GERTH
Touristik GmbH
Bitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
356.827,00 |
595.577,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
356.825,00 |
595.575,24 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.970,68 |
93.311,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.397,75 |
11.676,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.572,93 |
81.635,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.258,00 |
5.937,00 |
| Aktiva |
455.055,68 |
694.825,46 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.458,58 |
93.663,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
88.458,58 |
68.663,72 |
| davon
Gewinnvortrag |
68.663,72 |
47.897,41 |
| B.
Rückstellungen |
13.341,00 |
29.999,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
328.256,10 |
571.162,74 |
| Passiva |
455.055,68 |
694.825,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Grundlage bildet das
Dritte Buch HGB, welches durch das ab 01.01.2010
anzuwendende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz modifiziert
wurde.
Ab dem 01.01.2016 sind ferner die Bestimmungen des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes zu beachten, soweit
die Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§ 267 HGB anzuwenden sind.
Nach § 266 Abs. 1 HGB wurde die Bilanz in
Kontoform aufgestellt, wobei die Gliederung der Bilanz dem
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB entspricht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden
Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz und dem Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten. Von den Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechten sowie anderen Erleichterungen
nach Artikel 67 EG HGB wurde in
größtmöglichem Umfang Gebrauch gemacht.
Dies betrifft insbesondere die Fortführung der
degressiven Abschreibung und den Sammelposten für
geringwertige Wirtschaftsgüter.
Die Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwert
erfolgte gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 2 EGHGB
unverändert unter Anwendung des § 255
Abs. 4 Satz 3 HGB aF i. V. m. § 7
Abs. 1 Satz 3 EStG (Altfall).
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt.
Die Vorräte sind ebenfalls mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
abzüglich entsprechender Abschreibungen für
erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig waren.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
Aktive und passive latente Steuern haben sich
aufgrund einer einheitlichen handelsrechtlichen und
steuerlichen Bewertung nicht ergeben.
II.
Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten in Höhe
von € 183.768,85 mit einer Restlaufzeit von
größer einem Jahr bis fünf Jahre und in
Höhe von € 7.451,06 mit einer Restlaufzeit von
größer fünf Jahren.
Für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von € 241.868,00 sind
Sicherungsübereignungen von beweglichen
Wirtschaftsgütern, sowie Forderungsabtretungen
bestellt.
III.
Sonstige Angaben
1. Angaben zur Gesellschaft nach § 264 Abs. 1a
HGB:
Firma: GERTH Touristik GmbH
Sitz: Bitz
Registergericht: Stuttgart, HRB 745517
2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach §
285 Nr. 7 HGB:
Die Gesellschaft beschäftigte im Kalenderjahr
2020 durchschnittlich 4 Arbeitnehmer
3. Angaben zum Geschäftsverlauf nach § 285 Nr.
4 und Nr. 31 HGB
Die betrieblichen Eigenleistungen, Beförderungs-
und Reiseleistungen (Margenerträge und
Reisevorleistungen) sind gegenüber dem Vorjahr
aufgrund der Corona-Pandemie um € 909.728,00 gesunken.
Bei gestiegenen Betriebsstoffen und
Reisevorleistungen hat sich der betriebliche Rohertrag
um
€ 368.116,00 verringert. Es wurden Stornoerträge
in Höhe von € 99.314,73 sowie Sofort- und
Stabilisierungshilfen in Höhe von € 105.561,35
vereinnahmt. Auch wurden Erträge aus
Anlagenverkäufen in Höhe von € 65.493,00
erzielt.
Höhere Abschreibungen sowie gleichbleibende
sonstige betriebliche Aufwendungen belassen den
Jahresüberschuss auf € 19.794,86.
Im Geschäftsjahr 2021 ergeben sich aufgrund der
Corona-Pandemie weiterhin deutlich geringere Umsätze
mit geringeren Aufwendungen. Über den Verkauf von
einem weiteren Bus wird voraussichtlich ein negatives
Jahresergebnis verhindert.
Bitz, 19. Dezember 2021
der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt.
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