Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45409
Eingetragen
9.3.2011
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von AbfällenRückgewinnung sortierter Werkstoffe
Gegenstand
Verwertung von Feuerlöschgeräten und Löschmitteln

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Luiza Wilms
seit 20.2.2013
Prokura
Alexander Wilms
seit 9.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Markstraße 15, 64409 Messel
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wilms Recycling GmbH

Rödermark

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 186.939,00 241.868,00
I. Sachanlagen 186.939,00 241.868,00
B. Umlaufvermögen 747.906,22 895.084,35
I. Vorräte 106.202,75 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.392,87 103.255,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 524.310,60 791.829,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.621,96 5.055,00
Summe Aktiva 939.467,18 1.142.007,35

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 697.270,45 943.727,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 418.727,80 529.966,70
III. Jahresüberschuss 253.542,65 388.761,10
B. Rückstellungen 190.415,47 121.408,71
C. Verbindlichkeiten 51.781,26 76.870,84
Summe Passiva 939.467,18 1.142.007,35

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Die Wilms Recycling GmbH hat ihren Sitz in Rödermark und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (Reg.Nr. 45409).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG/ des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Sachanlagen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr zum 31.12.2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 219 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Organe

Die Geschäftsführung erfolgt durch:

Wilms, Alexander

Unterschrift gem. § 245 HGB

 

Rödermark, den 30.12.2023

………..…………….............................................

Wilms Recycling GmbH Geschäftsführer gez. Wilms, Alexander

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2023.

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