SauerlandBAD
GmbH
Schmallenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.023,00 |
24.991,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.017,00 |
24.985,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
328.576,63 |
248.813,90 |
| I.
Vorräte |
58.171,75 |
60.902,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.035,96 |
75.812,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
174.368,92 |
112.098,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
933,62 |
| Aktiva |
351.599,63 |
274.738,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.554,41 |
67.606,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.606,96 |
41.680,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.052,55 |
-926,74 |
| B.
Rückstellungen |
42.395,72 |
30.354,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
265.649,50 |
176.777,49 |
| Summe
Passiva |
351.599,63 |
274.738,52 |
Anhang
1. Vorbemerkung
Die SauerlandBad GmbH hat ihren Sitz in Schmallenberg -
Bad Fredeburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Arnsberg unter der Nummer HRB 2416 eingetragen.
Nach Ratsbeschluss vom 09.12.1999 und
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1999 wurde im Jahr 1999 die
Kur- und Freizeitbad Betriebsgesellschaft Bad Fredeburg mbH
gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadt
Schmallenberg, die in der Gesellschafterversammlung durch die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vertreten wird.
Im Jahr 2001 wurde die Firma in "SauerlandBAD GmbH"
geändert und in das Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss und Lagebericht 2023 wird
entsprechend den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzes
aufgestellt und geprüft.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit
abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen
bei linearer Berechnungsmethode bewertet. Von dem
Bewertungswahlrecht für Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurde im Jahr 2023 Gebrauch gemacht.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden in voller
Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, wenn diese für
das einzelne Wirtschaftsgut höchstens
250,00 € betragen. Wenn die Anschaffungskosten
zwischen 250,01 € und 800,00 € liegen, wird das
Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung aktiviert und im
selben Jahr sofort voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet,
der Ansatz der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Das
Niederstwertprinzip wird beachtet.
Das Eigenkapital wird zum Nominalwert ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschafter beläuft sich auf 0,00 €
(Vorjahr: 18.000,00 €).
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
eine Forderung gegen die Stadt Schmallenberg in Höhe von
30.038,40 € (Vorjahr: 15.421,21 €) aus der
Umsatzsteuerorganschaft enthalten.
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 265.649,50
€ (Vorjahr: 176.777,49 €) haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind 16.101,67 € (Vorjahr:
986,52 €) gegenüber der Energie Schmallenberg GmbH
(Beteiligungsunternehmen der Stadt Schmallenberg) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
Es bestehen folgende sonstige finanziellen
Verpflichtungen per 31.12.2023:
ALD-Lease-Finance Betriebs-Fahrzeug mit mtl.
Leasingraten von 130,03 € netto. Die 5-jährige
Mindestvertragslaufzeit endet im November 2024.
Büroorganisation Braun, Full Service Wartungs- und
Mietpauschale für Kopierer, mtl. von 93,48 € netto.
Die 5-jährige Mindestvertragslaufzeit endet im Januar
2029. Mietkauf Unterwasser-Sauger Fa. Mariner, mtl. Rate von
158,00 € netto. Die 5- jährige Vertragslaufzeit
endet im Oktober 2026. Der Übernahmepreis beträgt
dann noch 879,00 € netto.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Ergänzende Angaben
a) Zusammensetzung der
Gesellschafterversammlung, des Beirats und der
Geschäftsführung:
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages
sind die Organe der Gesellschaft
- die Gesellschafterversammlung,
- der Beirat und
- die Geschäftsführer.
Ferner sind im Gesellschaftsvertrag die Aufgaben der
Gesellschafterversammlung und die des Beirates festgelegt.
Die Stadt Schmallenberg wird in der
Gesellschafterversammlung durch die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses vertreten. Nach der Kommunalwahl 2020 ist
der Haupt- und Finanzausschuss (GV), neu ab dem 01.11.2020
gemäß aktuellem Stand wie folgt besetzt:
Bürgermeister Burkhard König,
Bürgermeister (Vorsitzender)
Stadtvertreter Dietmar Albers, Zimmermannsmeister
Stadtvertreterin Katja Lutter,
Geschäftsführerin
Stadtvertreter Hans-Georg Bette, Bankkaufmann /
Prokurist
Stadtvertreter Dr. Matthias Schütte,
Justiziar
Stadtvertreter Hubertus Heul,
Dipl.-Ingenieur / Rentner
Stadtvertreter Marco Guntermann,
Geschäftsführer
Stadtvertreter Markus Bette,
Geschäftsführer
Stadtvertreter Jens Winkelmann, Bankkaufmann
Stadtvertreter Stefan Wiese, Lehrer
Stadtvertreter Dieter
Eickelmann, Dipl.-Betriebswirt / Rentner
Stadtvertreter Rudolf Ewers, Schreiner / Rentner
Stadtvertreter Cater Ulrich,
Betriebsratsvorsitzender a.D.
