Orema
GmbH
Grevenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.015,00 |
774,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.015,00 |
774,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.460,47 |
335.931,53 |
| I.
Vorräte |
17.725,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
207.163,03 |
244.348,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108.572,44 |
91.582,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.804,28 |
2.808,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
357.279,75 |
339.514,26 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.464,36 |
104.371,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
79.371,47 |
75.551,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
50.907,11 |
-3.819,57 |
| B.
Rückstellungen |
5.130,40 |
6.914,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
298.684,99 |
228.228,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
277.796,18 |
228.228,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.888,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
357.279,75 |
339.514,26 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungsmethoden
Der
Jahresabschluss der Orema GmbH wurde auf der
Grundlage unter Beachtung der Gliederungsvorschriften der
§§ 266, 275 HGB der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear
oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00
€ wurden sofort abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde hierbei beachtet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den
sonstigen Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Der Ansatz erfolgte grundsätzlich mit ihren
Nennwerten. Einzelwertberichtigungen waren nicht
vorzunehmen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde nicht durch
Bildung einer Pauschalwertberichtigung sowie durch
zutreffende Einzelwertberichtigungen zu Forderungen
berücksichtigt, die am Bilanzstichtag zweifelhaft
waren.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten in ausreichendem Maße.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Abschreibungen nach allein steuerrechtlichen
Vorschriften wurden nicht in Anspruch genommen.
Zuschreibungen
Zuschreibungen sind im Berichtsjahr nicht erfolgt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Immaterielle Vermögensgenstände,
Sachanlagen
Die Aufgliederung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie ihre
Entwicklung im Berichtsjahr ist im Anlagespiegel
dargestellt.
Kassenbestand, Banksalden
Der Kassenbestand zum 31.12.2016 beträgt 13,04
€. Die Salden der Bankkonten stimmen mit den
Kontoauszügen zum 31.12.2016 überein.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 €.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen die folgenden
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Betrag
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften 0,00 €
aus
Gewährleistungsverträgen
0,00 €
Summe Haftungsverhältnisse 0,00
€
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des
Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der
gewöhnlichen und außergewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.907,11
€ wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Vicent Perez Diranzo
sonstige Berichtsbestandteile
Grevenbroich, 05.10.2017
gez.
Orema Europatrans S.L.
vertreten duch
Frau Maria-Pilar Clerigues Martin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2017 festgestellt.
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