Alfons
Volk, Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Sägewerk und Holzhandlung in Bretzingen.
Hardheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
169.039,00 |
125.316,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
168.888,00 |
125.165,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
777.916,38 |
839.533,80 |
| I.
Vorräte |
683.188,09 |
710.452,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.465,51 |
127.875,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.261,15 |
1.434,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
262,78 |
1.206,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
946.955,38 |
964.849,80 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.631,62 |
30.066,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
52.965,49 |
52.965,49 |
| III.
Gewinnrücklagen |
3.624,49 |
3.624,49 |
| IV.
Verlustvortrag |
52.088,07 |
23.873,25 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
1.434,88 |
0,00 |
| VI.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-28.214,82 |
| B.
Rückstellungen |
24.520,43 |
29.138,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
893.803,33 |
905.644,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
946.955,38 |
964.849,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Alfons Volk GmbH, Hardheim -
Bretzingen, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Dabei fanden die Vorschriften zur
Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) Anwendung. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bilanziert. Die Nutzungsdauer der immateriellen
Vermögensgegenstände beträgt drei Jahre.
Sachanlagenwurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Herstellungskosten umfassen alle direkt
zuordenbaren Kosten. Nicht aktiviert wurden Kosten der
allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen und für betriebliche Altersversorgung.
Abschreibungenwurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen.
Teilwertabschreibungen aufgrund dauernder Wertminderungen
waren nicht zu berücksichtigen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden bis zu einem Wert von 150 Euro im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Soweit der Wert für
diese Wirtschaftsgüter über 150 Euro aber nicht
über 1.000 Euro liegt, wurde ein Sammelpostengebildet.
Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
Gewinn mindernd aufgelöst.
Finanzanlagenwurden mit den Anschaffungskosten bzw.
bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenwurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
in Höhe von 1.261,15 Euro (Vorjahr: 1.434,70 EUro)
enthalten.
Flüssige Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Das Eigenkapitalwurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Erfüllungbeträge von Verpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem
laufzeitkongruenten, durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännisch vernünftiger Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Für
laufende Rentenversicherungen und unverfallbare
Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter wurde das
Barwertverfahren verwendet. Die Ermittlung der am
Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften erfolgte unter
Berücksichtigung von Dynamiken, die fest zugesagt oder
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gewähren sind.
Rechnungsgrundlage for die versicherungsmathematischen
Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus
Heubeck. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen
Bundesbank veröffentliche Rechnungszinssatz für
eine Restlaufzeit von 15 Jahren von 5,14 % verwendet.
Fluktuationswahrscheinlichkeiten sind nicht,
Rentenanpassungen mit einem Trend von 0,0 %
berücksichtigt. Aufgrund des Saldierungsgebots des
§ 246 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung, die
ausschließlich der Erfüllung einer
Versorgungsverpflichtung dient, mit dem
Rückstellungsbetrag für die
Pensionsrückstellung saldiert. Der bilanzierte Wert
der Verpflichtung entspricht dem Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Die Bewertung der
als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 HGB mit
der Pensionsverpflichtung saldierten
Rückdeckungsversicherung erfolgt zum Aktivwert.
Verbindlichkeitenwurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich
wie folgt dar:
|
Stand 31.12.2011
Euro
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
Euro
|
Restlaufzeit zwischen
einem und
fünf Jahren
Euro
|
Restlaufzeit von mehr
als
fünf Jahren
Euro
|
Gesamt (Vorjahr)
|
893.803,33 (905.644,73)
|
731.993,32 (699.256,93)
|
110.830,12 (110.830,12)
|
50.979,89 (95.577,68)
|
Währungsumrechnung
Die Umrechnung der auf ausländische Währung
lautenden Vermögengegenstände und
Verbindlichkeiten erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag. Bei Vermögensgegenständen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden das Realisations- und Imparitätsprinzip
sowie das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
Verbindlichkeiten von bis zu einem Jahr wurden ohne
Beachtung dieser Prinzipien umgerechnet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen 1.261,15 Euro (Vorjahr: 1.434,70 Euro).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in der
Bilanz in Höhe von 25.564,59 Euro entspricht dem
Stammkapital in Höhe von 50.000,00 DM und ist in
voller Höhe einbezahlt.
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten werden ausgewiesen:
Verbindlichkeiten aus Steuern 3.044,31 Euro (Vorjahr:
2.792,71 Euro)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
80,00 Euro (Vorjahr: 413,97 Euro)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
490.818,33 Euro (Vorjahr: 519.142,22 Euro)
Verbindlichkeiten gegenüber
Geschäftsführungsorganen entsprechen den
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Pensionsrückstellungen
Der Ausweis stellt sich wie folgt dar:
Barwert der
Pensionsverpflichtungen
225.909,00 Euro
Zeitwert des
Deckungsvermögens
207.788,57 Euro
Erfüllungsbetrag
18.120,43 Euro
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenden Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch die folgenden
Personen wahrgenommen:
Geschäftsführer Clemens Breitinger,
Holzkaufmann
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag
2011 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hardheim - Bretzingen, den 19. November 2012
gez. Clemens Breitinger,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2012 festgestellt.
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