Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 776369
Eingetragen
30.11.2020
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Die Entwicklung, Planung, Herstelllung, Errichtung, Einkauf und Verkauf von technischen Erzeugnissen und Komponenten zur Befestigung und Montage von Photovoltaikinstallationen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Krokowski
seit 24.4.2023
Geschäftsführer
Alexander Kitzia
seit 30.11.2020
Prokura
Thomas Pfaff
seit 30.11.2020
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BayWa r.e. AG (vormals: BayWa r.e. renewable energy GmbH)

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der BayWa r.e. AG (bis zum 30. März 2021 BayWa r.e. renewable energy GmbH)

Überblick

Der BayWa r.e. Konzern (BayWa r.e. Group) hat sich im Jahr 2021 sehr positiv entwickelt. Der Umsatz der BayWa r.e. Group konnte im Geschäftsjahr 2021 um 61,7 Prozent auf 3.553,6 Mio. Euro ausgeweitet werden. Es wurden somit sowohl beim Umsatz als auch beim operativen Ergebnis - trotz der weltweiten Corona-Pandemie - neue Bestmarken erreicht. Insgesamt lag der Umsatz mit 3.553,6 Mio. Euro um 1.356,2 Mio. Euro über dem Vorjahreswert in Höhe von 2.197,4 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich um 40,2 Prozent auf 162,2 Mio. Euro und lag damit signifikant über dem bisherigen Höchstwert von 115,7 Mio. Euro aus dem Vorjahr. Die Verkäufe von Anlagen haben im Berichtsjahr eine Gesamtleistung von 612,8 Megawatt (MW) erreicht. Der Anteil der schlüsselfertig errichteten Kraftwerke lag bei rund 74 Prozent. Im Handel mit Photovoltaik(PV)-Komponenten ist die Gesamtleistung der verkauften PV-Module um rund 73 Prozent auf mehr als 2 Gigawatt peak (GWp) gestiegen. Die Verbesserung des Umsatzes als auch beim EBIT ist im Wesentlichen auf das starke Wachstum im Solarhandel zurückzuführen. Der Geschäftsbereich IPP übertraf das Vorjahresergebnis ebenfalls deutlich. Neben der operativen Ergebnisverbesserung im Energiehandel resultierte ein Großteil der Ergebnissteigerung bei IPP daraus, dass die Kraftwerke im Geschäftsjahr 2020 noch anderen Geschäftsbereichen zugeordnet waren.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) konnte um 51,4 Mio. Euro auf 103,2 Mio. Euro gesteigert werden. Der Konzernjahresüberschuss beträgt 82,6 Mio. Euro (Vorjahr 29,9 Mio. Euro). Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich von 2.297 auf 2.857 im Jahresdurchschnitt erhöht.

Im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 530 Mio. Euro ist mit Aufnahme eines neuen Partners die strategische Weiterentwicklung für die BayWa r.e. Group gesichert worden. Im Zuge der Kapitalerhöhung wurde die BayWa r.e. renewable energy GmbH in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und firmiert seit dem 31. März 2021 als BayWa r.e. AG.

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Die BayWa r.e. Group

Die BayWa r.e. AG (bis zum 30. März 2021 BayWa r.e. renewable energy GmbH) ist Muttergesellschaft der BayWa r.e. Group. Bis zu der am 19. März 2021 erfolgten Einzahlung der EIP Ruby Renewables Invest GmbH in das Eigenkapital der BayWa r.e. renewable energy GmbH in Höhe von 530 Mio. Euro, war die BayWa r.e. renewable energy GmbH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BayWa Aktiengesellschaft. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung werden die Anteile an der BayWa r.e. renewable energy GmbH zu 51 Prozent von der BayWa Aktiengesellschaft (kurz: BayWa AG) und zu 49 Prozent von der EIP Ruby Renewables Invest GmbH gehalten. Im Zuge der Kapitalerhöhung wurde die BayWa r.e. renewable energy GmbH in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und firmiert seit dem 31. März 2021 als BayWa r.e. AG, die weiterhin zum Bilanzstichtag eine vollkonsolidierte Tochter der BayWa AG ist. Die BayWa AG wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz in München. Zu den Geschäftsaktivitäten der BayWa AG gehören Energie, Agrar, Bau und Innovation & Digitalisierung. Das bei der AG geführte Segment Regenerative Energien ist in der BayWa r.e. Group über die Muttergesellschaft BayWa r.e. AG gebündelt.

Die BayWa r.e. Group deckt wesentliche Teile der Wertschöpfungskette bei den erneuerbaren Energien ab. Dabei verfolgt die BayWa r.e. Group eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die drei Bereiche Projects, Operations und Solutions und werden in sechs Geschäftsbereichen (Business Entities (BEs)) ausgeübt.

Der Bereich Projects befasst sich weltweit mit der Planung, Projektierung und dem Bau von Wind- und Solarenergieanlagen sowie der Veräußerung der betriebsfertigen Anlagen. Dabei wird die BayWa r.e. Group ihre Aktivitäten zukünftig auch auf Offshore-Windenergieanlagen ausweiten. Der Bereich Operations umfasst planerische und technische Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, die technische und kaufmännische Betriebsführung, die Instandhaltung der Anlagen, den Energiehandel sowie die Vermarktung von Strom aus eigenen Anlagen als Independent Power Producer (IPP). Niederlassungen in Europa und Südostasien ermöglichen international einen 24-Stunden-Service für die Kunden der BayWa r.e. Group. Seit 2021 ergänzt eine Leitwarte in Irvine, Kalifornien, die globale Abdeckung und stärkt das wachsende Servicegeschäft in Nordamerika. Weltweit werden im Servicegeschäft zum Ende des Geschäftsjahres 2021 Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 9,7 GW betreut. Im Energiehandel, welcher der Geschäftseinheit IPP zugeordnet ist, vermarktet die BayWa r.e. Group Strom und Gas aus erneuerbarer Erzeugung. Im Bereich Solutions werden Photovoltaiksysteme und -komponenten vertrieben und maßgeschneiderte Energielösungen für die Energieversorgung von Gewerbe- und Industriekunden entwickelt. Die BayWa r.e. Group ist seit ihrer Gründung stark international ausgerichtet, um die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten zu verringern. Die BayWa r.e. Group ist heute in Europa, in Nordamerika, der Region Asien-Pazifik sowie in Afrika vertreten - insgesamt in 29 Ländern.

Leitung, Überwachung und Compliance

Die BayWa r.e. renewable energy GmbH galt nach deutschem Recht bis zur am 31. März 2021 eingetragenen Umfirmierung und formwechselnder Umwandlung nach §§ 190 ff., 226, 238 ff. UmwG als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die BayWa r.e. AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Den Vorstand bildeten zum 31. Dezember 2021 drei Mitglieder: Matthias Taft (CEO und verantwortlich für die BE Wind Projects, BE Solar Projects, BE Services und BE IPP, Legal, Corporate Finance, Strategy und Energy, Policy & Sustainability). Bis einschließlich 31. März 2021 war er zugleich Vorstand der Muttergesellschaft BayWa AG für den Bereich Energie. Günter Haug (COO und verantwortlich für die BE Solar Trade, BE Energy Solutions, Marketing, IT, Digital Projects und Organisation & Change) und Harald Wilbert (CFO und verantwortlich für die Aktivitäten im Bereich Bioenergie, Finance & Controlling, Corporate Treasury, HR und das Risikomanagement).

Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich mit den vorrangigen Zielen, den Unternehmenswert nachhaltig und langfristig zu steigern sowie durch die Geschäftsaktivitäten der r.e. Group die Reduzierung des weltweiten CO 2 -Ausstoßes voranzutreiben.

Dem Aufsichtsrat der BayWa r.e. AG gehören 6 Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit dem Vorstand.

Durch die Einbindung in den BayWa AG Konzern nimmt die Organisationseinheit Corporate Compliance der BayWa AG innerhalb der BayWa r.e. Group vor allem präventive Aufgaben zur Verhinderung von Rechtsverstößen wahr. Hierzu zählen insbesondere Schulungen sowie ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf den Themenbereichen Kartellrecht, Korruptionsprävention, Datenschutz, Zoll-/Exportkontrolle und Geldwäsche. Zu diesen Themen wurden umfangreiche Regelwerke entwickelt, welche als konzernweite Vorgabe dienen.

Seit dem Jahr 2015 gilt für die Gesellschaften der Muttergesellschaft BayWa AG ein Code of Conduct, durch den innerhalb der gesamten BayWa r.e. Group ein allgemeingültiger Wertestandard geschaffen wurde. Für Mitarbeiter, die potenzielle Compliance-Verstöße melden wollen, wurde - ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten wie dem Vertrauensanwalt - ein anonymes Hinweisgebersystem eingeführt. Seit Ende November 2021 hat die BayWa r.e. AG für ihre Mitarbeiter und externe Dritte ein eigenes Hinweisgebersystem eingeführt. Die so gewonnenen Hinweise werden zusammen mit den Organisationseinheiten Corporate Compliance und Audit der BayWa AG ausgewertet und weiterverfolgt. Im Rahmen von internen Untersuchungen mit Compliance-Bezug arbeiten Corporate Compliance und Corporate Audit eng zusammen. Außerdem existieren umfassende Compliance-Kontrollen, um die Einhaltung der Compliance-Grundsätze nachprüfen und gewährleisten zu können. Es wurden zudem Compliance-Beauftragte und Datenschutz-Referenten ernannt. Sie dienen den Mitarbeitern als zusätzliche Ansprechpartner und agieren als Multiplikatoren.

Konzernziele und Strategie

Die BayWa r.e. Group entwickelt sich beständig weiter: Die fundamental positiven Marktaussichten für Erneuerbare Energien bieten Wachstumschancen. Zugleich erfordern Veränderungen im Unternehmensumfeld und in den Wertschöpfungsketten Anpassungen, um den Anforderungen und Risiken gerecht zu werden. Gemäß der Leitlinie "r.e. think energy" ist die Entwicklung der BayWa r.e. Group darauf ausgerichtet, für ihre Kunden ein dauerhafter Partner des Vertrauens für integrierte und nachhaltige Lösungen zu sein. So ist es z.B. im Solutions Bereich das Ziel, den Industrie- und Gewerbekunden der BayWa r.e. Group eine Verbindung von Produkten mit Beratungs- und weiteren Dienstleistungen erfolgreich aus einer Hand anzubieten. Auch für die Investoren-Kunden des Projekt- und Service-Geschäfts ist die technologie- und wertschöpfungsübergreifende Aufstellung der BayWa r.e. Group attraktiv.

Die BayWa r.e. Group hat sich zum Ziel gesetzt, hinsichtlich Nachhaltigkeit und Entwicklung grüner Lösungen in allen ihren BE`s eine Vorreiterrolle einzunehmen. So arbeitet die BayWa r.e. Group bereits seit dem Geschäftsjahr 2018 zu 100 Prozent "klimakompensiert". Nach einer Erfassung des CO 2 -Fußabdrucks sowie weiterer Umweltindikatoren der gesamten BayWa r.e. Group Aktivitäten wurden Reduktionsmaßnahmen identifiziert und umgesetzt. Verbleibende Emissionen werden mit Zertifikaten aus qualitativ hochwertigen Vermeidungsprojekten kompensiert. Derzeit prüft die Gruppe die beschleunigte Umstellung von bestehenden Fahrzeugparks z.B. im Service-Geschäft und plant den Bau klimafreundlicher Lagerstandorte z.B. im Solarhandel.

Es gilt, den Ausbau der regenerativen Energien global weiter voranzubringen. Hierbei agiert die BayWa r.e. Group im Rahmen der Anfang 2021 gegründeten BE IPP (Independent Power Producer) als unabhängiger Stromerzeuger. Ein weiterer Fokus liegt auf der Skalierung, der fortgesetzten Internationalisierung und der weiteren Optimierung des Servicegeschäfts. Zudem bildet die Bereitstellung industrieller Grünstromversorgung sowie integrierter Energielösungen einen Schwerpunkt. Beispiele sind die Vermarktung von Strom aus neuen, förderfreien Solar- und Windparks an Industriekunden mittels langfristiger Lieferverträge (PPAs) und die Kombination erneuerbarer Erzeugungsanlagen mit effizienten Energiespeichern und/ oder Ladelösungen im Bereich der Elektromobilität. Zudem wurde Anfang Januar 2022 durch den Zuschlag für einen schwimmenden Offshore-Windpark in Schottland der Einstieg in die Offshore Wind-Projektierung erreicht. Schließlich beteiligt sich die BayWa r.e. Energy Ventures GmbH als Lead- oder Co-Investor an Start-ups mit innovativen Ansätzen im Bereich der Energiewirtschaft.

Mit der Aufnahme eines strategischen Partners im ersten Quartal 2021 wurden die Weichen für ein beschleunigtes Wachstum der BayWa r.e. Group gestellt. Das Projektgeschäft soll mittelfristig auf ein jährliches Volumen von 2,5 GW ausgeweitet werden. Daneben ist der Aufbau des IPP Portfolios eigener Solar- und Windparks auf eine Kapazität von 3,1 GW geplant. Dies dient der Eigenvermarktung von Strom zur Generierung stabiler Cashflows.

Mitarbeiter

Die Zahl der Mitarbeiter bei der BayWa r.e. Group ist im Geschäftsjahr 2021 gestiegen. Zum Jahresende waren 3.092 Mitarbeiter in der BayWa r.e. Group beschäftigt (Vorjahr: 2.433). Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 560 auf 2.857 Beschäftigte, was einem Anstieg um 24,4 Prozent entspricht. Diese Entwicklung resultiert insbesondere aus dem dynamischen organischen Wachstum und aus strategischen Akquisitionen.

Der BayWa r.e. Group ist die Ausbildung junger Menschen wichtig. Die Gruppe hatte zum Bilanzstichtag insgesamt 138 Auszubildenden, Studenten und Praktikanten.

Forschung und Entwicklung

2021 2020
Aktivierte Eigenleistung (in Mio. Euro) 4,4 3,3

Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der BayWa r.e. Group konzentrieren sich im Wesentlichen auf folgende Aktivitäten:

Die BayWa r.e. Group forscht und entwickelt im Bereich der PV-Freiflächenanlagen fortwährend an verschiedenen Systemlösungen.

Im Mittelpunkt steht die Anpassung des Erzeugungsprofils der PV-Freiflächenanlagen durch Ost-West-Ausrichtung des Generatorfeldes sowie den Einsatz von einachachsig nachgeführten PV-Trackersytemen. Ebenso werden vermehrt Batteriespeicher- und Power-to-Gas-Anlagen (H2) konzipiert, welche die Speicherung von Energie in Zeiten hoher Energieverfügbarkeit ermöglichen. Ferner untersucht die BayWa r.e. Group den positiven Einfluss von PV-Freiflächenanlagen auf die Biodiversität im PV-Anlagenumfeld, der bei richtiger Planung und Umsetzung erzielt wird. Dadurch wird der Fläche eine doppelte Nutzung zugeführt - neben der klimafreundlichen Energiegewinnung durch Photovoltaik werden Rückzugsorte für Insekten und Tiere geschaffen, die einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten.

Im Bereich Agri-PV erarbeitet die BayWa r.e. Group ebenso Lösungen, die Flächen einer Doppelnutzung zuführen. Dies geschieht durch die Verbindung einer nachhaltigen Nahrungsmittel- und Energieproduktion auf einer Agrarfläche. In diesem Zusammenhang setzte die BayWa r.e. Group im zurückliegenden Jahr ein Agri-PV-Apfel-Pilotvorhaben in Deutschland sowie ein Johannisbeerenprojekt in den Niederlanden um. Hierbei wird das Erntegut durch die Solarmodule geschützt und zum Teil gleichzeitig der Solarstrom innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs verbraucht. Weiterhin werden zusätzliche Projektansätze für Kern- und Steinobst sowie die Kombination von Ackerbau mit Photovoltaik evaluiert und vorangetrieben. Im Vordergrund der Agri-PV stehen stets die Steigerung der Widerstandsfähigkeit der Landwirte gegenüber dem Klimawandel und die Dekarbonisierung der Agrarproduktion.

Die BayWa r.e. Group leistet hohe Entwicklungsaktivitäten im Bereich der Floating Photovoltaikanlagen. Von stillgelegten Braunkohle- und Sandgruben bis hin zu Stauseen können schwimmende Photovoltaikanlagen auf ungenutzten Wasserflächen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Europa leisten und der teilweisen hitzigen Debatte über die Landnutzung eine Alternative entgegenstellen. Eigentümer künstlicher Seen können mit der Technologie doppelt Nutzen aus ihren Wasserflächen ziehen. Die Vorteile durch die zusätzliche Kühlung durch das darunterliegende Wasser, die vergleichsweise schnelle Installation und das große Flächenpotenzial sollen die etwas höheren Installationskosten schwimmender PV-Anlagen im Vergleich zu Freiflächenanlagen gleicher Größe relativieren.

Die BayWa r.e. Group erforscht insbesondere mit einem Pilotprojekt in den Niederlanden das Potenzial von Wasserstoff zur Reduzierung des Einsatzes von fossilen Energien. Die Gruppe arbeitet daran mit Hilfe der fluktuierenden Stromerzeugung aus Windkraft- und Solaranlagen Wasserstoff zu erzeugen. Die Optimierung der Systeme, um Erzeugungsschwankungen verarbeiten zu können, sowie die zur Verfügung stehende flexible Leistung auch zur Entlastung des Stromnetzes einzusetzen, stehen dabei im Vordergrund. Das Projekt wird daher unter anderem auch testen, inwieweit ein Wasserstoffelektrolyseur dem Erzeugungsprofil einer Solaranlage folgen kann und wie seine flexible Last Netzengpässe lösen kann.

Desweiteren soll damit die erforderliche Sektorkopplung vorangetrieben werden, um ein auf 100 % Erneuerbare Energien basierendes System zu ermöglichen.

Im Geschäftsbereich Services forscht und entwickelt die BayWa r.e. Group kontinuierlich an der datenbasierten Optimierung und Automatisierung der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit dem Ziel der kundenseitigen Steigerung von Qualität, Sicherheit und Effizienz.

Zusätzlich hierzu entwickelt der Geschäftsbereich Services Software für den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen. So wurde das im Februar 2021 akquirierte geistige Eigentum der Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH gezielt weiterentwickelt und adressiert die Bedürfnisse von Portfoliomanagern. Exemplarisch hierfür ist die Softwarelösung Aristoteles, die auch im eigenen Portfoliomanagement der BayWa r.e. Group eingesetzt wird. Die Software ermöglicht im Portfoliomanagement kontinuierliche Transparenz zu technischer und kommerzieller Performance des Anlagenparks. Die Software erkennt insbesondere auch schwierig zu erfassende, geringe oder schleichende Performanceabweichungen von Einzelanlagen und stellt die kommerzielle Wirkung der Abweichungen auf das Gesamtportfolio dar. Grundlage hierfür ist proprietäre Software und Machine-Learning-Modellierung, die kontinuierlich und gezielt im Geschäftsbereich Services weiterentwickelt wird.

Des Weiteren forscht die BayWa r.e. Group im Bereich der Massendatenauswertungen und Data Analytics und hat beispielsweise mit der Software BioRecs eine digitale BigData Lösung entwickelt. Es handelt sich um eine Informationssoftware zur zentralen Sammlung und Analyse der Anlagendaten in Echtzeit im Bereich Bioenergie. BioRecs ermöglicht es alle Anlagendaten, Handwerte, biologische Daten etc. an nur einem zentralen Punkt zu sammeln und daraus Berichte und Analysen zu erstellen. Über Datenanalysetools lassen sich historische Daten auswerten und der zukünftige Bedarf der Anlage erkennen und Stillstandzeiten reduzieren.

Wirtschaftsbericht

Operative Geschäftsentwicklung

Markt- und Branchenentwicklung 2021/22

Die globale Erneuerbare Energien-Branche war im Jahr 2021 geprägt von angespannten Lieferketten, insbesondere für Solarmodule, entsprechenden Preiserhöhungen und Lieferverzögerungen. Experten erwarten eine Entspannung der Lage in 2022. Zudem verzeichneten europäische Länder extreme Strompreisanstiege, getrieben durch die Knappheit von Gas und den dadurch verursachten Anstieg der Gaspreise (BNEF Signposts, 4Q 2021, S.10). Diese Situation hat sich seit dem russischen Angriff auf die Ukraine noch weiter verschärft. Die dadurch entstandenen Rekordpreise stellen eine große Herausforderung für Energiehändler dar, die auf den kurzfristigen Zukauf von Ausgleichsenergie angewiesen sind. Gleichzeitig hatten die hohen Strompreise positive Auswirkungen auf die laufenden Erträge aus Erneuerbare-Energien-Projekten, die ihren Strom im kurzfristigen Stromhandel vermarkten, sowie auf die erzielbaren Preise bei langfristigen Power Purchase Agreements (PPAs), die zwischen regenerativen Kraftwerken und (Industrie-)Stromkunden geschlossen werden.

Bei Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurden die globalen Kapazitäten im Jahr 2021 um etwa 173 Gigawatt (GW) weiter ausgebaut. Dies stellt einen neuen Rekordwert für die Branche dar, trotz erschwerter Bedingungen angesichts der Probleme in den globalen Lieferketten, wie im vorigen Absatz dargestellt. Der Zubau verteilte sich auf ca. 101 GW auf Freiflächenanlagen und ca. 72 GW auf Dachanlagen. Im Vergleich der Regionen verzeichnete die Asien-Pazifik-Region den größten Anteil am Zubau (56 Prozent), gefolgt von Amerika (24 Prozent) und Europa, Naher Osten und Afrika (20 Prozent). Im Hinblick auf den Zubau im Freiflächen-Segment in Europa waren Spanien (3 GW), Frankreich und Deutschland (beide ca. 1,5 GW) die wichtigsten Märkte in 2021. In Asien-Pazifik war China erneut der Haupttreiber (30 GW), gefolgt von Indien (10 GW) und Japan (5 GW). In Amerika sind die USA weiterhin der größte Markt mit einem Zubau von 23 GW. Auch im Dachanlagen-Segment verzeichneten China (32 GW) und die USA (6 GW) den größten Zubau in ihren Regionen in 2021, wohingegen in Europa Deutschland (4 GW), die Niederlande (3 GW) und Polen (2 GW) das größte Wachstum sahen. Für das Jahr 2022 wird für den gesamten Photovoltaikmarkt ein Zubau von mehr als 200 GW prognostiziert, was eine Fortsetzung des starken Wachstums des globalen Solarmarktes bedeutet (BNEF, Global PV Market Outlook, 4Q 2021; BNEF Solar Datenbank).

Im Bereich Windenergie an Land wurden im Jahr 2021 weltweit 79 Gigawatt (GW) zugebaut, wobei wie bereits in den Vorjahren der größte Anteil auf die Asien-Pazifik-Region entfiel (50 Prozent), gefolgt von Amerika (26 Prozent) und Europa, Naher Osten und Afrika (24 Prozent) (BNEF Global Wind Market Outlook 4Q 2021). Die bedeutendsten europäischen Länder beim Zubau im Jahr 2021 waren Schweden mit mehr als 3 GW und Deutschland mit knapp 3 GW - was einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

In Nord- und Südamerika wurden die Neuinstallationen in 2021 vorrangig durch die USA (13 GW) getrieben, in Asien vor allem durch China (25 GW). Für das Jahr 2022 wird ein weltweiter Zubau von etwa 76 GW für die Windenergie an Land prognostiziert (BNEF, Global Wind Market Outlook, 4Q 2021). Im Bereich Offshore-Wind verzeichnete das Jahr 2021 mit globalen Installationen von 13 GW neue Rekorde, was einer Verdopplung der Installationen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Großteil, mehr als 10 GW, wurden in China zugebaut, sowie mehr als 1 GW in den Niederlanden als zweitstärkstem Markt. Für das Jahr 2022 wird für Offshore-Windkraftanlagen ein Ausbau von 11 GW erwartet, mit China, Großbritannien und Taiwan an der Spitze.

Auch die globale Klimakonferenz (COP 26) in Glasgow im November 2021 sendete positive Signale für die Erneuerbaren Energien-Branche - durch stärkere Anstrengungen zur Erreichung des 1,5 Grad Zieles des Pariser Klimaabkommens, durch einer Erklärung zur Abkehr bzw. Reduzierung von Kohleverstromung, sowie durch die Schaffung der Grundlage eines globalen CO 2 -Emissionshandels (BNEF Signposts, 4Q 2021, S. 4 f.)).

Geschäftsverlauf

Die BayWa r.e. Group entwickelte sich 2021 sehr positiv. Die Verkäufe von Anlagen haben im Berichtsjahr eine Gesamtleistung von 612,8 Megawatt (MW) erreicht. Der Anteil der schlüsselfertig errichteten Kraftwerke lag bei rund 74 Prozent. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei rund 94 Prozent gelegen, bei einer Gesamtleistung der realisierten Projekte von 667,0 MW. Neben der Errichtung schlüsselfertiger Wind- und Solarparks fließen in die Gesamtleistung auch der Verkauf von baufertigen Projektrechten sowie Generalunternehmerleistungen wie Planungs-, Beschaffungs- und Bauleistungen ein.

Bei der BE Wind Projects wurden drei Windkraftanlagen sowie ein Projektrecht zur Errichtung eines Windparks mit einer Gesamtleistung von 119,8 MW (Vorjahr: 364,6 MW) in den Ländermärkten Schweden (62,0 MW), Frankreich (29,0 MW) und Deutschland (28,8 MW) veräußert. Die BayWa r.e. Group wird die kaufmännische und technische Betriebsführung für einen Großteil dieser Anlagen übernehmen. Darüber hinaus wurde die Pipeline durch den Erwerb von zwei Projektentwicklern in Deutschland und Frankreich weiter gestärkt.

Bei der BE Solar Projects wurden sieben Freiflächenanlagen und eine Floating-PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 394,0 MW (Vorjahr: 302,3 MW), sowie ein Projektrecht für die Errichtung eines Batteriespeichers (99,0 MW, 396 MWh) verkauft. Von der Gesamtleistung bei Solaranlagen entfielen 203,0 MW auf Spanien, 90,5 MW auf die Niederlande, 64,6 MW auf Polen, und 35,0 MW auf Japan. Die erfolgreichen Verkäufe in Polen und Japan zeigen, dass sich die BayWa r.e. Group erfolgreich in neuen Märkten etabliert hat. In den Niederlanden wurde der Projektentwickler GroenLeven durch den Erwerb der restlichen Minderheitsanteile vollständig übernommen.

Die BE IPP (Independent Power Producer) betreibt ausgewählte Solar- und Windparks und hat im Jahr 2021 das erste volle Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. Zum Jahresende waren 19 Wind- und Solarparks in Europa, Nordamerika und Australien mit einer Gesamtleistung von etwa 0,7 GW im Bestand. Das erste Geschäftsjahr des Bereichs IPP verlief insgesamt positiv. Einige der europäischen Windparks konnten von den hohen Strompreisen profitieren. Allerdings führte im Frühjahr ein Wintersturm in Texas, USA, zu signifikanten negativen Effekten für die dortigen Windparks. Neben dem Portfolio an eigenen Wind- und Solarparks wurden die Aktivitäten der Energy Trading in den Bereich IPP integriert. Hier führten die stark gestiegenen Strompreise zu höheren Umsätzen, aber ebenso zu höheren Strukturierungskosten, die auch auf die gestiegene Volatilität zurückzuführen sind.

Die BE Services erzielte im Jahr 2021 ein Wachstum der weltweit betreuten Anlagenkapazität um mehr als 7 Prozent auf über 9,7 GW (Vorjahr: 9,0 GW). Abgerundet wurde dieses Wachstum durch Vertriebserfolge bei Zusatzleistungen im Bereich PV-Repowering in Deutschland, Italien, Frankreich und UK. Die Inbetriebnahme des Remote Operational Control Center (ROCC) in Irvine, Kalifornien, ergänzt die globale Abdeckung der internationalen 24/7-Leitwarte (mit weiteren Standorten in München und Bangkok) und stärkt das wachsende Servicegeschäft in Nordamerika.

