in Höhe von 1.696 T€ auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens enthalten, die im direkten Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an einem verbundenen Unternehmen stehen. Außerdem ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Anlagenabgang in Höhe von 1.669 T€ für die Veräußerung der obigen Beteiligung aufgeführt. Im Konzern werden Ertragsteuern von 3.285 T€ (Vj. 1.724 T€) ausgewiesen. Hiervon beziehen sich 2.606 T€ auf das laufende Geschäftsjahr und 679 T€ auf Vorjahre. Hierin sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von -180 T€ enthalten. Im Konzern werden Währungskursgewinne in Höhe von 234 T€ (Vj. 669 T€) und Währungskursverluste in Höhe von 879 (Vj. 364 T€) ausgewiesen. VII. Sonstige Angaben Unter Berücksichtigung der Ermittlungsmethode gem. § 285 Nr. 7 HGB ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Jahresdurchschnitt an Mitarbeitern von 1.696 (Vj: 1.756) Mitarbeitern. Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer teilt sich wie folgt auf:
Die Geschäftsführung ist jeweils einzelvertretungsberechtigt: Herr Jürgen Kleinegesse, Gütersloh Herr Markus Kemming, Münster Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 314 Abs. 3 HGB verzichtet. Die vom Konzernabschlussprüfer an die Gruppenunternehmen berechneten Leistungen betragen für:
VIII. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. IX. Angaben zum Konzerneigenkapitalspiegel Der Bilanzgewinn bei der Muttergesellschaft beträgt 12.255 T€ und steht zur Ausschüttung zur Verfügung Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 12.255 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Rheda-Wiedenbrück, 24. September 2020 3C Holding GmbH Jürgen Kleinegesse, Geschäftsführer Markus Kemming, Geschäftsführer Konzern-Anlagenspiegel zum 30. Juni 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019/2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2019/2020
Rheda-Wiedenbrück, 24. September 2020 3C Holding GmbH Jürgen Kleinegesse, Geschäftsführer Markus Kemming, Geschäftsführer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 1.7.2019-30.6.2020I. Grundlagen des Konzerns Die 3C Holding GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück ist mit ihren Vertriebsgesellschaften Candy Polstermöbel GmbH und Carina Polstermöbelvertriebs GmbH seit fast 30 Jahren ein führender europäischer Hersteller für Polstermöbel. Candy Polstermöbel ist die Top-Adresse für Menschen, die trendiges Möbel-Design lieben - und das seit der Gründung 1996. Der Name Candy steht für Mut zu polstertechnischen Innovationen. Unsere Designer punkten mit einem untrüglichen Gespür für die perfekte Form. Sie kreieren Lifestyle-Möbel, die jeder Wohnung ihren ganz persönlichen Stil verleihen. Die Carina Polstermöbel-Vertriebs GmbH steht seit der Gründung 1991 für hochwertige Möbel mit Stil und Komfort. Carina bietet vielfältige Modelle in unterschiedlichsten Formen, Farben und Oberflächen. Candy Polstermöbel GmbH und Carina Polstermöbel-Vertriebs GmbH wurden mit dem "Goldenen M" und dem "Emissionslabel" ausgezeichnet. Beides sind streng überwachte Qualitätssiegel, die von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel vergeben werden. Das gibt dem Kunden die Sicherheit, ein hochwertiges Polstermöbel mit bester Funktionalität und Langlebigkeit zu bekommen. Die Möbel werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten in Polen und der Slowakei unter modernsten Bedingungen gefertigt. II. Darstellung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Nachdem die Weltwirtschaft im Gesamtjahr 2019 noch um 3,0 % angestiegen war, ist sie zu Beginn des Jahres 2020 infolge der Covid-19-Pandemie erheblich bzw. um fast 10 % im ersten Halbjahr 2020 eingebrochen. Aufgrund der Pandemie sind von den Regierungen weltweit seuchenpolitische Maßnahmen - bis hin zum Lockdown - getroffen worden, die sich massiv auf die wirtschaftlichen Aktivitäten ausgewirkt haben. Unterstellt man, dass die weitere Entwicklung der Pandemie eine nachhaltige und weitgehende Lockerung der Eindämmungspolitik erlaubt und bezieht man die massive Unterstützung der Geld- und Finanzpolitik mit ein, dürfte die Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 wieder kräftig zulegen. Der Tiefpunkt der weltwirtschaftlichen Aktivität ist bereits im April 2020 erreicht worden. Im Durchschnitt des Gesamtjahres 2020 wird aber dennoch mit einem Rückgang des weltweiten BIP von 3,8 % ausgegangen. Das wäre der mit Abstand stärkste Einbruch der vergangenen 70 Jahre! In Prognosen vor der Covid-19-Pandemie aus dem Jahre 2019 wurde von einem Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 % ausgegangen. Das bedeutet einen Rückgang um 6,5 Prozentpunkte. Für 2021 wird gleichwohl wieder mit einem Wachstum in Höhe von 6,2 % gerechnet. