Autohaus Martin Brockmann GmbH

Heidberg 2, 29614 Soltau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 200375
Eingetragen
13.7.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paul Moor
seit 22.10.2019
Geschäftsführer
David Justus
seit 22.10.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert25.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
37.50%
37.50%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Soltau
10.125 €
37.50%
Soltau
10.125 €
37.50%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Martin Brockmann GmbH

Soltau-Harber

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 521.084,09 512.895,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.500,00 5.500,00
II. Sachanlagen 517.584,09 507.395,29
B. Umlaufvermögen 1.960.094,02 1.480.868,22
I. Vorräte 828.958,94 503.560,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.974,05 115.715,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.041.161,03 861.592,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 116,65 116,65
Summe Aktiva 2.481.294,76 1.993.880,16

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.672.450,56 1.219.422,92
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -6.750,00 -6.750,00
III. eingefordertes Kapital 20.250,00 20.250,00
IV. Gewinnvortrag 1.199.172,92 898.854,69
V. Jahresüberschuss 453.027,64 300.318,23
B. Rückstellungen 243.796,31 206.964,45
C. Verbindlichkeiten 565.047,89 567.492,79
Summe Passiva 2.481.294,76 1.993.880,16

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Autohaus Martin Brockmann GmbH hat Ihren Sitz in Soltau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg HRB 200375 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des §§ 264, 267 II HGB auf.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265I2, 266 ff. HGB).

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden, sofern im Jahresabschluss anzusetzen, wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253I2 HGB). Rückstellungen von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 490.725,22 (VJ EUR 457.198,07) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von EUR 74.322,67 (VJ EUR 110.294,72) eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren und in Höhe von EUR 0,00 (VJ EUR 0,00) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S.von§251HGB bestehen nicht.

Die Gesellschaft hat durch den Erwerb eigener Anteile von TEUR 247 eine Ausschüttungssperre in dieser Höhe.

C. Sonstige Angaben/Ergänzende Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich neben Geschäftsführern 12 (i. Vj. 12) Mitarbeiter beschäftigt.

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Justus David Kaufmann § 181 BGB
Moor Paul Kfz-Meister § 181 BGB

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Soltau, den 29.01.2025

gez. David Justus und Paul Moor

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.1.2025.

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