Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13, 42477 Radevormwald, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Weiskirch seit 5.11.2021 | Geschäftsführer |
Jörg Henze seit 27.8.2015 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Radevormwald | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 1.42% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Radevormwald GmbHRadevormwaldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Stadtwerke Radevormwald GmbH ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Radevormwald. Gesellschafterin ist zu 100% die städtische Bädergesellschaft Bäder Radevormwald GmbH, die wiederum zu 100% im Eigentum der Stadt Radevormwald steht. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten der Stadtwerke stehen die Energieversorgung (Strom, Gas und Wärme) sowie die Wasserversorgung des gesamten Stadtgebietes. Gleichzeitig betreibt die Gesellschaft auch die entsprechenden Strom-, Gas- und Wassernetze. Das Versorgungsgebiet in Radevormwald umfasst eine Fläche von 53,86 km 2. Im Stadtgebiet wohnten laut statistischem Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zum 31.12.2023 insgesamt 22.159 Einwohner. Weitere statistische Größen finden sich auf Seite 4/4. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die SWR. sind der Gesamtumsatz sowie der Jahresüberschuss. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des HGB verwendet die Gesellschaft nicht. 2. Wirtschaftsbericht und Geschäftsverlauf Im Jahr 2023 war die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland weiterhin geprägt von den Folgen des Ukraine-Kriegs. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Laut Statistischem Bundesamt ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 Prozent gesunken. Ein wesentlicher Grund war die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung der Inflation. Im Absatzgebiet der Stadtwerke Radevormwald GmbH (SWR.) hat sich im Jahr 2023 eine Durchschnittstemperatur eingestellt, die deutlich über dem langjährigen Mittel lag. Dies entspricht dem deutschlandweiten Trend. Die Energiewirtschaft stand als Betroffener weiterhin im Fokus der Energiekrise bzw. des Ukraine-Kriegs. Die physische Versorgungssicherheit für Erdgas sowie deren preistreibende Auswirkung auf die Strom- und Gaspreise waren auch 2023 wesentliche Branchenthemen. Im Laufe des Jahres 2023 kam es dann zu fallenden Energiepreisen am Großhandelsmarkt. Hintergrund war der verhaltens- und temperaturbedingt historisch niedrige Primärenergiebedarf. Die deutsche Erdgasversorgung war durch mehr Lieferungen aus westeuropäischen Quellen sowie höhere LNG-Importe - hier wurden zusätzliche LNG-Importkapazitäten geschaffen - durchgängig gesichert. Zusätzlich konnten die Gasreserven im Jahresverlauf geschont bzw. ausgebaut werden. Trotzdem lagen die Großhandelspreise in der Berichtsperiode immer noch deutlich über dem Niveau des langjährigen Mittels vor Beginn des Ukraine-Kriegs. Die kommerzielle Verarbeitung der weiterhin extremen Beschaffungssituationen hat die Endverbraucher, aber auch Stadtwerke vor eine große Herausforderung gestellt. Aufgrund der gefallenen Großhandelspreise ist ein Wiedereintritt von preisorientierten Wettbewerbern in den Markt zu beobachten. Mit dem Ziel, die Auswirkungen der Energiekrise auf die relevanten Märkte und Verbraucher abzumildern, hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2022 die energiepolitischen Rahmenbedingungen überarbeitet und deutlich erweitert. Als vorbeugende Maßnahme für eine mögliche Gasmangellage wurde das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) novelliert. Als Entlastung für die Verbraucher wurden insbesondere die Dezember-Soforthilfe 2022, sowie mit Wirkung ab 01.01.2023 eine Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Wärme (befristet bis 31.03.2024) und zusätzlich Preisbremsen auf Erdgas, Wärme und Strom beschlossen (befristet bis 31.12.2023). Neben den Entlastungen resultieren aus den politischen Regelungen teilweise neue staatliche Abgaben, welche die Endkundenpreise zusätzlich belasten. SWR. sah sich mit vielen neuen und dabei sich zudem häufig kurzfristig ändernden Rahmenbedingungen konfrontiert, die operativ und kommunikativ verarbeitet werden mussten. In 2023 war der deutsche Strom und Gasverbrauch weiter rückläufig. Gegenüber 2021 ist der Stromverbrauch um mehr als 7% gesunken (AG Energiebilanzen) und der Gasverbrauch um mehr als 20% (Vorläufige Auswertung BNetzA). Im Versorgungsgebiet der SWR. kam es zu gleichgerichteten Entwicklungen. Dazu beigetragen hat neben der milden Witterung insbesondere auch das Verbraucherverhalten aufgrund stark gestiegener Endkundenpreise sowie möglicher Versorgungsengpässe im Kontext des Ukrainekriegs. Der Anteil von klimafreundlichem Strom aus Wind- und Solaranlagen am deutschen Bruttostromverbrauch ist gegenüber dem Vorjahr auf rd. 51 % gestiegen. Dafür sorgte insbesondere windigeres Wetter, sehr viel Sonne und ein großer Zubau an Photovoltaikanlagen. Zum Ende des Jahres 2023 bleibt festzuhalten, dass der Ausbau der Windkraft in Deutschland gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen ist (+5%). Dagegen gab es beim Zubau von PV-Anlagen einen Zuwachs von 21%. Zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung ist eine weitere Dynamik im Zubau erforderlich. Absehbar ist, dass zur Erreichung der Klimaziele, in Verbindung mit dem Klimapaket ein deutlicher Ausbau regenerativer Stromerzeugung in Deutschland aufgrund der zu erwartenden Zuwächse des Stromverbrauches angezeigt ist. Zum 01.02.2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Kraft getreten. Es bleibt abzuwarten, ob dies eine wesentliche Beschleunigung mit sich bringt. Die Auswirkungen durch politische und regulatorische Eingriffe auf die Branche stellt die Versorgungsbranche nachhaltig vor Herausforderungen, insbesondere auch mit Blick auf die Risiken für zu tätigende Neuinvestitionen. Im Mai 2023 wurde das Messstellenbetriebsgesetz novelliert. Das Gesetz beinhaltet verbindliche Ausbauziele bis 2030 zur sukzessiven Ausstattung der Kunden mit intelligenten Messsystemen. Im Jahr 2023 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mehrfach novelliert. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bei den Themen Netzzugang und Netzentgelte weiter gestärkt (Umsetzung EuGH- Urteil). Durch die Neufassung des § 14a EnWG wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die den Netzbetreibern eine netzorientierte Steuerung bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ermöglichen. Damit einher geht die Verpflichtung des Netzbetreibers, bei diesen Verbrauchseinrichtungen die technischen Voraussetzung gen für eine solche Steuerung zu schaffen. Mit der seinerzeitigen Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) werden fossile Energieträger ab dem 01.01.2021 mit einer über fünf Jahre ansteigenden Tendenz erheblich verteuert. Die verfolgte Lenkungswirkung wird absehbar in den kommenden Jahren in Verbindung mit der angestrebten, vermehrten Anwendung von Strom im Verkehr- und Wärmesektor dazu führen, dass insbesondere bei Ersatz- bzw. Erneuerungsinvestitionen ein Umstieg auf effizientere und CO 2 -freie Technologien unter vermehrter Stromnutzung erfolgen wird. Dieser Trend wird gestützt durch die Beendigung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis sowie den aufgrund der Energiekrise weiter gestiegenen politischen Willen, die finanzielle Attraktivität der Sektorenkopplung zusätzlich zu steigern. In 2023 hat die Bundesregierung weitere Gesetze und Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht, die auf das Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 einzahlen. So wurden das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und korrespondierende Förderungen sowie das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Die Gesetze regeln unter anderem die Verpflichtung zur Durchführung kommunaler Wärmeplanungen sowie zum Einsatz von Erneuerbaren Energien bei neu zu installierenden Heizungssystemen in Neubauten und im Bestand. Der Netzbetreiber SWR. hat im abgelaufenen Jahr die Kostenprüfung Strom abgeschlossen. Eine Festlegung des neuen Ausgangsniveaus im Kontext der Anreizregulierung ist durch die Landesregulierungsbehörde erfolgt. 3. Spartenstatistiken
