Bauer und Partner GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Bauer seit 10.4.2003 | Geschäftsführer |
Ingrid Stolper seit 10.4.2003 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bauer und Partner GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. b) Vorjahreszahlen Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar. c) Zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HBG). Vermögenslage Aufgrund des in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedecken Fehlbetrages in Höhe von Euro 127.998,12 war zu prüfen, ob die Gesellschaft überschuldet ist. Bedingt durch die von Gläubigern der Gesellschaft abgegebenen Rangrücktrittserklärungen ist ein Insolvenzantrag nicht erforderlich. B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) I. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 7. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht. II. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Vergleiche auch die Erläuterungen zu "Anhang A. c) zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage". 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den niedrigsten steuerlich zulässigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). Der Altbestand und die Zugänge wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter wurden nach § 6 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, der Abgang der Gegenstände wird im Jahr des Zugangs unterstellt. Bei den sonstigen Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen. b) Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den niedrigsten steuerlich zulässigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Bei Vermögensgegenständen, bei denen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestanden, erfolgte eine Zuschreibung. Ist in besonderen Fällen von einer Zuschreibung abgesehen worden, so ist dies gesondert erläutert. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. c) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. d) Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei den Aufwendungen wurde von Vollkosten ausgegangen. 6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ 1. Anlagespiegel Der Anlagespiegel und die Zusammensetzung des Anlagevermögens sind detailliert in Anlage 4 dargestellt. 2. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten Die gesondert in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gehören auch zu dem Posten C. 4. "Sonstige Verbindlichkeiten". 3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. 4. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine. D. SONSTIGE ANGABEN 1. GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt für das bis zum 31. Dezember 2007 laufende Wirtschaftsjahr vor, den Jahresfehlbetrag von Euro -9.811,68 und den Verlustvortrag von Euro -170.338,21 auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Geschäftsführer Vorname Dieter E. Name Bauer Wohnort Bad Schwalbach Beruf Geschäftsführer Wiesbaden, den 20. Juni 2008
Dieter E. Bauer |
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