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bestehen weiter fort. Immer noch gibt es weite Teile in der Welt, in denen Covid-19 noch nicht eingedämmt ist. Die bisher bestehenden Risiken für die Weltwirtschaft bestehen aber parallel auch weiterhin. Die Handelsstreitigkeiten zwischen USA und China haben weiter zugenommen. Darüber hinaus sind die USA sehr aggressiv auch gegen andere Länder und Regionen der Welt und verhängen Sanktionen und Strafzölle. Auch der Brexit wird voraussichtlich ungeordnet, d. h. ohne eine Übergangsvereinbarung, von statten gehen. Dies birgt erhebliche Risiken. Die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken und die nochmals durch die Covid-19-Folgen-Bekämpfung erheblich gestiegene Verschuldung von Staaten und Unternehmen, die ohnehin schon teilweise bedenkliche Höhen erreicht hatte, bergen weiterhin unverändert Risiken. In der Europäischen Union ist zwischen dem Euroraum und der gesamten EU zu differenzieren. Für den Euroraum muss konstatiert werden: er befindet sich im Corona-Schock. Folge der von den Regierungen getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie war der größte wirtschaftliche Einbruch seit Bestehen der Währungsunion. Die Maßnahmen traten im Wesentlichen zwar erst Mitte März in Kraft. Dennoch kam es im ersten Quartal 2020 zu einem Rückgang des BIP um 3,6 %. Im zweiten Quartal brach die Wirtschaft dann um 15,0 % ein. Besonders stark waren hier insbesondere Frankreich, Italien und Spanien betroffen. Die von den Regierungen getroffenen Maßnahmen waren in den einzelnen Ländern bezüglich der Eindämmung der Covid-19-Pandemie erkennbar erfolgreich. Die Anzahl der täglichen Neuinfektionen konnte hierdurch innerhalb weniger Wochen deutlich gesenkt werden. Vieles hängt jetzt von dem weiteren Verlauf im Laufe der zweiten Jahreshälfte ab. Gibt es eine zweite Infektionswelle? Auf jeden Fall konnten viele Bereiche der Wirtschaft wieder hochgefahren werden. Umfangreiche Finanz- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Regierungen haben zum Ziel Arbeitsplätze und Produktionsstrukturen zu erhalten. Die EZB unterstützt durch Anleihekaufprogramme. Außerdem wurde auf EU-Ebene das größte Hilfsprogramm ("Corona-Wiederaufbaufonds") seit Bestehen der EU aufgelegt. Es hat ein Volumen von 750 Mrd. Euro und wird erstmals durch eine gemeinsame Schuldenaufnahme finanziert. Im zweiten Halbjahr wird sich das BIP erholen. Das Vorkrisenniveau wird jedoch bis Ende des nächsten Jahres nicht wieder erreicht werden. Für das Gesamtjahr 2020 wird mit einem Rückgang des BIP von 8,6 % und für 2021 wieder mit einem Anstieg um 6,4 % gerechnet. Im Jahr 2019 ist das BIP in Deutschland nur um magere 0,6 % gestiegen. Auf dieses geringe Wachstum folgte in 2020 bereits ab dem ersten Quartal ein heftiger Einbruch der Wirtschaft durch die Covid-19-Pandemie. Es war der stärkste Einbruch der Wirtschaftsleistung seit Bestehen der Bundesrepublik. Niemals zuvor gab die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland schneller und drastischer nach als im Frühjahr des laufenden Jahres. Im ersten Quartal 2020 sank das BIP aufgrund der seuchenpolitischen Maßnahmen der Regierung um 2,2 % gegenüber dem Vorjahreswert. Ab Mitte März kam es zum Shutdown, der weite Teile des wirtschaftlichen Lebens lahm legte. Ein Großteil dieser Maßnahmen blieb im April und sogar teilweise bis weiter in den Mai in Kraft. Dies betraf insbesondere die auf sozialen Konsum ausgelegten Dienstleistungsbereiche und den Non-Food-Einzelhandel. Das Exportgeschäft wurde ebenfalls stark betroffen. Die Ausfuhren sanken im April um 25 % gegenüber dem Vormonat. Die Stimmung in den Unternehmen hat sich zu diesem Zeitpunkt stark verdüstert. Im zweiten Quartal 2020 ist das BIP sogar drastisch um 12 % gesunken. Für die 3C-Gruppe als Polstermöbelhersteller ist vor allem der Blick auf den privaten Konsum und damit auf den Endverbraucher zu richten. 2019 sind die privaten Konsumausgaben um 1,6 % gegenüber dem Vorjahr (1,1 %) angestiegen. Allerdings stagnierten sie im vierten Quartal 2019 nachdem sie im dritten Quartal noch um 0,2 % angestiegen waren. Die Corona-Pandemie hat - wie oben beschrieben - die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland schwer erschüttert. Durch die Eindämmungsmaßnahmen, die von den Regierungen getroffen wurden, musste auf allerlei Arten von Konsum verzichtet werden. Dies betraf vor allem die Bereiche Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Beherbergung und Gastronomie. Auch die meisten Non-Food-Einzelhändler mussten ihre Geschäfte ab Mitte März bis teilweise in den Mai hinein schließen. Hinzu kam, dass die Menschen aus Sorge um ihre Gesundheit von sich aus Konsumausgaben reduzierten. Folglich ging der Konsum im ersten Quartal 2020 um 3,2 % und im zweiten Quartal sogar um sage und schreibe 13 % zurück. Folglich wird davon ausgegangen, dass im ersten Halbjahr 2020 Kaufkraft in Höhe von fast 80 Mrd. Euro zurückgestaut worden ist. Die privaten Konsumausgaben waren anders als in der Weltfinanzkrise kein stabilisierender Faktor, sondern hatten vielmehr treibenden Einfluss auf den akuten wirtschaftlichen Einbruch. Die Zahlen des GfK-Konsumklimaindex