* inkl. Netzanschlüsse Ferienpark
Kräwinkel
Strom Über das insgesamt ca. 313 km lange Mittel- und Niederspannungsnetz der Stadtwerke Radevormwald GmbH wird Radevormwald sowie Teilbereiche von Breckerfeld mit Elektrizität versorgt. Die SWR. GmbH betreibt 161 Transformatorenstationen für die Versorgung des Ortsnetzes. Die Anzahl der Netzanschlüsse belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 5.602 Stück. In folgenden Bereichen wurden umfangreichere Netzbaumaßnahmen durchgeführt: Wönkhausen, Rader Straße, Krebsöger Steg, Altena, Milspe und Vorm Holte. Gas Die Gasversorgung der Stadt Radevormwald erfolgt durch ein Rohrnetz mit einer Länge von etwa 80 km. Das Gasnetz wird über 3 Gasübernahmestationen versorgt. Im Jahr 2023 wurden 9 neue Gasanschlüsse an das Gasnetz der SWR. Angeschlossen und 5 Gasanschlüsse vom Gasnetz getrennt. Die Gesamtzahl der Anschlüsse betrug zum Jahresende 3.017 Stück. Die Gesamtzahl der installierten Zähler sind 3.851 Stück. Im Bereich der Dahlhauser Straße und In den Höfen wurde das Netz erneuert. Wasser Das Trinkwassernetz hat eine Gesamtlänge von etwa 129,2 km. Im Jahr 2023 wurden 62 neue Anschlüsse verlegt. Die Gesamtanzahl der Anschlüsse beträgt 4.688 Stück bei 4.943 aktiven Zählern. In Önkfeld, Dünnwald und Oberönkfeld wurde das Trinkwassernetz ausgebaut. In 2024 wurde das Ausbauvorhaben Önkfeld abgeschlossen. Im Bereich Filderheide, Filde, und Dahlhauser Straße wurden die Trinkwasserleitungen erneuert. 4. Absatz- und Ertragslage Die Gesamtumsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 9,3 Mio. € auf 47 Mio. € (ohne Strom- und Energiesteuer) gestiegen. Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung beträgt 1.141 T€ (im Vorjahr 1.302 T€). Die Umsatzsteigerung ist im Wesentlichen auf die deutlich gestiegenen Beschaffungspreise im Bereich Strom und Gas zurückzuführen, welche sich in erhöhten Endverbraucherpreisen widerspiegeln. Die verhaltens- und temperaturbedingten Einspareffekte wurden durch diese Preiseffekte überkompensiert. Die an die Stadt Radevormwald abzuführende Konzessionsabgabe betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.029 T€. Spartenbezogen stellen sich die einzelnen wesentlichen Segmente überwiegend wie folgt dar: Sparte Strom Der Stromabsatz im Netzgebiet betrug im Geschäftsjahr 133,3 GWh nach 148,0 GWh im Vorjahr. Hiervon entfallen auf den SWR. Händler 59,0 GWh und auf fremde Händler 74,3 GWh (= 55,7 %). Darüber hinaus hat der SWR. Händler in fremden Netzgebieten 22,6 GWh abgesetzt. Die Erlöse ohne Stromsteuer betrugen 27.592 T€ (VJ.: 25.114 T€), davon entfielen auf fremde Händler 4.537 T€ (VJ.: 4.434 T€). Sparte Gas Der Gasabsatz im Netzgebiet betrug im Geschäftsjahr 177,5 GWh nach 186,9 GWh im Vorjahr. Hiervon entfallen auf den SWR. Händler 101,6 GWh und auf fremde Händler 76,4 GWh;(= 43,0 %). Darüber hinaus hat der SWR. Händler in fremden Netzgebieten 0,35 GWh abgesetzt. Die Gaserlöse ohne Energiesteuer betrugen 14.593 T€ (VJ.: 8.517 T€), davon entfielen auf fremde Händler 814 T€ (VJ.: 755 T€). Sparte Wasser Die Wasserabgabe betrug im Geschäftsjahr 1.021 Tcbm nach 1.043 Tcbm im Vorjahr und die Wassererlöse betrugen insgesamt 3.173 T€ (VJ.: 3.089 T€). 5. Vermögens - und Finanzlage Um eine sichere Versorgung der Radevormwalder Bürger zu gewährleisten, wurden im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von insgesamt 2.463 T€ getätigt. Das Netzinvestitionsvolumen im Strombereich belief sich auf 809 T€, im Gasbereich auf 42 T€ und im Wasserbereich auf 1.371 T€. Die Tätigkeit als Energieversorger spiegelt sich in der hohen Anlagenintensität von 64% wider. Dieses langfristige Vermögen wird durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) i.H.v. 104 % gedeckt. Insbesondere aufgrund der Preisentwicklung ist der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2.613 T€ im Vorjahr auf 5.956 T€ in 2023 angestiegen. Zusammen mit den sonstigen Vermögensgegenständen und den liquiden Mitteln, sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen i.H.v. 108 % gedeckt. Nachfolgend ist die Entwicklung der Bilanzsumme und der Eigenkapitalquote dargestellt.
Der Kapitalbedarf für die Anlageninvestitionen, Gewinnverwendung und Darlehenstilgungen wurde im Berichtsjahr durch Abschreibungen, Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten finanziert. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Fremdkapitalaufnahme über 2.000 T€ und ein Mittelzufluss durch Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 350. Der Finanzmittelbestand (5.258 T€) - bestehend aus den flüssigen Mitteln - erhöhte sich um 205 T€. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage Ihre fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. 6. Personal Seit dem 1. November 2021 führt Herr Dipl.-Ing. Florian Weiskirch als Geschäftsführer das Unternehmen. Der Dienstvertrag vom 15.09.2021 wird mit Beschluss vom 14.06.2022 ab dem 01.01.2023 für die Dauer von weiteren fünf Jahren, also bis zum Ablauf des 31.12.2027, verlängert. Belegschaft
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beschäftigte die Stadtwerke Radevormwald GmbH 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 7 Aushilfen. Zum 1. August 2023 hat die Stadtwerke Radevormwald GmbH eine kaufmännische Auszubildende für die duale Ausbildung eingestellt. Die Auszubildende wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 ihr Abitur ablegen. Seit August 2020 bildet die Stadtwerke Radevormwald GmbH einen technischen Auszubildenden in dem Ausbildungsberuf "Anlagenmechaniker, Fachrichtung Rohrsystem-technik" aus. Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Zum 31.12.2023 befanden sich insgesamt fünf Mitarbeiter in der Aktivphase und ein Mitarbeiter in der Passivphase ihrer Altersteilzeit. Die kaufmännische Leitung ist zum 31.12.2023 auf eigenen Wunsch ausgeschieden und eine Nachfolge hat im November 2023 begonnen. Die Fluktuation im Unternehmen ist gering, was für eine hohe Identifikation mit der Stadtwerke Radevormwald spricht. Das Unternehmen positioniert sich als verlässlicher und interessanter Arbeitgeber. 