T.
F-uhrpark-Consulting GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.357,00 |
19.063,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.350,00 |
19.056,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
289.581,67 |
228.389,71 |
| I.
Vorräte |
1.971,00 |
615,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
209.336,85 |
128.783,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
750,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
78.273,82 |
98.990,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.859,00 |
3.334,14 |
| Aktiva |
315.797,67 |
250.786,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.608,93 |
65.542,59 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.042,59 |
81.305,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.066,34 |
-28.262,90 |
| B.
Rückstellungen |
27.028,79 |
20.366,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.159,95 |
164.877,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
108.659,95 |
64.877,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
87.500,00 |
100.000,00 |
| Passiva |
315.797,67 |
250.786,85 |
Anhang
T. F-uhrpark Consulting GmbH
Korschenbroich
Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023
1 Allgemeine Grundlagen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Jahresabschluss der T. F-uhrpark Consulting GmbH
ist nach den Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Bei Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 325 HGB Gebrauch gemacht.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
In den Bewertungsmethoden haben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Gliederung und Ausweis erfolgen nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
3 Angaben zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten der
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen ist unter Angabe der Abschreibungen des
Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der
Anlagenspiegel ist als Anlage zur Bilanz im Jahresabschluss
enthalten.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen
181.666,47 €
Vorjahr
93.954,91 €
Die Bewertung der Forderungen wurden gem. § 253
HGB vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind sämtlich binnen
eines Jahres fällig.
Sonstige Vermögensgegenstände
27.670,38 €
Vorjahr
34.828,35 €
Die sonstigen Vermögensgegenstände
resultieren aus Steuerrückerstattungen, sowie einer
Darlehnsrückforderung.
Eigenkapital und Rücklagen
Stammkapital
25.000,00 €
Vorjahr
25.000,00 €
Verbindlichkeiten per 31.12.2023
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
T€ 87,5 (VJ T€ 100), mit einer Restlaufzeit von 1
- 5 Jahren T€ 0 (VJ T€ 1,5) und weniger als
1 Jahr T€ 108,6 (VJ T€ 62,8).
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 II HGB) aufgestellt.
Gesellschafter:
Gesellschafter der T. F-uhrpark Consulting GmbH zum
31.12.2023 sind Herr Thomas Fürth, Korschenbroich,
Herr Christian Kaes-Fürth, Korschenbroich und Herr
Benedikt Kaes-Fürth, Korschenbroich.
Geschäftsführer:
Geschäftsführer im Jahre 2023 waren Herr
Thomas Fürth, Korschenbroich und Herr Beneditk
Kaes-Fürth, Korschenbroich.
Bezüge:
Auf Nennung der Bezüge des
Geschäftsführers wird gem. § 285 Abs. 1 Nr.
9a) und b) HGB und gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Korschenbroich, den 24.10.2024
T. F-uhrpark Consulting GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2024
festgestellt.
|