zeigen allerdings, dass der private Konsum sich seit Mai 2020 wieder langsam erholt hat. Das Ende des Shutdowns bzw. der Schließung von Geschäften hat zu einer leicht steigenden Konsumneigung geführt. Im Juni und Juli sind die GfK-Zahlen dann noch einmal nach oben gegangen. Für das Konsumklima wird eine V-förmige Entwicklung immer klarer sichtbar. Der scharfe Einbruch der Konjunktur folgt unmittelbar eine zügige Erholung. Das Konsumklima ist im Juli 2020 zum dritten Mal in Folge angestiegen. Damit wird sich die aufgestaute Kaufkraft in Konsumnachfrage entladen, denn die Umstände rund um die Covid-19-Pandemie haben sich gegenüber der Situation im Frühjahr verbessert. Möglicherweise wird der private Konsum wieder zum stabilisierenden Faktor für die Konjunktur und unterstützt damit den Erholungsprozess. Die deutschen Konsumenten haben den Corona-Schock aus dem Frühjahr hinter sich gelassen. Im Euroraum sind die Konsumausgaben ebenfalls basierend auf der Corona-Pandemie und den damit verbundenen von den einzelnen Regierungen eingeleiteten Eindämmungsmaßnahmen stark eingebrochen. Viele Verbraucher sind von Arbeitsplatz- und Einkommensverlusten betroffen. Hinzu kommt eine außerordentlich hohe Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Aussichten. Nach Daten der EZB ist der Konsum im ersten Quartal um 3,9 % gegenüber dem Vergleichsquartal 2019 gesunken. Der Rückgang war damit noch stärker als in Deutschland. In 2019 sind die Konsumausgaben noch um 1,3 % gegenüber 2018 angestiegen. Der Umsatz im deutschen Möbelhandel ist im Jahre 2019 lt. BVDM um 4,0 % deutlich gegenüber 2018 angestiegen. Im Jahre 2018 ist er nach Angaben des BVDM noch um 2 % gegenüber 2017 gesunken. Der Jahresbruttoumsatz betrug somit 34,2 Mrd. Euro (2018: 32,9 Mrd. Euro). Grund hierfür sind die guten Rahmenbedingungen für den Handel. Die Beschäftigung ist auf einem Rekordniveau, das verfügbare Einkommen ist gestiegen und die Neubautätigkeit befindet sich auf einem hohen Niveau. Für das Jahr 2020 wurden vom BVDM Anfang des Jahres positive Erwartungen geäußert. Man erwartet eine stabile Nachfrage. Der Start in das Jahr 2020 ist bei den meisten Möbelhändlern mit positiven Zahlen im Januar und Februar gut verlaufen. Die Auftragsbücher waren voll. Dann schlug allerdings die Corona-Pandemie mit voller Wucht zu und sorgte im ersten Halbjahr 2020 für einen starken Umsatzeinbruch im stationären Möbelhandel. In den "Shut-Down-Monaten" März und April waren die Möbelhäuser geschlossen und der Umsatz ging im Vergleich zum Vorjahr um etwa 30 % bis 40 % zurück. Der Onlinehandel mit Möbeln, der bereits in den Vorjahren überdurchschnittlich gewachsen ist, hat Corona jedoch weiteren Auftrieb gegeben. Dort konnten Umsatzsteigerungen von ca. 25 % erzielt werden. Die Entwicklungen der "Vor-Corona-Zeit" vollziehen sich unvermindert weiter. Der Konzentrationsprozess im Handel ist weiter voll im Gange. Die Top 10 des deutschen Möbelhandels erwirtschaften seit 2016 über 50 % des Branchenumsatzes mit weiter steigender Tendenz. Auch die Veränderung in der Verbandslandschaft führt zur immer stärkeren Konzentration bzw. sonstig negativen Konstellationen der Einkaufsstrukturen im Möbelhandel aus Sicht der Möbelindustrie. Der Möbelhandel befindet sich im Umbruch. Der Marktanteil der Verbundgruppen geht zurück und ist in 2017 erstmals unter die 60 %-Marke gefallen. Digitalisierung und Strukturwandel sind Themen, mit dem sich der Handel beschäftigen muss. Nach Einschätzung des BVDM hat sich das Verbraucherverhalten verändert. Kleinere Innenstadtlagen werden für den Möbelhandel an Bedeutung gewinnen. Dies heizt die Frage nach der Zukunft der Großfläche weiter an. Die expandierenden Onlinehändler - nicht nur die Pure-Player - knabbern zudem immer weiter an den Umsätzen alt bekannter Handelsstrukturen. Diese Entwicklung wurde zuletzt durch die Corona-Pandemie erheblich verstärkt. 2. Entwicklung der Branche Das Gesamtjahr 2019 konnte die deutsche Möbelindustrie nach den Zahlen des VDM (Verband der deutschen Möbelindustrie) ungefähr auf Umsatzhöhe des Vorjahres abschließen. Der Umsatz beläuft sich auf 17,9 Mrd. Euro und liegt damit leicht mit 0,3 % unter dem des Jahres 2018. Die Inlandsnachfrage sank in 2019 um 1,1 % und der Export konnte um 0,6 % gesteigert werden. Die einzelnen Segmente der Möbelindustrie entwickelten sich jedoch - wie in den Vorjahren - sehr unterschiedlich. Angestiegen sind nach der amtlichen Statistik lediglich die Umsätze der Laden- und Objektmöbelhersteller und der Hersteller der Küchenmöbel. Alle anderen Segmente - wie: Hersteller von Büromöbeln, sonstigen Möbeln (u. a. Wohn-, Ess- und Schlafzimmer), Matratzen und Polstermöbeln - mussten rückläufige Umsätze hinnehmen. Das Umsatzminus der Polstermöbelindustrie fiel in 2019 mit 0,3 % etwas geringer aus, als das Minus der Gesamtbranche. Hiervon entfielen +0,3 % auf das Inland und -1,3 % auf den Export. Der Umsatz in der Eurozone sank hierbei um 2,8 %. Im ersten Halbjahr 2020 hat die