7. Prognosebericht Das Ziel der Geschäftsführung ist es, eine stetige und nachhaltige Ergebnispolitik sowie die Erhaltung der bestehenden Vermögenswerte zu verfolgen. Dies vorausgesetzt, soll gleichzeitig eine sichere, preisgünstige und effiziente Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Radevormwald gewährleistet sein. Die volatilen Rahmenbedingungen für Energieversorger, die derzeit extremen Energiepreissituationen an den Großhandelsmärkten sowie schnelle und zum Teil nicht ausgereifte gesetzliche Änderungen haben starken Einfluss auf das Geschäft der Stadtwerke Radevormwald GmbH (SWR.). Das Strom- und Gasnetzgeschäft wird im Wesentlichen durch die Anreizregulierung bestimmt. Die Erlöse der SWR. werden in diesem Geschäft von der Regulierungsbehörde festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt dabei über den Zeitraum einer sogenannten Regulierungsperiode, innerhalb derer Ineffizienzen abzubauen sind. Im Gasnetzbetrieb befinden wir uns derzeit in der 4. Regulierungsperiode (2023 bis 2027), ebenso wie im Stromnetzbetrieb (2024 bis 2028). Der Stromnetzausbau benötigt mittelfristig höhere Investitionen als gegenwärtig, um auch die Verteilnetze in "Energieeinsammelnetze" bzw. in intelligente Netze zu wandeln. Hier hat die SWR. die Aufgabe, gemeinsam mit dem Gesellschafter, der lokalen Politik und der Verwaltung, die Bürger auf die Veränderungen in der energiepolitischen Ausrichtung vorzubereiten und Transparenz für die neuen Wege zu schaffen. Um die Anforderungen der Energiewende an das Verteilnetz umsetzen zu können, ist eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu schaffen. Auch im Gasnetzbetrieb steht die Versorgungsbranche vor großen Herausforderungen. Derzeit sind die Gasnetze das zentrale Rückgrat der deutschen Wärmeversorgung. Im Kontext der Energie- und Wärmewende wird diese Rolle zu prüfen und neu zu definieren sein. Durch die immer weiter ansteigenden Anforderungen an den Netzbereich sowie die allgemeinen Preissteigerungen und gestiegenen Finanzierungskosten ist ohne eine geeignete Anpassung des Regulierungssystems zukünftig tendenziell mit geringeren Ergebnissen in diesem Bereich zu rechnen. Vor diesem Hintergrund plant die BNetzA eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des aktuellen Regulierungsrahmens. Dazu hat sie Anfang 2024 ein erstes Eckpunktepapier veröffentlicht. Demnach soll ein neuer Regulierungsrahmen bereits mit Beginn der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) eingeführt werden. Dabei soll auch ein Rahmen zur Erleichterung der Transformation der Gasnetze geschaffen werden. Die Energieeffizienz wird einen immer höheren Stellenwert bei den Unternehmen und Verbrauchern erhalten. Dieser Effekt hat durch die Energiekrise bereits deutlich zugenommen. Die hohen Energiepreise haben bei vielen Kunden Anreize geschaffen, ihren Energieverbrauch unmittelbar zu reduzieren. Bei der Erhöhung der Energieeffizienz ist die SWR. mit einem kundennahen Beratungsangebot gut aufgestellt. Die diesbezüglichen Bemühungen des Unternehmens wurden durch eine entsprechende Preisverleihung bereits im Jahr 2019 anerkannt. Klima, Energie und Transformation sind Kernthemen der aktuellen Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag wurden ambitionierte Ziele sowie umfangreiche Maßnahmenpakete angekündigt. Die Energiekrise hat zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung dieser Strategie beigetragen. In 2023 kamen erstmal mehr als 50 % der deutschen Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien. Ein gesamtheitlicher Ansatz zur Integration dieses großen Anteils fluktuierender Energieproduktion in das Gesamtsystem fehlt weiterhin. Die Umlage der Kosten für den Zubau der Erneuerbaren Energien, sowie die Vorhaltung von Flexibilitäten bzw. der Abruf entsprechender Systemdienstleistungen zum physischen Ausgleich des Gesamtsystems wirkt tendenziell steigernd auf die Stromnetzentgelte und damit die Verbraucherpreise. Darüber hinaus gab es in 2023 einen Rekordzubau bei Photovoltaik-Anlagen. Der Ausbau der Windkraft ist dagegen nur langsam vorangekommen. Zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung ist eine weitere Dynamik im Zubau erforderlich. Auch SWR. prüft die Ausweitung der Erneuerbaren Erzeugung. Das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz werden die Nachfrage nach strombasierter Wärmeerzeugung insbesondere im ländlichen Raum weiter stützen. Durch die verpflichtende Durchführung kommunaler Wärmeplanungen wird spätestens in 2028 ein deutschlandweiter Überblick über mögliche Alternativen bei der zukünftigen Wärmeversorgung vorliegen. Gleichwohl bedarf es für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende vor Ort neben personellen Ressourcen auch eine angemessene Wirtschaftlichkeit bzw. eine gesicherte Finanzierung - dies insbesondere auch auf Verbraucherseite. Auch im Bereich der Mobilität wird es unter der aktuellen politischen Strategie zu Nachfrageverlagerungen weg vom Verbrenner, hin zu Strom geben. Die sukzessive und bereits weit fortgeschrittene Umstellung des eigenen Fuhrparks der SWR. wird sich ebenfalls fortsetzen. Die Auswirkungen der genannten Entwicklungen auf das Geschäft der SWR. sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht valide prognostizierbar. SWR. wird sich wie bisher als verlässlicher Infrastrukturdienstleister positionieren und den jeweiligen Marktgegebenheiten anpassen. Das bestehende Infrastrukturgeschäft wird auch zukünftig eine zentrale Rolle bei der SWR. einnehmen. Zum 01.07.2023 wurde zwischen der Stadt Radevormwald und der SWR. ein neuer Wasserkonzessionsvertrag abgeschlossen. Damit ist die Wasserversorgung in der Stadt Radevormwald über die SWR. für weitere 40 Jahre gesichert. Der Trend bei der Kundennachfrage, hin zu integrierten Komplettlösungen in den Bereichen Ladeinfrastruktur, E-Mobilität, PV-Eigenerzeugung sowie Reststromlieferung und Service bzw. Wärmelieferung wird sich verstetigen. Die SWR. wird die sich daraus ergebenden Produkte und Dienstleistungen sukzessive und mit Augenmaß entsprechend der Wirtschaftlichkeit und der eigenen Leistungsfähigkeit besetzen. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass weitere Infrastrukturaufgaben innerhalb des Stadtgebietes zu vergeben sein werden. Das Unternehmen befindet sich dazu in kontinuierlichem Austausch mit dem Gesellschafter bzw. der Stadt Radevormwald. Durch das Besetzen innovativer Themen wird eine positive und zeitgemäße Außenwirkung bzw. Wahrnehmung des Unternehmens vor Ort bei der Kundschaft erreicht. Für Energieversorger ist es deutlich anspruchsvoller, bei sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen, volatilen Energieeinkaufspreisen und notwendigen Netzveränderungen, ein für die Gesellschafter angemessenes Ergebnis zu erwirtschaften. Durch kontinuierliche Prozessverbesserungen, den weiteren Ausbau von Kooperationen und die zielgerichtete Weiterentwicklung der Angebote, wird sich die SWR. unabhängig vom Verlauf der Konjunktur diesem Anspruch stellen. Ungeachtet der wirtschaftlichen Herausforderung, werden wir auch weiterhin die lokalen Aktivitäten als Förderer von Jugend, Sport und Kultur operativ und finanziell im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Wir gehen mittelfristig von einer Stabilisierung der Produktionstätigkeit der energieintensiven Industrien am Standort aus. Die Energieverbräuche in diesem Segment sind im Zuge der Energiekrise gesunken. Hinsichtlich der verhaltensbedingten Energieeinsparung unterstellt SWR. in diesem Kundensegment nicht zuletzt aufgrund der vielerorts umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen Nachhaltigkeit. Um die Bestandskunden weiterhin an uns zu binden, bedarf es zukünftig im Industriekundensegment für Gas und Strom einer intensiveren Betreuung als in der Vergangenheit. Die Wirtschaftlichkeit der Kundenbeziehung ist gegenüber den Vorjahren in ein deutlich komplexeres Chancen-/Risikoprofil einzuordnen. Dieser Trend wird sich durch die weiteren Entwicklungen am Energiemarkt noch verstärken. Für das Segment der Haushalts- und Kleingewerbekunden zahlt sich die Erweiterung des Angebotes zunehmend aus. Hier wird die fortschreitende Digitalisierung in Verbindung mit zunehmender Dezentralisierung der Treiber nicht nur für weitere Angebote, sondern auch für eine steigende Umsatz- und Ergebnisentwicklung jenseits der traditionellen Angebote sein. Die Nutzung eines in 2019 neu eingerichteten Kundenportals hat nochmals zugenommen und soll zukünftig weiter zur Entlastung der Abläufe im Kundenservice in Verbindung mit einer besseren Kundenansprache sowie Datenqualität beitragen. Als zukünftiges Marketinginstrument wurde in 2021 ein Online-Energieshop eingerichtet, der Angebote für energienahe Dienstleistungen automatisch generiert. Mit der Einführung eines Klickroboters im Bereich Kundenservice konnten nicht wertschöpfende Routinen weiter reduziert werden. Der Imagewandel, hin zu einem zeitgemäßen Auftritt in Verbindung mit einer Entlastung der Mitarbeiter, wird weiterhin unter Berücksichtigung einer sinnvollen Digitalisierung vorangetrieben. