Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 86851
Vorher
Mandelartz Entwicklungs-Gesellschaft mbH
Eingetragen
17.3.2003
Branche
Bauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
die Anschaffung und Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Gebäuden, die Errichtung und Betreuung von Wohn- und Geschäftsbauten, sonstigen Anlagen und Einrichtungen für fremde und eigene Rechnung sowie das Bauträgergeschäft und die Vermietung von Grundbesitz. Auch kann sich die Gesellschaft an gleichen oder ähnlichen Projekten und Maßnahmen beteiligen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, die Beratung von Bauinteressenten, die Vermittlung von Geschäften im vorgenannten Geschäftsbereich sowie alle damit verbundenen Geschäfte durchzuführen. Die Gesellschaft kann auch Vermögensverwaltungen übernehmen, andere Unternehmen neu errichten oder erwerben, oder sich an solchen beteiligen, ihre Verwaltung oder wirtschaftliche Beratung übernehmen und deren Geschäfte führen.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Uwe Mandelartz
seit 23.2.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grundwerk GmbH (vormals: Mandelartz Entwicklungs-Gesellschaft mbH)

Köln (vormals: Düren)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ zum 31. Dezember 2013

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.777,00
II. Finanzanlagen 16.199,98 17.976,98
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.330,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.000,00 101.330,15
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 141.393,44
260.700,57

PASSIVA

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Bilanzverlust - 166.393,44
nicht gedeckter Fehlbetrag 141.393,44
buchmäßiges Eigenkapital 0,00
B. Rückstellungen 4.962,07
C. Verbindlichkeiten 255.738,50
260.700,57

Anhang zum 31. Dezember 2013

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso wie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurden beachtet.

Die Bilanz ist der Bestimmung des § 266 HGB folgend aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz entsprechen den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskoten abzüglich der Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf die Neuzugänge des Berichtsjahres wurden pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis € 410,00 wurden voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Teilwertabschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Bankguthaben wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet und mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Für die Rückstellungen wurden die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten aus Steuern wurden mit den angemeldeten Beträgen erfasst.

Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf andere Währung als Euro lauten bzw. ursprünglich lauteten.

Weitere Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB)

Angaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB (Abweichungen von Bewertungsmethoden, Angaben zu Gruppenbewertung und als Herstellungskosten aktivierte Zinsen) sind nicht zu machen.

Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sowie Zu- bzw. Abgänge sind dort ebenfalls angegeben.

Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)

Angaben über nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sowie über sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB sind nicht zu machen.

Angaben zur Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Mitglieder der Geschäftsführung war im Kalenderjahr 2013:

 

Herr Jörg Mandelartz

 

Köln, 30. September 2015

Jörg Mandelartz

Feststellung 30.09.2015

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