Im Handel mit Photovoltaikkomponenten in der BE Solar Trade ist die Gesamtleistung der verkauften PV-Module um rund 73 Prozent auf mehr als 2 Gigawatt peak (GWp) gestiegen. Bei den Produktgruppen Wechselrichter und Montagesysteme wurde jeweils eine signifikante Steigerung um rund 40 bzw. 50 Prozent erzielt. Im Geschäft mit Storage-Produkten wurde der Vorjahreswert um etwa 206 Prozent übertroffen. Das Wachstum ist vor allem auf die anhaltend hohe Nachfrage nach erneuerbaren Energien und die ununterbrochene Lieferfähigkeit der Solarhandelsgesellschaften zurückzuführen. Über die in den Ländermärkten etablierten Webshops wurden in diesen Produktbereichen bereits Umsätze von mehr als 240 Mio. Euro abgewickelt. Insgesamt erwirtschaftete der Solarhandel den größten Teil seines Umsatzes in der Region Europa, Mittlerer Osten und Afrika (68 Prozent), gefolgt von Amerika (28 Prozent) und Asien (4 Prozent). Die Aktivitäten in Polen und die Eigenmarke Novotegra wurden seit Jahresbeginn 2021 als eigene Gesellschaften geführt, um weiteres Wachstum zu ermöglichen. Durch den Kauf der PV Integ im Oktober 2021 baute die Novotegra zudem ihr Unterkonstruktions-Portfolio weiter aus. Des Weiteren expandierte der Handel in Osteuropa mit einer Akquisition in Tschechien im Mai 2021. Ende 2021 wurde mit dem Kauf der Beacon Solar das Geschäft in Nordamerika weiter gestärkt.

Die BE Energy Solutions konnte im Jahr 2021 durch erfolgreiche Vertriebsaktivitäten ihre Projekt-Pipeline ausbauen, bestehende Projekte abschließen und sich somit weiter als internationaler Entwickler integrierter Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien für Unternehmen etablieren.

Der Umsatz der BayWa r.e. Group konnte im Geschäftsjahr 2021 um 61,7 Prozent auf 3.553,6 Mio. Euro ausgeweitet werden. Das EBIT der BayWa r.e. Group erreichte im Berichtsjahr mit 162,2 Mio. Euro einen neuen Bestwert und übertrifft damit den bisherigen Höchstwert von 115,7 Mio. Euro aus dem Vorjahr signifikant. Die Verbesserung des operativen Ergebnisses ist im Wesentlichen auf das starke Wachstum im Solarhandel zurückzuführen. Der Geschäftsbereich IPP übertraf das Vorjahresergebnis ebenfalls deutlich.

Neben der operativen Ergebnisverbesserung im Energiehandel resultierte ein Großteil der Ergebnissteigerung bei IPP daraus, dass die Kraftwerke im Geschäftsjahr 2020 noch anderen Geschäftsbereichen zugeordnet waren.

Die Corona-Pandemie wirkte sich im Berichtsjahr erneut auf die BayWa r.e. Group aus: Einige Projekte waren von Verzögerungen bei den Genehmigungsprozessen, Einschränkungen in der Mobilität der Arbeitskräfte und von Lieferengpässen betroffen. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter hatte sowohl an den Projektstandorten als auch in den Büros höchste Priorität. Das Infektionsrisiko wurde durch gezielte Maßnahmen, wie Anpassung der Hygienestandards, Maskenpflicht sowie - wo möglich - mobiles Arbeiten minimiert.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group

Vermögenslage

Zusammensetzung des Vermögens

in Mio. Euro 2020 2021 Veränderung in % 2021/20
Langfristige Vermögenswerte 1.008,1 1.170,3 16,1
Immaterielle Vermögenswerte 240,8 269,5 11,9
Sachanlagevermögen 653,4 697,6 6,8
davon Grundstücke und Bauten 103,2 106,6 3,3
davon technische Anlagen und Maschinen 443,7 557,6 25,7
Übrige Finanzanlagen 17,5 30,9 77,3
At-Equity-bilanzierte Anteile 46,8 48,7 4,2
Vermögenswerte aus Derivaten 24,2 64,5 >100,0
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1,5 2,5 70,0
Latente Steueransprüche 22,0 40,4 84,0
Ertragsteuerforderungen 0,0 0,4 >100,0
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 1,9 15,6 >100,0
Langfristige Vermögensquote (in %) 38,5 25,8
Kurzfristige Vermögenswerte 1.608,1 3.360,1 >100,0
Vorräte 1.059,3 1.789,2 68,9
Ertragsteuerforderungen 32,9 23,5 -28,7
Vermögenswerte aus Derivaten 29,9 631,9 >100,0
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 286,4 503,1 75,7
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 145,3 251,9 73,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 54,3 160,5 >100,0
Kurzfristige Vermögensquote (in %) 61,5 74,2
Gesamtvermögen 2.616,2 4.530,4 73,2

Das Gesamtvermögen und damit die Bilanzsumme der BayWa r.e. Group ist um 1.914,2 Mio. Euro und 73,2 Prozent auf 4.530,4 Mio. Euro gestiegen. Der wesentliche Anstieg in Höhe von 1.752,0 Mio. Euro resultiert aus dem Aufbau der kurzfristigen Vermögenswerte. Hier schlägt sich im Wesentlichen die Erhöhung der Vorräte um 729,9 Mio. Euro und der Vermögenswerte aus Derivaten um 602,0 Mio. Euro nieder. Das langfristige Vermögen ist in Höhe von 162,2 Mio. Euro angestiegen.

Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte resultiert aus dem Anstieg der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens in Höhe von 72,9 Mio. Euro, aus dem Anstieg der langfristigen positiven Marktwerte im Zusammenhang mit der Bewertung von Derivaten in Höhe von 40,2 Mio. Euro als auch aus dem Anstieg der langfristigen latenten Steueransprüche in Höhe von 18,4 Mio. Euro.

Im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte haben sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr die Vorräte aufgrund der projektbedingten Weiterentwicklungen und der Projekt-Baufortschritte als auch aufgrund der Vergrößerung der Lagerbestände in der BE Solar Trade erhöht. Die BEs Solar Projects und Wind Projects verzeichneten respektive einen projektgetriebenen Aufbau in Höhe von 313,9 Mio. Euro und 94,4 Mio. Euro. Die BE Solar Trade trägt zu der Erhöhung der Vorräte in Höhe von 206,2 Mio. Euro bei.

Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte aus Derivaten resultiert ausschließlich aus dem Geschäft der Stromvermarktung im Energy Trading Bereich, welches in die BE IPP integriert ist. Insbesondere aufgrund der in der zweiten Jahreshälfte stark gestiegenen Energiepreise, aber auch aufgrund eines erhöhten Handelsvolumens liegen hier die Vermögenswerte aus Derivaten um mehr als 602,0 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres.

Des Weiteren sind die kurzfristigen übrigen Forderungen und sonstige finanziellen Vermögenswerten um 216,7 Mio. Euro angestiegen. Maßgeblich beigetragen haben hier zum einen die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 142,4 Mio. Euro als auch der Anstieg der Vertragsvermögenswerte in Höhe von 36,3 Mio. Euro.

Die Erhöhung der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 106,2 Mio. Euro auf 160,5 Mio. Euro ist auf periodische Effekte zurückzuführen.

Finanzlage

Finanzmanagement

Ziel des Finanzmanagements der BayWa r.e. Group ist es, jederzeit die Zahlungsmittel für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang bereitzustellen.

Wesentliche Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden durch Devisentermingeschäfte und Swaps abgesichert. Diese Devisenderivate dienen ausschließlich zur Sicherung bestehender und zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Grundgeschäften des Warenein- und Warenverkaufs, der Finanzierung der Tochtergesellschaften in der funktionalen Währung sowie der Projektmargenabsicherung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Die Zielsetzung der Sicherungstransaktionen der BayWa r.e. Group besteht in der Reduzierung der Risiken aus Wechselkursschwankungen. Das Volumen der aus den jeweiligen Grundgeschäften entstandenen offenen Positionen und den daraus resultierenden Cashflows bildet die Basis für die Devisensicherung. Die Laufzeiten orientieren sich an den Laufzeiten der Grundgeschäfte.

In der BayWa r.e. Group bildet das Finanzmanagement kein eigenständiges Profit-Center, sondern fungiert als Service-Center für die operativen BEs. Es entspricht diesem konservativen Dienstleistungsansatz, dass kein Einsatz marktgängiger Finanzprodukte zur Erzielung originärer Ergebnisbeiträge aus dem Finanzbereich vorgenommen wird. Insbesondere erfolgt kein Aufbau spekulativer Risikopositionen im Finanzbereich.

Im täglichen Finanzmanagement liegt der Schwerpunkt im Liquiditätsmanagement mittels eines in der BayWa r.e. Group konzernweit angelegten Cash Pooling zur taggleichen Bereitstellung von Liquidität für die operativen Einheiten. Die Finanzierung der BayWa r.e. Group erfolgt zum einen durch die Muttergesellschaft BayWa AG und deren Tochter BayWa Finanzservice GmbH, welche sich zum Bilanzstichtag aus einem weitergereichten langfristigen Darlehen aus dem "Green Bond" in Höhe von 500,0 Mio. Euro, einem weiterem langfristigen Darlehen in Höhe von 200,0 Mio. Euro und kurzfristigen Mitteln in Höhe von 41,0 Mio. Euro zusammensetzt. Darüber hinaus finanziert sich die BayWa r.e. Group über eine extern gezeichnete revolvierende Kreditlinie als auch über die externen Finanzierungen der Projektgesellschaften. Hieraus stehen Non-Recourse Finanzierungen (ohne Zugriff der Fremdkapitalgeber auf Vermögenswerte und Cashflows der BayWa r.e. Group) in Höhe von 396,2 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Steuerung der Finanzierung und Liquidität in den unterschiedlichen Währungen verfügt das Corporate Treasury Team der BayWa r.e. Group über geeignete IT-Systeme sowie eine entsprechende Treasury-Management-Software.

Das Finanzmanagement unterliegt den Auflagen des internen Kontrollsystems der Muttergesellschaft BayWa AG, das die Dokumentation der Transaktionen, gestaffelte Genehmigungs- und Vorlageverfahren sowie das Vieraugenprinzip verlangt.

Kapitalstruktur

in Mio. Euro 2020 2021 Veränderung in % 2021/20
Eigenkapital 352,2 1.033,4 >100,0
Eigenkapitalquote (in %) 13,5 22,8
Kurzfristiges Fremdkapital 1.346,7 1.770,6 31,5
Langfristiges Fremdkapital 917,3 1.726,4 88,2
Fremdkapital 2.264,0 3.497,0 54,5
Fremdkapitalquote (in %) 86,5 77,2
Gesamtkapital (Eigenkapital plus Fremdkapital) 2.616,2 4.530,4 73,2

Die Bilanzsumme der BayWa r.e. Group belief sich am 31. Dezember 2021 auf 4.530,4 Mio. Euro und lag damit um 1.914,2 Mio. Euro bzw. 73,2 Prozent über dem Vorjahreswert. Das Eigenkapital erhöht sich um 681,2 Mio. Euro, das langfristige Fremdkapital um 809,1 Mio. Euro und das kurzfristige Fremdkapital um 423,9 Mio. Euro.

Die Erhöhung des Eigenkapitals resultiert mit 530,0 Mio. Euro aus der Einzahlung der EIP Ruby Renewables Invest GmbH in das Grundkapital in Höhe von 0,5 Mio. Euro und die Kapitalrücklage in Höhe von 529,5 Mio. Euro der BayWa r.e. AG zum 31. März 2021 als auch aus einer weiteren Eigenkapitalzuführung in Höhe von 110,0 Mio. Euro, an der die BayWa AG über deren Tochter BayWa EEH GmbH als auch die EIP entsprechend ihrer Anteile an der BayWa r.e. AG partizipiert haben.

Das langfristige Fremdkapital enthält im Wesentlichen Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 778,3 Mio. Euro, Finanzschulden gegenüber der Muttergesellschaft BayWa AG und deren Tochtergesellschaft BayWa Finanzservice GmbH in Höhe von 700,0 Mio. Euro und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 92,1 Mio. Euro. Des Weiteren beinhaltet das langfristige Fremdkapital sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 94,0 Mio. Euro. Zudem sind passive latente Steuern in Höhe von 62,1 Mio. Euro im langfristigen Fremdkapital enthalten. Der Anstieg des langfristigen Fremdkapital ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 641,4 Mio. Euro als auch auf den Anstieg gegenüber der BayWa AG und deren Tochterunternehmen BayWa Finanzservice GmbH in Höhe von 106 Mio. Euro zurückzuführen.

Das kurzfristige Fremdkapital enthält Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 568,4 Mio. Euro, sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 262,1 Mio. Euro und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 27,8 Mio. Euro. Des Weiteren betragen die Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten 236,5 Mio. Euro und dienen im Wesentlichen den Projektfinanzierungen. Der Rückgang an kurzfristigen Finanzschulden resultiert im Wesentlichen aus der Ablösung der Darlehen gegenüber der BayWa AG zugunsten einer extern gezeichneten revolvierenden Kreditlinie. Verbindlicheiten aus Derivaten betragen zum Bilanzstichtag 675,8 Mio. Euro und resultieren im Wesentlichen aus dem Geschäft der Stromvermarktung, das in die BE IPP integriert ist.

Kapitalmanagement

Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 22,8 Prozent (Vorjahr: 13,5 Prozent) des Gesamtkapitals und hat sich bei steigendem Gesamtkapital insbesondere aufgrund der Kapitalerhöhungen durch die EIP und die BayWa AG um 9,3 Prozentpunkte erhöht.

Im Umkehrschluss verringerte sich die Fremdkapitalquote auf 77,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (86,5 Prozent). Die zuvor genannte Erhöhung der Eigenkapitalquote in Folge der Kapitalerhöhungen wurde durch einen Anstieg des langfristigen Fremdkapitals auf 1.726,4 Mio. Euro (Vorjahr: 917,2 Mio. Euro) und des kurzfristigen Fremdkapitals auf 1.770,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.346,8 Mio. Euro) in Relation teilweise kompensiert.

Da das Projektierungsgeschäft im Bereich der Solar- und Windenergieanlagen eine wesentliche Tätigkeit der BayWa r.e. Group darstellt, ist eine starre Eigenkapitalquote eine nur bedingt aussagekräftige Unternehmenskennziffer. Insbesondere die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte aufgrund des Erwerbs und Verkaufs von Projektgesellschaften als auch dem Bau von Solar- und Windenergieparks hat unmittelbar Einfluss auf die Bilanzsumme und damit auch auf die Eigenkapitalquote, bildet jedoch grundsätzlich nur die Grundlage für das Projektierungsgeschäft im Folgejahr und unterliegt somit wesentlichen Schwankungen.

Kapitalflussrechnung und Liquiditätsentwicklung 1

in Mio. Euro 2020 2021
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 102,7 -439,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -113,7 -74,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 16,5 618,1
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 54,3 160,5

1 Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Ausweis der erhaltenen Zinsen dahingehend angepasst, dass diese nun ausschließlich im Cashflow aus Investitionstätigkeit gezeigt werden. Grund für die Umgliederung war die Anpassung an den in IAS 7 geforderten Ausweis.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich für das Geschäftsjahr 2021 auf -439,1 Mio. Euro, was einen Rückgang um 541,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Ausgehend von einem um 52,7 Mio. Euro über dem Vorjahreswert liegenden Konzernjahresüberschuss resultierte diese Entwicklung maßgeblich aus einem im Vorjahresvergleich höheren Aufbau bei den Vorräten, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den anderen Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Dies ist im Wesentlichen auf die in 2021 erfolgten Projektentwicklungen zurückzuführen.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wies für das Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 74,9 Mio. Euro auf. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sich die Auszahlungen für Investitionen um 38,7 Mio. Euro. Die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe beliefen sich auf 38,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro) und entfielen im Wesentlichen auf den Erwerb der NWind GmbH. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von 28,5 Mio. Euro (Vorjahr: 127,1 Mio. Euro) getätigt, denen Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,9 Mio. Euro) gegenüberstanden. Der im Vergleich zu 2020 niedrigere Wert der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2021 ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der neu eingerichteten BE IPP eine Vielzahl von Projekten in diese Business Entity transferiert und fertiggestellt wurden, wofür noch wesentliche Investitionen getätigt wurden.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 belief sich auf 618,1 Mio. Euro und ist insbesondere auf die Eigenkapitalzuführungen durch den neuen Anteilseigner EIP sowie durch die BayWa AG über deren Tochter BayWa EEH GmbH zurückzuführen.

In der Gesamtbetrachtung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit sowie unter Berücksichtigung von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen wurden die Mittelabflüsse der Investitionstätigkeit und der betrieblichen Tätigkeit vollständig durch die Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit kompensiert. Dadurch lag der Finanzmittelfonds zum Ende des Berichtsjahres mit 160,5 Mio. Euro um 106,2 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres.

Ertragslage

in Mio. Euro 2020 2021 Veränderung in % 2021/20
Umsatz 2.197,4 3.553,6 61,7
EBITDA 170,8 215,7 26,3
EBITDA-Marge (in %) 7,8 6,1
EBIT 115,7 162,2 40,2
EBIT-Marge (in %) 5,3 4,6
EBT 51,8 103,2 99,2
Konzernjahresüberschuss 29,9 82,6 >100,0

Der Umsatz der BayWa r.e. Group erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 61,7 Prozent bzw. 1.356,2 Mio. Euro auf 3.553,6 Mio. Euro. Der Umsatzanstieg war maßgeblich auf die hohe Kundennachfrage im Geschäftsbereich Solar Trade und den Stromverkauf im Geschäftsbereich IPP zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete die BayWa r.e. Group eine Bestandserhöhung an Vorräten von 439,1 Mio. Euro, die im Wesentlichen auf die Entwicklung und den Bau von Wind- und Solarenergieprojekten zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Berichtsjahr um 72,4 Mio. Euro auf 176,4 Mio. Euro. Wesentliche Treiber für diese Entwicklung waren insbesondere höhere Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von 117,5 Mio. Euro (Vorjahr: 72,2 Mio. Euro). Der Anstieg der Kursgewinne ist im Wesentlichen auf die Fremdwährungsbewertung von Fremdwährungsdarlehen zurückzuführen, welche im Rahmen der Verbundfinanzierung ausgegeben und erhalten werden. Den Kursgewinnen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 117,5 Mio. Euro stehen Kursverluste in Höhe von 117,1 Mio. Euro gegenüber.

Einhergehend mit dem Anstieg der Umsatzerlöse hat sich der Materialaufwand um 1.666,3 Mio. Euro bzw. 76,4 Prozent auf 3.847,1 Mio. Euro erhöht. Das Rohergebnis verzeichnete eine Verbesserung um 201,8 Mio. Euro bzw. 37,2 Prozent auf 744,7 Mio. Euro.

Der Personalaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 31,4 Prozent bzw. 56,2 Mio. Euro auf 235,0 Mio. Euro. Wesentliche Ursachen hierfür waren die im Berichtsjahr erstmals vollständig enthaltenen Geschäftsaktivitäten der Akquisitionen des Vorjahres, aber auch die Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres 2021 selbst sowie der weitere, mit dem Geschäftswachstum verbundene Personalaufbau. Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 24,4 Prozent.

Die laufenden Abschreibungen verringerten sich im Berichtsjahr um 1,5 Mio. Euro bzw. 2,7 Prozent auf 53,6 Mio. Euro und liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 284,7 Mio. Euro und lagen damit um 87,1 Mio. Euro bzw. 44,1 Prozent über dem Vorjahreswert von 197,6 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 117,1 Mio. Euro (Vorjahr: 75,7 Mio. Euro), welchen Kursgewinne in Höhe von 117,5 Mio. Euro gegenüberstehen.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) steigerte sich im Geschäftsjahr 2021 um 44,9 Mio. Euro bzw. 26,3 Prozent auf 215,7 Mio. Euro (Vorjahr: 170,8 Mio. Euro).

Insgesamt erhöhte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2021 um 46,5 Mio. Euro bzw. 40,2 Prozent auf 162,2 Mio. Euro.

Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis, das dem EBITDA und dem EBIT zugerechnet wird und dem Zinsergebnis zusammen. Das Beteiligungsergebnis lag im Berichtsjahr bei 0,7 Mio. Euro (Vorjahr mit 4,4 Mio. Euro). Im Wesentlichen aufgrund niedrigerer Zinsaufwendungen infolge des Rückgangs der Finanzschulden gegenüber der BayWa AG reduzierte sich das Zinsergebnis um 4,9 Mio. Euro und belief sich im Saldo auf minus 59,0 Mio. Euro (Vorjahr: minus 63,9 Mio. Euro).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erhöhte sich um 51,4 Mio. Euro bzw. 99,3 Prozent auf 103,2 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 20,5 Mio. Euro, der um 1,4 Mio. Euro unter dem Vorjahr liegt. Die Ertragsteuerquote belief sich damit im Berichtsjahr auf 19,9 Prozent (Vorjahr: 42,3 Prozent), wobei die niedrige Steuerquote im Geschäftsjahr 2021 maßgeblich durch steuerfreie Erträge aus dem Verkauf von Projektgesellschaften begründet ist.

Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern erwirtschaftete die BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2021 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 82,6 Mio. Euro (Vorjahr: 29,9 Mio. Euro). Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinnanteil hat sich gegenüber dem Vorjahr um 193,1 Prozent von 27,6 Mio. Euro auf 80,9 Mio. Euro erhöht.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Für die kurzfristige operative Steuerung der Unternehmensbereiche orientiert sich die BayWa r.e. Group an der Entwicklung der Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT, wobei das EBIT den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator darstellt.

Die mittel- und langfristige Portfolio-Optimierung der BayWa r.e. Group erfolgt durch eine wertorientierte Steuerung. Anhand des Economic Profit, welcher in seiner Berechnung an die BayWa AG Definition angelehnt ist, wird der Überschuss der Rendite auf das durchschnittlich investierte Kapital (ROIC - Return on Invested Capital) über die risikogewichteten Kapitalkosten ermittelt.

Economic Profit

in Mio. Euro 2021
EBIT 162,2
Ø Investiertes Kapital 1 2.398,2
ROIC (in %) 6,8
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC) (in %) 4,4
Differenz (ROIC ./. WACC) (in %) 2,4
Economic Profit 56,6

1 Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen + Net Working Capit

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein positiver Economic Profit erzielt, das heißt es wurde ein Überschuss über die Kapitalkosten erwirtschaftet. Verantwortlich hierfür waren vor allem die BE Solar Trade und das internationale Projektgeschäft.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

In diesem Abschnitt stellen wir Information zu unseren nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar, die zur Steuerung des Unternehmens dienen und für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens eine wichtige Rolle spielen.

Projektpipeline

Als weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikator wird zur Steuerung der BayWa r.e. Group die Global Project Pipeline als Indikator der zukünftigen Projektrealisierungen verwendet. So hängt die erfolgreiche Geschäftstätigkeit davon ab, über einen kontinuierlichen Bestand an Rechten und Projekten an Wind- und Solarparks zu verfügen. Die Global Project Pipeline belief sich per 31. Dezember 2021 auf 20.545 MW (im Vorjahr: 13.877 MW) und hat sich somit erneut deutlich erhöht. Ziel der BayWa r.e. Group ist es, den jährlichen Zuwachs so hoch wie möglich zu halten, um das operative Wachstum sicherzustellen.

Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen aus Energieverbrauch

Als weltweit tätiger Entwickler, Dienstleister, Großhändler und Anbieter von Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien benötigt die BayWa r.e. Group im eigenen Betrieb größere Mengen Energie. Die internationale Reisetätigkeit, die Pkw und Lkw-Flotte, der Betrieb von Anlagen sowie die Beleuchtung und Wärmeversorgung von Gebäuden verursacht Treibhausgasemissionen. Um diese Emissionen zu reduzieren, engagiert sich die BayWa r.e. Group für den Klimaschutz. Gleichzeitig können damit die Energiekosten gesenkt werden. Die BayWa r.e. Group folgt der Klimastrategie der Muttergesellschaft BayWa AG, welche sich am Pariser Ziel des Weltklimarats orientiert. Zur Erreichung und Umsetzung der Ziele der BayWa AG trägt operativ die im Zuge der Strategieentwicklung 2018 gegründete Arbeitsgruppe Klima bei, der die BayWa r.e. AG angehört. Im Berichtsjahr erfasste die BayWa r.e. Group Energie- und Emissionsdaten von allen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und erreicht damit einen Abdeckungsgrad von 100 Prozent. Die Datenmanagementprozesse beziehen sich dabei u. a. auf Energieverbräuche, die innerhalb der Organisation entstehen. Schrittweise werden Strukturen zur Erfassung des Energieeinsatzes außerhalb der Organisation aufgebaut. Als konkrete Kennzahl wird der CO 2 -Ausstoß für die interne Steuerung der Klimastrategie verwendet. Im Berichtsjahr 2021 erhöhten sich die CO 2 Emissionen um 22 % von 4.935 Tonnen CO 2 auf 6.025 Tonnen CO 2 (Emissionen aus Scope 1, 2 und Dienstreisen). Dieser Anstieg lässt sich unter anderem auf den Zugang neuer Biogasanlagen zurückführen, welche durch Ihre Methanleckage mit einem Anstieg um 512 Tonnen CO 2 nun 583 Tonnen CO 2 ausstoßen. Ein weiterer Grund für den Anstieg der CO 2 Emissionen sind die gestiegenen Reiseemissionen. Dieser Effekt lässt sich unter anderem auf eine teilweise Normalisierung der Reiseaktivitäten nach dem ersten Pandemiejahr und auf das Wachstum der BayWa r.e. Group zurückführen. Es erfolgte eine 100-prozentige Kompensation dieser Emissionen durch einen Mix an hochwertigen Zertifikaten unterschiedlicher Projekttypen, Regionen und Anbietern, so dass die BayWa r.e. Group bereits über einen vollständigen CO 2 -kompensierten Fußabdruck verfügt.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Für die BayWa r.e. Group wurde im Prognosebericht des Konzernlageberichts 2020 der BayWa r.e. Group für das Geschäftsjahr 2021 eine signifikante Umsatzerhöhung und eine spürbare Steigerung des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwartet. Der Umsatz erhöhte sich auf Konzernebene um 61,7 Prozent von 2.197,4 Mio. Euro auf 3.553,6 Mio. Euro. Das operative Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) entwickelte sich mit einer Steigerung um 40,2 Prozent auf 162,2 Mio. Euro (Vorjahr: 115,7 Mio. Euro). Umsatz und EBIT sind somit wesentlich besser als erwartet. Der größte Beitrag zur positiven Abweichung im Vergleich zur Prognose wurde durch die BE Solar Trade erwirtschaftet, deren Handelsgeschäft deutlich über den Erwartungen zulegen konnte.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung der BayWa r.e. Group im Jahr 2021 insgesamt sehr positiv. Die für das Berichtsjahr gesetzten Konzernziele konnten - trotz der weltweiten Corona-Pandemie - übertroffen werden. Das Geschäft entwickelte sich insgesamt wesentlich besser als erwartet; es wurden sowohl beim Umsatz als auch beim operativen Ergebnis neue Bestmarken erzielt. Die BayWa r.e. Group hat im Jahr 2021 von ihren diversifizierten Geschäftstätigkeiten und der strategischen Ausrichtung auf die internationalen Märkte sowie auf zukunftsorientierte Geschäftsfelder und -modelle profitiert.

Prognosebericht für die BayWa r.e. Group

Ausblick für die BayWa r.e. Group

Die BayWa r.e. Group wird ihren Wachstumskurs in den internationalen Märkten im Jahr 2022 fortsetzen. Für das Geschäftsjahr 2022 ist in den BEs Solar- und Wind Projects die Realisierung von Projekten mit einer Leistung von insgesamt 1,2 Gigawatt (GW) geplant. Ein Teil davon soll in die BE IPP (Independent Power Producer) übernommen werden.

In der BE Wind Projects sollen im Geschäftsjahr 2022 neue Projekte mit einem Volumen von ungefähr 0,4 GW umgesetzt werden. Der Großteil davon soll in den USA realisiert werden, gefolgt von Europa - vor allem in den Ländermärkten Großbritannien, Deutschland sowie Italien - und der Region Asien-Pazifik. Durch den kürzlich erfolgten Markteintritt in Griechenland sowie die weitere Ausweitung der Aktivitäten in Spanien werden zudem in den Folgejahren steigende positive Ergebnisbeiträge aus Projektverkäufen in diesen Ländern erwartet. Neben den Projektverkäufen an Dritte werden in den nächsten Jahren Kraftwerke an die BE IPP transferiert. Anfang Januar 2022 wurde ein erster Meilenstein für den Einstieg in die Offshore-Projektierung erreicht - die BayWa r.e. Group erhielt zusammen mit zwei Partnern im Rahmen einer Ausschreibung von Crown Estate Scotland den Zuschlag für einen schwimmenden Offshore-Windpark mit einer Leistung von 960 Megawatt (MW). Im Februar 2022 wurde der 18 MW große Windpark Arlena/Tessennano in Italien verkauft.