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer kulturellen Weiterentwicklung, bei der die Fokussierung auf den Kunden im Zentrum steht. Demzufolge wird auch der Marketingauftritt des Unternehmens behutsam den sich ändernden Themen angepasst. Die SWR. als lokal ansässiges Unternehmen mit seiner gelebten Kundennähe sieht für sich bei diesem Projekt erhebliche vertriebliche Chancen. Die in den vergangenen Jahren bei der SWR. gestellten Weichen zur Erhöhung des Eigenkapitals, der Weiterbildung sowie der Erarbeitung eines mittelfristigen Nachbesetzungsplanes als Antwort auf den demographischen Wandel, bilden die Basis für die erfolgreiche Annahme und Umsetzung der sich ergebenden Chancen innerhalb der Kommune. Für das Jahr 2024 gehen wir vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der geopolitischen Krisen tendenziell von einer Stabilisierung im nachhaltigen Margengeschäft gegenüber dem Vorjahr aus. Um die geplanten Investitionen durchführen zu können, ist eine Stabilisierung der Eigenkapitalquote auf einem branchenüblichen Niveau von mindestens 30-35 % essentiell. Die gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedingungen haben sich im Jahr 2023 weiter verschärft. Die Auswirkungen der Energiekrise haben zu einer verstärkten Unsicherheit bei den Banken geführt. Liquidität war am Bankenmarkt auch Dank der staatlichen Rettungsprogramme im Überfluss vorhanden. Jedoch wurde aufgrund der überdurchschnittlich hohen Inflation eine Trendwende hinsichtlich des historisch niedrigen Zinsniveaus eingeleitet. Zukünftig ist mit deutlich höheren Finanzierungskosten zu rechnen. Prognosen für die Entwicklung der Energiepreise sowie der gesamten Entwicklung der Branche sind nicht zuletzt durch die geopolitischen Krisen in deutlich höherem Umfang mit Unsicherheiten behaftet als in den Vorjahren. Die Großhandelspreise sind im Verlauf des Jahres 2023 deutlich gefallen. Durch den weiteren Ausbau der fluktuierenden Erneuerbaren Energien, der Stilllegung konventioneller gesicherter Erzeugung, sowie aufgrund der nach wie vor nicht gelösten Speicherthematik, werden die Volatilitäten am Spotmarkt tendenziell noch weiter steigen. Darüber hinaus hat das letzte Jahr gezeigt, dass auch die Terminmärkte in Phasen großer Unsicherheiten von einer relativ hohen Volatilität geprägt sind. Die SWR. wird auch zukünftig die Notwendigkeit von marktinduzierten Preisanpassungen kontinuierlich prüfen. Zur Entlastung der Haushalt-, Gewerbe- und Industriekunden wurden ab 01.01.2023 sogenannte Energiepreisbremsen für die Letztverbraucher eingeführt. Nach dem Wegfall der Preisbremsen und einem anhaltend starken Preisverfall ist mit deutlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Vertriebsgeschäft zu rechnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht im Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2024 von einer geringen Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 0,2% aus. Es wird mit einem im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringerem Anstieg der Inflationsraten gerechnet. Für die weitere Mittelfristplanung geht die Geschäftsführung trotz der enormen Herausforderungen zunächst von einer leichten Erholung der Ergebnissituation aus. Sich ergebende positive mittelfristige Ergebniseffekte aus vertrieblichen Nebengeschäften und den geplanten Neuinvestitionen, insbesondere im Bereich Wärme, sind aufgrund der Hochlaufkurve in den ersten Jahren in der Mittelfristplanung bislang mit geringen Werten abgebildet. Laut aktueller Wirtschaftsplanung geht die Geschäftsführung für das folgende Geschäftsjahr von einem Gesamtumsatz sowie Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung auf dem Niveau dieses Berichtsjahres aus. Es wird auf Ergebnisnachhaltigkeit hingearbeitet, um sich bestmöglich in dem Spannungsfeld von Daseinsvorsorge, fortschreitendem Wettbewerb und den Renditeansprüchen der Gesellschafter zu bewegen. 8. Risiko- und Chancenbericht Im Zuge unseres unternehmerischen Handelns sind wir zwangsläufig diversen Risiken ausgesetzt. Das bei der SWR. installierte Risikomanagementsystem hat die Aufgabe, frühzeitig Risiken zu erkennen, zu bewerten und entsprechend Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Die identifizierten Risiken werden hinsichtlich der erwarteten Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet bzw. klassifiziert. Als identifizierbar werden bei der Stadtwerke Radevormwald GmbH folgende Risiken betrachtet: Marktrisiken, Betriebsrisiken, externe Umfeldrisiken respektive regulatorische sowie interne operative, strategische und finanzwirtschaftliche Risiken. Den Marktrisiken, insbesondere den Energiebeschaffungsrisiken, begegnen wir mit permanenten Marktbeobachtungen, ratierlichen Teilmengenbeschaffungen zu diversen Zeitpunkten, Fahrplaneinkäufen sowie back-to-back-Verträgen mit Sondervertragskunden, um eine angemessene Risikominimierung zu erreichen. Hier wird nach einer festgelegten Strategie gehandelt, die turnusmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Marktrisiken wurden im Jahresabschluss entsprechend angemessen berücksichtigt. Die konkrete Abwicklung erfolgt über die Beschaffungsgesellschaft Quantum GmbH, an der die SWR. beteiligt ist. Die für die Energiebeschaffung relevanten Strom- und Gaspreise an den Großhandelsmärkten waren in 2022 aufgrund außergewöhnlicher nationaler und internationaler Entwicklungen stark gestiegen. Einige Marktteilnehmer mit eher kurzfristiger Beschaffungsstrategie waren zwischenzeitlich insolvent oder haben ihre Energielieferung bei den Endkunden aus anderen Gründen eingestellt. Dieser Trend hat sich aufgrund fallender Großhandelspreise in 2023 umgekehrt. Die fallenden Großhandelspreise haben zu einer deutlichen Wiederauflebung des Wettbewerbs durch Marktteilnehmer mit kurzfristiger Beschaffungsstrategie geführt. Gleichwohl ist die weitere Preisentwicklung aufgrund der geopolitisch fragilen Situation weiterhin mit einer hohen Unsicherheit sowie von einer hohen Volatilität geprägt. In dieser außergewöhnlichen Marktsituation stellen wir unsere vertriebliche Preispolitik kontinuierlich auf den Prüfstand. Zur Reduzierung der finanziellen Belastung bei den Endkunden durch die deutlich gestiegenen Energiepreise hat die SWR. die von der Bundesregierung kurzfristig eingeführten Entlastungspakete umgesetzt. Den daraus resultierenden finanziellen Risiken für die SWR. wurde durch eine frühzeitige Fokussierung auf die Umsetzung bereits in der Anbahnungsphase der Gesetzgebungsverfahren begegnet. Die der Energiebeschaffung zugrundeliegenden Verbrauchsprognosen sind geprägt von einem saisonalen Nachfrageverhalten, welches temperaturabhängig ist und nur bedingt gesteuert werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass das Verbraucherverhalten im Kontext der Energiekrise nicht