Probsteier
Massivhaus Hamburg GmbH
Siek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.320,00 |
1.287,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.320,00 |
1.287,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
314.145,93 |
293.569,51 |
| I.
Vorräte |
187.477,85 |
201.893,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
93.803,85 |
1.205,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.864,23 |
90.470,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
126,80 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
10.320,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
317.465,93 |
305.303,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.544,59 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.320,05 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.864,64 |
-35.320,05 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
10.320,05 |
| B.
Rückstellungen |
14.523,12 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
283.398,22 |
303.303,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
283.398,22 |
303.303,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
317.465,93 |
305.303,36 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben, bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert ab 150 Euro bis 1.000
Euro werden in den Sammelposten eingestellt und über
die Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,- Euro.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Jan-Willem Wulff geführt.
Außer dem Geschäftsführer war im
Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt.
Kiel, im Juni 2011
Gez. Jan-Willem Wulff,
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 42.013,88 EUR.
15.6.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.205,48 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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