In der BE Solar Projects wird im Geschäftsjahr 2022 die Umsetzung von Projekten mit einer Gesamtleistung in Höhe von etwa 0,8 GW angestrebt. Der Schwerpunkt wird dabei voraussichtlich auf den Märkten USA, Spanien und den Niederlanden liegen. Trotz weiterhin anhaltender Probleme bei den internationalen Lieferketten sollte sich das Gesamtumfeld, dank eines weiterhin steigenden Strombedarfs, eines positiven politischen Umfelds und der stetig wachsenden Anzahl von Regionen mit Netzparität für Solaranlagen positiv auf die weitere Geschäftsentwicklung der global agierenden Geschäftseinheit auswirken. Im Februar 2022 wurden der 266 MW große Solarpark Corazon sowie das Speicherprojekt Guajillo (200 MWp Kapazität) in Texas verkauft.

Das Portfolio der BE IPP wird weiter wachsen und soll mittelfristig 3,1 GW erreichen. Der Aufbau des Portfolios setzt sich ausschließlich aus Projekten zusammen, die in den BEs Wind- bzw. Solarprojekte entwickelt und erstellt werden. Im Fokus des künftigen Portfolioausbaus stehen insbesondere Parks in Europa mit gesetzlich garantierter Vergütung oder einem Power Purchase Agreement (PPA). Der Bereich Energiehandel strebt mittelfristig eine Verbesserung des Risk-Return-Verhältnisses im Direktvermarktungsportfolio an und plant die Aktivitäten in ausgewählten europäischen Märkten voranzutreiben, insbesondere mit PPA- und Hedging-Lösungen für interne und externe Kunden.

Die BE Services hat mit der Akquisition von Vermögenswerten der Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH, Hamburg, ihr Lösungsangebot im Bereich der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen um Expertise im Bereich Data Science, Softwareentwicklung sowie um geistiges Eigentum an Software für das Anlagenmanagement ergänzt. Zunächst fokussiert auf das gruppeninterne Portfoliomanagement der BE IPP, soll das hieraus entwickelte Software-Dienstleistungsangebot mittelfristig auch extern vermarktet werden und damit das weltweite Dienstleistungsgeschäft erweitern.

In der BE Solar Trade wird der Handel mit Photovoltaikkomponenten voraussichtlich weiterhin von einer steigenden Nachfrage nach neuen Systemlösungen und attraktiven Preisen für Photovoltaikmodule profitieren. Hohe Strompreise, ambitionierte PV-Ausbauziele der neuen Regierung kombiniert mit starken Anreizen bis hin zur Pflicht, bei Neubauten ab 2022 Photovoltaik einzusetzen, lassen in Deutschland eine positive Geschäftsentwicklung erwarten. Auch europäische Nachbarländer haben Förderprogramme aufgelegt, die eine erhöhte Nachfrage nach sich ziehen werden. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wie z. B. Ladesäulen im Gewerbe- und Residentialbereich sowie eine generell höhere Stromnachfrage gepaart mit steigenden Preisen werden weitere Wachstumsmöglichkeiten eröffnen. Die Auswirkungen des Klimawandels verdeutlichen erneut die Notwendigkeit zur Energiewende, was der Akzeptanz erneuerbarer Energien und der Entwicklung des Solarhandels einen weiteren Schub verschaffen kann. Um die Position des Solarhandels global weiter auszubauen, sind auch in den kommenden Jahren Zukäufe geplant. Die im Geschäftsjahr 2021 erfolgte Akquisition der Beacon Solar verstärkt die Marktpräsenz in den USA, der Kauf der PV Integ und der BayWa r.e. Solar Systems s.r.o. in Tschechien festigt das Geschäft in Europa.

Die BE Energy Solutions wird Unternehmen mit Fokus auf den Kernmärkten Deutschland, Spanien, Italien, aber auch in Nord- und Osteuropa weiterhin im Rahmen des PV-Eigenverbrauchsmodells unterstützen. Angesichts der aufstrebenden Märkte im Asiatisch- Pazifischen Raum (APAC), vor allem in Thailand, Malaysia, Vietnam, Singapur und Indonesien, wo ein Großteil der Lieferketten multinationaler Unternehmen angesiedelt ist, geht die Geschäftseinheit Energy Solutions in den nächsten Jahren von einer Erhöhung des Geschäftsvolumens aus. Auch aus ambitionierten Klimazielen, wie beispielsweise denjenigen der Europäischen Union, sowie aufgrund des Inkrafttretens des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erwartet Energy Solutions großes Potenzial für eine positive Geschäftsentwicklung sowohl im Bereich der Eigenverbrauchsmodelle als auch der Corporate PPAs. Mit Schwerpunkt auf dem Auf- und Ausbau langfristiger Geschäftsbeziehungen mit Großkunden wird das Energy-Solutions-Lösungsportfolio um zusätzliche Module wie Speicherlösungen, PV-Carports und E-Mobilitätskonzepte in den europäischen Kernmärkten und Floating-PV für Deutschland erweitert.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2022 wird im Vergleich zum Vorjahreswert voraussichtlich moderat steigen. Dies bedeutet einen Anstieg in der Bandbreite von 1-5 Prozent. Diese positive Ergebniseinschätzung basiert auf fertiggestellten Projekten, deren Verkauf bereits im ersten Halbjahr 2022 geplant ist. Darüber hinaus dürfte der Solarhandel von der angestrebten Beschleunigung des Ausbaus der regenerativen Energien profitieren. Durch den Ausbau der BE IPP werden die Erlösströme der BayWa r.e. Gruppe weiter diversifiziert und damit auch stabiler. Nicht zuletzt ist zu erwarten, dass die stark gestiegenen Energiepreise zu einer erhöhten Nachfrage in allen Geschäftseinheiten der BayWa r.e. Group führen werden.

Chancen- und Risikobericht

Grundsätze des Chancen- und Risikomanagements

Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern und ist eng an der langfristigen Strategie und der Mittelfristplanung der BayWa r.e. Group ausgerichtet. Die BayWa r.e. Group nutzt die sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen. Die Internationalisierung erschließt der BayWa r.e. Group zudem neue Geschäftschancen, durch die auch die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten und deren Risiken weiter reduziert wird. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswerts erfordern ein Chancen- und Risikomanagementsystem. Die systematische Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharakter tragen maßgeblich zur weiteren Festigung sowie zum gezielten Ausbau der konzernweiten Chancen- und Risikokultur bei. In der BayWa r.e. Group ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse. Im konzernweiten Risikoreporting-Prozess werden die Risiken in Kategorien eingeteilt und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie mögliche monetäre Auswirkungen beurteilt. Das Risikomanagementsystem basiert auf individuellen Einschätzungen, unterstützt durch entsprechende Managementprozesse und ist in die Kernaktivitäten integriert. Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikoberichte, die regelmäßig von den Geschäftseinheiten erstellt werden. Diese Berichte werden von der Abteilung Finance&Controlling zum jährlichen Risikomanagement-Bericht konsolidiert, der vom Vorstand ausgewertet und beurteilt wird. Darin enthalten sind alle Einzelrisiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group auswirken könnten, eingeteilt in die 7 Risiko-Kategorien operative Risiken, Marktrisiken, Finanzrisiken, rechtliche Risiken, Compliance Risiken, strategische Risiken sowie Risiken der Aufbau- und Ablauforganisation. Die Bedeutung je Einzelrisiko resultiert aus der potenziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group bei Eintritt des Risikos, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Das Produkt dieser beiden Werte wird als Schadenserwartungswert bezeichnet. Der Schadenserwartungswert je Risikokategorie ergibt sich durch die Addition der Schadenserwartungswerte aller der Risikokategorie zugeordneten Risiken. Gesamthaft bestanden für die BayWa r.e. Group zum Zeitpunkt der Risikoinventur zum Jahresende 2021 keine bestandsgefährdenden Risiken.

Die Risiken in den Kategorien werden anhand des theoretischen Schadenserwartungswert als gering, moderat oder substanziell klassifiziert. Die Klassifizierung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Risikoreduzierung (Nettobetrachtung).

Die Grundsätze des in der BayWa r.e. Group bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand der BayWa r.e. AG verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch (Risk Management Guideline) beschrieben. Dieses Handbuch regelt die Risikomanagement-Prozesse der BayWa r.e. Group. Zudem prüft die Interne Revision der BayWa AG regelmäßig das prozessbegleitende interne Risikomanagementsystem. ISO-Zertifizierungen zur Standardisierung von Abläufen und zur Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement in der BayWa r.e. Group.

Darüber hinaus hat die BayWa r.e. Group in ihren Unternehmensleitlinien und ethischen Grundsätzen sowie dem von der Muttergesellschaft BayWa AG aufgestellten Code of Conduct verbindliche Ziele und Verhaltensweisen festgelegt und konzernweit vorgegeben, welche auch in der BayWa r.e. Group angewendet werden. Sie betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen.

Identifikation von Chancen in der BayWa r.e. Group

In einem dynamischen Marktumfeld ergeben sich Chancen. Die BayWa r.e. Group überwacht fortlaufend sowohl gesamtwirtschaftliche Trends als auch die Entwicklung des branchenspezifischen sowie generellen Umfelds. Dazu gehören staatliche Regulierungen, Lieferanten, Kunden und andere Stakeholder sowie Wettbewerber. Die Identifikation von Chancen ist in den Strategie- und Planungsprozessen der BayWa r.e. Group integriert. Auf Basis dieser Analysen wird die Ausrichtung des Produkt- und Serviceportfolios permanent überprüft und umgesetzt.

Zusammensetzung der Risiko- und Chancen-Kategorien in der BayWa r.e. Group

Im Folgenden werden wesentliche Einzelrisiken beschrieben:

Operative Risiken und Chancen

Die BayWa r.e. Group ist insbesondere von Veränderungen der Fördermaßnahmen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

So wirken sich positive Signale wie z. B. die ambitionierten Zielsetzungen der EU-Kommission hinsichtlich eines "Green Deal" und die Bestrebungen westlicher Regierungen nach mehr Unabhängigkeit von russischem Öl und Erdgas positiv auf die Geschäftsperspektiven der Gruppe aus. Die Entscheidung der Europäischen Kommission, Kernenergie und Erdgas im Rahmen der EU Taxonomie als nachhaltig einzustufen, könnte den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa hingegen mittelfristig verlangsamen. In den genannten Fällen handelt es sich allerdings eher um langfristig wirksame Einflüsse, die das Geschäft derzeit noch nicht wesentlich beeinflussen. Die auch unter der Regierung Biden weiterhin angespannte Lage im Handelskonflikt zwischen den USA und China und die Sanktionen aufgrund der China vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen können sich dagegen auf die Verfügbarkeit von Anlagenkomponenten und deren Preisentwicklung negativ auswirken.

Zur Bewertung der Risiken auf operative Abläufe und der Initiierung entsprechender Gegenmaßnahmen wurde eine Task Force eingerichtet. Die enge Zusammenarbeit mit Handelsverbänden wurde weiter ausgebaut. Vor dem Hintergrund der stark landesabhängigen Risiken wird die Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die geografische Diversifizierung der BayWa r.e. Group stabilisiert. Auch durch die Verteilung auf verschiedene Energieträger - insbesondere Wind- und Solarenergie - wird das Risiko, wie etwa der Ausfall einzelner Technologielieferanten, gemindert. Für stromerzeugende Beteiligungen der BayWa r.e. Group bzw. im Energiehandel spielen neben der erhöhten Volatilität bei den Energiepreisen auch Witterungsrisiken (Windaufkommen, Sonneneinstrahlung) eine Rolle. Das durchschnittliche Windaufkommen und die durchschnittliche Sonneneinstrahlung lassen sich mittelfristig anhand von Gutachten verhältnismäßig gut Vorhersagen, dennoch ergeben sich kurzfristig positive wie negative Abweichungen, die zu entsprechenden Mehr- oder Mindererlösen führen können. Grundsätzlich gewinnt in einigen Ländern, wie beispielweise Spanien, Australien oder Polen, das Thema Netzanschluss an Bedeutung und kann zu ungeplanten Beeinträchtigungen bei Projektrealisationen bzw. der vollen Nutzung der installierten Kapazität führen. Solche Entwicklungen können durch die frühzeitige Berücksichtigung in der Planungsphase bzw. gegebenenfalls durch die Nachrüstung von Speichern oder andere Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität vermieden werden.

Aufgrund der weltweiten Notwendigkeit die weitere Klimaerwärmung zu stoppen, der geografischen Diversifizierung, der umfangreichen Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien als auch der Verteilung des Geschäftsmodells auf unterschiedliche Energieträger und Business Entities, sieht die BayWa r.e. Group die operativen Risiken mittelfristig als gering an.

Die langfristigen geopolitischen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland und Belarus können zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts noch nicht abschließend beurteilt werden. Sofern die Situation in der Ukraine nicht weiter eskalieren sollte, werden sich die absehbaren Risiken voraussichtlich nicht signifikant negativ auf die wirtschftliche Entwicklung der BayWa r.e. Group auswirken. So ist der Konzern weder in der Ukraine noch in Russland mit langfristigen Vermögenswerten investiert. Auch sind die in den Krieg verwickelten Länder für die BayWa r.e. Group keine wesentlichen Zielmärkte; insofern ist weder mit fehlenden Absätzen noch mit einem höheren Kontrahentenrisiko zu rechnen. Es besteht jedoch das Risiko, dass sich die Ukrainekrise negativ auf die internationalen Lieferketten, insbesondere bei Solarmodulen, als auch auf die Beschaffungskosten von Komponenten auswirken kann. Darüber hinaus stellt ein unter anderem durch die verhängten Sanktionen erstarkter US-Dollar ein Risiko für das operative Geschäft dar, da insbesondere der Kauf von Solarmodulen in US-Dollar abgewickelt wird. Für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sprechen auf der anderen Seite jedoch das Bestreben der westlichen Regierungen nach mehr Unabhängigkeit von Öl und Erdgas aus Russland als auch die deutlich gestiegenen Preise für Energie.

Marktrisiken und -Chancen

Die BayWa r.e. Group handelt mit sehr preisvolatilen Gütern wie Solarkomponenten, Strom oder Gas. Durch den Abschluss von Lieferverträgen von Waren, Strom oder Gas in der Zukunft unterliegt die BayWa r.e. Group somit auch Risiken und Chancen aus Preisschwankungen. Hier können Preisschwankungen bei Solarkomponenten, Strom oder Gas Risiken verursachen, wenn bei den Verträgen über den Warenbezug und den Warenverkauf keine Kongruenz besteht. Darüber hinaus können Aktivitäten von Finanzinvestoren, (extreme) Wetterereignisse und technische Marktmechanismen zeitweise starke Preisvolatilitäten verursachen. Neben absoluten Preisrisiken können auch unterschiedliche Entwicklungen in den lokalen Aufschlägen, beispielsweise für Logistikdienstleistungen, in den Terminkursen sowie in den Produktqualitäten den Geschäftsverlauf beeinflussen. Sofern nicht bereits bei Abschluss von Verträgen entsprechende Deckungsgeschäfte vorliegen, werden die hieraus resultierenden Risiken fortlaufend in entsprechenden Gremien überwacht.

Die BayWa r.e. Group verwendet zur Messung und Steuerung des Risikos aus ungesicherten Fremdwährungstransaktionen ein Cashflow-at-Risk-Verfahren. Der von der BayWa r.e. Group verwendete Cashflow at Risk zielt auf die Quantifizierung des maximalen Verlusts aus Fremdwährungstransaktionen, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (95 Prozent) während eines definierten Zeitraums nicht überschritten wird. Der zum 31. Dezember 2021 ermittelte Cashflow at Risk beträgt 2,9 Mio. Euro für das folgende Geschäftsjahr und zeigt, dass der potenzielle Verlust aus Fremdwährungstransaktionen im Geschäftsjahr 2022 mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent den Wert von 2,9 Mio. Euro nicht überschreiten wird.

Aufgrund der weiterhin erwarteten hohen Nachfrage nach Leistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, der guten Positionierung und des ausgewogenen Geschäftsmodells, wird das Marktrisiko mittel- und langfristig lediglich als gering bewertet.

Finanzrisiken und -Chancen

Der Bereich Finanzrisiken und -chancen wird in der BayWa r.e. Group in mehrere Risikoarten unterteilt, die im Folgenden separat beschrieben werden.

Chancen und Risiken aus Finanzinstrumenten

Neben fest- und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten, die in unterschiedlichem Ausmaß einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, setzt die BayWa r.e. Group zur Absicherung seines Warenhandelsgeschäfts auch derivative Absicherungsinstrumente wie Optionen und Terminkontrakte ein. Diese derivativen Absicherungsinstrumente unterliegen zusätzlich zum Zinsänderungsrisiko dem Risiko von Preisänderungen des Underlyings sowie - in Abhängigkeit von der Basiswährung, in der das derivative Instrument denominiert ist - einem Währungsrisiko. Sofern diese Transaktionen nicht über eine Börse abgewickelt werden, besteht darüber hinaus ein Kontrahentenrisiko. Infolge der nachfolgend dargestellten Maßnahmen durch die BayWa r.e. Group sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken jedoch als gering einzustufen. Analog dazu können sich aus Veränderungen der Zinsen, Währungskursrelationen oder Terminmarktpreise ungeplante Chancen ergeben.

Fremdwährungschancen und -risiken

Sofern im Rahmen der internationalen Geschäftsaktivitäten Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese grundsätzlich sofort abgesichert. Auch sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig.

Zinschancen und -risiken

Die BayWa r.e. Group ist - neben der erweiterten Eigenkapitalfinanzierung - wesentlich durch die Muttergesellschaft BayWa AG finanziert sowie durch einen externen Konsortialkredit. Die Verzinsung ist hierbei teilweise langfristig fixiert und teilweise variabel. Zinsrisiken können somit aus variablen Finanzierungen des Konzerns resultieren. Die kurz- bis mittelfristigen Fremdmittel werden auf Ebene der BayWa r.e. Group üblicherweise fristgerecht für kurz- bis mittelfristige Aktivitäten, wie z.B. Handelsgeschäft oder Projektierungsgeschäft eingesetzt. Darüber hinaus werden langfristige Aktivitäten üblicherweise durch langfristige Projektfinanzierungen oder durch Eigenkapital refinanziert. Sofern variabel verzinsliche Projektfinanzierungen abgeschlossen werden, werden diese in der Regel durch entsprechende Zinsswaps abgesichert.

Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken

Es bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen im Solar Trade Geschäft.

Die Steuerung und Überwachung erfolgt durch ein Monitoring der Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, erhaltene Anzahlungen, das Mahnwesen und Kreditausfallversicherungen. Es erfolgt eine Einstufung der Kunden anhand ihrer Bonität in Risikoklassen. Die offenen Forderungen unterliegen einem engen Monitoring. Die Mindestanforderungen für das Kreditmanagement in der BayWa r.e. Group sind in der Konzernrichtlinie Kreditmanagement (Credit Guideline) der BayWa r.e. AG geregelt. Generell besteht im Projektgeschäft ein niedriges Ausfallrisiko, da hier die Geschäftspartner häufig institutionelle Anleger darstellen und durch vertragliche Regelungen Zahlungszuflüsse sichergestellt werden können.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die BayWa r.e. Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden in der BayWa r.e. Group - neben der Finanzierung über das Eigenkapital - durch das operative Geschäft, Projektfinanzierungen, den externen Konsortialkredit sowie die Aufnahme von Darlehen bei der Muttergesellschaft BayWa AG generiert. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit zu gewährleisten. Zudem erfolgt eine detaillierte 2-Jahres Liquiditätsplanung. Die Finanzierungsstruktur trägt der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der vielfältigen unterschiedlichen Quellen der Finanzierung und der implementierten Liquiditätsplanung unterliegt die BayWa r.e. Group hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken.

Die Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, Fremdwährungen, Zinsen und Forderungsausfällen werden im Wesentlichen abgesichert. Des Weiteren ist ein großer Anteil der Finanzierung langfristig gestaltet. Aggregiert werden die Finanzrisiken von der BayWa r.e. Group als gering eingeschätzt.

Rechtliche und Compliance Risiken

Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, Fehlleistungen und -lieferungen, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Infolgedessen können Folgen hieraus u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Ein konzernweites, risikobasiertes Compliance-Management-System trägt zur Vermeidung von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben bei.

Durch die Geschäftstätigkeit in über 40 Ländern sind die Unternehmen des Konzerns in geringem Umfang auch einem politischrechtlichen Risiko ausgesetzt. Demnach könnten rechtlich bestehende Ansprüche des Konzerns aufgrund schwacher Staatsstrukturen bzw. unterentwickelter Rechtssysteme letztlich nicht durchsetzbar sein. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht und gegebenenfalls durch ein angemessenes Risikomanagement und Compliance-Maßnahmen unterstützt.

Die BayWa r.e. Group bildet Rückstellungen für wesentliche Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurden Vorsorgen in erforderlichem Umfang gebildet.

Darüber hinaus können Risiken auch von Verstößen gegen Compliance-Regelungen ausgehen. So stellen zum Beispiel der fehlerhafte Umgang mit personen- bzw. kundenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder Nutzung ein Datenschutzrisiko für die BayWa r.e. Group dar. Dieses Risiko steigt infolge der digitalen Transformation vieler Geschäftsaktivitäten sowie einer erhöhten Sensibilität für das Thema aufgrund gesetzlicher Neuerungen an. Beratungs- und Sensibilisierungsangebote sowie Prozesskontrollen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange im Konzern gewährleisten.

Als Folge der Finanzmarktkrise regulieren zahlreiche Gesetze den Finanzmarkt. Besonders im Fokus stehen dabei die Derivatemärkte, vor allem um den spekulativen Handel mit Rohstoffen einzuschränken. Aus der Vielzahl an wichtigen Regulierungen sind insbesondere die European Market Infrastructure Regulation (EMIR), die Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) und die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) relevant für die Geschäftstätigkeiten der BayWa r.e. Group. Die Einhaltung der einschlägigen Regelungen der Finanzmarktaufsicht wird durch den Einsatz einer gruppenweiten Risikomanagement-Software sichergestellt.

Die BayWa r.e. Group schätzt das Compliance-Risiko durch das implementierte Compliance-Management-System, das Risikomanagementsystem und das IKS als gering ein.

Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ist bislang noch vielfach von regulatorischen Rahmenbedingungen und von staatlichen Förderungen abhängig. Politisch motivierte Veränderungen der Förderparameter können sich daher erheblich auf den Wert dieser Anlagen auswirken: entweder über zukünftig geringere erzielbare Veräußerungspreise oder über geringere Mittelzuflüsse aus dem Betrieb der Anlagen. Den möglichen Ergebnisauswirkungen aus solchen Risiken begegnet die BayWa r.e. Group durch eine dreifache Diversifizierung ihres Geschäftsportfolios im Geschäftsfeld Regenerative Energien: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsbereichen (Projektgeschäft, IPP, Services und Handel). Aufgrund dieser Diversifizierungsstrategie wird das Risiko der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen der BayWa r.e. Group insgesamt als gering angesehen.

Strategische Risiken und Chancen

Durch die strategische Ausrichtung als Anbieter von integrierten Lösungen erweitert die BayWa r.e. Group ihre Rolle in der Wertschöpfungskette und sieht sich damit ideal am Markt positioniert. Der weitere Ausbau der unabhängigen Stromerzeugung innerhalb der BE IPP und somit eine weitere Diversifizierung der Geschäftstätigkeiten (wie zum Beispiel durch Offshore-Wind) stehen weiterhin im Fokus. Dennoch bleibt die BayWa r.e. Group zu einem wesentlichen Umfang als Projektentwickler tätig, wobei hier in stärkerem Maße als in der Vergangenheit Projekte von einem frühen Stadium an selbst entwickelt werden. Es liegt im Wesen des Geschäftes, dass beispielsweise bei der Planung und dem Bau von Solar- und Windenergieanlagen das Risiko besteht, dass die Anlagen durch Verzögerungen erst später als vorgesehen ans Netz gehen können. Sofern dabei ein Termin für die weitere Absenkung der Einspeisevergütung überschritten wird bzw. ein vertraglich vereinbarter Lieferbeginn nicht eingehalten wird, besteht das Risiko, dass infolge der niedrigeren Einspeise- bzw. Stromerlöse die Wirtschaftlichkeit der Projekte im Vergleich zur Planung unterschritten wird. Daneben beinhaltet die strategische Weiterentwicklung des Konzerns auch die Akquisition von Unternehmen und Projektrechten sowie die Finanzierung von Start-ups. Hierbei besteht das Risiko, dass sich die getätigten Investitionen mittelfristig gegenüber den ursprünglichen Erwartungen als nicht oder nur in einem geringeren Umfang als werthaltig erweisen.

Aufgrund von umfangreichen Erfahrungen als Lösungsanbieter, der Verteilung des Geschäftsmodells auf unterschiedliche Energieträger und Business Entities und aufgrund der weiteren zukünftigen Diversifizierung der Geschäftstätigkeit kann die BayWa r.e. Group die Risiken, welche im Wesentlichen aus der Projektierung resultieren, kompensieren und bewertet in Summe die strategischen Risiken als moderat.

Risiken und Chancen der Aufbau- und Ablauforganisation

Im Bereich Aufbau- und Ablauforganisation unterscheidet die BayWa r.e. Group mehrere Risikoarten, die im Folgenden separat beschrieben werden:

Personalchancen und -risiken: Die BayWa r.e. Group konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fachkräfte. Hohe Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die Konzernunternehmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Diesen Risiken begegnet die BayWa r.e. Group, indem sie ihre Rekrutierungsaktivitäten weiter ausbaut. Eine Führung durch Vertrauen, der Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie die Definition und Beachtung der ethischen Leitlinien sind auf die Schaffung eines positiven Arbeitsklimas ausgerichtet. Gleichzeitig fördert die BayWa r.e. Group die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Die geringe Fluktuation dokumentiert regelmäßig die hohe Loyalität, die die Mitarbeiter der BayWa r.e. Group entgegenbringen.

Informationstechnologische Chancen und Risiken: Die Nutzung modernster Informationstechnologie kennzeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personalintensives Handels- und Projektierungsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung der Prozesse bedeuten aber mehr als nur eine Implementierung neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Bei der Implementierung neuer IT-Systeme besteht die Gefahr eines zeitlichen als auch personellen Mehraufwands sowie zunächst eingeschränkter Funktionalitäten. Dies kann es notwendig werden lassen, Altsysteme länger als geplant zu betreiben. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung.

Qualitätsrisiken: Die BayWa r.e. Group ist als internationales Projektierungsunternehmen und Händler von Energieträgern und PV-Komponenten mit den unterschiedlichsten nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards konfrontiert. Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen wird durch das Qualitätsmanagement gewährleistet.

Mit einem konsequenten Ausbau der Aufbau- und Ablauforganisation, der Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern und umfangreichen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung begegnet die BayWa r.e. Group den oben genannten Risiken. Daher werden Risiken in der Aufbau- und Ablauforganisation insgesamt als gering angesehen.

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die Konzernleitung

Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar.

Neben potenziell nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren geopolitischen oder makroökonomischen Risiken stehen die operativen Risiken im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei Letzteren hat die BayWa r.e. AG entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen.

 

München, 17. Mai 2022

BayWa r.e. AG

Der Vorstand

Matthias Taft, CEO

Günter Haug, COO

Harald Wilbert, CFO

Konzernbilanz

Aktiva

In Mio. Euro Anhang 31.12.2021 31.12.2020 angepasst 1
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte C.1 269,5 240,8
Sachanlagen C.2 697,6 653,4
At-Equity-bilanzierte Anteile C.3 48,7 46,8
Übrige Finanzanlagen C.3 30,9 17,5
Ertragsteuerforderungen C.4 0,4 0,0
Vermögenswerte aus Derivaten C.5 64,5 24,2
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte C.6 2,5 1,5
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte C.7 15,6 1,9
Latente Steueransprüche C.8 40,4 22,0
1.170,3 1.008,1
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte C.9 1.789,2 1.059,3
Ertragsteuerforderungen C.4 23,5 32,9
Vermögenswerte aus Derivaten C.5 631,9 29,9
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte C.6 503,1 286,4
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte C.7 251,9 145,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente C.10 160,5 54,3
3.360,1 1.608,1
Summe Aktiva 4.530,4 2.616,2

1 Die Vorjahreszahlen wurden in Übereinstimmung mit IAS 1.41 sowie gemäß IA 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf die Abschnitte A.6 und A.7 des Konzernanhangs verwiesen.