belastbar vorhergesagt werden kann. Die SWR. begegnet diesem Risiko durch eine regelmäßige Prüfung der Prognoseansätze. Dem zunehmenden Wettbewerb im Vertrieb begegnen wir mit einer Ausweitung energienaher Dienstleistungen sowie dem Angebot regenerativer Erzeugungsanlagen und Speicher über digitale Vertriebskanäle. Darüber hinaus werden nachhaltige Erträge aus den in der mittelfristigen Wirtschaftsplanung abgebildeten Investitionen für Netze, Erzeugung und Wärme unterstellt. Die im netzbetrieblichen Bereich angesiedelten Risiken werden über entsprechend regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie entsprechende Investitionsquoten reduziert. Hier stehen der in den Grundsätzen der Gesellschaft verankerte Substanzerhalt und die situativen Instandsetzungsmaßnahmen im Vordergrund. Darüber hinaus wird die bestehende IT-Infrastruktur, die hohe Datenverfügbarkeit und -sicherheit durch entsprechende Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen gewährleistet. Die Sicherstellung ist durch eigenes, qualifiziertes Personal sowie temporär durch externe Dienstleister gegeben. Es finden entsprechende IT-Audits statt. Darüber hinaus sind wir in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang gegen eventuell eintretende Schadensfälle versichert. Dem Bundesdatenschutzgesetz wird durch eine strikte Zugangsberechtigung für personenbezogene Daten Rechnung getragen und im Rahmen der ISMS-Umsetzung wahrgenommen. Mit Wirksamkeit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 wurde dem Datenschutz eine noch weitergehende Aufmerksamkeit, in Form deutlich gesteigertem Ressourceneinsatz intern und extern begegnet. Bei den regulatorischen Risiken drohen durch die Anreizregulierung und die damit vorgeschriebenen Erlösobergrenzen negative Einflüsse auf das Betriebsergebnis. Im Strom- und Gasbereich rechnen wir aufgrund der zunehmenden Anzahl von Marktteilnehmern und der dynamischen Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit weiter steigendem Aufwand im Netznutzungs- und Abrechnungsmanagement. Dieser Effekt wird durch die Energiekrise beschleunigt. Finanzwirtschaftliche Risiken ergeben sich aus Forderungsausfällen durch Insolvenzen. Dem wird durch ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen entgegengewirkt. Das derzeit immer noch hohe Energiepreisniveau führt auf Kundenseite zu einer deutlichen wirtschaftlichen Belastung, insbesondere auch im Gewerbe- und Industriekundenbereich. Aus den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen resultieren für die Kunden zusätzliche Herausforderungen. Wir haben die Kundenbetreuung intensiviert, um bei negativen Entwicklungen frühzeitig reagieren zu können. Staatliche Entlastungspakete werden nach Möglichkeit so früh wie möglich im Sinne der Kunden umgesetzt. Zinsrisiken bei den Kreditverbindlichkeiten werden durch überwiegend langfristige Festkonditionen und zeitliche Entzerrung minimiert. Hier wird der Finanzmarkt permanent beobachtet. Darüber hinaus finden unterjährige Gespräche zu aktuellen Finanzierungsthemen mit den Banken statt. Sofern sich eine Möglichkeit der vorteilhaften Umschuldung ergibt, wird diese genutzt, um Ergebnisverbesserungen zu erzielen. Zinsderivate werden nicht eingesetzt. Finanzierungsschwierigkeiten ergeben sich auch im Hinblick auf die bestehenden Kreditengagements aufgrund der im Branchendurchschnitt noch niedrigen Eigenkapitalquote, der Notwendigkeit höherer Investitionen in das Netzkerngeschäft und in neue Geschäftsfelder. Zur Reduzierung dieses Risikos wurde im Aufsichtsrat die Empfehlung ausgesprochen, eine langfristig angelegte Einzahlung in das Eigenkapital solange vorzunehmen, bis ein Wert von mindestens 30-35% Eigenkapitalquote erreicht wird. In der aktuellen Mittelfristplanung wurden entsprechende Zuführungen vorgesehen. Um die vorgegebenen Klimaziele zukünftig einzuhalten, soll die deutsche Stromerzeugung in den kommenden Jahren weiter konsequent auf erneuerbare Quellen umgestellt und der Wärme- und Mobilitätssektor weiter elektrifiziert werden. In Abhängigkeit von Dynamik und Fortschritt dieser Umstellung wird langfristig und gegebenenfalls auch bereits mittelfristig die Notwendigkeit bestehen, die Investitionstätigkeit im Bereich Stromnetze nochmals deutlich auszuweiten. Die absolute Höhe des zusätzlichen Investitionsbedarfs sowie dessen Finanzierung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Sowohl die Erhöhung des Eigenkapitals als auch die Orientierung an einem Verschuldungsgrad < 3 sind aus Sicht der Banken notwendige Maßnahmen zur nachhaltigen Aufstellung des Unternehmens. Bei den strategischen Risiken besteht die Unsicherheit, dass bei den getätigten Finanz- und Sachinvestitionen nicht immer die erwartete Rendite erzielt werden kann. Politische Risiken resultieren aus der Kurzfristigkeit und Volatilität gesetzlicher Rahmenbedingungen und politischer Zielsetzungen. Dadurch steigt das Risiko von Fehlinvestitionen. Bei der Besetzung neuer und Anpassung bestehender Geschäftsfelder aufgrund politischer Tendenzen ist daher eine gewisse Zurückhaltung geboten. Die SWR. beobachtet die Entwicklungen kontinuierlich und trifft Entscheidungen im Sinne einer nachhaltigen Unternehmenspolitik nur nach sorgfältiger Abwägung. Die Politik hat das Verbrennen von Erdgas langfristig gesehen als Übergangstechnologie deklariert. Risiken aus einer möglichen Stilllegung der Gasnetze werden bereits heute diskutiert. Um die Finanzierbarkeit zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur einen branchenweiten Konsultationsprozess zur Einführung außerordentlicher Abschreibungen für Netzbetreiber gestartet. Als eines unserer wesentlichen Risiken sehen wir den schon existierenden Fachkräftemangel auch für unser Unternehmen. Der fortschreitende Trend zur Urbanisierung verschärft die Situation auf den regionalen Arbeitsmärkten außerhalb der Großstädte. Hinzu kommt der hohe Spezialisierungsgrad im Stadtwerkemarkt. Der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer führt gleichzeitig zu einer erhöhten Fluktuation. Allgemein verstärkt der Fachkräftemangel aufgrund unserer wettbewerblich orientierten personellen Aufstellung die organisatorische Risikoposition der SWR. Dies gilt gleichermaßen für das bestehende Geschäft als auch für die Umsetzung zukünftiger Wachstumsthemen. Die Belastung der Mitarbeiter ist seit Beginn des Ukraine-Kriegs nochmals deutlich gestiegen. Mehraufwand resultiert unter anderem aus der Umsetzung vielfältiger staatlicher Eingriffe sowie der Auswirkung krisenbedingter Reaktionen der für die SWR. relevanten Märkte und Marktteilnehmer auf das operative Geschäft der SWR. Die organisatorischen Risiken haben sich dadurch deutlich erhöht. Kapazitätsengpässe bei relevanten Dienstleistern zahlen zusätzlich auf diese Risiken ein. Weiterhin besteht für die SWR. die Herausforderung zur Bewältigung der vorhandenen Altersstruktur. Ohne weitere Maßnahmen wird ein wesentlicher Anteil der Mitarbeiter am Ende der Dekade in einem sehr engen Zeitfenster altersbedingt vollumfänglich aus dem Unternehmen ausscheiden. Als Maßnahme zur Verstetigung der altersbedingten Austritte und damit auch zur Verstetigung der Personalbeschaffung, bietet die SWR. diesen Mitarbeitern in einem bestimmten Rahmen Altersteilzeitregelungen an. Damit wird gleichzeitig auch eine Verstetigung in der Personalbeschaffung ermöglicht. Dies erfolgt mit dem Ziel, trotz Fachkräftemangel und hoher Fluktuation einen geordneten Übergang zu ermöglichen. Insgesamt gilt es, die bestehenden Mitarbeiter an die SWR. zu binden, eine geeignete Nachbesetzung altersbedingt ausscheidender Mitarbeiter zu forcieren, sowie die zusätzliche Personalbeschaffung für die Entlastung im Bestandsgeschäft und hinsichtlich zukünftige Wachstumsthemen frühzeitig zu intensivieren. Die SWR. positioniert sich als attraktiver, zukunftsorientierter Arbeitgeber und reagiert durch eine frühzeitige Personalplanung sowie die Einbindung von unterstützenden Dienstleistern. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer kulturellen Weiterentwicklung, bei der die Fokussierung auf den Kunden im Zentrum steht. Demzufolge wird auch der Marketingauftritt des Unternehmens behutsam den sich ändernden Themen angepasst. Die SWR. als lokal ansässiges Unternehmen mit seiner gelebten Kundennähe sieht für sich bei diesem Projekt erhebliche vertriebliche Chancen. Als Eigentümer der Strom- und Gasnetze in Radevormwald ist SWR. geborener Partner für die Umsetzung der Energie- und Wärmewende vor Ort. Die Umsetzung der anstehenden Transformationsprozesse bilden für SWR. eine gute Basis für nachhaltiges Wachstum. Potentiale sieht SWR. zusätzlich auch in der Teilhabe beim Ausbau der Erneuerbaren Energie in der Region. 9. Aufgaben zur öffentlichen Zwecksetzung und Zielerreichung Gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt die Stadtwerke Radevormwald GmbH folgende Stellungnahme zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung ab. Die Stadt Radevormwald hat mit dem Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Radevormwald GmbH die öffentliche Zwecksetzung vorgeschrieben. Gegenstand des Unternehmens ist eine möglichst günstige, sichere und umweltgerechte Versorgung mit Energie und Wasser, um eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu erwirtschaften. Zudem ist die Gesellschaft nur zu solchen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Die im Anhang und Lagebericht gegebenen Erläuterungen und Daten legen dar, dass das Unternehmen der öffentlichen Zwecksetzung entsprochen hat.
Radevormwald, im Juli 2024 Gez. Florian Weiskirch Die Geschäftsführung BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023STADTWERKE RADEVORMWALD GMBH, RADEVORMWALDAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Gesellschaft Stadtwerke Radevormwald GmbH, wird beim Amtsgericht Köln unter dem Handelsregister HRB 38080 geführt. Sie hat Ihren Sitz in Radevormwald. Die Stadtwerke Radevormwald GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.12.2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde für das Geschäftsjahr 2023 nach den gesetzlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Handelsbücher, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (§ 42 GmbHG) und unter Berücksichtigung des § 108 Abs. 1 (8) der Gemeindeordnung NRW in entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einkalkuliert. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten einbezogen. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear unter Berücksichtigung der steuerlichen Afa-Tabellen berechnet. Die Abschreibungen auf Anlagenzugänge des Berichtsjahres erfolgen linear. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Inventur der Vorräte erfolgte gemäß § 241 Abs. 3 HGB durch eine vorverlegte Stichtagsinventur mit Wertfortschreibung. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten abzüglich in Anspruch genommener Rabatte und Skonti bewertet (fortgeschriebener Durchschnittswert). Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden zum Nennwert angesetzt und über die Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes ertragsmäßig aufgelöst. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung tragen. Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen mittelbare Verpflichtungen. Versichert sind alle aktiven und ehemaligen Arbeitnehmer sowie Rentenbezieher. Für die mittelbaren Pensionsverpflichtungen sind 3,7 Mio. EUR zurückgestellt. Die Verpflichtungshöhe wurde auf Grundlage einer zweistufigen versicherungsmathematischen Berechnung unter Berücksichtigung der Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck nach der Projected Unit Credit-Methode, mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 %) abgezinst, der sich bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) ergibt, ermittelt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt 110 T€. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils 2,5 % bzw. 1,0 % unterstellt. Es verbleibt nach derzeit vorliegendem Gutachten eine Deckungslücke von 1,6 Mio. EUR. Die Rückstellungen für Altersteilzeitleistungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck gebildet. Sie werden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,74 % p.a. für potenzielle und abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen abgezinst. Des Weiteren werden Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % p.a. unterstellt. Die Absicherung von Wertguthaben aus dem Blockmodell Altersteilzeit gemäß § 8a AltTZG ist insolvenzgesichert. Dieses Deckungsvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zu Bilanzposten Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklungen des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagennachweis und den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zu entnehmen. Unter dem Posten Finanzanlagen wird die Beteiligung der Stadtwerke Radevormwald GmbH an der Quantum GmbH über 17 T€ und die Beteiligung an der Versorger Allianz Beteiligung GmbH & Co. KG über 44 T€ ausgewiesen. Vorräte Hierunter werden insbesondere Bau- und Installationsstoffe sowie Brennstoffemissionszertifikate nach dem BEHG ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Wertberichtigungen in Höhe von 113 T€. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuererstattungsansprüche in Höhe von 1.099 T€, debitorische Kreditoren 237 T€, sowie Forderungen gegenüber der Stadt Radevormwald (Mutter des Gesellschafters Bäder Radevormwald GmbH) i.H.v. 56 T€ (Vj.: 0 T€) enthalten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere Versicherungsprämien und Softwareserviceverträge abgegrenzt. Eigenkapitalentwicklung
Das Stammkapital wurde gemäß Gesellschafterbeschluss (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) vom 12.07.2018 von 260 T€ um 2.568 T€ auf 2.828 T€ erhöht, und zwar durch Umwandlung eines Teilbetrages von 2.568 T€, der in der Bilanz zum 31.12.2017 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Stammkapital. Die Kapitalrücklage stammt insbesondere aus der Einbringung der Gas- und Wasserversorgung durch die Stadt Radevormwald. Die der örtlichen Gas- und Wasserversorgung dienenden Anlagen und Vermögensgegenstände wurden unter Buchwertfortführung einschließlich nicht aufgelöster Baukostenzuschüsse und Verbindlichkeiten im Wege der Kapitalerhöhung in die Stadtwerke Radevormwald GmbH eingebracht. Grundlage hierfür war der Ausgliederungsvertrag und Ausgliederungsbeschluss vom 29. Januar 1999. Ein im Geschäftsjahr 1998 von der Ruhrgas AG geleisteter Zuschuss über 2.300.813,47 € (4.500.000,00 DM) wurde als Folge der steuerlichen Außenprüfung im Geschäftsjahr 2005 in den Posten "Passiver Rechnungsabgrenzungsposten" zu Lasten der Kapitalrücklage umgebucht. Im Geschäftsjahr erfolgte gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.08.2023 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 350 T€. Empfangene Ertragszuschüsse Die ab dem Jahr 2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden entsprechend der Nutzungsdauer der dazugehörigen Versorgungsanlagen aufgelöst. Ursächlich dafür ist die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Baukostenzuschüssen.
