Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8809
Eingetragen
14.11.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
An- und Verkauf, Im- und Export sowie die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtkraftfahrzeugen, Baumaschinen und Lastkraftwagen sowie die Vermittlung von Versicherungs-, Leasing- und Finanzierungsverträgen.

Historie

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Management

NameRolle
Ingrid Müller
seit 14.11.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Automobile Müller GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz

AKTIVA
31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen 70.254,00 78.258,00
UMLAUFVERMÖGEN 213.067,48 184.884,37
Vorräte 116.526,20 172.592,56
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
5.957,27 6.737,32
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
90.584,01 5.554,49
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.881,29 2.563,09
NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
223.034,13 115.305,35
SUMME Aktiva 510.236,90 381.010,81
PASSIVA
31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
EIGENKAPITAL 0,00 0,00
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
Gewinn- und Verlustvortrag -140.305,35 -111.613,09
Jahresüberschuss
Jahresfehlbetrag -107.728,78 -28.692,26
nicht gedeckter Fehlbetrag 223.034,13 115.305,35
RÜCKSTELLUNGEN 1.000,00 1.000,00
VERBINDLICHKEITEN 509.236,90 380.010,81
SUMME Passiva 510.236,90 381.010,81

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 264c, 266, 275 HGB.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.

Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert.

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert von 411 EUR bis 1.000 EUR werden im Jahr der Anschaffung aktiviert (Pool) und über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt.

Einzelne Positionen wurden - sofern vorhanden - wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde ggf. durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung genügt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Zusammensetzung kann dem Erläuterungsteil entnommen werden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Wegen der derzeitigen bilanziellen Überschuldung sind Bürgschaften der Gesellschafterin gegeben worden.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Ergebnisverwendung

Das ausgewiesene Jahresergebnis wurde entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben verteilt.

Ergänzende Angaben

Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer war im Berichtsjahr die Kauffrau Ingrid Müller.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2014 festgestellt.

gez. Ingrid Müller

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