SOLution
GmbH
Haselau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.569,00 |
20.797,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
335.204,18 |
347.140,61 |
| Aktiva |
361.773,18 |
367.937,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
222.205,06 |
210.832,93 |
| B.
Rückstellungen |
35.910,79 |
52.707,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.657,33 |
104.396,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
103.657,33 |
104.396,86 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
37.587,44 |
28.280,44 |
| Passiva |
361.773,18 |
367.937,61 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma
SOLution GmbH
Haselau
Amtsgericht Pinneberg HRB 11104 PI
für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 274a, 276, 288 I HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungsmethoden
wurden beibehalten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 XIII HGB nicht angegeben.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung der
Gesellschaft ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Die für den Vorjahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche wirtschaftliche bzw.
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde eine
entsprechende Poolabschreibung durchgeführt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Liquide Mittel
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Der in der Bilanz ausgewiesene Posten "
Vorräte" gliedert sich wie folgt auf:
1) in Arbeit befindliche
Aufträge
|
0,00 Euro
|
(VJ: 0,00 Euro)
|
2) fertige Erzeugnisse
und Waren
|
183.839,99 Euro
|
(VJ: 228.098,07 Euro)
|
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00
und der Gewinnvortrag Euro 185.832,93 (VJ: Euro 120.920,78)
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betragen Euro
20.387,00 (Vorjahr: Euro 18.669,00)
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
37,6
|
37,6
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
66,1
|
66,1
|
0,0
|
Summe
|
103,7
|
103,7
|
0,0
|
I
V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag haben die folgenden
Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
|
2023
|
2022
|
Angestellte
|
3
|
2
|
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft unverändert
geführt durch
Herrn Christian Bergner
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 IV HGB.
V. Angaben gemäß § 42 III GmbHG
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw.
"mittelbaren" Gesellschaftern betragen Euro 0,00 (Vorjahr:
TEuro 0)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern betragen Euro 37.587,44
(Vorjahr: TEuro 28)
Haselau, den 15. Oktober
2024
Haselau, 15. Oktober
2024
gez.
C. Bergner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
|