Rückstellungen Bezüglich der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat die Gesellschaft von dem Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) i.H.v. 70 % Gebrauch gemacht. Für weitere Details wird auf die Ausführungen zum Personalaufwand verwiesen. Aufgrund des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Rückstellungen für Altersteilzeit mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 308 T€ verrechnet. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
Zum 31.12.2023 betrugen die Darlehensverbindlichkeiten 7.516 T€. Die Darlehenstilgung belief sich auf 753 T€. Im Berichtsjahr wurde ein Darlehen in Höhe von 2.000 T € aufgenommen. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen setzen sich überwiegend aus Verpflichtungen gegenüber Energievorlieferanten zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen den Gesellschafter, die Bäder Radevormwald GmbH. Hier wurden auch Forderungen gegenüber diesem Gesellschafter aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 31 T€ verrechnet. Der restliche Betrag i.H.v. 872 T€ betrifft die Gewinnabführungsverbindlichkeit. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere kreditorische Debitoren in Höhe von 4.236 T€, Umsatzsteuer i.H.v. 455 T€ sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Radevormwald i.H.v. 339 T€. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen Die Eigenleistungen beziehen sich insbesondere auf die Verteilungsanlagen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten beinhaltet hauptsächlich Erträge aus der Erstattung Marktraumumstellung von Lauf H-Gas in Höhe von 481 T€ und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 228 T€. Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich insbesondere aus Strom-, Gas- und Wasserbezugsaufwendungen sowie vorgelagerte Netzentgelte zusammen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die Konzessionsabgaben für die Sparten Strom, Gas und Wasser über insgesamt 1.029 T€ sowie die Unterhaltungsaufwendungen für die Versorgungsnetze von 1.640 T€. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich insbesondere aus Gehalts- und Lohnaufwendungen über 3.564 T€ zusammen. Für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind insgesamt 1.096 T€ angefallen, die sich im Wesentlichen aus dem Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, den Altersteilzeitverpflichtungen sowie der Altersversorgung zusammensetzen. Zu den Quartalsenden ergab sich ein durchschnittlicher Personalbestand von 51 Mitarbeitern, hiervon waren 6 Mitarbeiter als Aushilfen eingestellt. Für unsere Mitarbeiter besteht eine Zusatzversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Köln (RZVK). Die Versorgungszusage regelt sich nach VersTV-G. Seit dem 1. Januar 2003 erhebt die Kasse eine Umlage von 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Bezüge. Der Umlagesatz ist im Berichtsjahr unverändert geblieben. Ab dem Jahr 2003 wird von der RZVK im Rahmen des Umlageverfahrens ein zusätzliches Sanierungsgeld erhoben. Der Umlagesatz liegt seit dem 01.01.2010 unverändert bei 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beträgt 3,1 Mio. €. Es besteht eine Unterdeckung der Versorgungsverpflichtung in Höhe von 5,3 Mio. €. Bei dieser Art der Zusatzversorgung liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, die im Geschäftsjahr 2011 erstmals passiviert wurde. Zum Bilanzstichtag beträgt die Rückstellung hierfür 3,7 Mio.€. Abschreibungen Die Verteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis. Sonstige betriebliche Aufwendungen Dieser Posten setzt sich hauptsächlich zusammen aus Beratungs- und Prüfungskosten über 883 T€, Kosten der Datenverarbeitung und Telekommunikation über 268T€, Versicherungsprämien, Verwaltungsfremdleistungen und sonstigen Beiträgen und Gebühren. Das Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB beträgt 58 T€, davon nach Nr. 17a) 37 T€, 17b) 15 T€, 17c) 6 T€ und 17d) 0 T€. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Es handelt sich im Wesentlichen um Verzugszinsen und Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierin sind insbesondere Zinsen für langfristige Darlehen über 133 T€ sowie aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen über 53 T€ ausgewiesen. Organbezüge Die Aufsichtsratsaufwendungen in 2023 betrugen 20,7 T€ ohne Umsatzsteuer, siehe nachfolgende Gliederung. Es bestanden keine Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Die Aufwandsentschädigungen für Herrn Bürgermeister Mans und für den ersten Beigeordneten Herrn Woywod betrugen im Berichtsjahr 2.200,00 €. Diese wurden aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes direkt an die Stadt Radevormwald überwiesen. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung bestehen aus einem Jahresfestgehalt sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen wie Dienstwagen. Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Geschäftsführer, Herr Florian Weiskirch eine Festvergütung von 185 T€ sowie Sach- und sonstige Bezüge von 15 T€ erhalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Es bestehen langfristige Strom-, Gas- und Wasserbezugsverträge. Es bestand zum Jahresende 2023 ein Bestellobligo in Höhe von insgesamt 29,0 Mio. €, davon für einen Teil des Strombezuges 2024-2027 von 17,1 Mio. €, des Gasbezuges 2024-2027 von 10,9 Mio. €, für den Wassereinkauf 2023 von 1,0 Mio. €. Es bestand im Geschäftsjahr 2023 eine Patronatserklärung gegenüber der Quantum GmbH und den Primärsicherungsgebern SWK Energie GmbH Krefeld, Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH, Energieversorgung Oberhausen AG und Stadtwerke Neuwied GmbH bis zu einem Höchstbetrag von 13 Mio. € zur Absicherung von Energiebestellungen. Es bestand zu keiner Zeit das Risiko, dass die bestehende Patronatserklärung der SWR. gegenüber der Quantum GmbH hätte in Anspruch genommen werden müssen. Die Liquidität der Quantum GmbH war zu jedem Zeitraum ausreichend gesichert. Risiken für die Quantum GmbH aus aufgelaufenen Verlusten ergeben sich nicht, da es sich um eine non profit Gesellschaft handelt, deren Aufwand strukturell durch die erhobenen Dienstleistungsentgelte aus dem Gesellschafterkreis gedeckt wird. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen Geschäfte nach § 285 Nr. 21 HGB gab es nicht. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne Für das Geschäftsjahr 2023 ist gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag ein Gewinn in Höhe von 1.140.541,96 € an die Bäder Radevormwald GmbH abzuführen. Eine entsprechende Verbindlichkeit (abzgl. Vorauszahlungen) gegenüber verbundenen Unternehmen ist erfasst.
