Playtime
GmbH
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Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
398.247,46 |
327.008,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
56.820,00 |
31.632,00 |
| II.
Sachanlagen |
340.577,46 |
294.526,46 |
| III.
Finanzanlagen |
850,00 |
850,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.900.134,45 |
2.904.874,05 |
| I.
Vorräte |
4.500,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.117.974,25 |
1.305.942,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.039,77 |
11.721,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.777.660,20 |
1.598.931,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.388,75 |
55.758,75 |
| D.
Aktive latente Steuern |
168,86 |
2.703,87 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
458,38 |
| Aktiva |
3.310.939,52 |
3.290.803,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.375.435,39 |
2.309.889,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.259.889,01 |
1.334.935,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.065.546,38 |
924.953,31 |
| B.
Rückstellungen |
261.631,16 |
196.561,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
673.872,97 |
784.352,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
673.872,97 |
784.352,80 |
| Summe
Passiva |
3.310.939,52 |
3.290.803,51 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Form und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2023 ist nach den Vorschriften
des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt worden.
Die Bilanzgliederung entspricht dem Schema des §
266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger,
der betrieblichen Nutzungsdauer entsprechender
Abschreibungen angesetzt.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden
entsprechend dem Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 3
HGB bilanziert.
Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem
Grunde oder der Höhe nach ungewiss waren, wurden in
dem Umfang gebildet, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Überlegung erforderlich
waren.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz zum
31. Dezember 2023
A K T I V A
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens
ist im einzelnen aus dem "Anlagenspiegel" ersichtlich.
Im "Anlagenspiegel" wurden die historischen
Anschaffungswerte aufgeführt. Sie beziehen sich
auf alle Anlagewerte, die noch zumindest mit einem
Erinnerungswert von 1,00 Euro im
Anlagevermögen enthalten sind.
2. Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse bestehen aus den direkt zurechenbaren
Material- und Fertigungskosten und den sonstigen
Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
a)
Forderungen aus Lieferungen und Leistung
Forderungen wurden - soweit nachstehend nichts
abweichendes erwähnt - zum Nennwert bilanziert.
Die in den Forderungen enthaltenen Risiken wurden
durch Einstellung einer pauschalen Wertberichtigung in
Höhe von 1 % der Nettoforderungsbeträge (d. h.
ohne Ansatz der in den Forderung enthaltenen
Umsatzsteuer) berücksichtigt. Die Höhe der
Wertberichtigung beträgt -,-- Euro und ist vom
Aktivwert gekürzt.
b)
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten u.a.:
Steuererstattungsansprüche i. H. v. 8.402,02
Euro
3.Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen
für das folgende Geschäftsjahr.
P A S S I V A
1. Eigenkapital
Die Höhe des gezeichneten Kapitals hat im
Geschäftsjahr 2023 keine
Änderungen erfahren. Es beträgt
unverändert 50.000,00 Euro
2. Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Nachzahlung
für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
mit Solidaritätszuschlag. Ebenso waren
Rückstellungen für latente Steuern
waren zu bilden.
Sonstige Rückstellungen waren zu bilden
für Jahresabschlusses, Kosten der
Aufbewahrungspflicht, Tantiemeverpflichtung sowie
für Resturlaubsverpflichtungen. Die
Rückstellungen wurden im Rahmen des
§ 249 HGB nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Pensionsrückstellungen waren nach § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Planvermögen zu
saldieren. Auch die zugehörigen
Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und
aus dem zu verrechnenden Vermögen
müssen saldiert werden.
3. Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d.
§ 285 Nr. 3 HGB ergeben sich aus bestehenden
Miet- und Leasingverträgen i. H. v. ca. 1.732.200 Euro
pro Jahr.
D. Ergänzende Angaben
1.
Haftungsverhältnisse
Das Wechselobligo aus der Ausstellung und Weitergabe
von Wechseln beträgt am 31. Dezember 2023
0,00 Euro.
Für Erfüllungsbürgschaften bestanden
gegenüber Kreditinstituten Avalverbindlichkeiten i. H.
v. 0,00 EuroEuro.
2.
Mitarbeiter
Zum Bilanzstichtag wurden 70 Mitarbeiter
beschäftigt. Darin waren 15
Aushilfskräfte enthalten.
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich
fast ausschließlich aus dem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
4.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn
Hans-Peter Zettler geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Senden, den 14.04.2025
Hans-Peter Zettler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2025
festgestellt.
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