Elektroinstallation Matthias Nitzsche GmbH
Klipphausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.598,00 |
9.196,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.596,00 |
9.194,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
453.169,03 |
343.992,47 |
| I.
Vorräte |
341.616,70 |
174.936,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.380,33 |
169.029,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
172,00 |
25,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
498,00 |
443,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.683,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
464.949,01 |
353.631,47 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
8.660,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
179,00 |
179,00 |
| III.
Verlustvortrag |
17.082,94 |
83.172,84 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
12.344,63 |
-66.089,90 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.683,98 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
21.202,00 |
17.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
443.747,01 |
327.470,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
443.747,01 |
327.470,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
464.949,01 |
353.631,47 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 288
Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die
Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h.
nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den
sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers elektronisch einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten ungeachtet der
bilanziellen Überschuldung aufgrund einer
positivenFortführungsprognose der
Geschäftsführung nach dem Going Concern Prinzip.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden laut Angaben
der Geschäftsleitung zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.
Die Vorräte wurden laut Angaben der
Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem
pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich
hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Soweit noch ausstehende Einlagen vorhanden waren,
wurden diese hiervon abgesetzt.
Aufgrund der von der Geschäftsführung
erstellten Fortführungsprognose und der bislang zu
verzeichnenden Entwicklung des laufenden
Geschäftsjahres steht die bilanzielle
Überschuldung nach Ansicht der
Geschäftsführung der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit nicht entgegen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Matthias Nitzsche
(Elektromeister) geführt.
Klipphausen, den 16.12.2015
gez. Matthias Nitzsche
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.373,60 EUR.
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2015 festgestellt.
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