gesamte deutsche Möbelindustrie nach den Zahlen des VDM ein Umsatzminus von 9,8 % verkraften müssen. Dabei sind der Auslandsumsatz um 13,2 % und der Inlandsumsatz um 8,2 % gesunken. Der Start in das neue Jahr 2020 war bereits deutlich negativ. Die Umsätze gegenüber dem Vorjahr waren im Januar mit - 1,9 %, im Februar mit - 4,3 % und im März mit -1,7 % durchweg negativ. Im März sind schon die Auswirkungen der Schließung der Möbelgeschäfte aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie enthalten. Diese führten im zweiten Quartal 2020 dann zu einem Umsatzminus von sage und schreibe 17,2 %. Die Polstermöbelindustrie musste sogar im ersten Halbjahr 2020 ein Umsatzminus von 11,2 % hinnehmen. -7,2 % entfielen auf das Inland und -18,8 % auf das Ausland. Seit Juni steigen die Umsätze aber wieder signifikant an. Im Juni war ein Anstieg des Gesamtumsatzes von 2,2 % zu verzeichnen. Hier waren insbesondere die Küche mit +12,8 % und die Matratzen mit +19,4 % die Treiber. Die Möbelindustrie erholt sich rasant vom "Corona-Schock". Im Juli konnte (lt. der internen Auftragsstatistik des VdDW) ein Auftragseingangsplus von 55,6 % erzielt werden. Der Auftragseingang für die ersten sieben Monate des Jahres 2020 ist damit um insgesamt 4,5 % (Inland: +6,3 %; Ausland: +0,3 %) gestiegen. Für die Polstermöbelindustrie (lt. der internen Auftragsstatistik des VdDP) lagen die Auftragseingänge im Juli mit 50 % über dem Vorjahreswert. Für die gesamte Zeit Januar bis Juli 2020 ist im Bereich Polstermöbel jedoch noch ein Umsatzrückgang von 4,1 % zu verzeichnen. Gründe für die schnelle Erholung der Möbelindustrie sind zum einen Nachholeffekte aus der Zeit des Lockdowns, Umverteilung von Konsumausgaben zugunsten von Möbeln und die befristete Senkung der Mehrwertsteuer für die Zeit vom 1.7.-31.12. im Rahmen des Konjunkturprogramms. Die bisher bestehenden Herausforderungen der deutschen Möbelindustrie, wie z. B.: starker Druck durch Importware, starke Marktmacht des Handels, immer stärkere Konzentration auf der Handelsseite durch Unternehmensübernahmen und auch durch Zusammenschlüsse von Einkaufs gruppen zu immer größeren Einkaufsorganisationen bestehen neben den Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie weiter. III. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns Im Geschäftsjahr 2019/20 musste die 3C-Gruppe ein Umsatzminus von 9,1 Mio. Euro von 178,9 Mio. Euro auf 169,8 Mio. Euro hinnehmen. Dies entspricht -5,1 % und war den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie geschuldet. Die Schließung der Möbelhäuser ab Mitte März führte zu einem erheblichen Einbruch der Auftragseingänge. Dieser Zustand dauerte - mit leichten Verbesserungen durch Lockdown-Erleichterungen in einigen Bundesländern ab Ende April - bis Mitte Mai an. Die Situation betraf auch die europäischen Exportländer. International hatte die Pandemie verheerende Auswirkungen auf die Exportmärkte. 3C war zu Beginn der Lockdown-Phase in der glücklichen Position über sehr gute Auftragsbestände zu verfügen. Somit konnten wir in der gesamten Zeit produzieren und auch unsere Ware an die Möbelhäuser ausliefern. Unsere Kapazitäten waren allerdings in der Zeit durch erhöhte Abwesenheit von Mitarbeitern durch Krankheit, Quarantäne-Maßnahmen, Kinderbetreuung, etc. merklich reduziert. In der Zeit mussten wir signifikante Umsatzverluste im zweistelligen Millionenbereich verzeichnen. Mit Wiedereröffnung der Möbelhäuser in der Zeit von Ende April bis Mitte Mai zogen die Umsätze wieder merklich an. Dies reichte jedoch nicht aus, um das Umsatzminus bis Geschäftsjahresende bzw. dem 30.6. auszugleichen. Die deutsche Polstermöbelindustrie hat im ersten Halbjahr 2020 ein Umsatzminus von 11,2 % eingefahren. Die 3C Gruppe liegt ungefähr auf dem gleichen Niveau. Wir konnten uns in dieser Extremsituation nicht vom Markt abkoppeln. Die Exportquote beläuft sich im Geschäftsjahr 2019/20 weiterhin auf deutlich mehr als 20 %. Die Candy Polstermöbel GmbH und Carina Polstermöbel-Vertriebs GmbH haben jeweils ein signifikantes Umsatzminus gegenüber dem Vorjahr hinnehmen müssen. Allerdings konnten die Ergebnisse erheblich gesteigert werden. Zum Einen hat sich bei beiden Unternehmen die Rohertragsquote verbessert. Absolut ist sie jedoch jeweils aufgrund der geringeren Umsätze gesunken. Dagegen konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich vermindert werden. Hierbei spielten eingesparte Vertriebsaufwendungen eine besondere Rolle. Die größte Einsparung entfiel auf den Bereich Ausgangsfrachten, die aufgrund der geringeren Umsätze ebenfalls rückläufig waren. Diese Aufwandseinsparungen überkompensierten den geringeren Rohertrag und führten insgesamt zu einer Ergebnisverbesserung. In den Produktionsunternehmen in Polen und der Slowakei wurden die Kapazitäten bzw. Effizienz wiederum deutlich gesteigert. Dadurch konnten wir in beiden Betrieben die Produktivität deutlich verbessern und den Materialaufwand senken. In Polen und der Slowakei stiegen die Löhne