Racing
People GmbH
Weißenhorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.014,00 |
43.089,00 |
| I.
Sachanlagen |
25.014,00 |
43.089,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.234,30 |
15.302,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.846,19 |
15.280,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
388,11 |
21,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.120,97 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.528,48 |
36.443,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.897,75 |
94.835,02 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
61.444,89 |
57.174,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.083,59 |
4.269,32 |
| IV.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.528,48 |
36.443,89 |
| B.
Rückstellungen |
4.912,00 |
4.912,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.985,75 |
89.923,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.897,75 |
94.835,02 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Vorjahresbeträge wurden an das Ergebnis einer
Betriebsprüfung für die Jahre 2010-2012
angepasst.Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht
vorhanden.
2.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7
Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 410,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und
entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs.
2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich
zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.
3.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
4.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
6.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
7.
Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
IV.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
V.
Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein
Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als
Organtochter und der Kirsten Logistik als Organträger
(= Umsatzsteuerschuldner).
B.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
VI.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
C.
Ergänzende Angaben
I. Angaben
über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
| Kirsten |
Jörg Michael |
Geschäftsführer |
allein |
D. Sonstige
Verpflichtungen
Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 2.6.2017.
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