OBV BESt
GmbH
Vreden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.749,52 |
17.669,47 |
| I.
Vorräte |
18.729,99 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.281,75 |
16.666,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.737,78 |
1.003,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.749,52 |
17.669,47 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.737,29 |
6.817,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
18.747,12 |
17.989,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.919,82 |
-757,98 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.262,23 |
10.102,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.749,52 |
17.669,47 |
Anhang
OBV BESt GmbH zum 31. Dezember 2011
I. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2011 bis 31.12.2011 der OBV BESt GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29. Mai 2009, der
relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der
entsprechenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
erstellt.
Entsprechend Artikel 67 Abs. 3 EG HGB wurden Posten
des Jahresabschlusses unter Anwendung der für sie
geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009
geltenden Fassung des Handelsgesetzbuches beibehalten und
entsprechend fortgeführt.
Die Gesellschaft wendet für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gliederungsschema des
Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB an. Zur
Verbesserung der Übersichtlichkeit sind
vermerkungspflichtige Angaben, soweit sie nicht in der
Bilanz enthalten sind, im Anhang erläutert. Nach den
in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
der §§ 274 a und 288 HGB werden in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der
Bewertung und des Ausweises die gesetzlichen Vorschriften,
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die entsprechenden
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages. Im Einzelnen
werden folgende Grundsätze angewandt:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
vorgenommen. Einzelwertberichtigungen werden für
zweifelhafte Forderungen vorgenommen.
2. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages in Ansatz gebracht worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Heinz-Willi Pöhling, Kaufmann, Selm
2. Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
48691 Vreden, 6. März 2012
gez. Heinz-Willi Pöhling
(Geschäftsführer)
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.
März 2012.
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