und Gehälter weiter deutlich an. In Polen konnten die Personalkosten nur durch notwendige Personalmaßnahmen nahezu konstant gehalten werden. Die Preise für Rohstoffe bzw. Vormaterialien (wie Schäume, Spanplatten, etc.) haben sich stabilisiert. Weitere Prozessverbesserungen in der Verwaltung und vor allem in der Produktion waren unumgänglich. In Teilbereichen haben wir weiter von Fremdbezug auf Eigenfertigung umgestellt. Ertragslage Die positive Ertragsentwicklung des Konzerns im Vorjahr setzte sich auch in diesem Jahr fort. Das Rohergebnis der gesamten Gruppe konnte um 2,4 Prozentpunkte verbessert werden. Dies liegt an der weiter konsequent umgesetzten Umstellung von Fremdfertigung auf Eigenfertigung. Im Geschäftsjahr wurde die bisherige Zusammenarbeit mit einem externen Produzenten beendet. Hierdurch stieg der Eigenfertigungsanteil und folglich auch die Rohertragsquote merklich an. Auch Einsparungen im Materialbereich durch Einkaufsvorteile aber auch durch Steigerung der Effizienz trugen zur besseren Quote bei. Nominell konnte der Rohertrag um 1.948 T€ gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Dem standen jedoch Aufwandserhöhungen im Bereich der betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 1.403 T€ bzw. 4,1 % gestiegen. Hauptursache sind Kursverluste in Höhe von 911 T€, ein außerordentlicher Veräußerungsverlust aus einer Beteiligungsveräußerung in Höhe von 1.669 T€ und eine hiermit im Zusammenhang stehende Abwertung von Umlaufvermögen in Höhe von 1.696 T€. Gegenläufig waren positiv Aufwandseinsparungen durch den "Corona-bedingten" Ausfall der Mailänder Möbelmesse, Transportkosten bzw. Ausgangsfrachten und sonstige Vertriebskosten. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen belaufen sich - leicht erhöht - weiter mit 3.009 T€ (Vj. 2.889 T€) auf hohem Niveau. Der Konzern-Jahresüberschuss hat sich von 5.500 T€ im Vorjahr um 1.802 T€ auf 3.698 T€ vermindert. Hierzu hat insbesondere der Steueraufwand beigetragen, da erhebliche Aufwendungen steuerlich nicht wirksam waren. Finanzlage Die Konzern-Kapitalflussrechnung gibt die Finanzlage wieder, in dem sie die Veränderung der Zahlungsmittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe eines Berichtsjahres darstellt. Die Mittelzu- und -abflüsse werden getrennt nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Darstellung ist ergänzt um eine Überleitung auf die Zahlungsmittel laut Bilanz. Der vereinfachte Cash Flow (Konzernüberschuss zzgl. Abschreibungen und Veränderung der Rückstellungen) liegt im Geschäftsjahr aufgrund des geringeren Konzernüberschusses mit 6.888 T€ (Vj. 9.049 T€) um 2.161 T€ unter dem Vorjahr. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit ist jedoch mit 9.472 T€ deutlich um 1.334 T€ gegenüber dem Vorjahreswert von 8.138 T€ gestiegen. Erhöhend wirken sich nicht liquiditätswirksame Veräußerungsverluste und die Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Der Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben hingegen liquiditätsmindernd gewirkt. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit beträgt -1.671 T€ (Vj. -4.025 T€). Nach den enormen Investitionen in den Vorjahren haben wir in diesem Bereich im letzten Geschäftsjahr etwas konsolidiert. Den Weg der laufenden Modernisierung unserer Unternehmensgruppe haben wir damit nicht verlassen. Viele Projekte sind noch in der Pipeline. Investiert wurde in durchweg allen Unternehmensbereichen. Es wurde in Maschinen und technische Anlagen, Hard- und Software und in Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert. Die getätigten und künftigen Investitionen dienen dazu, die Marktposition der 3C-Gruppe als einen der führenden, modernsten und leistungsfähigsten Polstermöbelhersteller Europas weiter auszubauen. Hierdurch ist es uns möglich die hohen Qualitätsansprüche der 3C-Gruppe weiterhin zu erfüllen und unsere Flexibilität zum Wohle der Möbelkäufer, unserer Kunden und Mitarbeiter zu erhöhen. Dies ist ein erheblicher Wettbewerbsvorteil. Der Free Cash Flow war mit 7.801 T€ um 3.688 T€ höher als im Vorjahr mit 4.113 T€. Das entspricht einer Verbesserung von 89,6 %. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ist mit -7.080 T€ negativ. Bankverbindlichkeiten wurden in Höhe von 1.201 T€ getilgt. Außerdem wurde ein Betrag von 5.400 T€ an den Gesellschafter ausgeschüttet. Es wurden keine neuen Darlehensmittel im Geschäftsjahr aufgenommen. Die gezahlten Zinsen sind um 65 T€ auf 479 T€ (Vj. 544 T€) gesunken. Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf 1.454 T€ (Vj. 733 T€). Die Liquidität der gesamten 3C-Unternehmensgruppe ist sehr auskömmlich. Auch in der Zeit des Lockdowns waren stets mehr als ausreichende Liquiditätspolster vorhanden. Banklinien wurden in der Hochphase der Corona-Pandemie im Frühjahr noch einmal deutlich erhöht. Die Mittel wurden seitens der Banken ohne Zögern und Zeitverzug zur Verfügung gestellt. Vermögenslage Das Konzerneigenkapital war erstmals seit Jahren rückläufig. Es sank um 2.043 T€ von 27.362 T€ auf 25.319 T€ aufgrund der Ausschüttung an den Gesellschafter und das durch Sondereffekte beeinflusste niedrigere Ergebnis. Die Eigenkapitalquote konnte aufgrund einer erheblichen Bilanzverkürzung um 2,3 Prozentpunkte auf 49,5 % (Vj. 47,2 %) wiederum signifikant gesteigert werden. Das Anlagevermögen von 27.366 T€ wird vollständig durch das Eigenkapital (25.319 T€) und das lang- und mittelfristige Fremdkapital (4.410 T€) finanziert. Die "goldene Bilanzregel" wird somit voll erfüllt. Das langfristig gebundene Vermögen (Anlagevermögen) beträgt zum Geschäftsjahresende 27.366 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3.388 T€ aufgrund der oben beschriebenen Beteiligungsveräußerung und von Abschreibungen vermindert. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt wie im Vorjahr ca. 53 % der Bilanzsumme. Das kurzfristig gebundene Vermögen (Umlaufvermögen) ist um 4.180 T€ niedriger als im Vorjahr. Insbesondere konnten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgebaut werden. Die Vorräte sind erwartungsgemäß nahezu konstant geblieben. Bankverbindlichkeiten sanken von 5.788 T€ auf 4.611 T€ und Lieferantenverbindlichkeiten konnten um 3.590 T€ auf 3.771 T€ abgebaut werden. IV. Nachtragsbericht Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2019/20 sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die 3C-Gruppe von wesentlicher Bedeutung sind und einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten. Risiko- und Chancenbericht Bestandsgefährdende Risiken, die über die allgemeinen Branchen- und Unternehmensrisiken hinausgehen, oder einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen aus Sicht der Geschäftsleitung nicht vor. Im operativen Geschäft stehen den Ertragschancen auch Risiken gegenüber, die im Falle des Eintretens negative Auswirkungen auf die Lage des Konzerns haben können. Ohne z. Zt. bestandsgefährdend zu sein, bestehen Risiken im Absatzbereich (Konzentration der Möbelverbände, Verbandswechsel von Möbelhäusern, Preis- bzw. Konditionendruck, Konjunkturrisiken incl. einer geringen Konsumneigung der Endverbraucher -insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin fragilen Konjunktursituation im Euroraum und bedeutender weltwirtschaftlicher Risiken), auf der Produktebene (z. B. Risiken aufgrund Produkthaftung, Qualitätsrisiken), im Produktionsbereich (Risiken aufgrund Produktionsausfalls bzw. -stillstands, Risiken in den Kapazitäten), auf der Einkaufsseite (steigende Rohstoffpreise insbesondere für Bezugsstoffe und Leder, Schaumstoffe, Holz und Metallbeschläge, steigende Produktionskosten aufgrund Lohnsteigerungen, Abhängigkeit von einzelnen Zulieferwerken und Lieferanten, steigende Logistikkosten), im Finanzbereich (Ausfallrisiken von Kundenforderungen - insbesondere auch vor dem Hintergrund durch möglicherweise sich verschlechternde wirtschaftliche Rahmenbedingungen hervorgerufene Limit Kürzungen der Kreditversicherungen, Währungsrisiken bzw. -schwankungen - insbesondere beim polnischen Zloty und dem Dollar, Risiken in den Kreditlinien, Zinsänderungsrisiken), IT-Risiken (Datensicherheit, Viren- und sonstige Zugangsrisiken, Cyber-Risiko, Risiken im Rahmen von Software-Einführungen), Personalrisiken (Fluktuation von qualifizierten Mitarbeitern bzw. Führungskräften, Verknappung an qualifizierten Mitarbeitern, demografischer Wandel), Risiken aus Unternehmenskäufen und sonstigen Investitionen (Risiken aufgrund hohem Kapitaleinsatz und langfristiger Kapitalbindung) und für das gesamte Unternehmen aus der Änderung von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Die 3C-Gruppe identifiziert und verfolgt laufend die bestehenden bzw. potentiellen Risiken. Den Risiken wird jeweils auf geeignete Weise begegnet. Neben den vorgenannten üblichen Risiken, die ein Unternehmen wie die 3C-Gruppe üblicherweise mehr oder weniger ausgesetzt ist, sind im Geschäftsjahr 2019/20 durch die Corona-Pandemie einige weitere Risiken hinzugekommen bzw. deutlicher zutage getreten. Im Absatzbereich bestehen daher neue Risiko in einem wiederholten Lockdown des Möbeleinzelhandels, in wiederholten Schließungen von Grenzen und damit verbundenen Störungen des Warenverkehrs. Der Produktionsbereich ist Risiken ausgesetzt wie die Schließung von ganzen Produktionsstätten im Rahmen von Quarantänemaßnahmen. Auch die Anordnung von Quarantänemaßnahmen für einzelne Mitarbeiter, Abteilungen oder ganze Schichten sind zu nennen. Im Einkaufsbereich sind Störungen der Supply-Chain in den Fokus getreten. Diese können verursacht werden durch Schließung von Produktionsstätten unserer Vorlieferanten im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Mögliche Störungen der Logistikketten können durch Grenzschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder aber auch durch die Schließung von Häfen und nicht ausreichende Schiffskapazitäten hervorgerufen werden. Für den Finanzbereich bestehen Risiken aus Forderungsausfällen oder Limit Kürzungen im Falle