Passiva

In Mio. Euro Anhang 31.12.2021 31.12.2020 angepasst 1
Eigenkapital C.11
Ausgegebenes Kapital 1,0 0,5
Kapitalrücklage 977,4 337,9
Gewinnrücklagen -11,8 -4,7
Sonstige Rücklagen 57,3 -2,6
Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter 1.023,9 331,1
Anteile anderer Gesellschafter 9,4 21,0
1.033,4 352,2
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen C.12 3,3 2,9
Langfristige übrige Rückstellungen C.13 25,8 21,5
Finanzschulden C.14 1.478,3 730,9
Leasingverbindlichkeiten C.15 92,1 80,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen C.16 1,2 2,3
Ertragsteuerverbindlichkeiten C.17 0,6 0,1
Verbindlichkeiten aus Derivaten C.18 40,0 10,0
Übrige Verbindlichkeiten C.19 23,2 19,4
Latente Steuerschulden C.20 62,1 49,8
1.726,4 917,3
Kurzfristige Schulden
Pensionsrückstellungen C.12 0,6 0,8
Kurzfristige übrige Rückstellungen C.13 203,9 123,0
Finanzschulden C.14 236,5 743,2
Leasingverbindlichkeiten C.15 10,0 9,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen C.16 353,9 140,3
Ertragsteuerverbindlichkeiten C.17 27,8 26,5
Verbindlichkeiten aus Derivaten C.18 675,8 50,0
Übrige Verbindlichkeiten C.19 262,1 253,6
1.770,6 1.346,7
Summe Passiva 4.530,4 2.616,2

1 Die Vorjahreszahlen wurden in Übereinstimmung mit IAS 1.41 sowie gemäß IAS 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf die Abschnitte A.6 und A.7 des Konzernanhangs verwiesen.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

In Mio. Euro Anhang 2021 2020 angepasst 1
Umsatzerlöse D.1 3.553,6 2.197,4
Bestandsveränderung 857,5 418,4
Andere aktivierte Eigenleistungen 4,4 3,9
Sonstige betriebliche Erträge D.2 176,4 104,0
Materialaufwand D.3 -3.847,1 -2.180,8
Rohergebnis 744,7 542,9
Personalaufwand D.4 -235,0 -178,9
Abschreibungen -53,6 -55,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen D.5 -284,7 -197,6
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit 171,4 111,3
Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen D.6 -9,9 0,0
Übriges Beteiligungsergebnis D.6 0,7 4,4
Zinsertrag D.7 5,4 3,0
Zinsaufwand D.7 -64,4 -66,9
Finanzergebnis -68,2 -59,6
Ergebnis vor Steuern (EBT) 103,2 51,8
Ertragsteuern D.8 -20,5 -21,9
Konzernjahresüberschuss 82,6 29,9
davon: Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter D.9 1,7 2,3
davon: Gewinnanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 80,9 27,6

1 Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IAS 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.6 des Konzernanhangs verwiesen.

Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis

In Mio. Euro 2021 2020
Konzernjahresüberschuss 82,6 29,9
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,4 -0,5
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - -4,9
Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 0,4 -5,4
Während der Berichtsperiode erfasster Nettogewinn/-verlust aus Sicherungsinstrumenten mit effektivem Sicherungszusammenhang 0,0 -5,3
Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 3,6 -3,1
Umgliederungen von Nettogewinnen/-verlusten aus Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 -0,1
Cashflow Hedges -31,2 10,4
Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -27,6 1,9
Gesamtsumme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen -27,2 -3,5
davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter -2,5 0,0
davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens -24,7 -3,5
Konzern-Gesamtergebnis 55,4 26,4
davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter -0,8 2,3
davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 56,2 24,1

Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang E.1

In Mio. Euro 2021 2020 angepasst 1
Konzernjahresüberschuss 82,6 29,9
Ertragsteuern 20,5 21,9
Finanzergebnis 68,2 59,6
Abschreibungen/Zuschreibungen von langfristigen Vermögenswerten
Immaterielle Vermögenswerte 12,1 10,4
Sachanlagen 41,5 44,7
Übrige Finanzanlagen 0,0 0,0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
Übrige 0,2 2,0
Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen 3,9 1,8
Zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge aus Sondereinflüssen
Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Finanzanlagen 0,0 0,0
Gezahlte Ertragsteuern -19,7 -28,8
Sonstiges Finanzergebnis 0,0 0,0
Cash Earnings 209,3 141,6
Zunahme/Abnahme der kurz- und mittelfristigen Rückstellungen 78,4 7,8
Gewinne/Verluste aus Anlageabgängen 1,9 -0,4
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.474,3 -59,0
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 745,6 12,7
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -439,1 102,7
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe (siehe Abschnitt B.1 des Konzernanhangs) -38,4 -3,7
Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen 0,0 4,0
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzimmobilien 1,6 12,9
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien -28,5 -127,1
Einzahlungen aus Abgängen von übrigen Finanzanlagen 2,0 1,9
Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen -13,6 -8,1
Einzahlungen aus Leasingforderungen 0,0 0,0
Erhaltene Zinsen 2,0 6,3
Erhaltene Dividenden und sonstige übernommene Ergebnisse 0,0 0,0
davon: Dividenden aus at-Equity-bilanzierten Anteilen an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0,0 0,0
davon: Sonstige Beteiligungserträge 0,0 0,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 74,9 - 113,7
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 640,0 0,0
Gezahlte Dividenden -2,8 -30,0
Auszahlungen an Eigentümer von Tochterunternehmen für den Erwerb von Anteilen -28,8 0,0
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 806,0 336,5
Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten -721,8 -214,5
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten -11,0 -8,2
Gezahlte Zinsen -63,5 -67,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 618,1 16,5
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 103,9 5,5
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 54,3 50,1
Zugang/Abgang von Finanzmitteln infolge von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen 2,3 -1,4
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 160,5 54,3
Zusammensetzung der im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthaltenen Auszahlungen für Unternehmenserwerbe
Kaufpreise für Unternehmenserwerbe -50,1 -9,7
Im Geschäftsjahr zur Auszahlung gelangte Kaufpreise (inkl. bedingter Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenserwerben aus Vorjahren) -40,1 -3,7
Übernommene Finanzmittelfonds aus Unternehmenserwerben 1,7 1,4
Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben -38,4 -2,3

1 Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Ausweis der erhaltenen Zinsen dahingehend angepasst, dass diese nun ausschließlich im Cashflow aus Investitionstätigkeit gezeigt werden. Grund für die Umgliederung war die Anpassung an den in IAS 7 geforderten Ausweis.

Hinsichtlich der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen bzw. Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde, wird auf Abschnitt B.1 des Konzernanhangs verwiesen. Da einer der primären Geschäftszwecke der BayWa r.e. Group darin besteht, Projektgesellschaften nach erfolgter Projektfertigstellung zu veräußern, werden Auszahlungen für Zugänge und Einzahlungen aus Abgängen von Projektgesellschaften zum bzw. aus dem Konsolidierungskreis nicht dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit, sondern dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Anhang E.1

In Mio. Euro Ausgegebenes Kapital Kapitalrücklage Bewertungsrücklage Übrige Gewinnrücklagen
Stand 01.01.2020 0,5 337,9 1,5 -0,3
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte - - -0,2 -6,4
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage - - - -
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option) und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen - - 5,3 -4,9
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen - - - -0,5
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - - - -
Dividendenausschüttungen - - - -
Währungsumrechnungsdifferenz - - - 0,8
Cashflow Hedges - - - -
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen - - - -
Konzernjahresüberschuss - - - -
Stand 31.12.2020 0,5 337,9 6,6 -11,3
Stand 01.01.2021 0,5 337,9 6,6 -11,3
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte - - - -5,5
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 0,5 639,5 - -
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option) und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen - - - -
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen - - - 0,4
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - - - -
Dividendenausschüttungen - - - -
Währungsumrechnungsdifferenz - - - -
Cashflow Hedges - - -28,8 -
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen - - - 26,8
Konzernjahresüberschuss - - - -
Stand 31.12.2021 1,0 977,4 -22,2 10,4
In Mio. Euro Sonstige Rücklagen Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
Stand 01.01.2020 -4,2 335,3 19,9 355,2
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 8,0 1,5 -1,1 0,5
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage - 0,0 - -
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option) und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen -0,1 0,3 - 0,3
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen - -0,5 - -0,5
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - 0,0 - 0,0
Dividendenausschüttungen -30,0 -30,0 - -30,0
Währungsumrechnungsdifferenz -3,1 -2,3 -0,1 -2,4
Cashflow Hedges - - - -
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen -0,8 -0,8 - -0,8
Konzernjahresüberschuss 27,6 27,6 2,3 29,9
Stand 31.12.2020 -2,6 331,1 21,0 352,2
Stand 01.01.2021 -2,6 331,1 21,0 352,2
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 2,1 -3,4 -8,0 -11,4
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage - 640,0 - 640,0
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option) und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen - - - -
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen - 0,4 - 0,4
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - - - -
Dividendenausschüttungen - 0,0 -2,8 -2,8
Währungsumrechnungsdifferenz 3,7 3,7 -0,1 3,6
Cashflow Hedges - -28,8 -2,4 -31,2
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen -26,8 - - -
Konzernjahresüberschuss 80,9 80,9 1,7 82,6
Stand 31.12.2021 57,3 1.023,9 9,4 1.033,4

Konzernanhang

(A.) Grundlagen des BayWa r.e. AG Konzernabschlusses

(A.1.) Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die BayWa r.e. AG, ist die Muttergesellschaft des BayWa r.e. AG Konzerns (kurz: BayWa r.e. Group). Die BayWa r.e. AG hat ihren Sitz in München, Arabellastraße 4. Die BayWa r.e. AG war bis zum 19. März 2021 eine hundertprozentige Tochter der BayWa Aktiengesellschaft (kurz: BayWa AG). Am 19. März 2021 erfolgte eine Einzahlung der EIP Ruby Renewables Invest GmbH, Frankfurt, über 530 Mio. EUR in das Eigenkapital der BayWa r.e. renewable energy GmbH: Dadurch ist die Gesellschaft mit 49 Prozent an der BayWa r.e. AG beteiligt. Die restlichen 51 Prozent wurden weiterhin von der BayWa AG gehalten. Am 31. März 2021 erfolgte mit der Eintragung in das Handelsregister ein Formwechsel der BayWa r.e. renewable energy GmbH zu einer Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft firmiert seitdem als BayWa r.e. AG. Mit Aktienübertragungsvertrag vom 7. Juni 2021 trat die BayWa AG ihr Eigentum an allen ihr gehörenden Aktien an der BayWa r.e. AG an die BayWa EEH GmbH, München, ab. Die BayWa AG ist alleiniger Gesellschafter der BayWa EEH GmbH. Mit Vereinbarung vom 20. September 2021 erfolgte eine Einzahlung in die freien Rücklagen der BayWa r.e. AG in Höhe von insgesamt 110 Mio. EUR durch die BayWa EEH GmbH und die EIP Ruby Renewables Invest GmbH. Dabei erfolgte die Einzahlung unter Wahrung der Beteiligungsverhältnisse, so dass 51 Prozent der 110 Mio. EUR durch die BayWa EEH GmbH und 49 Prozent durch die EIP Ruby Renewables Invest GmbH geleistet wurden. Die BayWa r.e. AG ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 264823) eingetragen. Die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group ist in sechs Business Entities (BEs) untergliedert und umfasst im Geschäftsjahr 2021 die Projektierung von Wind- und Solarenergieanlagen, deren Beratung und Betriebsführung, den Geschäftsbereich IPP (Independent Power Producer) einschließlich des Energiehandels, den Handel mit Solarmodulen und komponenten sowie die Business Entity Energy Solutions, welche Energielösungen für die Energieversorgung von Gewerbe- und Industriekunden entwickelt.

Gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 haben sich mit Ausnahme der in Abschnitt A.6 dargestellten Anpassungen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden vollständig berücksichtigt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group und wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.

Der Konzernabschluss entspricht zudem den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 und 3 HGB.

Das Geschäftsjahr der BayWa r.e. Group umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 mit der Vergleichsperiode 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Die Abschlüsse der BayWa r.e. AG und deren Konzernunternehmen werden grundsätzlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt.

Die Rechnungslegung in der BayWa r.e. Group erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; sie sind unter Abschnitt C. und D. bei den Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang aufgegliedert und erläutert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Betragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

(A.2.) Annahmen und Schätzungen des Managements

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei der Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, bei der Vorratsbewertung, im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen, beim Ansatz und bei der Bewertung aktiver latenter Steuern, aber auch bei der Bilanzierung und Bewertung der übrigen Rückstellungen sowie bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen in Übereinstimmung mit IAS 36.

Die Impairment-Tests für Geschäfts- und Firmenwerte beruhen auf zukunftsorientierten Annahmen. Vertretbare Änderungen dieser Annahmen können dazu führen, dass die Buchwerte der Cash-Generating Unit ihren erzielbaren Betrag überschreiten und daher außerplanmäßig abzuwerten wären. Die zugrunde liegenden Annahmen sind hauptsächlich durch die Marktsituation der Cash-Generating Unit beeinflusst. Inwieweit vertretbare Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen für wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte dazu führen würden, dass der Buchwert der jeweiligen Cash-Generating Unit den erzielbaren Betrag übersteigt, ist in Abschnitt C.1. dargestellt.

Bei Sachanlagen wurden ebenso wie bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen Annahmen in Bezug auf die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang von Leasingverhältnissen auch Annahmen bezüglich der erwarteten Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen getroffen. Somit sind Abweichungen zur tatsächlichen Nutzungsdauer möglich, die jedoch eher gering einzuschätzen sind. Die getroffenen Annahmen in Bezug auf die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls notwendig angepasst.

Bei Vorräten ergeben sich Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert. Die Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorgängen nach der Berichtsperiode stehen, insoweit, als diese Vorgänge Verhältnisse aufhellen, die bereits am Ende der Berichtsperiode bestanden haben.

Der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen liegen Annahmen zugrunde, die insbesondere auf historischen Erfahrungswerten hinsichtlich der Einbringlichkeit beruhen.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktivierter latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Bei Rückstellungen für Pensionen sind der Abzinsungsfaktor sowie Gehalts- und Rententrends eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors beeinflusst den Barwert der Verpflichtung aus den Altersversorgungsplänen. Ebenso haben Änderungen erwarteter Gehalts- und Rententrends sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation Auswirkungen auf die "Defined Benefit Obligation" (DBO).

Für den Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen sind in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos zu treffen. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner und externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Schätzungen bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen.

Schätzungen und Unsicherheiten können auch bei der Realisierung von Umsatzerlösen auftreten. Die BayWa r. e. Group realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und u. a. der Erhalt der Gegenleistung, unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden, wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, den die BayWa r. e. Group voraussichtlich erhalten wird. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Rücknahme kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Die Höhe einer variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welche Methode den Betrag am zutreffendsten ermittelt. Beinhaltet ein Vertrag eine signifikante Finanzierungskomponente, wird der Transaktionspreis um Zinseffekte angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleitungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Diese relativen Einzelveräußerungspreise schätzt die BayWa r. e. Group in angemessener Höhe im Falle dessen, dass Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Sofern Umsätze zeitraumbezogen realisiert werden, können schließlich Schätzungen bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrads notwendig sein.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen stellen auf die Verhältnisse und Beurteilungen am Abschlussstichtag ab. Dabei werden insbesondere die konjunkturellen Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld der BayWa r.e. Group besonders berücksichtigt.

Durch eine andere Entwicklung dieser Rahmenbedingungen in künftigen Geschäftsperioden können sich Unterschiede zwischen den tatsächlichen Beträgen und den Schätzwerten ergeben. In solchen Fällen werden an folgenden Abschlussstichtagen die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegen keine Erkenntnisse vor, die eine wesentliche Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen erfordern würden.

(A.3.) Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Im Geschäftsjahr 2021 erstmals angewendete, neue und geänderte Standards

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 waren die folgenden durch das IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards für die BayWa r.e. Group erstmals verpflichtend anzuwenden:

COVID-19-bezogene Mietkonzessionen - Änderungen an IFRS 16;

Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) - Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16.

Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf in Vorjahren erfasste Beträge und keinen wesentlichen Einfluss auf die laufende Berichtsperiode. Es wird zudem davon ausgegangen, dass sie keinen wesentlichen Einfluss auf künftige Berichtsperioden haben wird.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen

Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards, Standardänderungen und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2021 enden, nicht verpflichtend und wurden von der BayWa r.e. Group nicht vorzeitig angewendet. Erste Analysen haben ergeben, dass für die BayWa r.e. Group aus diesen neuen Regelungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen zu erwarten sind. Es werden jedoch weitere und vertiefte Analysen im Geschäftsjahr 2022 vorgenommen, um die konkreten Auswirkungen zu eruieren.

(A.4.) Weitere Ermessensentscheidungen und Bilanzierungspraktiken

Projektgeschäft im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind- und Solarparks

Die BayWa r.e. Group ist im Projektgeschäft tätig und plant, errichtet und verkauft Wind- und Solarparks. Die Entwicklung, Planung und Errichtung erfolgt regelmäßig über Konzerngesellschaften, die ihrerseits Entwicklungs-, Planungs- und Konstruktionsleistungen an vollkonsolidierte sogenannte Projekt- oder Zweckgesellschaften (Projekte) erbringen, die eigens zum Zweck des späteren Verkaufs errichtet werden. Die bilanzierten Vermögenswerte der Projekte werden aufgrund dessen, dass sie zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, im Konzernabschluss unter den Vorräten ausgewiesen und bei Verkauf erfolgswirksam - als Umsatzerlöse und über die Bestandsveränderung - ausgebucht. Die Transaktion kommt auf Konzernebene einer Warenveräußerung gleich, die sich zur Umsetzung des Verkaufs einer Zweckgesellschaft, die ebenfalls Tochtergesellschaft ist, bedient. Zudem wird die Veräußerung von Projekten aufgrund des wiederkehrenden Charakters und der Wesentlichkeit dieser Geschäftstätigkeit als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angesehen.

Grundsätzlich fallen Anteilsveräußerungen an Tochterunternehmen in den Anwendungsbereich des IFRS 10. Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungspraktiken ("diversity in practice") beschäftigte sich sowohl das IFRS IC als auch das IASB im Juni 2020 mit der Fragestellung, ob der Verkauf einer Zweckgesellschaft ("Corporate Wrapper" genannt), die primär zum Zweck der Übertragung eines Vermögenswerts dient, nach den Vorschriften des IFRS 10 oder nach jenen des IFRS 15 zu bilanzieren sei. Eine formelle Schlussfolgerung wurde jedoch nicht veröffentlicht.

Aufgrund des aktuellen Diskussionsstands hat sich die BayWa r.e. Group dazu entschieden, den Verkauf solcher Projektgesellschaften nach den Vorschriften des IFRS 15 zu bilanzieren und auszuweisen, insofern es sich hierbei um eine umsatzgleiche ("revenue-like") Transaktion, also eine Transaktion im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, handelt. Da der wirtschaftliche Gehalt dieser Art von Verkäufen von Projekten einer Vorratsveräußerung gleichkommt und diese im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in der oben beschriebenen Struktur vollzogen wird, werden die Erlöse aus diesen Veräußerungen im Einklang mit IFRS 15 unter den Umsatzerlösen bilanziert und ausgewiesen. Eine Bilanzierung dieser Transaktionen nach IFRS 10 würde sich im Wesentlichen auf den Ausweis der Umsatzerlöse aus Projektveräußerungen auswirken, die sodann gemäß IFRS 10 als Nettoveräußerungsergebnis zu ermitteln wären. Im Falle einer Bilanzierung von Projektveräußerungen gemäß IFRS 10 wären Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 392,2 Mio. Euro (Vorjahr: 407,3 Mio. Euro) reduziert auszuweisen. Das Nettoveräußerungsergebnis für veräußerte Tochterunternehmen, die als Projekte identifiziert sind, beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 114,0 Mio. Euro.

Bilanzierung von Power Purchase Agreements (PPAs)

Wie dargestellt umfasst die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group die weltweite Planung, Errichtung und Verkauf von Wind- und Solarparks. In diesem Zusammenhang werden auch langfristige Verträge über die Lieferung der von diesen Solar- und Windparks erzeugten Energie (sogenannte Power Purchase Agreements, kurz: PPAs) geschlossen. Nach Fertigstellung werden die Projekte einschließlich der abgeschlossenen PPAs an Investoren verkauft. Daneben wird im Bereich Energy Trading Energie aus langfristigen PPAs eingekauft und entsprechend weiterverkauft.

Die PPAs werden nach den Vorschriften von IFRS 16, IAS 37 und IFRS 9 bilanziert und bewertet. Ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 liegt im Rahmen von physischen PPAs dann vor, wenn der Kunde im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Anlage bezieht und zudem über die Nutzung der Anlage entscheiden kann. In diesen Fällen ist aus Sicht der BayWa r.e. Group als Leasinggeber zwischen der Bilanzierung als Operating und Finance Lease zu differenzieren. Während virtuelle PPAs in der Regel unter IFRS 9 zu bilanzieren sind, kommt bei physischen PPAs eine Bilanzierung nach IFRS 9 grundsätzlich dann in Betracht, wenn die sogenannte Own Use Exemption aufgrund eines vertraglichen Nettoausgleichs (Cash Settlement) nicht angewendet werden kann. Darüber hinaus können nach IFRS 9 separat zu bilanzierende, eingebettete Derivate (z. B. im Fall von Optionen, Floors oder Caps) vorliegen, falls diese nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind.

Definition von EBIT und EBITDA

In der BayWa r.e. Group setzt sich das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammen. Nach der gleichen Logik ermittelt sich folglich auch das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern und Abschreibungen (EBITDA).

(A.5.) Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die BayWa r.e. Group

Allgemeine Einschätzung der Auswirkungen auf die BayWa r.e. Group

Auch im Geschäftsjahr 2021 hatte die Corona-Pandemie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten der BayWa r.e. Group. Es ergaben sich bei einigen wenigen Projekten Verzögerungen, da die Genehmigungsprozesse aufgrund eingeschränkter Bearbeitungskapazitäten bei den zuständigen Behörden länger dauerten als üblich. In der BayWa r.e. Group sind auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Mehraufwendungen für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes von Mitarbeitern und Kunden entstanden. Die Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie führten allerdings auch bei der BayWa r.e. Group zu einem dynamischen Wachstum des Produktabsatzes über die verschiedenen Online-Plattformen des Konzerns.

Bilanzielle Auswirkungen auf die BayWa r.e. Group

Im Geschäftsjahr 2021 wurden die folgenden Bilanzpositionen und Bilanzierungsbereiche auf mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie in der BayWa r.e. Group untersucht. In der Gesamtschau lässt sich festhalten, dass sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen über alle Bereiche hinweg ergeben haben:

Bilanzierungsbereich Beschreibung möglicher Auswirkungen Auswirkungen auf die Bay r.e. Group
Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen Vor dem Hintergrund von Corona ist es denkbar, dass bei langfristigen Vermögenswerten vermehrt Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie sind daher sowohl bei der Ermittlung eines möglichen vorliegenden Wertminderungsbedarfs als auch bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags zu berücksichtigen. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Finanzanlagen Die Auswirkungen von Corona können es notwendig machen, langfristige Anteile an verbundenen bzw. anderen Unternehmen auf Werthaltigkeit zu testen. Wird der beizulegende Zeitwert von Finanzanlagen, insbesondere von nicht börsennotierten Unternehmen, über ein Ertragswert- oder Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt, müssen bisherige Prognosen infolge des zu erwartenden Einflusses der Corona-Pandemie entsprechend angepasst werden. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Vorräte Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind möglichweise gesunkene Verkaufspreise von fertigen Erzeugnissen und/oder gestiegene Kosten für die Fertigstellung bzw. bis zum Verkauf anfallende Kosten von unfertigen Erzeugnissen bei der Bewertung des Vorratsvermögens zu berücksichtigen. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Mögliche Auswirkungen von Corona können sich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen insbesondere in der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Loss) der Stufe 2 niederschlagen, z. B. durch einen "Corona-Aufschlag" auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die bei kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem vereinfachten Verfahren ermittelt wird. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Rückstellungen Sind bestehende Liefer- oder Leistungsverträge infolge der Corona Pandemie für das Unternehmen belastend geworden, sind resultierende Verpflichtungsüberschüsse als Rückstellung zu erfassen (z. B. als Drohverlustrückstellung aus schwebenden Geschäften). Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Verbindlichkeiten Aufgrund der Corona-Pandemie können vertraglich fixierte Kreditvereinbarungen gegebenenfalls nicht mehr eingehalten werden. Ist es dem Kreditgeber aufgrund dessen möglich, finanzielle Verbindlichkeiten sofort fällig zu stellen, müssen langfristige finanzielle Verbindlichkeiten möglicherweise nunmehr als kurzfristig klassifiziert werden. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Umsatzrealisierung Sofern sich die Zahlungsfähigkeit eines Kunden aufgrund der Corona-Pandemie signifikant verschlechtert hat, sind Liefer- bzw. Dienstleistungsverträge neu zu beurteilen. Ist ein Kunde nicht (mehr) in der Lage, eine vertraglich fixierte Gegenleistung zu erbringen, scheidet eine Umsatzrealisierung unter Umständen aus. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Fair-Value-Ermittlung Als Folge der Corona-Pandemie können sich gestiegene Volatilitäten sowie der Preisverfall an den Kapitalmärkten direkt auf den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) etlicher Vermögenswerte auswirken. Derartige Entwicklungen sind insbesondere bei der Fair-Value-Ermittlung nach IFRS 13 zu berücksichtigen (z. B. bei Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden). Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Hedge Accounting Beim Hedge Accounting (insbesondere bei Cashflow Hedges) ist zu beurteilen, ob der Eintritt von Transaktionen infolge der Corona-Pandemie weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann. Ist der Eintritt einer erwarteten Transaktion nicht mehr hochwahrscheinlich, ist die Sicherungsbeziehung prospektiv zu beenden. Eine erfolgswirksame Erfassung der Gewinne oder Verluste wäre die Folge. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.
Leasing Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Zugeständnissen bei der Zahlung von Leasingraten seitens des Leasinggebers kommen. IFRS 16 enthält für diese Fälle eine Erleichterungsvorschrift für die Bilanzierung der Mietstundungen und gibt dem Leasingnehmer das Wahlrecht, coronabedingte Mietkonzessionen nicht als Modifikation abzubilden. Für den Konzernabschluss 2021 haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen ergeben.

(A.6.) Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.42 ff.

Im vorliegenden Konzernabschluss 2021 wurde die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf der Anteile an der Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA, im Jahr 2020 geändert und als Fehlerkorrektur im Sinne von IAS 8.42 retrospektiv vorgenommen. Mit Wirkung zum 18. Dezember 2020 veräußerte die BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington, USA, 66,7 Prozent der Anteile an der Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA, die wiederum 100 Prozent der Anteile an der Amadeus Wind, LLC, Wilmington, USA, hielt. Damit wurden beide Projektgesellschaften ab diesem Datum nicht mehr im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der BayWa r.e. Group einbezogen. Lediglich die verbleibende Beteiligung von 33,3 Prozent an der Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA, wird seither nach den Vorschriften der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Grundsätzlich hat sich die BayWa r.e. Group, wie in Abschnitt A.4 dargelegt, dazu entschieden, den Verkauf von Projektgesellschaften nach den Vorschriften von IFRS 15 zu bilanzieren und auszuweisen, insofern es sich hierbei um eine umsatzgleiche ("revenue-like") Transaktion handelt, die auf Konzernebene einer Warenveräußerung gleichkommt. Da im vorliegenden Fall nicht 100 Prozent der Anteile an der Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA, sondern aus Konzernsicht nur Teile eines Windparks verkauft wurden, ist es rückblickend als nicht sachgerecht anzusehen, diesen Anteilsverkauf als eine "revenue-like transaction" gemäß IFRS 15 zu bilanzieren. Der Verkauf der Anteile fällt somit in den Anwendungsbereich von IFRS 10. Daher waren im Vorjahr die aus dieser Transaktion resultierenden Umsatzerlöse und Aufwendungen in Höhe von 290,9 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Ein Ergebniseffekt ergibt sich hieraus nicht.

