MAFA
Informationsverarbeitung-Design-Consulting GmbH i.L.
Griesstätt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.761,11 |
85.275,80 |
| I.
Sachanlagen |
29.376,00 |
71.778,00 |
| II.
Finanzanlagen |
43.385,11 |
13.497,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
214.833,73 |
306.680,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.291,50 |
19.878,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
830,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.542,23 |
286.802,19 |
| Summe
Aktiva |
287.594,84 |
391.956,06 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
257.492,70 |
362.230,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.615,68 |
5.615,68 |
| III.
Gewinnvortrag |
330.615,04 |
415.058,68 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
104.738,02 |
84.443,64 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
9.485,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.916,14 |
17.270,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.916,14 |
17.270,14 |
| D.
Passive latente Steuern |
686,00 |
2.970,00 |
| Summe
Passiva |
287.594,84 |
391.956,06 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet. Es wird ein kleiner Lagebericht erstellt
für die Liquidation der Kapitalgesellschaft.
Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
erstellt. Dabei wurden die nachfolgend aufgeführten
Bilanzierungsgrundsätze beachtet:
· Vollständigkeits- und
Wesentlichkeitsgebot
· Grundsatz der Klarheit und
Übersichtlichkeit
· Grundsatz der Einzelbewertung
· Saldierungsverbot mit Ausnahme § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB
· Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs
· Vorsichtsprinzip
· Fair and true view
· Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt
angesetzt:
· Beteiligungen zu Anschaffungskosten
· Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
· Ausleihungen zum Nennwert
· Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
· Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Aufgrund des branchenüblichen Ausfallrisikos
wurde eine
Pauschalwertberichtung zum Forderungsbestand in
Höhe von 3 % der Nettoforderungen gebildet.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden in die Rückstellungen
eingestellt. Basis der Bewertung sind
versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der
Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Währungsumrechnungsmethode
Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden
auf Euro umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurswert (Devisenkassamittelkurs)
zum Bilanzstichtag bewertet. Bei dauerhafter
Kursänderung wurden die Forderungen mit dem
niedrigeren und die Verbindlichkeiten mit dem höheren
Wert angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte wurde der
Terminkurs berücksichtigt.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Einzelerläuterungen
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Passive latente Steuern
Der Steueraufwand, der sich nach der Steuerbilanz
ergibt, entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Steuerbilanz der Folgejahre wird voraussichtlich einen
höheren Gewinn ausweisen.
Durch den höheren Ausweis in der Handelsbilanz
des Anlagevermögen ergibt sich eine passive latente
Steuer in Höhe von 686,00 €.
Berechnung: AV 2.476,00 € X 27,73% ergibt
686,59 €.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2016 nicht vorgenommen.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Irene Pleizier, kaufmännische Angestellte.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2016 waren durchschnittlich 1
Person beschäftigt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB:
Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft eine
Forderung gegenüber den Gesellschaftern insgesamt in
Höhe von 43.385,11 €. Diese Ausleihung wurde laut
vertraglicher Vereinbarung mit 3,00% pa. nach der
Zinsstaffelmethode verzinst.
Die Angaben beziehen sich auf Beträge, die der
Liquidatorin zuzuordnen ist.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung vom 02. März
2018 akzeptierte den Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung. Der
Jahresfehlbetrag bzw. Verlust laut vorgelegter Handels- und
Steuerbilanz für das Jahr 2016 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Griesstätt, den 02. März 2018
Der Beschluss wurde von beiden Gesellschaftern
gezeichnet.
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