Fahrschule
Meschenmoser GmbH
Bad
Saulgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
327.536,12 |
247.674,97 |
| I.
Sachanlagen |
327.485,00 |
247.623,85 |
| II.
Finanzanlagen |
51,12 |
51,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
403.762,69 |
345.983,60 |
| I.
Vorräte |
3.430,00 |
-4.911,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.242,91 |
294.470,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
149.802,18 |
140.489,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
91.471,67 |
98.167,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.089,78 |
56.423,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.196,08 |
13.744,92 |
| Aktiva |
751.494,89 |
607.403,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
323.722,87 |
293.990,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.565,00 |
25.565,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
268.425,55 |
198.063,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.732,32 |
70.362,43 |
| B.
Rückstellungen |
26.808,42 |
26.419,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
400.963,60 |
286.993,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.955,99 |
122.845,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
285.007,61 |
164.148,49 |
| Summe
Passiva |
751.494,89 |
607.403,49 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
Steuerrechtlichen Vorschriften
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuer-
rechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Meschenmoser GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Für die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Betrag von €
1.000,00 wurde im Zugangsjahr die Bewertungsfreiheit in
Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften gebildeten
Abschreibungen sind nach den Vorschriften
des § 7g des Einkommensteuergesetzes vorgenommen
worden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei der Überprüfung des Forderungsbestandes
hinsichtlich des zu erwartenden Zahlungseingangs ergab,
dass sämtliche Zahlungen bis zur Bilanzerstellung
eingegangen sind.
Die ausgewiesenen Guthabensalden stimmen mit den
Rechnungsabschlüssen zum Bilanzstichtag überein.
Rückstellungen
Bei der Bildung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Schuldsalden der Bankkonten stimmen
mit den Rechnungsabschlüssen der Institute zum
Bilanzstichtag überein.
Die abzuführenden Beiträge ergeben sich aus
den erstellten Lohn- und Gehaltsabrechnungen des
Berichtszeitraumes.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Ertrag ergeben sich
ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit. Steuern wurden vom Aufwand
abgesetzt.
Es wurde beschlossen den Jahresüberschuss in
Höhe von 29.732,32 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer im Berichtszeitraum war
Klaus Meschenmoser.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2025
festgestellt.
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