Die Anpassung erfolgte im Geschäftsjahr 2021 retrospektiv, die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden gemäß IAS 8.43 angepasst. Dies hat zu folgender Auswirkung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2020 geführt (der Übersichtlichkeit halber werden lediglich die von der Korrektur betroffenen Positionen sowie die Summenzeilen aufgeführt):

In Mio. Euro 2020 nach Anpassung Anpassung 2020 2020 vor Anpassung
Umsatzerlöse 2.197,4 - 290,9 2.488,3
Bestandsveränderung 418,4 290,9 127,5

Bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2020 wurden Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen ausgewiesen. Aufgrund des nicht finanziellen Charakters dieser Verbindlichkeiten werden diese nun in der Position übrige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Anpassung ist in der Tabelle unter A.7 dargestellt.

Um die Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu gewährleisten, wurden die Vergleichszahlen des Vorjahres im Einklang mit IAS 8.43 retrospektiv angepasst.

(A.7.) Weitere Anpassungen der primären Abschlussbestandteile im Geschäftsjahr 2021

Konzernbilanz

Bis zum Geschäftsjahr 2020 wurde auf der Aktivseite sowohl unter den langfristigen als auch unter den kurzfristigen Vermögenswerten die Position "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte" ausgewiesen. Diese Positionen wurden zu Zwecken einer klareren und verständlicheren Darstellung finanzieller und nicht finanzieller Bestandteile im Einklang mit IAS 1.54 jeweils in "Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" und "Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte" aufgeteilt.

In Übereinstimmung mit IAS 1.41 wurden auch die Finanzinformationen des Vorjahres entsprechend der für das Geschäftsjahr 2021 erstmals gewählten Darstellungsform ausgewiesen; die Anpassungen der Vorjahreszahlen sind gemäß IAS 8 in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Bisherige Darstellung in der Konzernbilanz In Mio. Euro Angepasste Darstellung in der Konzernbilanz In Mio. Euro
Langfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1 3,4 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1,5
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 1,9
Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1 431,7 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 286,4
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 145,3

Bis zum Geschäftsjahr 2020 wurde auf der Passivseite sowohl unter den langfristigen als auch unter den kurzfristigen Schulden die Position "Kurzfristige übrige Rückstellungen" sowie unter den langfristigen Schulden die Position "Langfristige übrige Rückstellungen" ausgewiesen. Diese Positionen wurden zu Zwecken einer klareren und verständlicheren Darstellung sowie aus Wesentlichkeitsgründen im Einklang mit IAS 1.54 jeweils in "Pensionsrückstellungen" und "übrige Rückstellungen" aufgeteilt. Des Weiteren wurden, wie unter A.6 beschrieben, Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation aufgrund des nicht finanziellen Charakters dieser Verbindlichkeiten aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen in die Position übrige Verbindlichkeiten umgegliedert.

In Übereinstimmung mit IAS 1.41 wurden auch die Finanzinformationen des Vorjahres entsprechend der für das Geschäftsjahr 2021 erstmals gewählten Darstellungsform ausgewiesen; die Anpassungen der Vorjahreszahlen sind gemäß IAS 8 in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Bisherige Darstellung in der Konzernbilanz In Mio. Euro Angepasste Darstellung in der Konzernbilanz In Mio. Euro
Langfristige Schulden Langfristige Schulden
Langfristige übrige Rückstellungen 24,4 Pensionsrückstellungen 2,9
Langfristige übrige Rückstellungen 21,5
Kurzfristige Schulden Kurzfristige Schulden
Kurzfristige übrige Rückstellungen 123,8 Pensionsrückstellungen 0,8
Kurzfristige übrige Rückstellungen 123,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1 240,9 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1 140,3
Übrige Verbindlichkeiten 1 153,0 Übrige Verbindlichkeiten 1 253,6

1 Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IAS 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.6 verwiesen.

Darüber hinaus wurden die folgenden redaktionellen Anpassungen in der Konzernbilanz vorgenommen:

Langfristige und kurzfristige Vermögenswerte: Umbenennung von "Finanzielle Vermögenswerte" in "Vermögenswerte aus Derivaten".

Langfristige und kurzfristige Schulden: Umbenennung von "Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing" in "Leasingverbindlichkeiten".

Langfristige und kurzfristige Schulden: Umbenennung von "Finanzielle Verbindlichkeiten" in "Verbindlichkeiten aus Derivaten".

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die beiden Kennzahlen EBIT und EBITDA wurden aus der Gewinn- und Verlustrechnung entfernt.

Konzern-Kapitalflussrechnung

Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Ausweis der erhaltenen Zinsen dahingehend angepasst, dass erhaltene Zinsen ausschließlich im Cashflow aus Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen ausschließlich im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Grund für die Umgliederung war die Anpassung an den in IAS 7 geforderten Ausweis. Die Änderungen sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung für die Jahre 2021 und 2020 ersichtlich.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung enthaltene Zeile "Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen" wurde in "Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte" umbenannt.

(A.8.) Auswirkungen von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und des Klimawandels auf die Finanzberichterstattung

Trotz des Fehlens eines eigenen International Financial Reporting Standard (IFRS) bzw. von expliziten Ausführungen oder Bezugnahmen in den derzeit geltenden IFRS hat das International Accounting Standards Board (IASB) unlängst darauf hingewiesen, dass sich aus den ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auch Chancen und Risiken ergeben können, die für die Finanzberichterstattung von Unternehmen relevant sind. Demnach können sich ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren in Abhängigkeit ihrer Art und ihres Ausmaßes sowohl auf den Ansatz und/oder die Bewertung von Abschlussposten auswirken als auch spezifische Anhangangaben notwendig machen.

Vor diesem Hintergrund erfolgte in der BayWa r.e. Group für das Geschäftsjahr 2021 eine Analyse, ob und inwieweit wesentliche Informationen aus ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren die Geschäftstätigkeit und damit auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows der Gruppe und letztlich ebenso die Entscheidungen der Hauptadressaten des Konzernfinanzberichts der BayWa r.e. Group nachhaltig beeinflussen können. Aus Gruppensicht können sich aus ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren grundsätzlich die folgenden Implikationen für die Anwendung der IFRS oder für einzelne Abschlussposten des Konzernfinanzberichts ergeben:

Veränderung des Abschreibungs-/Wertminderungsbedarfs von Vermögenswerten (einschließlich Goodwill) im Rahmen des Impairmenttests (IAS 36);

Änderung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von materiellen und immateriellen Vermögenswerten (IAS 16 und IAS 38);

Auswirkungen auf die Fair-Value-Ermittlung bei der Bewertung von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten (IFRS 13);

Änderungen bezogen auf die Bilanzierung von Rückstellungen und Angaben zu Eventualverbindlichkeiten, z. B. für belastende Verträge, Rückbauverpflichtungen oder Rechtsstreitigkeiten (IAS 37);

Anpassungen von Expected Credit Losses (ECL) bei finanziellen Vermögenswerten, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen (IFRS 9 und IFRS 7).

Die Beurteilung des Einflusses von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Finanzberichterstattung der BayWa r.e. Group erfolgte für das Geschäftsjahr 2021 einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Umstände. In der Gesamtschau kommt die Gruppe zu dem Schluss, dass sich aus ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung und somit auf den Konzernfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 ergeben.

Um mögliche Veränderungen der Auswirkungen von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Finanzberichterstattung des Konzerns auch in Zukunft angemessen berücksichtigen zu können, werden diese von der BayWa r.e. Group in den nachfolgenden Geschäftsjahren fortlaufend überwacht und beurteilt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten mit Nachhaltigkeitsbezug (ESG-linked Konsortialfinanzierung, Green Bond).

(B.) Angaben zur Konsolidierung

(B.1.) Konsolidierungskreis - Vollkonsolidierte Unternehmen nach IFRS 10

In den Konzernabschluss der BayWa r.e. Group sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der BayWa r.e. AG alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die BayWa r.e. AG unmittelbar oder mittelbar Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausüben kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung handelt. Beherrschung liegt dann vor, wenn die BayWa r.e. AG Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten besitzt, Risikobelastungen durch bzw. Anrechte auf schwankende Renditen bestehen und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflusst werden können. Die Beherrschungsmöglichkeit gründet regelmäßig auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit.

Sämtliche in den Konzernabschluss der BayWa r.e. Group zum 31. Dezember 2021 im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen verbundenen Unternehmen finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Im Geschäftsjahr 2021 haben sich die folgenden Änderungen beim Konsolidierungskreis ergeben.

Verbundene Unternehmen, die bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden

In Prozent Anteil am Kapital Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
BayWa r.e. Data Services GmbH, München 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Energy Solutions Asset Holdings Vietnam Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Energy Solutions Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Ireland Limited, Dublin, Irland 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Solar Systems Sp. z o. o., Zabierzów, Polen 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Vietnam Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Wind Asset Holdings Vietnam Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
BayWa r.e. Wind Projects Vietnam Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Bielstein S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Clump Farm Limited, London, Großbritannien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Corazon Energy Class B LLC, Irvine, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Corazon Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Dionisio S.r.L, Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Energy Solutions 1 Holdings Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Febe Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Fontenet Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Grande Lande Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Hill Farm Solar Limited, London, Großbritannien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
novotegra GmbH, Tübingen 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Solaris Industrial sp.z o.o., Warschau, Polen 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Ubon Saeng Arthid Co., Ltd., Bangkok, Thailand 97,0 97,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Wilhelmshöhe Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Windpark Freimersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Windpark Hessenweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Windpark Wilhelmshöhe III GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Windpark Wilhelmshöhe IV GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonlocatie 1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonlocaties Nederland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV2 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV9 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV10 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV15 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV16 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV17 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021
Zonnepark PV18 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2021

Erworbene Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungserlangung erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1

In Prozent Anteil am Kapital Bemerkung
Accitana Solar, S.L., Barcelona, Spanien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 05.02.2021
BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., Prag, Tschechische Republik 100,0 Erstkonsolidierung zum 17.05.2021
Bracks Farm Solar Park Limited, London, Großbritannien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.02.2021
Broken Cross Wind Farm Limited, Edinburgh, Großbritannien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 13.10.2021
Camden Solar Class B LLC, Irvine, USA 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 13.07.2021
Camden Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 13.07.2021
Dedun Solar, S.L., Barcelona, Spanien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 05.02.2021
DMA Lucera S.r.l., Mailand, Italien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 12.03.2021
EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG, Regensburg 100,0 Erstkonsolidierung zum 05.05.2021
Enerpole SAS, Carcassonne, Frankreich 100,0 Erstkonsolidierung zum 19.05.2021
High Constellation Windfarm Limited, London, Großbritannien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 16.02.2021
NWind GmbH, Hannover 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.07.2021
NWind Windparkbetriebsgesellschaft Oedelum mbH, Oedelum 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.07.2021
PV Integ AG, Ebikon, Schweiz 100,0 Erstkonsolidierung zum 06.10.2021
Renertech Rotorblattservice GmbH & Co. KG, Bad Wünnenberg 100,0 Erstkonsolidierung zum 06.08.2021
Scurf Dyke Solar Limited, London, Großbritannien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 16.07.2021
Tyche Solar, S.L., Barcelona, Spanien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 05.02.2021
Windenergie Sallingberg GmbH, Kilb, Österreich 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 17.02.2021
Windpark Grüntal GmbH, Sydower Fließ 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.07.2021
Windpark Quelkhorn GmbH, Ottersberg 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.07.2021
Windpark Schnellwettern GmbH, Sommerland 100,0 Erstkonsolidierung zum 10.08.2021
Windpark Velgen-Bornsen GmbH, Bienenbüttel 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.07.2021

1 Bei den dargestellten Unternehmen bestand jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr.

2 Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um erworbene Projektgesellschaften, für die keine Kaufpreisallokation vorgenommen wurde.

Gegründete Unternehmen, die erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1

In Prozent Anteil am Kapital Bemerkung
Alcione Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Erstkonsolidierung zum 11.02.2021
BayWa r.e. Asset Holdings Japan 2 Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0 Erstkonsolidierung zum 12.11.2021
BayWa r.e. Benelux SRL, Eupen, Belgien 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.02.2021
BayWa r.e. O&M Services, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 95,0 Erstkonsolidierung zum 18.03.2021
BayWa r.e. Operation Services, S. de R.L. de C.V., Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 14.01.2021
BayWa r.e. Projects Greece Single Member P.C., Chalandri, Griechenland 100,0 Erstkonsolidierung zum 02.06.2021
BayWa r.e. Solar Systems (Vietnam) Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0 Erstkonsolidierung zum 17.11.2021
Bierstadt Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.04.2021
Bronco Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 03.09.2021
Caverna Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 27.09.2021
Cornucopia Hybrid LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.04.2021
Cotopaxi Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 14.06.2021
Gold Rush Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 27.09.2021
Guajillo Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 14.04.2021
Mineral Point Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 03.09.2021
Northshore Solar 1 LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.07.2021
Opal Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 03.09.2021
Pinscher Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.04.2021
Primrose Hybrid LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.04.2021
Santa Fe BESS LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 14.06.2021
Scorpion Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 27.09.2021
Searchlight Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 03.09.2021
Snow Mountain Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 03.09.2021
Solarna elektrana Bisko d.o.o. za proizvodnju električne energije, Zagreb, Kroatien 100,0 Erstkonsolidierung zum 29.03.2021
Solitude Hybrid LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.04.2021
Twilight Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 19.10.2021
Wild Stallion Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 27.09.2021
Zonnepark PV26 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Erstkonsolidierung zum 24.02.2021

1 Bei den dargestellten Unternehmen bestand jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr.

Verbundenes Unternehmen, das aus Wesentlichkeitsgründen nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen wird

In Prozent Anteil am Kapital Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
Corazon Energy Development LLC, Irvine, USA 100,0 100,0 Entkonsolidierung zum 01.01.2021

Unternehmen, welche aufgrund von Verschmelzung nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden 1

In Prozent Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
BayWa r.e. Asset Holding GmbH, Gräfelfing 100,0 Verschmelzung auf BayWa r.e. AG, München, zum 01.01.2021
Enerpole SAS, Carcassonne, Frankreich 100,0 Verschmelzung auf BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich, zum 25.07.2021

1 Bei den dargestellten Unternehmen besteht aufgrund der Verschmelzung kein Anteilsbesitz zum Ende des Geschäftsjahres 2021. Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungsverlust nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden

In Prozent Anteil am Kapital Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
BayWa r.e. UK (Renewables Services) Ltd., London, Großbritannien - 100,0 Liquidation zum 14.12.2021
Furukraft AB, Malmö, Schweden 1 - 100,0 Verkauf zum 10.05.2021
Gilston Hill Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien - 100,0 Liquidation zum 07.12.2021
Great Blue Heron Solar LLC, Irvine, USA - 100,0 Liquidation zum 11.03.2021
Kita-Ibaragi City PV Plant G.K., Tokio, Japan 1 - 100,0 Verkauf zum 02.02.2021
Noosa Energy Storage LLC, Irvine, USA 1 - 100,0 Verkauf zum 30.12.2021
Plésidy Energies SAS, Paris, Frankreich 1 - 100,0 Verkauf zum 02.02.2021
Ravel Wind, LLC, Wilmington, USA - 100,0 Liquidation zum 06.10.2021
Solarpark Samas Sp. z o.o., Warschau, Polen 1 - 100,0 Verkauf zum 31.08.2021
Tout Vent Energies SAS, Paris, Frankreich 1 - 100,0 Verkauf zum 04.11.2021
Watt Development SPV 10 S.L.U., Barcelona, Spanien 1 - 100,0 Verkauf zum 22.12.2021
Watt Development SPV 3 S.L.U., Barcelona, Spanien 1 - 100,0 Verkauf zum 22.12.2021
Watt Development SPV 5 S.L.U., Barcelona, Spanien 1 - 100,0 Verkauf zum 26.11.2021
Watt Development SPV 6 S.L.U., Barcelona, Spanien 1 - 100,0 Verkauf zum 26.11.2021
Watt Development SPV 7 S.L.U., Barcelona, Spanien 1 - 100,0 Verkauf zum 26.11.2021
Windpark Berschweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing - 100,0 Liquidation zum 16.08.2021
Windpark Immenberg 2 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 - 100,0 Verkauf zum 23.06.2021
Windpark Immenberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 - 100,0 Verkauf zum 23.06.2021
Zonnepark PV17 B.V., Heerenveen, Niederlande 1 - 100,0 Verkauf zum 23.11.2021
Zonnepark PV9 B.V., Heerenveen, Niederlande 1 - 100,0 Verkauf zum 30.11.2021

1 Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Projektgesellschaften, deren Verkauf in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 15 bilanziert und ausgewiesen wird (siehe hierzu auch Abschnitt A.4).

Zugänge durch Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2021

Zugang: NWind GmbH, Hannover

Die BayWa r.e. AG hat über die BayWa r.e. Wind GmbH, München, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der NWind GmbH, einem Windprojektentwickler mit Sitz in Hannover, erworben. Die NWind GmbH ist die oberste Gesellschaft der NWind-Unternehmensgruppe, zu der auch die 100-prozentigen Tochtergesellschaften NWind Windparkbetriebsgesellschaft Oedelum mbH, Oedelum, die Windpark Grüntal GmbH, Sydower Fließ, die Windpark Quelkhorn GmbH, Ottersberg, sowie die Windpark Velgen-Bornsen GmbH, Bienenbüttel, gehören. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 1. Juli 2021. Seit diesem Zeitpunkt wird die NWind GmbH in den Konzernabschluss der BayWa AG im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Daneben hält die NWind GmbH auch 50 Prozent an der Wind + Mehr GmbH, Hannover, die seit dem 1. Juli 2021 nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird. Die Akquisition dient dem weiteren Ausbau des Windgeschäfts und der Stärkung der Marktposition im Windbereich in Deutschland. Die Anschaffungskosten für die erworbenen Anteile betragen 34,8 Mio. Euro. Diese beinhalten die vertraglich vereinbarte, im Juli 2021 zur Auszahlung gelangte Kaufpreiskomponente in Höhe von 30,0 Mio. Euro sowie einen bedingten Kaufpreisbestandteil, der sich in Abhängigkeit der Anzahl der Windenergieanlagen, die in den Jahren 2022 bis 2026 in Betrieb genommen werden, auf insgesamt maximal 9,3 Mio. Euro belaufen kann. Aufgrund der zu erwartenden Projektverkäufe der NWind GmbH und deren Tochtergesellschaften zum Erwerbszeitpunkt wurde eine bedingte Kaufpreiskomponente in Höhe von 4,8 Mio. Euro angesetzt. Gemäß der vorläufigen Kaufpreisallokation resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 14,1 Mio. Euro. Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb angefallen sind, belaufen sich auf 0,9 Mio. Euro.

Weitere Zugänge von untergeordneter Bedeutung

Daneben sind im Geschäftsjahr insbesondere die nachfolgend dargestellten Zugänge zum Konsolidierungskreis zu verzeichnen, die einzeln betrachtet keinen wesentlichen Einfluss für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group haben:

• BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., Prag, Tschechische Republik

Die BayWa r.e. AG hat, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der tschechischen Solid Power Distribution s.r.o. mit Sitz in Prag erworben, die nun als BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., Prag, Tschechische Republik, firmiert. Die Gesellschaft vertreibt Komponenten für Photovoltaikanlagen für private und industrielle Endverbraucher. Ziel ist es, die Geschäftsaktivitäten im Solarsektor in Osteuropa weiter auszubauen. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 17. Mai 2021. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Die Anschaffungskosten inkl. einer bedingten Kaufpreiskomponente belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation resultiert ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,3 Mio. Euro.

• EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG, Regensburg

Die BayWa r.e. AG hat im Rahmen eines Share-Deals über die PAF Projects for Advanced Fuels GmbH, Regensburg,

100 Prozent der Anteile an der EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG, Regensburg, erworben. Ziel der Akquisition ist es, das Portfolio im Bereich Biogasanlagen zu erweitern und dabei den Betrieb der Anlage strukturell und technisch für die Marktanforderungen der Europäischen Vorgaben neu auszurichten. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 5. Mai 2021. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte aus Praktikabilitätsgründen zum 1. Mai 2021. Bei einem Kaufpreis von 2,7 Mio. Euro ergibt sich gemäß der noch vorläufigen Kaufpreisallokation ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1,2 Mio. Euro.

• Enerpole SAS, Carcassonne, Frankreich

Die BayWa r.e. AG hat über die BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der Enerpole SAS, Carcassonne, Frankreich, einem Entwickler von Wind- und Solarprojekten, erworben. Die Akquisition dient der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten im Wind- und Solarbereich in Frankreich. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 19. Mai 2021; zu diesem Zeitpunkt erfolgte auch die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss der BayWa AG im Rahmen der Vollkonsolidierung. Die Anschaffungskosten inkl. einer bedingten Kaufpreiskomponente belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro. Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Die Gesellschaft wurde mit Wirkung vom 25. Juli 2021 auf die BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich, verschmolzen.

• PV Integ AG, Ebikon, Schweiz

Die BayWa r.e. AG hat über die novotegra GmbH, Tübingen, 100 Prozent der Anteile an dem Schweizer Montagesystemhersteller PV Integ AG mit Sitz in Ebikon im Rahmen eines Share-Deals erworben, um dadurch die Produktpalette um eine neue Technologie zu ergänzen. Die PV Integ AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb von Montagesystemen für Solaranlagen auf Grün- und Kiesdächern. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 6. Oktober 2021. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte aus Praktikabilitätsgründen zum 1. Oktober 2021. Die Anschaffungskosten inkl. einer bedingten Kaufpreiskomponente belaufen sich auf 2,1 Mio. Euro. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1,1 Mio. Euro.

• Renertech Rotorblattservice GmbH & Co. KG, Bad Wünnenberg

Die BayWa r.e.AG hat im Rahmen eines Share-Deals über die BayWa r.e. Rotor Service GmbH, Basdahl, 100 Prozent der Anteile an der Renertech Rotorblattservice GmbH & Co. KG, Bad Wünnenberg, erworben, um das bestehende Angebot an Rotorservice-Leistungen - insbesondere in den Bereichen Schadensbeurteilung von Rotorblättern, Rotorblattreparaturen und Reparaturen von Strukturschäden - zu erweitern. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 6. August 2021. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte aus Praktikabilitätsgründen zum 1. August 2021. Der Kaufpreis beläuft sich auf 1,3 Mio. Euro. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert von 0,5 Mio. Euro.

Zusammengefasst stellen sich die Zugänge der Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) und Schulden aus Unternehmenserwerben des Geschäftsjahres 2021 bewertet zu beizulegenden Zeitwerten, gegliedert nach Hauptgruppen, wie folgt dar:

In Mio. Euro NWind GmbH Weitere Zugänge Summe der Zugänge 2021
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte 4,3 7,3 11,7
Sachanlagen 0,5 10,2 10,7
Finanzanlagen 5,6 - 5,7
Vorräte 15,2 4,0 19,2
Finanzielle Vermögenswerte 2,9 - 2,9
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0,7 2,7 3,5
davon: Forderungen (brutto) 0,7 1,8 3,5
davon: als einbringlich betrachtete Forderungen 0,7 1,5 2,2
Latente Steueransprüche 1,2 - 1,2
Flüssige Mittel 0,5 1,2 1,7
Passiva
Langfristige Verbindlichkeiten 1,4 5,3 6,7
Kurzfristige Finanzschulden 3,2 2,1 5,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,3 2,7 3,0
Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten - 0,3 0,3
Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 0,6 0,9 1,5
Latente Steuerschulden 4,8 1,1 6,0
Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 20,7 12,9 33,6
Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 20,7 12,9 33,6
Anteil Minderheitsgesellschafter - - -

Die Überleitung zum Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung lautet wie folgt:

In Mio. Euro NWind GmbH Weitere Zugänge Summe der Zugänge 2021
Übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 34,8 15,1 49,9
Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 20,7 12,9 33,6
Geschäfts- oder Firmenwert 14,1 2,1 16,2

Der unter den weiteren Zugängen ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 2,1 Mio. Euro beinhaltet neben den Geschäfts- oder Firmenwerten aus den Akquisitionen in Höhe von 3,6 Mio. Euro auch die negativen Unterschiedsbeträge in Höhe von 1,5 Mio. Euro, die im Zusammenhang mit den Erwerben bei der BayWa r.e. Solar Systems s.r.o. und der EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG entstanden sind. Diese Unterschiedsbeträge wurden im Geschäftsjahr 2021 in voller Höhe ertragswirksam erfasst.

Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergieeffekte. Bei den sonstigen Zugängen resultierten keine wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte.

Umsatz- und Ergebnisbeitrag der im Berichtszeitraum erstmals konsolidierten Gesellschaften

In Mio. Euro NWind GmbH Weitere Zugänge Summe der Zugänge 2021
Umsatzerlöse ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 0,8 19,5 20,3
Gewinn/Verlust ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung - 0,6 1,0 0,5
Pro-forma-Umsatzerlöse für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2021 2,3 28,1 30,4
Pro-forma-Gewinn/-Verlust für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2021 - 1,2 1,2 - 0,0

Ergänzende Angaben zu den Unternehmenserwerben des Vorjahres

Im Vorjahr war die Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb der BayWa r.e. Power Solutions, Inc. dba Enable Energy, Sacramento, USA, als vorläufig berichtet worden. Aus der finalen Kaufpreisallokation ergaben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zu der vorläufigen Allokation, die im Konzernanhang angegeben war.

Wesentliche nicht beherrschende Anteile

In den Konzernabschluss der BayWa r.e. Group werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die BayWa r.e Group mittelbar und unmittelbar über weniger als 100 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile verfügt.

Die zusammengefassten Finanzinformationen für die Konzerngesellschaft, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, stellen sich wie folgt dar:

in Mio. Euro BayWa r.e. Solar B.V., Heerenveen, Niederlande
31.12.2021 31.12.2020
Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) - 30,00
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis - -9,0
Kumulierte nicht beherrschende Anteile - 12,6
An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende Finanzinformationen (vor Konsolidierung) - -
Kurzfristige Vermögenswerte 13,5 14,5
Langfristige Vermögenswerte 173,9 176,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten 100,8 64,9
Langfristige Verbindlichkeiten 53,0 83,7
Umsatzerlöse - -
Jahresergebnis 8,6 - 29,9
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 8,6 - 29,9

Aufgrund des Erwerbs der verbleibenden Anteile an der GroenLeven-Unternehmensgruppe im Geschäftsjahr 2021 sind entsprechend zum 31.12.2021 keine Minderheiten in diesem Zusammenhang erfasst.

Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

Aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung werden 72 (Vorjahr: 77) inländische und 198 (Vorjahr: 130) ausländische verbundene Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Der Ansatz in der Konzernbilanz für diese Unternehmen erfolgt gemäß den Vorgaben von IFRS 9. Die kumulierten Jahresergebnisse und das kumulierte Eigenkapital (unkonsolidierte HB I-Werte auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:

Nicht einbezogene verbundene Unternehmen in Mio. Euro Anteil zur Gesamtheit aller vollkonsolidierten Unternehmen
in Prozent
Jahresergebnis - 1,2 -0,4
Eigenkapital -2,2 -0,1

(B.2.) Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 in Verbindung mit IAS 28

Nach der Equity-Methode werden 3 (Vorjahr: 2) Gemeinschaftsunternehmen bilanziert, bei denen die BayWa r.e. Group zusammen mit einem oder mehreren konzernfremden Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die gemeinschaftliche Beherrschung ausübt. Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile dieser Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt.