eines erneuten Lockdowns. Im IT-Bereich sind durch vermehrte Nutzung von mobilem Arbeiten Sicherheitsrisiken verstärkt zu beobachten. Die Zahl der Cyberangriffe auf Unternehmen hat sich in letzter Zeit deutlich erhöht. Auch diese vorgenannten und möglichen weiteren Risiken im Rahmen der Corona-Pandemie werden von uns identifiziert und verfolgt. Wir begegnen ihnen jeweils auf geeignete Weise z.B.: Optimierungen der Supply Chain; risikoadjustierte Bestandsführung im Materialbereich; Erhöhung der IT-Sicherheitsmaßnahmen; Wirksame Pandemiepläne und Notfallkonzepte; Optimierung der vertrieblichen Maßnahmen; Monitoring der sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen. Den Risiken stehen auch immer Chancen gegenüber. Chancen definieren wir als das potenzielle Eintreten von internen oder externen Ereignissen, welche das Erreichen unserer Geschäfts- oder Finanzziele positiv beeinflussen können. Die 3C-Gruppe versucht stets, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Gewinn zu sichern und gleichzeitig den Wert des Unternehmens langfristig zu steigern. Insbesondere können sich Chancen im strategischen und operativen Bereich auf der einen Seite und im finanziellen Bereich auf der anderen Seite ergeben. V. Prognosebericht Die voraussichtliche Entwicklung der 3C-Gruppe wird u. a. auch bestimmt durch die zu erwartende Konjunkturentwicklung in Deutschland und auch in den europäischen Nachbarländern. Für 2020 wird von einer Veränderung des BIP für Deutschland von -6,8 % ausgegangen. In 2021 kommt es hingegen nach den Prognosen der Konjunkturforscher zu einem Wachstum von 6,3 %. Das Vorkrisenniveau des BIP wird voraussichtlich zwar Ende 2021 wieder erreicht werden. Allerdings liegt es dann immer noch 2 % unter dem Niveau, das ohne Corona erreicht worden wäre. Nach den oben beschriebenen BIP-Rückschlägen im ersten Halbjahr 2020 wird in der zweiten Jahreshälfte ein etwas schnelleres Anziehen der Wirtschaftsleistung aufgrund der Impulse des von der Regierung verabschiedeten Konjunkturpaketes ausgegangen. Allerdings sind hiermit zum Teil Vorzieheffekte - besonders bei langlebigen Konsumgütern - verbunden. Die stimulierende Wirkung im Jahr 2020 hat daher voraussichtlich dämpfende Wirkung in 2021. Für den Euroraum wird für 2020 eine BIP-Veränderung jeweils gegenüber dem Vorjahr in 2020 von -8,6 % und in 2021 von +6,4 % prognostiziert. Weiterhin bestehen für Deutschland und den Euroraum noch weiter große Risiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung wie z. B. den No-Deal Brexit, der Wirtschaftskrieg zwischen USA und China und die weiter schwelende Covid-19-Pandemie. Letztere hat erheblich negative Auswirkungen auf den Export und den Außenhandel. Wie oben bereits erläutert, hat sich der für uns als 3C-Gruppe wichtige private Konsum nach dem beispiellosen Absturz im Frühjahr rasch erholt. Hierzu hat sicherlich auch die sechsmonatige Mehrwertsteuersenkung aus dem Konjunkturpaket ab Juli bis Dezember beigetragen. Verbraucher ziehen offensichtlich geplante, größere Anschaffungen vor. Das hilft zwar dem Konsum in 2020, wird jedoch voraussichtlich keinen nachhaltigen Effekt haben. Ab Januar 2021 wird die Konsumneigung daher möglicherweise zurückgehen, wenn der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz wieder gilt. Diese Annahme basiert auf Beobachtungen im Rahmen früherer Steuersatzänderungen. Lt. GfK-Konsumklimastudie aus Juli 2020 erholt sich das Konsumklima sehr rasch. Es zeichnet sich lt. GfK eine V-förmige Entwicklung ab, denn auf einen scharfen Einbruch der Konsumstimmung folgt direkt eine rasante Erholung. Das Konsumklima ist im Juli zum dritten Mal in Folge deutlich angestiegen. Lt. GfK stieg nicht zuletzt dank der Mehrwertsteuersatzsenkung die Anschaffungsneigung stark an. Einkommenserwartungen und Konjunkturerwartungen sind auch deutlich positiv in der Entwicklung. Letztere basiert auf den Einschätzungen der Verbraucher, dass sich die deutsche Wirtschaft - auch aufgrund des Konjunkturpakets - in der nächsten Zeit erholen wird. Voraussetzung ist allerdings ein günstiger Verlauf der Corona-Infektionszahlen. Risiken für den Konsum gibt es noch viele. Die Gefahr von Jobverlusten ist für viele Menschen sehr real. Zwar ist die Kurzarbeiterregelung kürzlich von der Bundesregierung bis Ende 2021 verlängert worden. Betroffene Arbeitnehmer werden sich möglicherweise bei Anschaffungen zurückhalten. Außerdem müssen weiter viele Haushalte Einkommenseinbußen hinnehmen. So ist z. B. die Gastronomie und Veranstaltungs- und Reisebranche immer noch sehr stark betroffen. Der Möbelhandel hat umsatzseitig nach den Wochen des Lockdown wieder Tritt gefasst. Es kann sogar zu einem klassischen V-Verlauf kommen, in dem die Möbelumsätze wieder an die alten Zahlen anknüpfen können. Dafür spricht, dass in diesem Jahr viele Reisen abgesagt worden sind bzw. werden. Die Budgets sind dann frei u. a. fürs Einrichten. Das eigene Zuhause gewinnt in der Corona-Zeit - nicht zuletzt auch wegen des