COMES Datensystem GmbHLiquidiert
Fichtenweg 22, 83109 Großkarolinenfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Lindl seit 27.9.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
J***** L**** | 0.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
COMES Datensystem GmbHGroßkarolinenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen zum JahresabschlussFür die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses waren die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften maßgebend. Die erstmalige Aufstellung des Jahresabschlusses nach BilMoG hat zu keiner erfolgswirksamen Anpassung der Vorjahreswerte geführt, eine Anpassung dieser Zahlen war daher nicht erforderlich. Es wurden die folgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Aktiva Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,01 € - 1.000,00 € wurden im Jahr des Zugangs in den Sammelpool eingestellt und auf 5 Jahre linear abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abwertungsnotwendigkeiten haben nicht bestanden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennwerten bewertet. Die Bank- und Kassenbestände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt ist zur Hälfte einbezahlt. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten ab und sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 52.035,29 Euro (Vj. 53.758,63 Euro). Die Gesellschaft ist rechnerisch überschuldet. Es besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen Herrn Ralf Lindl und der Comes Datensystem GmbH, in der der Gesellschafter und Geschäftsführer mit dem gewährten Darlehen im Rang hinter alle anderen Ansprüche aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger zurücktritt. Die Bilanzierung erfolgte nach Verwendung des Jahresergebnisses. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ralf Lindl bestellt. Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer betragen 45.692,48 Euro (Vj. 51.375,49 Euro). Die Verbindlichkeit wurde in Form eines Kontokorrents geführt und mit 2 % p. a. verzinst. Die zugrundeliegende Darlehensvereinbarung ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Forderungen stellen gleichzeitig Forderungen gegenüber Gesellschaftern dar. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen 46.077,86 Euro (Vj. 52.081,80 Euro). Davon wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 45.692,48 Euro in Form eines Kontokorrents geführt und mit 2 % p. a. verzinst. Die zugrundeliegende Darlehensvereinbarung ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die übrigen Verbindlichkeiten wurden nicht verzinst.
Großkarolinenfeld Ralf Lindl, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2011 festgestellt. |
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