GREY HEADS GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Uwe Mandelartz seit 23.2.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grundwerk GmbH (vormals: Mandelartz Entwicklungs-Gesellschaft mbH)Köln (vormals: Düren)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ zum 31. Dezember 2013AKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2013Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso wie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurden beachtet. Die Bilanz ist der Bestimmung des § 266 HGB folgend aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz entsprechen den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskoten abzüglich der Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf die Neuzugänge des Berichtsjahres wurden pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis € 410,00 wurden voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Teilwertabschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Bankguthaben wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet und mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Für die Rückstellungen wurden die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten aus Steuern wurden mit den angemeldeten Beträgen erfasst. Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf andere Währung als Euro lauten bzw. ursprünglich lauteten. Weitere Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB)Angaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB (Abweichungen von Bewertungsmethoden, Angaben zu Gruppenbewertung und als Herstellungskosten aktivierte Zinsen) sind nicht zu machen. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sowie Zu- bzw. Abgänge sind dort ebenfalls angegeben. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)Angaben über nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sowie über sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB sind nicht zu machen. Angaben zur Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)Mitglieder der Geschäftsführung war im Kalenderjahr 2013:
Köln, 30. September 2015 Jörg Mandelartz Feststellung 30.09.2015 |
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