Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 16258
Eingetragen
7.11.2017
Branche
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

BVT Concentio Vermögensstrukturfonds II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BVT Concentio VSF II GmbH

Neutraubling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

  31.12.2023 31.12.2022
   EUR EUR 
Aktiva    
A. Anlagevermögen    
I. Finanzanlagen 18.514.203,72 16.760.133,81
B. Umlaufvermögen    
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 436.425,17 502.788,82
Summe Aktiva 18.950.628,89 17.262.922,63
Passiva    
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 18.244.876,47 16.864.876,47
III. Gewinnvortrag (Vj. Verlustvortrag) 225.175,93 682.597,06
IV. Jahresüberschuss 230.515,32 907.772,99
  18.725.567,72 17.115.052,40
B. Rückstellungen 71.750,00 23.800,00
C. Verbindlichkeiten 153.311,17 124.070,23
Summe Passiva 18.950.628,89 17.262.922,63

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

  2023 2022
  EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 715.992,96
davon aus Währungsumrechnung nach § 256a HGB: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 354,47)
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -110.679,22 20.064,68
davon aus Währungsumrechnung nach § 256a HGB: EUR 523,10 (Vorjahr: EUR 956,16)
3. Erträge aus Beteiligungen 331.655,39 235.611,69
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.927,08 4,00
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -12.441,89
7. Ergebnis nach Steuern 230.515,32 907.772,99
8. Jahresüberschuss 230.515,32 907.772,99

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die BVT Concentio VSF II GmbH, Neutraubling, Amtsgericht Regensburg, HRB 16258, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsguthaben werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft hält Beteiligungen an Fondsgesellschaften. Rückflüsse aus den Fondsgesellschaften werden, soweit sie nicht eindeutig zuordenbar sind, zunächst als Verbindlichkeiten behandelt. Zuordenbare Ausschüttungen werden von der Gesellschaft grundsätzlich zunächst mit den Beteiligungsbuchwerten der betreffenden Fonds verrechnet. Sofern diese Rückflüsse als Gewinnanteil gekennzeichnet sind und auf Grund gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Regelungen nicht mehr von den Investoren zurückgefordert werden können, werden diese in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsstandard "Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften" (IDW RS HFA 18) ertragswirksam vereinnahmt.

2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist voll einbezahlt. Im Berichtsjahr erfolgte eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.380.000,00. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 EUR 18.244.876,47.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung und der Erstellung von Steuererklärungen.

Verbindlichkeiten

Fristengliederung

größer als
bis 1 Jahr 1 Jahr bis größer als
5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
153 0 0
(Vorjahr) (124) (0) (0)
153 0 0
(124) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten aus noch nicht eindeutig zuordenbaren Ausschüttungen in Höhe von EUR 153.311,17 (Vorjahr TEUR 124) haben eine unbestimmte Laufzeit.

3. Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft keine weiteren Investitionen getätigt.

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren:

Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind je als Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt und jeder von ihnen ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB gegenüber den Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 2.319 (Vorjahr TEUR 4.364).

Mutterunternehmen

100 % des Stammkapitals werden von der BVT Concentio Vermögensstrukturfonds II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, gehalten.

Neutraubling, 15. April 2024

 

Dr. Werner Bauer
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BVT Concentio VSF II GmbH, Neutraubling

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der BVT Concentio VSF II GmbH, Neutraubling, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 30. Juni 2023

GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Geipel Manfred Roßik
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 21.08.2024 festgestellt.

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