Stadtvertreter Stefan Vollmer,
IT-Systemadministrator
Stadtvertreter Jürgen Meyer, Dipl. -
Verwaltungswirt i. R.
Stadtvertreter Daniel Sztul. Dachdecker
Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern, wovon ein
Mitglied der Bürgermeister bzw. sein Vertreter im Amt
ist. Der Beirat der SauerlandBAD GmbH setzt sich neu ab dem
03.11.2020 wie folgt zusammen:
Stadtvertreter Hubertus Guntermann, Kfz- und
Kransachverständiger
(Beiratsvorsitzender)
Beigeordneter Andreas Dicke, Technischer
Beigeordneter
Stadtvertreter Hubertus Heul,
Dipl.-Ingenieur / Rentner
Stadtvertreter Dieter Eickelmann,
Dipl.-Betriebswirt / Rentner
Stadtvertreter Guido Altenhoff,
Elektromeister
Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch den
Geschäftsführer, Herrn Bürgermeister
König. Dem Geschäftsführer obliegt die
Führung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes,
dazu gehören Organisation, Verwaltung und
Betriebsführung. Hierbei wird der
Geschäftsführer unterstützt vom Leiter des
SauerlandBADes. Seit dem 01.12.2007 wird diese Aufgabe durch
Herrn Houpt wahrgenommen.
Der Beirat und der Geschäftsführer sind
ehrenamtlich tätig und erhalten somit von der
Gesellschaft keine Bezüge. Auf die Angabe der
Bezüge von Herrn Houpt wird unter Verweis auf
§ 286 IV HGB verzichtet.
b) Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen
und Arbeitnehmergruppen:
Festangestellte Vollzeit 10
| Festangestellte
Teilzeit |
6 |
| Auszubildende |
3 |
| Aushilfen |
23 |
c) Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2023 bis zum
Zeitpunkt dieser Berichtsabfas-
sung ist als bedeutend zu erwähnen, dass der
Aufwand u.a. für Wärme, Strom,
Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen weiter auf hohem
Niveau liegen. Aber auch zu erwähnen ist, dass zur
Mitarbeiterbindung und möglichen neuen
Mitarbeitergewinnung in den politischen Gremien
beschlossen wurde, dass auch für die Mitarbeiter
/-innen des SauerlandBADes ab 01 / 2024 eine rein Arbeitgeber
finanzierte Altersvorsorge gezahlt wird.
Diese Tatsachen werden das Geschäftsjahr 2024
bedeutend beeinflussen.
d) Gewinnverwendungsbeschluss
Das Geschäftsjahr 2023 weist einen
Jahresfehlbetrag aus. Für das Geschäftsjahr 2023
wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
e) Abschlussprüferhonorar
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wird durch
die Schmallenberger Revision und Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem Angebotspreis
in Höhe von Euro 6.000,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer
durchgeführt.
Schmallenberg - Bad Fredeburg,
26. Juni 2024
gez.
Burkhard König, Geschäftsführer SauerlandBAD
GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk
bezieht sich auf den vollständigen geprüften
Jahresabschluss und Lagebericht 2023. Bei der Hinterlegung
wurden die gesetzlichen Erleichterungen in Anspruch genommen,
da es sich bei der Gesellschaft gemäß § 267a
HGB um eine Kleinstkapitalgesellschaft handelt. Die
Hinterlegung erfolgt in dem gesetzlich für
Kleinstkapitalgesellschaften vorgeschriebenen Umfang.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die SauerlandBAD GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der SauerlandBAD GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
SauerlandBAD GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht,
und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind
sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer
(IDW) enthält unter
https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie
eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung
ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Schmallenberg, 26. Juni
2024
gez.
Schmallenberger Revision und Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hermann Schneider, Wirtschaftsprüfer |