Cours GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKurierdienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Jülicher seit 13.3.2024 | Liquidator |
Bernd Jülicher seit 13.3.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
C+C Cours GmbHVelbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie C+C Cours GmbH hat ihren Sitz in Velbert und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal (Reg.Nr.17754). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Es wurden erstmalig die Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angewendet, die Vorjahreswerte mussten jedoch nicht angepasst werden, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit möglich. Insbesondere die Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse ist somit gegeben. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 7. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 3,89 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. 8. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. IV. WährungsumrechnungSoweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AktivpostenEin entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden. II. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Project Unit Credit Method") ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt, weil diese Methode bei der vorliegenden Zusage zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtung des Bilanzierenden führt. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Nach § 253 (6) HGB muss ein sogenannter Unterschiedsbertrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnitsszinssatz ermittelt werden. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedbetrag entsprechen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. III. VerbindlichkeitenDer Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt: 0,00 Euro IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten Pensionsverpflichtungen beträgt EUR 0,00. Die Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (§ 285 Nr. 3 HGB) und der Gesamtbetrag der nicht in der Bilanz enthaltenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 268 (7) HGB oder § 285 Nr. 3 HGB) sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von wesentlicher Bedeutung. V. Sonstige AngabenDas Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt: C.
D. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. F. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 09.08.2017 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Velbert, den 09.08.2017 Bernd Jülicher Peter Jülicher Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.8.2017. |
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