mobilen Arbeitens - an Bedeutung. Die Menschen wollen es sich nett machen. Das Zuhause wird zum sicheren Zufluchtsort. Wie in der Finanzkrise 2008/09 wird wieder ein Cocooning-Effekt beobachtet, der aktuell allerdings deutlich stärker ausgeprägt ist als damals. Es wird vereinzelt schon davon gesprochen, es könne das "Jahrzehnt des Zuhause" aufziehen. Einen kurzfristigen aber ggf. nicht nachhaltigen Schub erhält der Möbelumsatz ab Juli von der oben bereits erwähnten zeitlich befristeten Mehrwertsteuersenkung. Risiken für den Möbelhandelsumsatz liegen in den absehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Zu erwarten sind ab Herbst/Winter massive Stellenstreichungen in Unternehmen und auch ein deutlicher Anstieg von Unternehmensinsolvenzen, die ebenfalls zu Jobverlusten führen werden. Die Umsatzentwicklung der deutschen Möbelindustrie ist seit der Zeit der Beendigung des Lockdowns durchweg positiv. Der VDM geht im Spätsommer 2020 davon aus, dass in 2020 nur noch mit einem Umsatzrückgang von maximal 5 % zu rechnen ist. Frühere Prognosen waren deutlich pessimistischer. Eine verbandsinterne Umfrage bei Herstellern hat ergeben, dass 42 % der Befragten davon ausgehen, 2020 ohne Umsatzverluste beenden zu können. Der positive Ausblick für die Möbelindustrie wird getrübt durch sich abzeichnende massiven Materialpreiserhöhungen im Bereich Schäume, Spanplatten, Metallbeschlägen, Federkernen, usw.. Dies wird die Ertragslage der Unternehmen erheblich belasten. Für das Geschäftsjahr 2020/21 sind wir in der 3C-Gruppe als einem der führenden Polstermöbelhersteller Deutschlands verhalten optimistisch und gehen trotz erheblicher Risiken bzw. Fragezeichen von einer insgesamt positiven Entwicklung aus. In das neue Geschäftsjahr 2020/21 sind wir mit einem extrem hohen Auftragsbestand von ca. 30 Mio. Euro gestartet. Zum 30.6.19 lag der Wert noch ungefähr halb so hoch. Der Auftragseingang liegt zu Beginn des neuen Geschäftsjahres in den Monaten Juli und August bei Candy und Carina ganz erheblich über dem bereits starken Vorjahr. Die Gründe hierfür sind oben bereits beschrieben. Für das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 gehen wir für die gesamte Unternehmensgruppe von steigenden Umsätzen im höheren einstelligen Prozentbereich im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Diese Prognose steht allerdings unter dem Vorbehalt der oben beschriebenen Risiken für die deutsche bzw. europäische Wirtschaft und auch für die Konsumlaune der Endverbraucher. Sollte schnell ein Impfstoff gegen den Corona-Virus gefunden werden, erwarten wir eine Eintrübung der Nachfrage nach Möbeln auf das vor der Corona-Krise bekannte Niveau. Urlaub und Freizeit werden in einem solchen Fall wieder die Nachfrage der Verbraucher auf sich ziehen. Weiterhin kann eine weitere Verschärfung der Situation um die Covid-19-Pandemie bis hin zu einem erneuten Lockdown unsere Prognose zu Nichte machen. Die Herausforderungen der vergangenen Jahre (hoher Margendruck aufgrund von umkämpften Verkaufspreisen, Konditionen, teilweise extrem steigenden Rohstoffpreisen, stark steigenden Löhnen und Gehältern vornehmlich in Osteuropa) sind weiterhin aktuell und wir werden ihnen durch weitere Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung, Standardisierung und Prozessoptimierung in allen Unternehmensbereichen begegnen. Unter der Voraussetzung, dass die Konsumlaune der Verbraucher anhält und keine weiteren verschärfenden negativen Entwicklungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie eintreten und auch sonst die oben beschriebenen verdunkelnden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen keinen großen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit entfalten, erwarten wir für 2020/21 ein EBIT, das - insbesondere wegen der oben beschriebenen Materialpreissteigerungen - niedriger liegt als das bereinigte EBIT des abgelaufenen Geschäftsjahres. Zusatzberichterstattung Für eine Unternehmensgruppe dieser regionalen und überregionalen Bedeutung ist es selbstverständlich, dass ein breit gefächertes Spenden- und Sponsoring-Engagement zum festen Bestandteil der Unternehmensstrategie gehört. Dies zahlt sich auf vielschichtige Weise aus. Neben gemeinnützigen und künstlerischen Projekten wird insbesondere der Sport auf vielfältige Weise unterstützt.
Rheda-Wiedenbrück, 24. September 2020 Jürgen Kleinegesse Markus Kemming Geschäftsführer3C Holding GmbH BestätigungsvermerkAn die 3C Holding GmbH, Rheda-Wiedenbrück Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der 3C Holding GmbH, Rheda-Wiedenbrück - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Eigenkapitalspiegel, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der 3C Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter
eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Münster, den 25. September 2020 HLB
SCHUMACHER GMBH
gez. Schumacher, Wirtschaftsprüfer gez. Schmitz, Wirtschaftsprüfer |
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