Radevormwald, im Juli 2024 Florian Weiskirch Geschäftsführung Anlagenspiegel 2023
Tätigkeitsabschlüsse der Stadtwerke Radevormwald GmbH A. Erläuterungen zur rechnungsmäßigen Entflechtung gemäß § 6 b Abs.3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 B. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeitsbereiche nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 A. Erläuterungen zur rechnungsmäßigen Entflechtung gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 1. Unbundling Am 13. Juli 2005 ist das neu gefasste Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinie in Kraft getreten, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.2012 Für das Rechnungswesen integrierter Energieversorgungsunternehmen sieht § 6 b Abs. 3 EnWG unter anderem die Verpflichtung zum so genannten Unbundling vor. Hierunter ist die buchhalterische Entflechtung des Unternehmens in die Aktivitäten Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung, sowie den Betrieb von LNG-Anlagen zu verstehen. Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts - und Gassektors werden zusammengefasst, ebenso wie alle Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Die Unbundling-Konzeption basiert buchhalterisch auf einem Center-Konzept mit folgender Struktur: Stromverteilung Transport von Elektrizität mit niedriger Spannung über Elektrizitätsverteilernetze, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst. Gasverteilung Transport von Erdgas über das örtliche oder regionale Leitungsnetz, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst. Grundzuständiger Messstellenbetrieb (gMSB) Sonstige Aktivitäten Hierunter fallen die sonstigen Stromaktivitäten (Erzeugung von Elektrizität und der An- und Verkauf von Elektrizität an Kunden und grundzuständiger Messstellenbetrieb), sonstige Gasaktivitäten (der An- und Verkauf von Erdgas an Kunden) sowie alle anderen Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Nach § 7c Abs. 1 EnWG dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben. Nach unserer Auffassung kann mit diesem Verbot nicht das gesamte vollintegrierte (nicht rechtlich entflochtene) Stadtwerk gemeint sein, sondern die "Marktrolle" Netzbetrieb des Stadtwerks. Wir haben die öffentlichen Ladepunkte der Sparte Vertrieb zugeordnet und sind der Auffassung, dass das Betreiben der Ladepunkte eine sonstige Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors ist. Wir haben daher auf einen separaten Tätigkeitsabschluss für Ladepunkte verzichtet. Erläuterungen Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG und die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss der Stadtwerke Radevormwald GmbH, welcher nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt wurde. Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung regelt die Anreizregulierungsverordnung in Verbindung mit der Strom NEV und Gas NEV die Netzkostenermittlung. Hierfür erforderlich sind die Tätigkeitsbilanzen zum 31.12.2023 und die Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen für das Geschäftsjahr 2023, welche später dargestellt werden. Gemäß Strom NEV und Gas NEV § 4 Abs. 4 ist bei nicht direkt zuzuordnenden Kosten eine sachgerechte Schlüsselung möglich, die jedoch dem Grundsatz der Stetigkeit unterliegen muss. Die Schlüsselung von nicht direkt zuordnenden Kosten erfolgt grundsätzlich analog zum Vorjahr. Die Erstellung der getrennten Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt uneingeschränkt auf Basis der für den Jahresabschluss des Gesamtunternehmens geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. In den Bilanzen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten zu den Unternehmensaktivitäten. Lediglich in Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, wird die Zuordnung aufgrund sachgerechter Verteilungsschlüssel vorgenommen. Dabei kommen folgende Zuordnungskriterien bei der Bilanz zur Anwendung:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten einbezogen. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear berechnet. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibungsverrechnung zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit sie Energie- und Wasserlieferungen betreffen, entsprechend der Zusammensetzung der Umsatzerlöse bzw. der Verbrauchsabgrenzung zugeordnet. Abgerechnete Hausanschlusskosten sind entsprechend den Sparten respektive Tätigkeiten zugewiesen. Die Aufteilung der flüssigen Mittel erfolgt nach dem Umsatzschlüssel. Das Eigenkapital wird in einem Posten als zugeordnetes Eigenkapital zusammengefasst ausgewiesen, als sogenannte Residualgröße. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend direkt den einzelnen Aktivitäten zugeordnet und der Rest nach dem Umsatzschlüssel verteilt worden. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden direkt den einzelnen Bereichen und der Rest nach v.g. Schlüsseln verteilt. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr resultieren aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und zwar in den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung mit 1.813 T€ und Gasverteilung mit 1.496 T€. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Zuordnung auf Basis der vorhandenen Kosten- und Leistungsrechnung sowie der innerbetrieblichen Auftragsabrechnung vorgenommen. Die Aufwendungen und Erträge der Allgemeinen und Gemeinsamen Betriebsabteilungen werden durch Schlüsselung im Umlageverfahren zugeordnet. Die Kosten- und Ertragsumlage dieser Abteilungen im Betriebsabrechnungsbogen auf die Versorgungs- bzw. Dienstleistungssparten richtet sich nach einem gewichteten Mix von betrieblichen Strukturdaten, die für die Kostenzuordnung einen realistischen Maßstab bilden. Es handelt sich dabei um die Kennziffern wie Länge des Leitungsnetzes, Anzahl der Zähler, Höhe der Personalaufwendungen, Restbuchwertschlüssel sowie dem EBT Schlüssel. Darüber hinaus wird seit 2006 die Dienstleistungssparte Nebengeschäfte als selbständige Ergebnissparte geführt, was geringfügig zur Verlagerung der Kosten- und Ertragsverteilung geführt hat. Ab dem Jahr 2017 wird der grundzuständige Strom Messstellenbetrieb ausgewiesen. Die durch ein kleines Blockheizkraftwerk veranlassten Erträge und Aufwendungen sind wegen des nur geringfügigen Anteils der Eigenerzeugung an der gesamten Stromdarbietung einschließlich Eigenerzeugung der Sparte Stromversorgung zugewiesen. Somit finden in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Umlageschlüssel Anwendung:
hier überwiegend differenziert nach Organisationseinheiten. Die Aufwendungen aus der Abzinsung resultieren aus den Zinsaufwendungen der sonstigen Rückstellungen bei Gasverteilung von 44.405,92 € und bei der Elektrizitätsverteilung von 3.598,19 €. 2. sonstige Angaben Es bestehen mit verbundenen Unternehmen folgende wichtige Unternehmensverträge: • An das verbundene Unternehmen - Bäder Radevormwald GmbH - wurden im Geschäftsjahr 2023
netto verkauft. Bezüglich der Verrechnung von Netzentgelten ist folgendes zu berücksichtigen: In den Umsatzerlösen Stromverteilung sind im wesentlichen Netzentgelte in Höhe von 10.671.233,56 EUR enthalten. In den Umsatzerlösen Gasverteilung sind im wesentlichen Netzentgelte in Höhe von 4.139.205,57 EUR enthalten. Beide Beträge beinhalten Erlöse zur Konzessionsabgabe, zur Mehr - und Mindermengenabrechnung, zum Eigenverbrauch, jedoch keine Umsatz-, Strom- und Erdgassteuer.
Radevormwald, im Juli 2024 Gez. Florian Weiskirch Geschäftsführung B. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeitsbereiche nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 Bilanz der Tätigkeit StromverteilungAKTIVA
Passiva
Bilanz der Tätigkeit GasverteilungAKTIVA
PASSIVA
Bilanz der Tätigkeit Strom gMSBAKTIVA
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Stromverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Strom gMSB
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Radevormwald GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Radevormwald GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Radevormwald GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb für moderne und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dortmund, den 6. August 2024 Dr.
Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Börner, Wirtschaftsprüferin Black, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATES ZUM GESCHÄFTSJAHR 2023Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftervertrag übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung gefördert, beraten und überwacht. Er hat sich im Geschäftsjahr 2023 umfassend, regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorgänge sowie die Arbeit der Geschäftsführung unterrichten lassen. Dabei hat er sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand ich darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Geschäftsführer. Ereignisse von außerordentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft konnten unverzüglich besprochen werden. Der andauernde Ukraine-Krieg und die Preisbremsen mit den Auswirkungen auf das Geschäft der SWR. waren für die Arbeit im Aufsichtsrat von zentraler Bedeutung. Neben dem Jahresabschluss, Geschäftsführerangelegenheiten, der unterjährigen Geschäftsentwicklung, dem Wirtschaftsplan 2024 - 2028, Abschluss eines neuen Wasser-Konzessionsvertrags/Löschwasservertrags wurden vom Aufsichtsrat die zur Zustimmung vorgelegten Themen behandelt und wichtige geschäftliche Einzelvorgänge erörtert. Es wurden insgesamt vier Sitzungen, davon eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates abgehalten. Die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates wurde u.a. aufgrund einer Rechtsstreitigkeit notwendig. Die Buchführung, der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht wurden von der, durch den Aufsichtsrat beauftragten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt, da die Prüfung keinerlei Beanstandung ergab. Darüber wurde der Aufsichtsrat in der Sitzung zur Prüfung des Jahresabschlusses vom Wirtschaftsprüfer direkt unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht intensiv geprüft und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Er billigt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, diesen festzustellen. Für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Radevormwald, im August 2024 Dietmar Busch Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen