MVJ Verwaltungs GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kilian Weiß seit 6.5.2010 | Vorstandsmitglied |
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Mederi AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGMederi AG, Frankfurt am Main Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 zum 31. Dezember 2012 A. Erläuterungen zur Bilanz Die Vermögens- und Schuldposten wurden unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften, den Regelungen des AktG und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Bei der Bewertung wurde vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurde die buchmäßige Überschuldung durch geeignete Maßnahmen des Vorstands beseitigt. Aufgrund der Planrechnung für das laufendes Jahr 2013 ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. Gegenüber dem Vorjahresabschluss wurde eine Änderung im Ausweis vorgenommen. Bisher wurden in der Bilanz Forderungen gegen Aktionäre mit einem Davon-Vermerk und die Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären in einem gesonderten Bilanzposten freiwillig ausgewiesen. Aufgrund des Wechsels bei den Aktionären im Geschäftsjahr sind die Verbindlichkeiten gegenüber dem neuen Aktionär unter dem Posten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Die Verbindlichkeiten gegenüber den bisherigen Aktionären werden unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde entsprechend umgegliedert. Der freiwillige Davon-Vermerk bei den Forderungen wird nicht mehr angegeben. Bei der Bewertung der "Verbindlichkeiten aus stiller Gesellschaft" ergibt sich eine Änderung gegenüber dem Vorjahr. Bei der Bewertung eines Vergütungsbestandteils an den stillen Gesellschafter, der erst mit Beendigung der Beteiligung fällig wird, wurde im Vorjahr eine Abzinsung vorgenommen, da davon auszugehen ist, dass in dem pauschalen Vergütungssatz ein Zinsanteil für die Zeit zwischen der Entstehung und der Auszahlung enthalten ist. Im Rahmen der freiwilligen Jahresabschlussprüfung wurde diese Verbindlichkeit mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Diese Änderung belastet unser Ergebnis mit 11 T€ und führt zu einer entsprechenden Erhöhung dieser Verbindlichkeit. Bei der Umrechnung auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten wurden die Bestimmungen des § 256a HGB beachtet. Die entsprechenden Geschäftsvorfälle werden mit ihrem jewiligen Tageskurs erfasst. I. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs Die Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht und die im Jahresanschluss zum 31.12.2009 aktivierte Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs unter Anwendung der für geltenden Vorschriften des HGB in der bis zum 28.5.2009 geltenden Fassung (a.F.) fortgeführt. Die bis zum 31.12.2009 aktivierten Aufwendungen wurden im laufenden Geschäftsjahr zu einem Viertel abgeschrieben (§ 282 HGB a.F.). II. Anlagevermögen Die Gesellschaft macht von dem Ansatzwahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Es handelt sich um zwei Softwares, die die Produktion der für den Vertrieb bestimmten Informationsdaten unterstützen sollen, mit deren Herstellung im Jahr 2010 begonnen wurde. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden gemäß § 255 Abs. 2 HGB Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, Fertigungsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Materialkosten sind nicht angefallen. Bei den Fertigungskosten werden anteilige Gehälter einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung der mit der Herstellung befassten Mitarbeiter nach Zeitaufwand berücksichtigt. Anhand der Kostenrechnung wurden bezogen auf die Fertigungskosten Aufschlagsätze für die Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 7,98 % (2011: 6,79%; 2010: 9,43 %) und für die Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 32,43 % (2011: 23,32 %; 2010: 34,40 %) ermittelt. Da die Softwares noch nicht fertig gestellt sind, ist im Geschäftsjahr noch keine Abschreibung zu berücksichtigen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen ist eine entgeltlich erworbene geschützte Marke erfasst. Wegen der Verlängerungsmöglichkeit nach dem MarkenG besteht praktisch ein zeitlich unbegrenzter Schutz, so dass eine planmäßige Abschreibung nicht vorgenommen wird. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden nach der linearen Methode ermittelt. Dabei wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände zugrunde gelegt. Die Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG werden auf fünf Jahre verteilt. III. Vorräte Hinsichtlich der Ermittlung der Herstellungskosten gelten für die gesamten Vorräte die Ausführungen zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. Die unfertigen Leistungen umfassen Kundenprojekte mit ihren angearbeiteten Stunden und Daten sowie Datenanalysen. Darüber hinaus ist hier eine zum Verkauf bestimmte selbst entwickelte Software erfasst, die noch nicht fertig gestellt wurde. Unter den Vorräten ist eine weitere zum Verkauf bestimmte Software ausgewiesen. Die Software wurde im Juni 2012 fertig gestellt. Ihre Verwendbarkeit wird von der Entwicklungsabteilung auf drei Jahre geschätzt. Dementsprechend wurde die Software um 16,67 % abgewertet. IV. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Es waren weder Pauschal- noch Einzelwertberichtigungen vorzunehmen. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der Posten beinhaltet eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 HGB a.F.) in Höhe von 3,5 T€. Diese stehen mit den aktivierten Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs in Zusammenhang. Wegen des Bezugs zum HGB a.F. werden die latenten Steuern nicht in einem gesonderten Bilanzposten auf der Passivseite der Bilanz erfasst. Bei deren Bewertung wurde ein Steuersatz von 31,925 % zugrunde gelegt. Entgegen § 274a Nr. 5 HGB sind nach Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) latente Steuern im Zusammenhang mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden. Für derartige latente Steuern gelten mach IDW auch die Saldierungsvorschriften des § 274 Abs. 1 HGB. Aufgrund der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge lassen sich die passiven Latenzen in voller Höhe mit den Vorteilen aus diesen Verlustvorträgen ausgleichen. Wir gehen mit der herrschenden Meinung in der Literatur davon aus, dass bei dieser Verrechnung der Fünfjahreszeitraum des § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. WP-Handbuch Band I 2012, F Tz 187 [S. 563], Beck'scher Bilanzkommentar, 8. Aufl. § 274 Rn. 45; so auch DRS 18). Durch den Anteilsverkauf im Jahr 2012 geht der steuerliche Verlustvortrag entsprechend § 8c Abs. 1 Sätze 6 und 8 KStG nicht unter. Sonstige Rückstellungen sind insbesondere für Mitarbeitergratifikationen, Urlaubsansprüche der Mitarbeiter, Jahresabschlusskosten und noch ausstehende Rechnungen gebildet worden. V. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert. Die früheren Aktionäre haben für die von ihnen gewährten Darlehen im Umfang von 114,0 T€ den Rangrücktritt erklärt. Für einen Teil der Verbindlichkeiten aus stiller Gesellschaft werden Sicherheiten gestellt. Die Gesellschaft hat auf das Leben des Vorstands zwei Risikolebensversicherungen mit einer Versicherungssummer von insgesamt 700,0 T€ abgeschlossen. Die Ansprüche aus diesen Lebensversicherungen wurden an eine Beteiligungsgesellschaft abgetreten. Die Beteiligungsgesellschaften haben jeweils den Rangrücktritt hinsichtlich ihrer Einlagen erklärt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 1.495,0 T€. B. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. C. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen belaufen sich bis zum Ende der jeweiligen Grundmietzeit auf insgesamt 128,4 T€. Dieser Betrag wird komplett im Geschäftsjahr 2013 fällig. II. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 49 Arbeitnehmer (Vorjahr 104) beschäftigt. III. Vorschüsse an und Forderungen gegenüber dem Vorstand Dem Vorstand wird seit dem Jahr 2008 unverändert ein Reisekostenvorschuss in Höhe von 2,5 T€ gewährt. Darüber hinaus besteht zum Abschlussstichtag eine Forderung aus laufendem Verrechnungsverkehr in Höhe von 32,6 T€. Diese hat sich im Laufe des Jahres sukzessiv um 19,8 T€ erhöht. Der Reisekostenvorschuss wird - wie bei den übrigen Mitarbeitern - nicht verzinst. Das Verrechnungskonto wurde bis zum 22. März 2012 mit 4 % p.a. und ab dem 23. März 2012 mit 8% verzinst. IV. Vorstand Vorstand war während des Geschäftsjahres Herr Kilian Weiß, Unternehmensberater, New York, USA V. Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt: Bis zum 22. März:
Ab dem 23. März:
VI. Konzernabschluss des Mutterunternehmens Der freiwillige Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, wird von der Skila Holding Inc., Wilmington, New Castle Country, Delaware, USA, aufgestellt. VII. Ausschüttungssperre Der Ansatz der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens führt zu einer Ausschüttungssperre von 652,0 T€. VIII. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr in Höhe von 1.305.864,25 € auf neue Rechnung vorzutragen. IX. Entwicklung des Bilanzverlustes
X. Anzahl und Gattung der Aktien Das Grundkapital ist in 50.200 Stückaktien eingeteilt. XI. Genehmigtes Kapital Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 6 die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung in das Handelsregister einmal oder mehrmals durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zum Zwecke der Gewährung neuer Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft um einen Betrag von bis zu insgesamt 6.024,00 € zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. XII. Mitgeteilte Beteiligung Die Skila Holding Inc., Wilmington, New Castle Country, Delaware, USA, hält mehr als 50 % der Aktien an der Gesellschaft. Frankfurt am Main, den 26. Juli 2013
gez. (Kilian Weiß) Vorstand
Frankfurt am Main, den 26. Juli 2013 gez. Kilian Weiß |
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