MEX1 GmbHLiquidiert
72072 Tübingen, DEUStammdaten
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MEX1 GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011 wurden die durch das BilMoG geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Insoweit sind die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen worden. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB; die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ausgewiesen. Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach § 252 Abs. 1 HGB sind berücksichtigt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das abnutzbare Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen bewertet. Diese Anlagegüter werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung eines latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Organe der Gesellschaft: Geschäftsführer Rainer Pabst Tübingen, 1. Juni 2012 MEX1 GmbH Rainer Pabst
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.06.2012 |
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