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen

In Mio. Euro Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA Wind + Mehr GmbH, Hannover
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Beteiligungsquote (in %) 33,3 33,3 50,00 -
Stimmrechtsquote (in %) 33,3 33,3 50,00 -
Erhaltene Dividende vom Gemeinschaftsunternehmen - - - -
Kurzfristige Vermögenswerte 14,1 262,6 0,7 -
Langfristige Vermögenswerte 295,4 19,4 9,6 -
Kurzfristige Verbindlichkeiten 7,0 105,1 6,8 -
Langfristige Verbindlichkeiten 302,5 176,8 1,1 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8,1 - 0,0 -
Kurzfristige Finanzschulden - - - -
Langfristige Finanzschulden - - - -
Umsatzerlöse 23,8 0,0 - -
Planmäßige Abschreibungen -9,5 -0,4 - -
Zinsaufwand -3,1 -6,7 - -
Zinsertrag - - - -
Ertragsteueraufwand - 0,0 - - -
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 28,0 0,0 -0,1 -
Sonstiges Ergebnis - - - -
Gesamtergebnis - 28,0 0,0 -0,1 -
Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode - - - -
Nicht erfasste Verluste kumulativ Überleitungsrechnung - - - -
Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 0,0 0,0 2,4 -
Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 33,3 33,3 50,00 -
Geschäfts- oder Firmenwert 46,5 46,5 4,3 -
Sonstige Anpassungen -4,0 0,0 0,2 -
Buchwert 42,5 46,5 5,6 -

Bei der Amadeus Wind Holdings, LLC handelt es sich um einen Windpark mit einer Gesamtleistung von 96 Gigawatt. Die Wind + Mehr GmbH plant, errichtet und betreibt insbesondere Windenergieanlagen.

Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens sind.

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind:

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Buchwert am Bilanzstichtag 0,0 0,3
Anteil der BayWa r.e. Group am Jahresüberschuss 0,0 0,1
Anteil der BayWa r.e. Group am sonstigen Ergebnis 0,0 0,0
Anteil der BayWa r.e. Group am Gesamtergebnis 0,0 0,1
Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode -0,0 0,0
Nicht erfasste Verluste kumulativ -0,0 0,0

(B.3.) Assoziierte Unternehmen nach IAS 28

Nach der Equity-Methode werden 2 (Vorjahr: 2) assoziierte Unternehmen bilanziert, bei denen die BayWa r.e. Group entweder über einen Stimmrechtsanteil von mindestens 20 Prozent und maximal 50 Prozent oder über Geschäftsführungs- oder Aufsichtsfunktionen maßgeblichen Einfluss ausüben kann und die kein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile an diesen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt.

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind:

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Buchwert am Bilanzstichtag 0,6 0,2
Anteil der BayWa r.e. Group am Jahresüberschuss -0,4 0,1
Anteil der BayWa r.e. Group am sonstigen Ergebnis 0,0 0,0
Anteil der BayWa r.e. Group am Gesamtergebnis -0,4 0,1
Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode - -0,3
Nicht erfasste Verluste (kumulierter Wert) - -0,3

Insgesamt 2 (Vorjahr: 3) assoziierte Unternehmen mit einer insgesamt untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss werden nicht nach der Equity-Methode bilanziert, sondern im Einklang mit IFRS 9 grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Hierbei werden die Anschaffungskosten als bester Schätzer für den beizulegenden Zeitwert herangezogen, sofern die assoziierten Unternehmen nicht an einem Wertpapiermarkt notiert sind oder sich die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens gemessen am Plan nicht wesentlich geändert hat. Generell ist festzuhalten, dass diese Unternehmen aufgrund ihrer konstanten Geschäftsmodelle und ihrer aus Konzernsicht in Summe als vernachlässigbar einzustufenden Geschäftsaktivitäten keine wesentlichen Wertunterschiede zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert aufweisen. Die kumulierten Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Jahresergebnisse (jeweils auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:

Nicht nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in Mio. Euro
Vermögenswerte 5,8
Schulden 0,2
Umsatzerlöse 0,1
Jahresergebnis -0,0

(B.4.) Veränderung des BayWa r.e. Group Konsolidierungskreises im Überblick

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konzern-Konsolidierungskreis, einschließlich Mutterunternehmen, wie folgt verändert:

Inland Ausland Gesamt
Einbezogen zum 31.12.2021 67 290 357
davon vollkonsolidiert 63 289 352
davon at-Equity bilanziert 4 1 5
Einbezogen zum 31.12.2020 53 239 292
davon vollkonsolidiert 50 238 288
davon at-Equity bilanziert 3 1 4

Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in einer separaten Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt.

(B.5.) Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt (Erwerbsmethode). Übersteigen die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert, der unter den immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens ausgewiesen wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen (Impairment-only-Approach). Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung, anderenfalls wird der Geschäfts- oder Firmenwert unverändert beibehalten. Sind die Anschaffungskosten geringer als die Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so wird der Unterschiedsbetrag sofort ertragswirksam erfasst.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, sofern wesentlich, werden eliminiert. Zwischenergebnisse, die mit assoziierten Unternehmen realisiert werden, werden gegen den jeweiligen at-Equity-bilanzierten Beteiligungsansatz eliminiert. Ist der betroffene Beteiligungsansatz für eine Eliminierung nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, erfolgt eine Eliminierung gegen weitere in Zusammenhang mit der betreffenden Gesellschaft stehende Vermögenswerte. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sein, wird die Zwischenergebniseliminierung zur Sicherstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ertragslage mit einer Verrechnung in den Gewinnrücklagen vorgenommen. Eine Darstellung als "deferred income" und somit unter den übrigen Verbindlichkeiten wird nicht vorgenommen, da es sich bei dem eliminierten Zwischenergebnis um keine Schuld handelt und ein Ausweis als übrige Verbindlichkeit die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögenslage nicht korrekt wiedergeben würde. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge werden verrechnet.

(B.6.) Währungsumrechnung

Die Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse in Euro erfolgt gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die Gesellschaften der BayWa r.e Group betreiben ihre Geschäfte selbstständig, so dass sie als "ausländische Geschäftsbetriebe" berücksichtigt werden. Die funktionale Währung ist die jeweilige Landeswährung oder in Ausnahmefällen diejenige Währung, in welcher der Großteil der geschäftlichen Transaktionen der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt wird. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Hiervon abweichend werden Beteiligungsansätze zu historischen Kursen bewertet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und mit den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet. Die Umrechnungsdifferenz erhöhte sich im Berichtsjahr um 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: Verminderung um 3,2 Mio. Euro).

Die Wechselkurse von den für die BayWa r.e. Group bedeutenden Währungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Mittelkurs am Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Durchschnittskurs
1 Euro 31.12.2021 31.12.2020 2021 2020
Australien AUD 1,562 1,590 1,575 1,655
Großbritannien GBP 0,840 0,899 0,860 0,890
Japan JPY 130,380 126,490 129,874 121,846
Kanada CAD 1,439 1,563 1,483 1,530
Kroatien HRK 7,516 7,552 7,529 7,538
Malaysia MYR 4,718 4,934 4,901 4,796
Polen PLN 4,597 4,560 4,565 4,443
Philippinen PHP 57,763 59,125 58,295 56,615
Rumänien RON 4,949 4,868 4,922 4,838
Schweden SEK 10,250 10,034 10,146 10,485
Schweiz CHF 1,033 1,080 1,081 1,071
Südkorea KRW 1.346,380 1.336,000 1.354,041 1.345,577
Thailand THB 37,653 36,727 37,834 35,708
Tschechische Republik CZK 24,858 26,242 25,640 26,455
USA USD 1,133 1,227 1,183 1,142
Vietnam VND 25.872,000 28.331,000 27.118,444 26.525,444

(C.) Erläuterungen zur Bilanz

(C.1.) Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis zehn Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts.

Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen die folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit).

In Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Holdings", Teilbereich "Bioenergy" 1,8 1,8
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Services" 14,9 12,5
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Solar Projects" 102,0 101,6
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Solar Trade" 42,4 38,6
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Wind Projects" 27,6 9,9
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Energy Solutions" - -
BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Independent Power Producer (IPP)" - -
BayWa r.e. Group gesamt 188,7 164,4

Von dem insgesamt ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Betrag von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) in den Folgejahren steuerlich abzugsfähig.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der BEs unterliegen Wechselkursschwankungen, die zu reduzierenden Veränderungen gegenüber dem Vorjahr geführt haben. Gegenläufig gab es aufgrund eines Erwerbs bei der BayWa r.e. Global Services GmbH, München, einen Zugang in Höhe von 1,0 Mio. Euro zu verzeichnen.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Units sind die Geschäftsbereiche ("Business Entities") definiert.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash-Generating Unit erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren.

Den Zahlungsreihen liegen geschäftsfeldspezifische Abzinsungsfaktoren zwischen 4,0 und 5,2 Prozent zugrunde. Zur Extrapolation der Prognoserechnung wird zur Weiterentwicklung auf Basis des dritten Planjahres eine derzeit für diesen Zeitraum erwartete geschäftsfeldspezifische Wachstumsrate zwischen 0,0 und 2,0 Prozent zugrunde gelegt.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der BayWa r.e. Group wurden 2021 durch die Corona-Pandemie nicht beeinträchtigt und es konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen von coronabedingten Maßnahmen verzeichnet werden. Da Corona keine materiellen Implikationen auf die BayWa r.e. Group hat, sind die zentralen Annahmen der Werthaltigkeitstests im Vorjahresvergleich unverändert. Hierzu wird auch auf Abschnitt A.5 verwiesen.

Die Zugänge an immateriellen Vermögenswerten teilen sich folgendermaßen auf:

in Mio. Euro 2021 2020
Zugang aus unternehmensinterner Entwicklung 2,5 2,5
Zugang aus gesondertem Erwerb 2,0 13,3
Zugang aus Unternehmenszusammenschlüssen 27,1 19,6

Im Geschäftsjahr 2021 wurden in unwesentlicher Höhe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

(C.2.) Sachanlagen

Das gesamte Sachanlagevermögen wird betrieblich genutzt. Es ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Besteht eine Verpflichtung, einen Vermögenswert des Anlagevermögens zum Ende der Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, erhöhen die geschätzten Kosten hierfür die Anschaffungskosten des Vermögenswerts. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. In Ausnahmefällen werden leistungsabhängige Abschreibungen vorgenommen, wenn hierdurch eine zutreffendere Darstellung des erwarteten Verlaufs des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens erreicht wird. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

in Jahren
Betriebs- und Geschäftsgebäude 25-33
Grundstückseinrichtungen 10-20
Technische Anlagen und Maschinen 4-35
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-15

Fremdkapitalkosten werden in der BayWa r.e. Group zum Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst, sofern sie nach IAS 23 nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können und deshalb zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts zählen. Die planmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Fremdkapitalkosten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen ausgewiesen. In der BayWa r.e. Group wurden im Geschäftsjahr 2021 keine Fremdkapitalkosten (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) in den Sachanlagen aktiviert. Die Finanzierungskostensätze, die bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt wurden, beliefen sich im Vorjahr auf 2,95 bzw. 3,00 Prozent.

Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Zur Ermittlung eines Abschreibungsbedarfs werden Buchwerte der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Zur Ermittlung eines Abschreibungsbedarfs werden Buchwerte der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen mit deren erzielbarem Betrag verglichen.

(C.3.) At-Equity-biianzierte Anteile, übrige Finanzanlagen und Wertpapiere

In den Konzernabschluss einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital zuzüglich eventueller Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Anschaffungsvorgang bilanziert.

Die übrigen Finanzanlagen der BayWa r.e. Group setzen sich aus Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen, Ausleihungen und aus Wertpapieren zusammen. Diese finanziellen Vermögenswerte werden gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 zu Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit und ohne "Recycling" oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei für die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen IFRS 9 analog angewendet wird. Die Anteile an übrigen Beteiligungsunternehmen stellen assoziierte Unternehmen dar, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

In der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind Ausleihungen an verbundene und beteiligte Unternehmen sowie sonstige Ausleihungen zugeordnet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf die Bildung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste wird aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet.

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2021

Anhang (C.1. - C.3.)

in Mio. Euro Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2021 Währungsdifferenzen Zugänge aus Konsolidierung Zugänge
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 125,1 2,5 8,1 2,9
Firmenwerte 172,3 3,1 18,9 1,0
Geleistete Anzahlungen 4,1 0,2 - 1,8
301,5 5,8 27,0 5,8
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 124,3 2,8 1,6 25,6
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 107,2 2,8 1,5 24,9
Technische Anlagen und Maschinen 652,5 17,7 0,4 1,9
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1,0 0,1 0,0 1,1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 36,9 0,7 0,3 14,5
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 9,8 0,0 - 6,5
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 86,8 0,8 0,6 6,8
900,5 22,0 3,0 48,7
At-Equity-bilanzierte Anteile 47,5 6,0 5,9 -
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 7,6 0,1 -0,3 1,5
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,7 0,0 -0,2 1,4
Beteiligungen an übrigen Unternehmen 12,5 0,0 0,0 7,0
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 1,6 0,2 - 1,6
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,0 - - -
Sonstige Ausleihungen 0,5 0,0 - 3,5
22,9 0,3 -0,6 15,1
Konzernanlagevermögen 1.272,5 34,1 35,4 69,6
in Mio. Euro Anschaffungs-/Herstellungskosten
Abgänge Abgänge aus Konsolidierung Umbuchungen 31.12.2021
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -0,2 - 6,7 145,2
Firmenwerte - - 1,2 196,6
Geleistete Anzahlungen 0,0 - -4,9 1,2
Sachanlagen -0,2 - 3,1 343,0
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -5,4 - -12,7 136,2
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -5,2 - -10,7 120,5
Technische Anlagen und Maschinen -11,1 - 121,8 783,2
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -0,1 - 0,4 2,5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -0,7 - 0,6 52,2
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -0,7 - - 15,5
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -0,9 - -88,5 5,6
-18,1 - 21,2 977,3
At-Equity-bilanzierte Anteile Übrige Finanzanlagen -9,9 - - 49,5
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,0 - -0,2 8,6
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,0 - - 1,9
Beteiligungen an übrigen Unternehmen 0,0 - 0,0 19,5
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - - - 3,5
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - -
Sonstige Ausleihungen -1,2 - 0,0 2,9
-1,2 - -0,2 36,3
Konzernanlagevermögen -19,6 - 14,2 1.406,1
Abschreibungen
in Mio. Euro 01.01.2021 Währungsdifferenzen Afa Zugänge aus Konsolidierung Afa lfd. Jahr Afa Abgänge
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -52,4 -1,0 - -12,0 0,4
Firmenwerte -7,9 - - - -
Geleistete Anzahlungen -0,4 0,0 - - -
-60,7 -1,0 - -12,0 0,4
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -21,1 -0,2 - -10,5 3,4
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -16,2 -0,2 - -9,9 3,2
Technische Anlagen und Maschinen -208,8 -1,9 - -22,1 11,4
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -0,2 0,0 - -0,4 0,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -17,1 -0,2 0,0 -7,6 2,1
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -3,9 0,0 - -2,7 0,7
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -0,1 0,0 - -1,3 -
-247,1 -2,4 0,0 -41,5 16,9
At-Equity-bilanzierte Anteile -0,8 - - - -
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen -5,4 -0,1 - -0,0 -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,0 - - - -
Beteiligungen an übrigen Unternehmen -0,1 - - - -
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - - - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - - 0,0
Sonstige Ausleihungen - - - - -
-5,5 - - 0,0 0,0
-314,0 -3,5 0,0 -53,6 17,3
Abschreibungen
in Mio. Euro Afa Abgänge aus Konsolidierung Zuschreibungen Umbuchungen 31.12.2021
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - - 0,0 -65,1
Firmenwerte - - - -7,9
Geleistete Anzahlungen - - - -0,4
- - 0,0 -73,4
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - - -1,2 -29,6
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen - - -1,1 -24,2
Technische Anlagen und Maschinen - - -4,4 -225,7
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen - - - -0,6
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung - - -0,1 -23,0
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen - - - -6,0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -1,4
- - -5,6 -279,7
At-Equity-bilanzierte Anteile - - - -0,8
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen - - 0,2 -5,3
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - -
Beteiligungen an übrigen Unternehmen - - - -0,1
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - 0,0
Sonstige Ausleihungen - - - -
- - - -0,1
- - -5,5 -359,2
Buchwerte
in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 80,1 72,7
Firmenwerte 188,7 164,4
Geleistete Anzahlungen 0,8 3,7
269,5 240,8
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 106,6 103,2
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 96,3 91,0
Technische Anlagen und Maschinen 557,6 443,7
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1,9 0,8
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29,2 19,8
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 9,5 5,9
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4,2 86,7
697,6 653,4
At-Equity-bilanzierte Anteile 48,7 46,8
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3,3 2,2
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,9 0,7
Beteiligungen an übrigen Unternehmen 19,4 12,4
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 3,5 1,6
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,0 0,0
Sonstige Ausleihungen 2,9 0,5
30,9 17,5
Konzernanlagevermögen 1.046,9 958,5

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2020

Anhang (C.1. - C.3.)

in Mio. Euro Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2020 Währungsdifferenzen Zugänge aus Konsolidierung Zugänge
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 94,0 -1,5 7,5 2,5
Firmenwerte 172,8 -2,7 1,6 -
Geleistete Anzahlungen 1,6 -0,1 - 2,8
268,4 -4,3 9,1 5,3
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 65,4 -4,5 0,1 50,7
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 50,1 -4,2 0,1 50,4
Technische Anlagen und Maschinen 398,3 -13,0 0,3 104,0
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1,3 -0,0 0,2 0,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32,3 -0,8 0,6 10,9
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 7,5 -0,0 - 2,8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,1 3,4 0,0 9,4
496,1 -14,9 1,0 175,0
At-Equity-bilanzierte Anteile 1,0 - - -
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 12,9 -0,1 -3,9 49,7
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,4 -0,0 -0,1 0,3
Beteiligungen an übrigen Unternehmen 7,1 -0,0 - 5,4
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - -0,1 - 1,8
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,0 - - 0,2
Sonstige Ausleihungen 1,6 0,0 - 0,5
21,9 -0,2 -4,1 57,8
Konzernanlagevermögen 787,4 -19,4 6,1 238,1
Anschaffungs-/Herstellungskosten
in Mio. Euro Abgänge Abgänge aus Konsolidierung Umbuchungen 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -3,3 -2,5 28,4 125,1
Firmenwerte - - 0,6 172,3
Geleistete Anzahlungen -0,2 - - 4,1
-3,5 -2,5 29,0 301,5
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -3,2 -3,4 19,2 124,3
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -3,1 -3,4 17,5 107,2
Technische Anlagen und Maschinen -3,3 -0,4 166,5 652,5
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen - - -0,5 1,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -1,9 -4,6 0,4 36,9
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -0,5 - -0,0 9,8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -0,2 -0,0 74,2 86,8
-8,5 -8,5 260,3 900,5
At-Equity-bilanzierte Anteile - - 46,6 47,5
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen -1,8 -48,0 -1,2 7,6
Ausleihungen an verbundene Unternehmen -0,0 - 0,2 0,7
Beteiligungen an übrigen Unternehmen -0,1 0,0 0,1 12,5
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - - - 1,6
Wertpapiere des Anlagevermögens -0,0 -0,2 - 0,0
Sonstige Ausleihungen -1,6 - - 0,5
-3,5 -48,1 -1,0 22,9
Konzernanlagevermögen -15,5 -59,1 334,9 1.272,5
Abschreibungen
in Mio. Euro 01.01.2020 Währungsdifferenzen Afa Zugänge aus Konsolidierung Afa lfd. Jahr Afa Abgänge
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - 44,4 0,8 -0,1 -10,4 0,8
Firmenwerte -7,9 - - - -
Geleistete Anzahlungen -0,4 -0,0 - - -
- 52,6 0,8 -0,1 -10,4 0,8
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -7,8 0,2 -9,1 0,8
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -4,6 0,2 - -8,6 0,8
Technische Anlagen und Maschinen - 178,4 1,6 -0,0 -29,5 0,2
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -0,1 0,0 - -0,1 -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung - 13,1 0,2 -0,1 -6,1 1,4
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -2,1 0,0 - -2,2 0,4
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - -0,0 -0,0 -0,1 0,0
- 199,3 2,0 -0,2 -44,7 2,4
At-Equity-bilanzierte Anteile - 0,8 - - - -
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen -4,6 0,1 - - 0,0
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - -
Beteiligungen an übrigen Unternehmen -0,1 - - - -
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - - - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - - -
Sonstige Ausleihungen - - - - -
-4,7 0,1 - - 0,0
Konzernanlagevermögen - 257,4 2,9 -0,2 -55,1 3,2
Abschreibungen
in Mio. Euro Afa Abgänge aus Konsolidierung Zuschreibungen Umbuchungen 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,3 - 0,5 -52,4
Firmenwerte 0,1 - -0,1 -7,9
Geleistete Anzahlungen - - -0,1 -0,4
0,3 - 0,4 -60,7
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,3 -5,4 -21,1
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 0,3 - -4,3 -16,2
Technische Anlagen und Maschinen 0,0 - -2,6 -208,8
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen - - 0,0 -0,2
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,6 - -0,0 -17,1
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen - - 0,0 -3,9
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -0,1
0,9 - -8,1 -247,1
At-Equity-bilanzierte Anteile - - - -0,8
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen -0,9 - 0,0 -5,4
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - 0,0
Beteiligungen an übrigen Unternehmen - - - -0,1
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen - - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - -
Sonstige Ausleihungen - - - -
-0,9 - 0,0 -5,5
Konzernanlagevermögen 0,4 - -7,7 -314,0
Buchwerte
in Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 72,7 49,6
Firmenwerte 164,4 164,9
Geleistete Anzahlungen 3,7 1,2
240,8 215,8
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 103,2 57,6
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 91,0 45,5
Technische Anlagen und Maschinen 443,7 219,9
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 0,8 1,2
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19,8 19,2
darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 5,9 5,4
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 86,7 0,1
653,4 296,7
At-Equity-bilanzierte Anteile 46,8 0,2
Übrige Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2,2 8,3
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,7 0,4
Beteiligungen an übrigen Unternehmen 12,4 7,0
Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 1,6 -
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,0 -
Sonstige Ausleihungen 0,5 1,6
17,5 17,3
Konzernanlagevermögen 958,5 530,0

(C.4.) Ertragsteuerforderungen

Die kurzfristigen Ertragsteuerforderungen (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) betragen zum 31. Dezember 2021 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 32,9 Mio. Euro). Langfristige Ertragssteuerforderungen (mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) bestanden im Berichtsjahr in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).

(C.5.) Vermögenswerte aus Derivaten

Die Vermögenswerte aus Derivaten der BayWa r.e. Group, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 einzustufen sind, umfassen verschiedene Formen von Finanzinstrumenten, die unter C.23 dargestellt sind. Bewertet werden diese finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Bei Devisensicherungsgeschäften und Zinssicherungsgeschäften resultiert der Zeitwert aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder er wird aus am Markt beobachtbaren Daten abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu den Preisen, zu denen sie auf einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag notiert sind (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) oder es werden Werte aus Preisnotierungen für die unterschiedlichen Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie) abgeleitet.

Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der Derivate in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar:

Beizulegende Zeitwerte
in Mio. Euro 31.12.2021 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Devisensicherungsgeschäfte - 3,5 - 3,5
Warentermingeschäfte 503,5 188,8 - 692,3
Zinssicherungsgeschäfte - 0,6 - 0,6
503,5 192,9 - 696,4
Beizulegende Zeitwerte
in Mio. Euro 31.12.2020 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Devisensicherungsgeschäfte - 9,3 - 9,3
Warentermingeschäfte 19,1 25,7 - 44,8
19,1 35,0 - 54,1

(C.6.) Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die übrigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zuzuordnen und werden dementsprechend bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Die Position "Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020 angepasst 1
Langfristige Forderungen (mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr)
Sonstige Finanzforderungen 2,5 1,5
2,5 1,5
Kurzfristige Forderungen (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 255,0 147,9
Forderungen gegen verbundene Unternehmen - Lieferungen & Leistungen 4,0 2,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen - Finanzierung 34,0 3,9
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4,0 0,8
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 206,1 131,7
503,1 286,3

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen betreffen sowohl Lieferungen und Leistungen als auch kurzfristige Finanzierungen.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten vor allem sonstige Forderungspositionen. Darüber hinaus sind aktive Vertragsvermögenswerte in Höhe von 132,5 Mio. Euro (Vorjahr: 96,1 Mio. Euro) enthalten.

Für Risiken, die insbesondere auf die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartei abstellen, ist gemäß IFRS 9 für alle als Schuldinstrumente eingestufte Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste zu bilden.

Nach dem allgemeinen Modell ist grundsätzlich für alle als Schuldinstrumente eingestuften Finanzinstrumente bei Zugang eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste, die aus einem Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate resultieren, zu bilden (Stufe 1). Sofern sich das Ausfallrisiko im Zeitablauf signifikant erhöht (z. B. eine Überfälligkeit von 30 Tagen), ist der Betrachtungszeitraum auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments zu erweitern, so dass die Risikovorsorge dann die Erwartungen über die Zahlungsausfälle innerhalb der Restlaufzeit widerspiegelt (Stufe 2). Liegen schließlich objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor - wie etwa die Insolvenz des Schuldners -, ist eine entsprechende Wertberichtigung zu erfassen (Stufe 3).

Neben einem allgemeinen Modell zur Ermittlung der Risikovorsorge sieht IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für aktive Vertragsposten ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste bereits bei Zugang über die Restlaufzeit zu ermitteln ist (Stufe 2). Die in Stufe 3 vorzunehmende Wertberichtigung infolge objektiver Hinweise auf eine Wertminderung gilt nach dem vereinfachten Verfahren gleichermaßen. Für Leasingforderungen hingegen besteht ein Wahlrecht zwischen dem allgemeinen Modell und dem vereinfachten Verfahren.

Umfangreiche Analysen haben ergeben, dass die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 in der BayWa r.e. Group im Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 9 bei nahezu allen finanziellen Vermögenswerten von untergeordneter Bedeutung ist. Daher wurde bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des allgemeinen Modells fallen, aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine Bilanzierung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 verzichtet. Daneben spielt die Risikovorsorge auch im vereinfachten Verfahren bei den kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen und Beteiligungsunternehmen sowie bei den in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten - ebenso wie bei den aktiven Vertragsposten und Leasingforderungen - allein und in Summe betrachtet eine nur untergeordnete Rolle, so dass auch hier keine gesonderte Vorsorge in der Stufe 2 bilanziell erfasst wurde. Liegen bei den genannten Positionen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, so wurde und wird im Einzelfall eine Risikovorsorge der Stufe 3 gebildet.

Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die jeweiligen Bruttobuchwerte der übrigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte je Stufe der Risikovorsorge für Kreditverluste:

in Mio. Euro Bruttowert gesamt 31.12.2021 Bruttobuchwert Stufe 3 wertberichtigt Weder überfällige noch wertberichtigt Überfällig
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 510,6 60,6 379,4 70,6
Davon: zum Abschlussstichtag nicht Stufe 3 wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in Mio. Euro weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 29,1 20,9 2,6 18,0

Die in der Tabelle überfälligen Werte betreffen die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf diese Bruttoforderungswerte wurde eine Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 gebildet. In den Bruttobuchwerten der wertberichtigten Forderungen Stufe 3 sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen gegen verbundene und beteiligte Unternehmen und sonstige finanzielle Forderungen enthalten.

Die enthaltenen Kreditrisiken in den Forderungen und sonstige Vermögenswerte im Vorjahr stellt folgende Tabelle dar:

in Mio. Euro Bruttowert gesamt 31.12.2020 Bruttobuchwert Stufe 3 wertberichtigt Weder überfällige noch wertberichtigt Überfällig
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 292,3 4,1 210,3 77,9
Davon: zum Abschlussstichtag nicht Stufe 3 wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in Mio. Euro weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 39,4 4,3 11,9 22,3

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

Bei den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine gesonderte Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) gemäß IFRS 9 nach dem vereinfachten Verfahren im Rahmen einer Wertminderungsmatrix, unterteilt nach Überfälligkeit der Forderungen, ermittelt und bilanziert. Maßgeblichen Einfluss auf den Wert der Risikovorsorge haben die Parameter errechnete Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis historischer Ausfälle, ergänzt um eine Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit seitens des Managements sowie der zugrunde liegende Forderungsbestand. Eine Adjustierung der Ausfallwahrscheinlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie war im Geschäftsjahr 2021 in keinem wesentlichen Umfang notwendig.

Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) hat sich im Geschäftsjahr 2021 bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro 2021 2020
Stand 01.01. -0,9 -0,9
Zuführung -0,1 -0,1
Auflösung 0,1 0,1
Write-offs (Inanspruchnahme) - 0,0
Änderung aufgrund von Konskreisänderungen 0,0 0,0
Kursdifferenzen 0,0 0,0
Stand 31.12. -0,9 -0,9

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 aufgegliedert nach Überfälligkeiten sowie die zugrunde liegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten in dem Geschäftsjahren 2021 und 2020:

Risikovorsorge für Kreditverlust der Stufe 2
in Mio. Euro nicht überfällig überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr
01.01.2021 0,1 0,8 0,0 0,0 0,0 0,8
31.12.2021 0,1 0,8 0,0 0,0 0,0 0,8
Risikovorsorge für Kreditverlust der Stufe 2
in Mio. Euro nicht überfällig überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr
01.01.2020 0,1 0,8 0,2 0,0 0,0 0,6
31.12.2020 0,1 0,8 0,0 0,0 0,0 0,8
Ausfallwahrscheinlichkeiten
in Prozent nicht überfällig überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr
01.01.2021 bis zu 0,5 - bis zu 3,6 bis zu 7,3 bis zu 51,2 bis zu 72,9
31.12.2021 bis zu 1,0 - bis zu 4,0 bis zu 7,7 bis zu 86,5 bis zu 72,0
in Prozent Ausfallwahrscheinlichkeiten
nicht überfällig überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr
01.01.2020 bis zu 1,1 - bis zu 12,2 bis zu 16,9 bis zu 53,0 bis zu 71,9
31.12.2020 bis zu 0,5 - bis zu 3,6 bis zu 7,3 bis zu 51,2 bis zu 72,9

Daneben fordert IFRS 9, bei der Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufe 2 mindestens zwei Szenarien zu betrachten, wobei stets die Möglichkeit eines Ausfalls und die eines Nicht-Ausfalls zu berücksichtigen sind. Diesem Erfordernis kommen wir dadurch nach, dass die auf historischen Ausfällen basierenden Ausfallwahrscheinlichkeiten stets mit einem prozentualen Wert adjustiert werden. Diesen haben wir auf 60 % festgesetzt.

Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste Stufe 3 für die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hat sich in dem Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt.

in Mio. Euro 2021 2020
Stand 01.01. -3,6 -5,4
Zuführung -1,8 -2,4
Auflösung 1,1 5,4
Write-offs (Inanspruchnahme) - 0,1
Änderung aufgrund von Konskreisänderungen 0,3 -1,4
Kursdifferenzen -0,1 0,1
Stand 31.12. -4,1 -3,6

Die Kundenstruktur in der BayWa r.e. Group ist sowohl regional als auch in Abhängigkeit vom Geschäftsbereich stark diversifiziert.

Im Zuge des Risikomanagements sind für alle Kunden der BayWa r.e. Group Mindestanforderungen an die Bonität und darüber hinaus individuelle Höchstgrenzen für das Kreditlimit der einzelnen Kunden festgelegt. Für eine geringe Anzahl von besonders bonitätsstarken Kunden werden Kreditlimits von über 1 Mio. Euro vergeben. Durch kontinuierliche Analysen des Forderungsbestands und besondere Überwachung der Kunden mit hohen Kreditlimits ist eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) sichergestellt. Bei zwei Schuldnern betrug die Kreditrisikoposition zum 31. Dezember 2021 mehr als 1 Mio. Euro (im Vorjahr: kein Schuldner).

(C.7.) Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen nicht finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Nennbetrag bilanziert.

Die Position "Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte" setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020 angepasst 1
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte - langfristig
Forderungen aus sonstigen Steuern 0,2 0,3
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 15,4 1,6
15,6 1,9
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte - kurzfristig
Forderungen aus sonstigen Steuern 130,2 64,8
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 121,7 80,5
251,9 145,3

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

In den kurzfristigen sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte sind geleistete Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von 98,2 Mio. Euro (Vorjahr: 42,4 Mio. Euro) enthalten.

(C.8.) Tatsächliche und latente Steueransprüche

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Konzernergebnis vor Steuern aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert (gesonderte Betrachtung eines steuerlichen Geschäfts- oder Firmenwerts) oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anleihen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts (entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital) erfasst werden. In diesem Fall ist die Steuer ebenfalls außerhalb des Gewinns oder Verlusts zu erfassen. Daneben findet auch keine erfolgswirksame Erfassung statt, wenn Steuereffekte aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren. Im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses ist der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen.

(C.9.) Vorräte

Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Leistungen und Waren ausgewiesen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet. Dabei wird in den meisten Fällen die Durchschnittsmethode angewandt. In einzelnen Fällen wird das Fifo-Verfahren (First-in-first-out-Verfahren) angewandt. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts aktiviert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, führen zu Abwertungen. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Unter den unfertigen Erzeugnissen sowie Leistungen werden auch die Wind- und Solarparks ausgewiesen, welche sich in der Projektierung oder im Bau befinden und welche für die Veräußerung vorgesehen sind.

Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37,8 9,1
Unfertige Erzeugnisse/Leistungen 1.410,6 913,4
Fertige Erzeugnisse/Leistungen und Waren 340,8 136,8
in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
1.789,2 1.059,3

Für den Fall niedrigerer Nettoveräußerungswerte werden Abwertungen im Regelfall in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine pauschalierte Ermittlung. Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Wertminderungen auf Vorräte erfolgswirksam von 6,1 Mio. Euro auf 19,7 Mio. Euro im Berichtsjahr.

Im Berichtsjahr wurden 20,8 Mio. Euro (Vorjahr: 25,6 Mio. Euro) Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf unfertige Leistungen aktiviert.

Die Bestandsermittlung der Vorräte erfolgt durch (vorverlegte) Stichtagsinventur oder permanente Inventur.

Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa r.e Group resultierenden Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeitraum erfüllt werden, entfallen auf den Bau von Wind- und Solarparks. Gemäß IFRS 15 ist für diese und ähnliche Projekte die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung entsprechend dem Projektfortschritt verpflichtend anzuwenden, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des Kostenanfalls gemessen wird ("Cost-to-Cost-Methode"). Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt.

Erlöse für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, sind nach IFRS 15 nur dann zu erfassen, wenn der jeweilige Projektfortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung auf Basis der für die "Cost-to-Cost-Methode" erforderlichen Informationen angemessen und verlässlich ermittelt werden kann. Sofern die BayWa r.e. Group das Ergebnis einer Leistungsverpflichtung nicht angemessen bewerten kann, weiterhin aber davon ausgeht, dass die bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder eingebracht werden können, werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ergebnis der Leistungsverpflichtung angemessen bewertet werden kann, Erlöse nur im Umfang der angefallenen Kosten erfasst. Ist demgegenüber davon auszugehen, dass die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten nicht wieder eingebracht werden können, wird eine Drohverlustrückstellung nach IAS 37 in angemessener Höhe passiviert. Geschätzte variable Vergütungskomponenten werden nur dann ganz oder teilweise in den Transaktionspreis einbezogen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht.

Die verbleibende Leistungsverpflichtung aus den über einen Zeitraum zu erfüllenden Verträgen beträgt zum 31. Dezember 2021 178,2 Mio. Euro. Grundsätzlich wird die entsprechende Umsatzrealisierung dieser verbleibenden Leistungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2022 erwartet. Daher wird die in IFRS 15.121 enthaltene Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen.

Die BayWa r.e. Group erfasst erhaltene Beträge vor Leistungserbringung in der Konzernbilanz als passive Vertragsverbindlichkeiten. Alle abgerechneten Beträge, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, werden in der Bilanz als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. sonstigen Forderungen oder aktiven Vertragsvermögenswerte dargestellt. Aufgrund der Vertragsausgestaltung wurden die Anfangsbestände der aktiven Vertragsvermögenswerte und passiven Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen über das laufende Geschäftsjahr aufgelöst.

Der Gesamtbetrag der für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen angefallenen Kosten für laufende Fertigungsaufträge belief sich zum Abschlussstichtag auf 348,9 Mio. Euro (Vorjahr: 404,3 Mio. Euro). In den Umsatzerlösen der BayWa r.e. Group sind aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung Erlöse in Höhe von 431,9 Mio. Euro (Vorjahr: 499,5 Mio. Euro) enthalten.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 auf 20,9 Mio. Euro (Vorjahr: 100,7 Mio. Euro). In der Berichtsperiode wurden 100,7 Mio. Euro als Erlöse erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.

In der Position "Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" sind Forderungen aus Verträgen mit Kunden in Höhe von 35,9 Mio. Euro (Vorjahr: 36,4 Mio. Euro) sowie im Geschäftsjahr 2021 zu bilanzierende Vertragsvermögenswerte von 132,5 Mio. Euro (Vorjahr: 97,4 Mio. Euro) enthalten. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus dem zunehmenden Projektgeschäft. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 ist grundsätzlich auch auf die nach IFRS 15 zu bildenden Vertragsvermögenswerte anzuwenden. Hierauf wurde - ebenfalls aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten - verzichtet.

Garantien, Rückerstattungsverbindlichkeiten, die z.B. aus Verkäufen mit Rückgaberecht entstehen können, Vertragsanbahnungskosten sowie Finanzierungkomponenten, die möglicherweise in der Gegenleistung enthalten sind, spielen in der BayWa r.e. Group von der Anzahl, insbesondere aber von der betragsmäßigen Höhe eine nur untergeordnete Rolle und können damit als unwesentlich betrachtet werden.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen mussten weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gebildet werden.

(C.10.) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den flüssigen Mitteln in Höhe von 160,5 Mio. Euro (Vorjahr: 54,3 Mio. Euro) handelt es sich um Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von nicht mehr als drei Monaten.

(C.11.) Eigenkapital

Die BayWa r.e. AG ist durch formwechselnde Umwandlung der BayWa r.e. renewable energy GmbH in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit notariellem Beschluss in der Gesellschafterversammlung vom 25. März 2021 entstanden. Die detaillierte Entwicklung des Eigenkapitals zeigt die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die im Berichtsjahr erfolgten Kapitalerhöhungen sind im Abschnitt A. 1 dargestellt.

Ausgegebenes Kapital

Das Stammkapital der BayWa r.e. renewable energy GmbH betrug zum 25. März 2021 1,0 Mio. Euro. Es war eingeteilt in einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 25.000 und einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 475.000, die beide von der BayWa Aktiengesellschaft gehalten wurden sowie 480.392 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00, die von der EIP Ruby Renewables Invest GmbH gehalten wurden. Das Stammkapital der BayWa r.e. renewable energy GmbH wurde durch § 247 Abs. 1 UmwG zum Grundkapital der Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Grundkapital ist in 980.392 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen. Zum 31. Dezember 2020 betrug das voll einbezahlte Stammkapital der BayWa r.e. AG 0,5 Mio. Euro.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 977,4 Mio. Euro (Vorjahr: 337,9 Mio. Euro) ist voll der BayWa r.e. AG zuzurechnen.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen der BayWa r.e. Group umfassen die Bewertungsrücklage und die übrigen Gewinnrücklagen. Letztere setzt sich aus der gesetzlichen und der satzungsmäßigen Rücklage, der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und den anderen Gewinnrücklagen zusammen. Die BayWa r.e. Group erfasst Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Eigenkapitalinstrumente im sonstigen Ergebnis. Diese Veränderungen werden in der Bewertungsrücklage im Eigenkapital kumuliert. Darüber hinaus umfasst die Bewertungsrücklage den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust. In den anderen Gewinnrücklagen sind hauptsächlich die Gewinnrücklagen der einbezogenen Tochterunternehmen enthalten. Die Gewinnrücklagen beinhalten zudem Auswirkungen aus Anteilserwerben bzw. -Verkäufen, die keinen Einfluss auf eine bestehende Beherrschungssituation haben und erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Die Gewinnrücklagen des Konzerns betragen am Bilanzstichtag 11,8 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro). Einstellungen und Entnahmen bei den Gewinnrücklagen ergeben sich sowohl beim Mutterunternehmen BayWa r.e. AG als auch bei den einbezogenen Tochterunternehmen.

Sonstige Rücklagen

In den sonstigen Rücklagen der BayWa r.e. Group werden die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen dargestellt. Das kumulierte Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und Ertrag und Dividendenausschüttungen werden innerhalb der sonstigen Rücklagen im Bilanzgewinn erfasst. Die sonstigen Rücklagen betragen am Bilanzstichtag 57,3 Mio. Euro (Vorjahr: -2,6 Mio. Euro). Neben dem Konzern-Bilanzgewinn in Höhe von -50,8 Mio. Euro (Vorjahr: Bilanzverlust in Höhe von 5,4 Mio. Euro) werden ergebnisneutral eingestellte Währungsumrechnungsdifferenzen mit 6,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) in diesem Posten ausgewiesen.

Aus dem Bilanzgewinn der BayWa r.e. AG wurden in 2020 vorab aus dem erwarteten Jahresüberschuss 30,0 Mio. Euro an die BayWa AG, München, ausgeschüttet.

Die Änderung des sonstigen Ergebnisses nach Steuern gegliedert nach Rücklagen wird nachstehend dargestellt:

Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter
In Mio. Euro 2021 Bewertungsrücklage Übrige Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die nicht nachträglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - - - - -
Umgliederungen von im OCI erfassten Bewertungseffekten in die Gewinnrücklagen (ohne Recycling) - - - - -
Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (sog. OCI-Option) (ohne Recycling) - - - - -
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen - 0,4 - - 0,4
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - - - - -
Währungsumrechnungsdifferenz - - 3,7 -0,1 3,6
Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung - - - - -
Cash Flow Hedges - 28,8 - - -2,4 - 31,2
Umgliederungen Nettogewinne/- verluste aus Cash Flow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung - - - - -
Sonstiges Ergebnis -28,8 0,4 3,7 -2,5 - 27,2
Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter
In Mio. Euro 2020 Bewertungsrücklage Übrige Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die nicht nachträglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - - - - -
Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (sog. OCI-Option) (ohne Recycling) - 5,3 - - - - 5,3
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen - - 0,5 - - - 0,5
Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste - -4,9 - - -4,9
Währungsumrechnungsdifferenz - - -3,1 -0,1 -3,1
Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung - - - - -
Cash Flow Hedges 10,4 - - - 10,4
Umgliederungen Nettogewinne/- verluste aus Cash Flow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung - - -0,1 - -0,1
Sonstiges Ergebnis 5,2 -5,4 -3,2 -0,1 - 3,5

Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital betragen am Bilanzstichtag 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 21,0 Mio. Euro).

(C.12.) Pensionsrückstellungen

In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit von geleisteten Beiträgen übernimmt. Darüber hinaus werden für die betriebliche Altersvorsorge Pensionsrückstellungen für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter der Unternehmen der BayWa r.e. Group sowie deren Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Vergütung der Mitarbeiter basieren.

Den bestehenden Altersversorgungszusagen der BayWa r.e. Group liegen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne zugrunde. Sie basieren sowohl auf Betriebsvereinbarungen als auch auf Einzelzusagen. Größtenteils handelt es sich um Endgehaltspläne. Die Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen ("Defined Benefit Plans"). Die Versorgungszusagen der Konzerngesellschaften werden durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert.

Die BayWa r.e. Group gewährt Versorgungsleistungen auf Basis der Versorgungszusagen der geschlossenen Versorgungswerke, deren individuelle Leistungshöhe sich nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Es handelt sich hierbei um klassische Leistungszusagen in Form von Festbetragssystemen, Eckwertsystemen oder endgehaltsabhängigen Zusagen, die in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/ Witwer- oder Waisenrente gewährt werden. Der Konzern trägt für diese Altzusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko.

Des Weiteren bestehen auch in den italienischen Konzerngesellschaften Versorgungszusagen, deren individuelle Leistungshöhe sich ebenfalls nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Die Leistungszusagen werden ebenfalls in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/Witwer- oder Waisenrente gewährt. Der Konzern trägt auch für diese Zusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko.

Darüber hinaus bestehen in den italienischen Konzerngesellschaften gesetzliche Verpflichtungen zu Abfertigungsleistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Auszahlung fällig werden. Diese Verpflichtungen fallen als leistungsorientierte Versorgungspläne ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 19. Auch in diesen Fällen trägt der Konzern insbesondere das Zinsrisiko.

Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Abfertigungsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 gebildet. Dabei werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten und berücksichtigt biometrische Rechnungsgrundlagen.

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. "Defined Benefit Obligation") wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle, die für die Gesellschaften in Deutschland und Italien festgelegt wurden. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands und Italiens bestehen Versorgungszusagen nur in Ausnahmefällen.

Die BayWa r.e. Group wendet den durationsabhängigen Abzinsungssatz gemäß Spot Rate Approach an. Für dessen Ermittlung kommt das sogenannte RATE:Link-Verfahren zum Einsatz. Hierbei erfolgt die Zinsfestlegung auf Basis der von Bloomberg erfassten Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating. Im Jahr 2020 hat Bloomberg das im Vergleich zum früher verwendeten "BICS-System" umfassendere Klassifikationssystem "BCLASS" für die Auswahl der hochwertigen Unternehmensanleihen zur Verfügung gestellt. Die Verfeinerung erfolgt durch Herausnahme von Anleihen der Kategorien "Treasury", "Government-Related", "Securitised" und "Municipal" sowie durch Hinzufügen von "Special Purpose Vehicles"-Anleihen der Unterkategorie "Corporate".

In Prozent 31.12.2021 31.12.2020
Abzinsungsfaktor 1,08 0,65
Gehaltstrend 2,44 2,44
Rententrend 1,63 1,54

Die Höhe der Abfertigungsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen bzw. "Defined Benefit Obligation") wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, denen Schätzungen zugrunde liegen. Hierbei wurden die nachfolgend genannten Prämissen einheitlich für die Konzerngesellschaften festgelegt.

In Prozent 31.12.2021 31.12.2020
Abzinsungsfaktor 0,57 0,27
Gehaltstrend 3,23 3,46

Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die u. a. in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden.

Hinsichtlich der Annahmen zur Lebenserwartung wurden im Fall der deutschen Gesellschaften die Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) verwendet. Für die italienischen Gesellschaften wurden die "ISTAT 2018 - ANNUARIO STATISTICO ITALIANO 2018" herangezogen.

Aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen u. a. Abweichungen zwischen tatsächlichen und geschätzten Berechnungsparametern sein können. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet.

Im Berichtsjahr wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne 0,5 Mio. Euro) ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die direkt im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Verluste vor latenten Steuern auf 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro).

Aus den Versorgungszusagen der BayWa r.e. Group resultiert ein Gesamtpensionsaufwand von -0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

In Mio. Euro 2021 2020
Laufender Dienstzeitaufwand -0,4 - 0,5
+ Zinsanteil - 0,0 - 0,0
= Summe der erfolgswirksam erfassten Beträge -0,4 - 0,5

Aus den Abfertigungsverpflichtungen der italienischen Konzerngesellschaften resultiert ein Gesamtaufwand von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

In Mio. Euro 2021 2020
Laufender Dienstzeitaufwand -0,4 -0,4
+ Zinsanteil - 0,0 - 0,0
= Summe der erfolgswirksam erfassten Beträge -0,4 -0,4

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Ansprüche sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche sind im Personalaufwand enthalten.

Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten Beträge der Pensionsverpflichtungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert:

In Mio. Euro 2021 2020
DBO zum 01.01. 1,6 0,7
+ Veränderungen im Konsolidierungskreis - -
+ Summe der erfolgswirksamen Beträge 0,4 0,4
+/- Veränderung versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) -0,5 0,5
- Pensionszahlungen der Berichtsperiode - -0,0
+/- Übernahme von Verpflichtungen - -
= DBO 31.12. 1,5 1,6

Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Gewinne setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,2 Mio. Euro) und keinen versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,3 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen zusammen.

Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten Beträge der Abfertigungsrückstellungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert:

In Mio. Euro 2021 2020
DBO zum 01.01. 2,2 1,8
+ Veränderungen im Konsolidierungskreis - -
+ Summe der erfolgswirksamen Beträge 0,4 0,4
+/- Veränderung versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) 0,0 0,1
- Abfertigungszahlungen der Berichtsperiode -0,3 -0,1
+/- Übernahme von Verpflichtungen - -
= DBO 31.12. 2,3 2,2

Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Verluste setzen sich aus versicherungsmathematischen Verlusten aus erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: keine versicherungsmathematische Gewinne/Verluste), versicherungsmathematischen Gewinnen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,0 Mio. Euro) aus der Änderung demografischer Annahmen sowie keinen versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,1 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen zusammen.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird erwartet, dass voraussichtlich 0,4 Mio. Euro aufwandswirksam für leistungsorientierte Pensionspläne erfasst werden.

Sensitivitätsanalysen

Bei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Abfertigungen stellen der Abzinsungsfaktor sowie der Gehaltstrend und bei Pensionsverpflichtungen darüber hinaus der Rententrend sowie die Restlebenserwartung wesentliche Bewertungsparameter dar, die im Zeitablauf gewissen Schwankungen unterliegen können. In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen, resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, auf die Verpflichtung dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.

Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Pensionsverpflichtungen

Änderung der Parameter in Prozent bzw.
Jahren
Bei Anstieg des Parameters Veränderung der DBO um Bei Verringerung des Parameters Veränderung der DBO um Beziehung zwischen Bewertungsparameter und DBO
Abzinsungssatz ± 0,75 % - 4,93 % 4,59 % Je höher der Abzinsungssatz, desto geringer die DBO
Gehaltssteigerungen ± 0,50 % 0,47 % - 0,30% Je höher die Gehaltssteigerung, desto höher die DBO
Rentensteigerungen ± 0,50 % 1,82 % 0,0% Je höher die Rentensteigerung, desto höher die DBO
Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel ±1 Jahr 0,94 % - 1,01 % Je höher die Lebenserwartung, desto höher die DBO

Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 7 Jahre (Vorjahr: 13 Jahre). Die gewichtete Duration der Abfertigungsverpflichtungen beträgt 8 Jahre.

(C.13.) Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Die Rückstellungen sind mit dem Wert der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde.

Die übrigen Rückstellungen entfallen hauptsächlich auf:

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020 angepasst 1
Langfristige Rückstellungen (mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr)
Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 3,9 1,5
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen 17,5 17,4
Sonstige Rückstellungen 4,4 2.6
25,8 21,5
Kurzfristige Rückstellungen (mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr)
Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 24,2 19,1
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen 22,1 13,5
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 93,3 38,3
Sonstige Rückstellungen 64,3 52,1
203,9 123,0

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

In den Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich sind im Wesentlichen Vorsorgen für Jubiläumsaufwendungen, Urlaubsrückstände und Gleitzeitguthaben sowie für Altersteilzeit enthalten. Die sonstigen Rückstellungen umfassen überwiegend Vorsorgen für Abbruchverpflichtungen, für ausstehende Rechnungen sowie für Garantieverpflichtungen. Darüber hinaus sind erkennbare Einzelrisiken und ungewisse Verpflichtungen ausgewiesen. Sie entfallen im Wesentlichen auf Kosten für Altlasten und Nachlaufkosten.

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro 2021 Stand 01.01.2021 Zuführung OCI Auf-/Abzinsung Umbuchung
Langfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 1,5 3,1 - - -
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen 17,4 0,5 - -0,1 0,4
Sonstige Rückstellungen 2,6 3,9 - -0,1
21,5 7,4 - -0,1 0,4
Kurzfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 19,1 16,2 - -0,1 -
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen 13,5 22,1 - 0,0 -0,3
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 38,3 88,8 - - -
Sonstige Rückstellungen 52,1 60,8 - 0,0 -0,1
123,0 187,9 - -0,1 -0,4
in Mio. Euro 2021 Verbrauch Auflösung Kursdifferenzen Stand 31.12.2021
Langfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich -0,6 -0,1 - 3,9
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen - -1,0 0,3 17,5
Sonstige Rückstellungen -1,9 -0,2 0,1 4,4
-2,5 -1,3 0,4 25,8
Kurzfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich -10,7 -0,4 0,1 24,2
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen -13,8 - 0,7 22,1
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen -31,5 -3,4 1,1 93,3
Sonstige Rückstellungen -49,8 -1,4 2,6 64,3
-105,8 -5,1 4,5 203,9
in Mio. Euro 2020 angepasst 1 Stand 01.01.2020 Zuführung OCI Auf-/Abzinsung Umbuchung
Langfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 0,4 1,4 - - 0,1
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen 12,6 7,4 - 0,4 1,9
Sonstige Rückstellungen 2,3 1,1 - 0,2
15,3 9,9 - 0,4 2,2
Kurzfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 16,6 11,9 - -0,0 -0,1
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen 6,9 19,4 - 0,1 -1,9
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 36,1 35,1 - - -1,0
Sonstige Rückstellungen 56,9 17,2 - -3,8
116,6 83,5 - 0,1 -6,8
in Mio. Euro 2020 angepasst 1 Verbrauch Auflösung Kursdifferenzen Stand 31.12.2020
Langfristige Rückstellungen
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich -0,4 - -0,0 1,5
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen - -4,6 -0,4 17,4
Sonstige Rückstellungen -0,8 - -0,2 2,6
Kurzfristige Rückstellungen -1,2 -4,6 -0,5 21,5
Übrige Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich -7,7 -1,5 -0,1 19,1
Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen - -10,4 -0,7 13,5
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen -15,2 -15,4 -1,2 38,3
Sonstige Rückstellungen -11,8 -4,5 -1,9 52,1
-34,7 -31,8 -3,9 123,0

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

(C.14.) Finanzschulden

Die Finanzschulden weisen alle verzinslichen Verpflichtungen der BayWa r.e. Group aus, die zum Bilanzstichtag bestehen. Langfristige Finanzschulden sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen den historischen Anschaffungskosten und dem Nominalwert der Verpflichtung werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Finanzschulden werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Finanzschulden setzten sich folgendermaßen zusammen:

in Mio. Euro 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Finanzschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 195,1 595,1 183,2 973,4
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 41,4 700,0 0,0 741,4
236,5 1.295,1 183,2 1.714,8
in Mio. Euro 31.12.2020 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Finanzschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 141,3 45,8 91,1 278,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 601,9 594,0 0,0 1.195,9
743,2 639,8 91,1 1.474,1

Die BayWa r.e. Group finanziert sich im Wesentlichen über die Muttergesellschaft BayWa AG: Diese Finanzierung besteht zum Bilanzstichtag aus einem weitergereichten langfristigen Darlehen aus dem "Green Bond" und weiteren langfristigen und kurzfristigen Darlehen. Darüber hinaus finanziert sich die BayWa r.e. AG über eine extern gezeichnete revolvierende Kreditlinie als auch über die externen Finanzierungen der Projektgesellschaften.

Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Kredite in Höhe von 165,4 Mio. Euro (Vorjahr: 75,0 Mio. Euro) jederzeit fällig. Der Differenzbetrag in Höhe von 29,8 Mio. Euro (Vorjahr: 66,4 Mio. Euro) betrifft den kurzfristigen Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die Zeitwerte der Finanzschulden weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab und werden in Abschnitt C.23. dargestellt.

(C.15.) Leasingverhältnisse

Unter den Leasingverbindlichkeiten werden die passivierten Barwerte der künftigen Leasingraten ausgewiesen.

in Mio. Euro 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Leasingverbindlichkeiten 10,0 33,4 58,7 102,1
in Mio. Euro 31.12.2020 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Leasingverbindlichkeiten 9,3 22,9 57,7 89,9

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitpunkt zu kontrollieren.

IFRS 16 unterscheidet zwischen Leasingverträgen und Dienstleistungsverträgen, je nachdem, ob der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts zu verfügen. Wenn der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung zu verfügen und ihm während der Laufzeit der gesamte wirtschaftliche Nutzen zufließt, wird von einer Beherrschung des Leasingnehmers ausgegangen.

Leasingnehmerverhältnisse werden zum Zeitpunkt der Bereitstellung als Vermögenswerte für die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen sowie Leasingverbindlichkeiten zu ihrem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bilanziert.

Das Nutzungsrecht wird zu Beginn zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Diese umfassen den Betrag, der sich aus der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, alle anfänglich direkten Kosten abzüglich etwaiger Anreizzahlungen seitens des Leasinggebers sowie alle geschätzten Kosten, die bei Demontage, Beseitigung oder Rückbau in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand des Leasinggegenstands entstehen werden.

Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Lässt sich dieser nicht bestimmen, so wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird auf Basis des währungsspezifischen Mid-Swaps, adjustiert um den bonitätsabhängigen Credit Spread, ermittelt. Die Laufzeit des Swaps ist abhängig von der Leasinglaufzeit. Die Credit Spreads leiten sich aus nicht nachrangigen, unbesicherten Schuldscheindarlehen ab. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit fließen feste Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreizzahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index oder Kurs gekoppelt sind, sowie Zahlungen für Restwertgarantien in die Bewertung mit ein. Des Weiteren wird der Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern die Ausübung dieser als hinreichend sicher angesehen werden kann, sowie Strafzahlungen, wenn diese hinreichend sicher ausgeübt werden, in der Bewertung berücksichtigt.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in einer Vielzahl von Leasingverträgen konzernweit enthalten. Das lokale Management ist für die Verwaltung ihrer Mietverträge und der damit einhergehenden Mietvertragslaufzeiten verantwortlich. Somit werden Mietverträge individuell verhandelt und enthalten ein breites Spektrum an unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen. Verlängerungsoptionen gelten als ausgeübt, das heißt, die Zeiträume, die sich aus der Option ergeben, werden berücksichtigt, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Optionen ausüben wird. Kündigungsoptionen werden nicht berücksichtigt, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Optionen nicht ausüben wird. Im Wesentlichen können Verlängerungs- sowie Kündigungsoptionen nur vom Leasingnehmer gezogen werden. Sollte eine Option nur vom Leasinggeber ausgeübt werden können, wird diese nicht berücksichtigt, das heißt Zahlungen, die in den Optionszeitraum fallen, werden bei der Ermittlung des Leasingbarwerts berücksichtigt.

Für Leasingverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit kürzer als 12 Monate sowie solche über geringwertige Vermögenswerte, deren Nennwert 5.000 Euro nicht übersteigen, werden die Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen. Demnach werden kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse nicht nach den Vorschriften des IFRS 16 bilanziert, sondern der daraus resultierende Mietaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Daneben werden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Nutzungsrechte angewendet, die sich auf immaterielle Leasinggegenstände beziehen. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen sind in der BayWa r.e. Group unwesentlich. Leasing- sowie Nichtleasingkomponenten werden getrennt voneinander bilanziert.

Unterleasingverhältnisse, die gemäß IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnis eingestuft waren und zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch bestanden, werden vom Unterleasinggeber jeweils erneut bewertet, um festzustellen, ob sie unter Anwendung des IFRS 16 weiterhin als Operate-Leasing-Verhältnis einzustufen sind oder ein Finanzierungsleasingverhältnis vorliegt. Die BayWa r.e. Group nimmt zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Restlaufzeit und der Bedingungen des Hauptleasingverhältnisses die Bewertung des Unterleasingvertrags vor.

Leasinggeberverhältnisse wurden zum Zeitpunkt der Erstanwendung nicht erneut bewertet. Stattdessen wird die Bilanzierung nach IAS 17 beibehalten. Neu geschlossene Verträge werden gemäß IFRS 16 gewürdigt und bewertet.

Im Wesentlichen werden Leasingverträge über Nutzungsrechte von Gebäuden und Grundstücken, Bauland, Wegerechte und Infrastruktur, technische Anlagen sowie Kraftfahrzeugen geschlossen.

Zusätzliche Angaben für BayWa r.e. Group als Leasingnehmer

in Mio. Euro 2021 2020
Zinsaufwendungen 3,8 3,2
Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse 1,4 0,8
Künftige Zahlungsverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, die nach dem Bilanzstichtag anfallen 0,0 -
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen 0,2 -
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr 14,6 13,0

Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen finden sich in der Übersicht mit der Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2021 (C.1. bis C.3.).

(C.16.) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Unterschiedsbeträge zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten.

in Mio. Euro 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 347,8 1,2 - 349,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6,1 - 0,0 6,1
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 - - 0,0
353,9 1,2 0,0 355,1
in Mio. Euro 31.12.2020 angepasst 1 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 134,7 2,0 - 136,7
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5,6 - 0,2 5,8
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen - - - -
ein Beteiligungsverhältnis besteht 140,3 2,0 0,2 142,5

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

(C.17.) Ertragssteuerverbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern stellen sich, gegliedert nach Restlaufzeiten, wie folgt dar:

in Mio. Euro 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Ertragsteuerverbindlichkeiten 27,8 0,5 0,0 28,3
27,8 0,5 0,0 28,3
in Mio. Euro 31.12.2020 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Ertragsteuerverbindlichkeiten 26,5 0,1 - 26,6
26,5 0,1 - 26,6

(C.18.) Verbindlichkeiten aus Derivaten

Die Verbindlichkeiten aus Derivaten der BayWa r.e. Group umfassen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte ebenso wie Warenterminkontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 einzustufen und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt für die Devisentermin- und Zinssicherungsgeschäfte mit dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder wird aus am Markt beobachtbaren Daten abgleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für die Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu in einem aktiven Markt notierten Preisen zum Bilanzstichtag (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) oder wird aus Preisnotierungen für die jeweiligen Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie).

Im Vorjahr war in den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Derivaten die Bilanzierung einer Put-Option über die noch bestehenden Minderheiten (NCI Put) im Rahmen des Erwerbs der GroenLeven-Gruppe in Höhe von 17,1 Mio. EUR dargestellt. Der NCI Put ist gemäß IAS 32.23 als kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit zu bilanzieren und wurde zum Einbuchungszeitpunkt mit den sonstigen Rücklagen verrechnet; der Ansatz des NCI Put erfolgte zum Barwert des Ausübungspreises in Höhe von 10,0 Mio. EUR. Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgte erfolgsneutral durch Verrechnung mit dem Konzerneigenkapital. Zum 31. Dezember 2021 besteht der NCI Put nicht mehr, da die Minderheiten vollständig durch Kauf der Anteile abgelöst wurden.

Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Verbindlichkeiten in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar:

Beizulegende Zeitwerte
in Mio. Euro 31.12.2021 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Verbindlichkeiten aus Derivaten
Devisensicherungsgeschäfte - 5,8 - 5,8
Zinssicherungsgeschäfte - 5,6 - 5,6
Warentermingeschäfte 487,5 216,9 - 704,4
487,5 228,3 - 715,8
Beizulegende Zeitwerte
in Mio. Euro 31.12.2020 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Verbindlichkeiten aus Derivaten
NCI Put Groen Leven - 17,1 - 17,1
Devisensicherungsgeschäfte - 8,1 - 8,1
Zinssicherungsgeschäfte - 5,4 - 5,4
Warentermingeschäfte 20,6 8,8 - 29,4
20,6 39,4 - 60,0

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Derivaten haben 675,7 Mio. Euro (Vorjahr: 50,0 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Für Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 34,8 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und maximal fünf Jahren. Für die restlichen 5,3 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 5,0 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit bei über fünf Jahren.

(C.19.) Übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Soziale Sicherheit 2,0 0,0 0,0 2,0
Erhaltene Zuschüsse 0,3 1,2 7,5 9,0
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 47,5 0,1 - 47,6
Übrige Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 212,3 10,6 3,8 226,7
262,1 11,8 11,4 285,3
in Mio. Euro 31.12.2020 angepasst 1 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Soziale Sicherheit 1,5 - - 1,5
Erhaltene Zuschüsse 0,3 1,2 7,2 8,7
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 24,0 - - 24,0
Übrige Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 227,8 10,4 0,6 238,8
253,6 11,6 7,8 273,0

1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

Die Zeitwerte der ausgewiesenen Posten weichen nicht wesentlich von den dargestellten Buchwerten ab.

Bei den erhaltenen öffentlichen Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit Neuinvestitionen gewährt werden. Diese Zuschüsse werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr betrug die Auflösung 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro). Diese wird unter dem sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen.

Die übrigen Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 226,7 Mio. Euro (Vorjahr: 238,8 Mio. Euro) umfassen neben passiven Rechnungsabgrenzungsposten unter anderem Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation in Höhe von 20,9 Mio. Euro (Vorjahr: 100,7 Mio. Euro) und sonstige Verbindlichkeiten.

(C.20.) Latente Steuerschulden

Die Abgrenzung passiver latenter Steuern erfolgt gemäß dem "Temporary-Concept" des IAS 12. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Weitere Erläuterungen zu den passiven latenten Steuern enthält Abschnitt D.8. "Ertragsteuern".

(C.21.) Eventualschulden

in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Bürgschaften - 2,3
davon gegenüber verbundenen Unternehmen - -
Gewährleistungen 22,3 4,5
davon gegenüber verbundenen Unternehmen - 4,5

Die Bürgschaften aus dem Vorjahr wurden größtenteils für Lieferverträge gewährt. In den Jahren 2021 und 2020 bestanden darüber hinaus Eventualschulden für vertraglich geregelte Gewährleistungspflichten sowie für Absicherungen von Power Purchase Agreements in Höhe von 22,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR). Die Haftungen aus Gewährleistungen betreffen Verträge mit nicht konsolidierten Projektgesellschaften.

Darüber hinaus haben belgische Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einfuhr von Solarmodulen aus Asien in den Jahren 2017 und 2018 bei einer luxemburgischen Tochtergesellschaft erweiterte Zollunterlagen angefordert. Es besteht das Risiko, dass Antidumping- und Ausgleichszölle auf diese Einfuhren zu zahlen sind. Die belgischen Zollbehörden haben keine förmliche Zollforderung gegenüber der luxemburgischen Tochtergesellschaft gestellt. Das Risiko liegt in niedriger bis mittlerer einstelliger Millionenhöhe. Zum aktuellen Zeitpunkt wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt.

(C.22.) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Vertragliche Verpflichtungen (Bestellobligo) bestehen für den Erwerb von Vorräten in Höhe von 193,8 Mio. Euro (Vorjahr: 15,3 Mio. Euro).

(C.23.) Finanzinstrumente Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Finanzinstrument nach IAS 32 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente den Bewertungskategorien nach IFRS 9 zugeordnet und entsprechend behandelt. Finanzielle Vermögenswerte stellen in der BayWa r.e. Group insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzinvestitionen und die positiven beizulegenden Zeitwerte aus Währungsgeschäften dar. Daneben werden die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 erfasst, die anstatt oder zusätzlich zur physischen Lieferung den Austausch von finanziellen Mitteln beinhalten oder als Handelsinstrumente gehalten werden. Im Energiehandel wird, insofern möglich, für Handelsgeschäfte die sogenannte Own Use Exemption angewendet und daher die aus jenen Geschäften resultierenden finanziellen Vermögenswerte nicht bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. In der BayWa r.e. Group sind dies insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Verbundbeziehungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte mit negativem beizulegendem Zeitwert. Weiterhin werden die negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 erfasst, die anstatt oder zusätzlich zur physischen Lieferung den Austausch von finanziellen Mitteln beinhalten oder als Handelsinstrumente gehalten werden.

Gemäß IFRS 9 betreffen die finanziellen Vermögenswerte folgende Kategorien:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC): Besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten um die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, ist dieser finanzielle Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In diese Kategorie fallen zum einen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen sowie sonstige Ausleihungen. Zum anderen sind in dieser Kategorie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen bzw. beteiligten Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände enthalten. Sie haben in der BayWa r.e. Group überwiegend kurze Restlaufzeiten.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI): Besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten oder zu verkaufen, und gleichzeitig die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Darüber hinaus fallen in diese Kategorie alle Eigenkapitalinstrumente, für die die Fair-Value-OCI-Option ausgeübt wurde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. In diese Kategorie fallen vor allem Beteiligungen sowie Wertpapiere. Grundlage der Bewertung ist der Markt- bzw. Börsenwert. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung sind erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zudem sind in dieser Kategorie derivative Finanzinstrumente auszuweisen, die nicht in eine wirksame Sicherungsstrategie nach IFRS 9 eingebunden sind und deren Marktwert aus der Folgebewertung zu einem positiven beizulegenden Zeitwert geführt hat. Die Marktwertveränderungen sind erfolgswirksam über das Konzernergebnis erfasst. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Auch werden in dieser Kategorie die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind, oder die anstatt oder zusätzlich zur physischen Lieferung den Austausch von finanziellen Mitteln beinhalten.

Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziell abgebildet.

Die finanziellen Verbindlichkeiten erstrecken sich auf folgende Klassen:

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC): Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.. Die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mittels der Effektivzinsmethode. Dabei werden die künftigen Auszahlungen mit dem Effektivzinssatz auf den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst. Gewinne und Verluste sind direkt im Konzernergebnis erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung (FLTPL): In dieser Kategorie sind derivative Finanzinstrumente auszuweisen, die nicht in eine wirksame Sicherungsstrategie nach IFRS 9 eingebunden sind und deren Marktwert aus der Folgebewertung zu einem negativen beizulegenden Zeitwert geführt hat. Die Marktwertveränderungen sind erfolgswirksam über das Konzernergebnis erfasst. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zudem werden in dieser Kategorie die negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind oder die anstatt oder zusätzlich zur physischen Lieferung den Austausch von finanziellen Mitteln beinhalten.

Die Option, bestimmte Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVTPL-Option), findet in der BayWa r.e. Group weder für finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle Verbindlichkeiten Anwendung.

Weiterhin besteht das Wahlrecht für Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Rahmen der Folgebewertung Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Diese Option findet in der BayWa r.e. Group keine Anwendung.

Zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Strompreisrisiken werden in der BayWa r.e. Group derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Für eine detaillierte Erläuterung siehe die Risikotabelle unter dem Unterabschnitt Risiken und allgemeine Angaben.

Wie im Abschnitt A.3 dargestellt, ergeben sich aus der Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) keine wesentlichen Effekte.

Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, besteht die Möglichkeit eine Sicherungsbeziehung im Sinne des IFRS 9 zu bilden. In Fällen, in denen ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um Cashflow Hedges. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht oder für die keine entsprechende Designation vorgenommen wird, liegt keine Sicherungsbeziehung im Sinne von IFRS 9 vor. Die Marktwertveränderungen werden in diesem Fall erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt.

Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Bilanzpositionen unter Angabe der IFRS-9-Kategorien - "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten", "erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" und "erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert". Diese Buchwerte werden am Ende der Tabelle den beizulegenden Zeitwerten zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde. Der Buchwert stellt somit für die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie für finanzielle Vermögenswerte eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar.

Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere bei den langfristigen Finanzschulden, kann es aufgrund der teils längeren Restlaufzeiten zu Abweichungen zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert kommen. Sofern keine Marktpreise vorhanden sind, kommt zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung eines laufzeit- und unternehmensspezifischen Fremdkapitalzinssatzes zur Anwendung.

Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist der Markt- oder Börsenwert für vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag.

Folgebewertung gemäß den Kategorien von IFRS 9 1
in Mio. Euro zum 31.12.2021 Buchwert 31.12.2021 AC FVTPL FVTOCI FVTOCI (Option)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen 2 30,9 8,2 19,4 - -
Vermögenswerte aus Derivaten 21,6 - 21,6 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 42,9 - 42,9 - -
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 2,5 2,5 - - -
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte aus Derivaten 546,8 - 546,8 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 85,1 - 85,1 - -
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 3 503,1 370,6 - - -
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 1.478,3 1.478,3 - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1,2 1,2 - - -
Verbindlichkeiten aus Derivaten 22,1 - 22,1 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 17,9 17,9
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden 236,5 236,5 - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 353,9 353,9 - - -
Verbindlichkeiten aus Derivaten 545,3 - 545,3 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 130,5 - 130,5 - -
IFRS 9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 381,4
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 566,2
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 128,0
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 2.069,9
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTOCI 567,4
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 148,4
in Mio. Euro zum 31.12.2021 Kein Finanzinstrument Fair Value 31.12.2021
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen 2 3,3 30,9
Vermögenswerte aus Derivaten - 21,6
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) - 42,9
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 2,5
Vermögenswerte aus Derivaten - 546,8
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 85,1
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 3 132,5 503,1
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden - 1.473,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen - 1,2
Verbindlichkeiten aus Derivaten - 22,1
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) - 17,9
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden - 236,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen - 353,9
Verbindlichkeiten aus Derivaten - 545,3
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) - 130,5
IFRS 9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva)
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTOCI
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)
1.

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert).

2.

Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein Finanzinstrument".

3.

Diese Positionen beinhalten vertragliche Vermögenswerte bzw. Schulden aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein Finanzinstrument".

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buch- und Zeitwerte von Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar:

Folgebewertung gemäß den Kategorien von IFRS 9 1
in Mio. Euro zum 31.12.2020 angepasst 2 Buchwert 31.12.2020 AC FVTPL FVTOCI FVTOCI (Option)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen 3 17,5 2,9 12,4 - -
Vermögenswerte aus Derivaten 2,1 - 2,1 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 22,1 - 22,1 - -
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 4 1,5 0,2 - - -
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte aus Derivaten 21,0 - 21,0 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 8,9 - 8,9 - -
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 4 286,3 190,2 - - -
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 730,9 730,9 - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 2,3 2,3 - - -
Verbindlichkeiten aus Derivaten 3,4 - 3,4 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 6,6 - 6,6 - -
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 743,2 743,2 - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 140,3 140,3 - - -
Verbindlichkeiten aus Derivaten 38,8 17,1 21,7 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 11,2 - 11,2 - -
IFRS 9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 193,2
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI 35,5
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 31,0
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 1.616,7
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTOCI 42,2
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 17,8
in Mio. Euro zum 31.12.2020 angepasst 2 Kein Finanzinstrument Fair Value 31.12.2020
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen 3 2,2 17,5
Vermögenswerte aus Derivaten - 2,1
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) - 22,1
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 4 1,3 1,5
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte aus Derivaten - 21,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) - 8,9
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 4 96,1 286,3
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden - 730,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen - 2,3
Verbindlichkeiten aus Derivaten - 3,4
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) - 6,6
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden - 743,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen - 140,3
Verbindlichkeiten aus Derivaten - 38,8
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 11,2
IFRS 9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva)
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTOCI
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

1 AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert).

2 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

3 Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein Finanzinstrument".

4 Diese Positionen beinhalten vertragliche Vermögenswerte bzw. Schulden aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein Finanzinstrument".

In den Verbindlichkeiten aus Derivaten war zum 31. Dezember 2020 auch eine Verbindlichkeit in Höhe von 17,1 Mio. Euro enthalten, die aus dem Erwerb der GroenLeven-Unternehmensgruppe im Geschäftsjahr 2018 resultierte. Damit wurde die vertraglich vereinbarte Put-Option der Minderheitsgesellschafter bilanziell erfasst. Durch den Erwerb der verbleibenden Anteile an der GroenLeven-Unternehmensgruppe im Geschäftsjahr 2021 wurde diese Verbindlichkeit erfolgsneutral aufgelöst.

Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Um der Erheblichkeit der in die Bewertungen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einfließenden Faktoren Rechnung zu tragen, wurden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der BayWa r.e. Group, die jeweils zum Fair Value bewertet wurden, hierarchisch in drei Level eingestuft.

Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben:

Level 1: Die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten unverändert übernommenen Preise.

Level 2: Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Level 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Level 3: Nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren).

Sofern die zur Bewertung herangezogenen Parameter in verschiedene Levels der Bewertungshierarchie fallen, erfolgt die Einordnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit im tiefsten Level, dem ein Inputparameter, der sich signifikant auf den beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit auswirkt, zuzuordnen ist. Sowohl im Geschäftsjahr 2021 als auch im Vorjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Levels vorgenommen.

In der BayWa r.e. Group kommen einerseits derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die in einer wirksamen Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert werden. Diese werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Zudem werden Sicherungsgeschäfte oder Handelsgeschäfte abgeschlossen, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind und somit zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Grundlage für die Bewertung ist hierbei der Markt- oder Börsenpreis für identische oder vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag, sofern es sich um börsengehandelte Produkte, handelt. In der BayWa r.e. Group fallen unter diese Kategorie vor allem Stromfutures. Für diejenigen Geschäfte, die nicht direkt an der Börse gehandelt werden, erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus beobachtbaren Marktpreisen.

Bei Zinssicherungsgeschäften erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von den relevanten Basisinstrumenten anhand aktueller beobachtbarer Marktdaten und mit anerkannten Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Discounted-Cashflow-Methode.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2021

in Mio. Euro Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 503,5 192,9 - 696,4
Wertpapiere und Beteiligungen - 19,4 - 19,4
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 487,5 228,3 - 715,8

Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2020

in Mio. Euro Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 19,1 35,1 - 54,2
Wertpapiere und Beteiligungen Finanzielle Verbindlichkeiten - 12,4 - 12,4
Verbindlichkeiten aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 20,6 39,4 - 60,0

Im Vorjahr wurden in dieser Tabelle auch die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen aufgeführt. Da diese jedoch keine Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 9 darstellen, sondern lediglich in Analogie zu IFRS 9 bilanziert sind, können sie auch keinem Level zugeordnet werden. Aus diesem Grund wurden beide Positionen im Vorjahr aus der Tabelle entfernt.

Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen Finanzschulden ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert beträgt zum 31. Dezember 2021 1.473,6 Mio. Euro (Vorjahr: 730,9 Mio. Euro).

Der Anstieg der in Level 1 und Level 2 geführten derivativen Finanzinstrumente geht auf einen im Vorjahresvergleich gestiegenen Bestand an Warentermingeschäften zurück.

Nettogewinne und Nettoverluste

Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Nettogewinne oder - verluste von Finanzinstrumenten (FI) dar.

Aktiva 1
In Mio. Euro 2021 Kategorie AC FVTPL FVTOCI FVTOCI (Option)
1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis
Equity-Bewertung von Beteiligungen - - - -
Erträge aus Beteiligungen - 0,0 - -
Aufwendungen aus Beteiligungen - - - -
Ergebnis aus Abgängen - -0,1 - -
Beteiligungsergebnis - -0,1 - -
Erträge aus sonstigen Finanzanlagen - - - -
Ergebnis aus Abgängen - 0,9 - -
Ergebnis sonstiger Finanzanlagen - 0,9 - -
Zinserträge 4,6 - -
Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung - 0,8 - -
Zinserträge Summe 4,6 0,8 - -
Zinsaufwendungen - - - -
Zinsanteil Personalrückstellungen - - -
Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung - - - -
Zinsaufwendungen Summe - - - -
Zinsergebnis 4,6 0,8 - -
Summe Nettogewinne/-verluste 4,6 1,5 - -
Finanzergebnis
2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis
Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - 121,6 - -
Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen/aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen 1,2 - - -
Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - - - -
Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen -4,0 - - -
Summe Nettogewinne/-verluste -2,8 121,6 - -
3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren - - - -
Cashflow Hedges - - -31,2 -
Währungsumrechnung - - - -
Summe Nettogewinne/-verluste - - -31,2 -
Gesamt Nettogewinn/-verluste 2,1 123,1 -31,2 -
In Mio. Euro 2021 Passiva 1
Kategorie AC FVTPL FI Kein FI Gesamt
1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis
Equity-Bewertung von Beteiligungen - - - -9,9 -9,9
Erträge aus Beteiligungen - - 0,0 - 0,0
Aufwendungen aus Beteiligungen - - - - -
Ergebnis aus Abgängen - - -0,1 - -0,1
Beteiligungsergebnis - - -0,1 - -0,1
Erträge aus sonstigen Finanzanlagen - - - - -
Ergebnis aus Abgängen - - 0,9 - 0,9
Ergebnis sonstiger Finanzanlagen - - 0,9 - 0,9
Zinserträge - - 4,6 - 4,6
Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung - - 0,8 - 0,8
Zinserträge Summe - - 5,4 - 5,6
Zinsaufwendungen -60,6 - -60,6 -3,8 -64,4
Zinsanteil Personalrückstellungen - - - - -
Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung - - - - -
Zinsaufwendungen Summe -60,6 - -60,6 -3,8 -64,4
Zinsergebnis -60,6 - -55,2 -3,8 -59,1
Summe Nettogewinne/-verluste -60,6 - -54,5 -13,7 -68,2
Finanzergebnis -68,2
2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis
Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - - 121,6 - 121,6
Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen/aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen - - 1,2 - 1,2
Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - -117,1 -117,1 - -117,1
Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen - - -4,0 - -4,0
Summe Nettogewinne/-verluste - -117,1 1,7 - 1,7
3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren - - - - -
Cashflow Hedges - - -31,2 - -31,2
Währungsumrechnung - - - 3,6 3,6
Summe Nettogewinne/-verluste - - -31,2 3,6 -27,6
Gesamt Nettogewinn/-verluste -60,8 -117,1 -83,9 -10,2 -94,1

1 Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities: AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

2 Die Erträge und Aufwendungen stellen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften dar.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar:

In Mio. Euro 2020 Aktiva 1
Kategorie AC FVTPL FVTOCI FVTOCI (Option)
1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis
Equity-Bewertung von Beteiligungen - - - -
Erträge aus Beteiligungen - - - -
Aufwendungen aus Beteiligungen - - - -
Ergebnis aus Abgängen - - - -
Beteiligungsergebnis - - - -
Erträge aus sonstigen Finanzanlagen - 0,1 - -
Ergebnis aus Abgängen - 0,2 - -
Ergebnis sonstiger Finanzanlagen - 0,3 - -
Zinserträge 3,0 - -
Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung - - - -
Zinserträge Summe 3,0 - - -
Zinsaufwendungen - - - -
Zinsanteil Personalrückstellungen - - -
Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung - - - -
Zinsaufwendungen Summe - - - -
Zinsergebnis 3,0 - - -
Summe Nettogewinne/-verluste 3,0 0,3 - -
Finanzergebnis
2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis
Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - 72,2 - -
Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen/aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen 5,8 - - -
Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - - - -
Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen -8,9 - - -
Summe Nettogewinne/-verluste -3,1 72,2 - -
3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren - - - -
Cashflow Hedges - - 5,1 -
Währungsumrechnung - - - -
Summe Nettogewinne/-verluste - - 5,1 -
Gesamt Nettogewinn/-verluste -0,1 72,6 5,1 -
In Mio. Euro 2020 Passiva 1
Kategorie AC FVTPL FI Kein FI Gesamt
1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis
Equity-Bewertung von Beteiligungen - - - - -
Erträge aus Beteiligungen - - - - -
Aufwendungen aus Beteiligungen - - - - -
Ergebnis aus Abgängen - - - 4,1 4,1
Beteiligungsergebnis - - - 4,1 4,1
Erträge aus sonstigen Finanzanlagen - - 0,1 - 0,1
Ergebnis aus Abgängen - - 0,2 - 0,2
Ergebnis sonstiger Finanzanlagen - - 0,3 - 0,3
Zinserträge - - 3,0 - 3,0
Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung - - - - -
Zinserträge Summe - - 3,0 - 3,0
Zinsaufwendungen -63,1 - -63,1 -3,2 -66,2
Zinsanteil Personalrückstellungen - - - - -
Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung - -0,6 -0,6 - - 0,6
Zinsaufwendungen Summe 63,1 - 0,6 -63,7 -3,2 -66,9
Zinsergebnis -63,1 - 0,6 -60,7 -3,2 -63,8
Summe Nettogewinne/-verluste -63,1 - 0,6 -60,3 0,9 -59,4
Finanzergebnis -59,4
2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis
Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - - 72,2 - 72,2
Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen/aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen - - 5,8 - 5,8
Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 - -75,7 -75,7 - -75,7
Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen - - -8,9 - -8,9
Summe Nettogewinne/-verluste - -75,7 -6,6 - -6,6
3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren - - - - -
Cashflow Hedges - - 5,1 - 5,1
Währungsumrechnung - - - -3,1 -3,1
Summe Nettogewinne/-verluste - - 5,1 -3,1 2,0
Gesamt Nettogewinn/-verluste -63,1 -76,3 -61,8 -2,2 -64,0

1 Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities: AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

2 Die Erträge und Aufwendungen stellen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften dar.

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Risiken und allgemeine Angaben

In der BayWa r.e. Group werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit - teilweise unter Einsatz von Hedge Accounting - in den folgenden Bereichen zu minimieren:

Risikokategorie Beschreibung der Absicherung Sicherungsinstrument
Zinsrisiko
Projektfinanzierung Die BayWa r.e. Group ist wesentlich durch die Muttergesellschaft BayWa AG und durch einen externen Konsortialkredit (Syn Loan) finanziert. Die Verzinsung ist hierbei teilweise langfristig fixiert, teilweise variabel. Zinsrisiken können somit aus variablen Finanzierungen des Konzerns resultieren. Die kurz- bis mittelfristigen Fremdmittel werden auf Ebene der BayWa r.e. Group üblicherweise für kurz- bis mittelfristige Aktivitäten, wie z.B. Handelsgeschäfte oder Projektierungsgeschäfte eingesetzt. Darüber hinaus können Zinsrisiken aus langfristigen Projektfinanzierungen resultieren. Sofern variabel verzinsliche Projektfinanzierungen abgeschlossen werden, werden diese in der Regel durch entsprechende Zinsswaps abgesichert oder über das Eigenkapital der r.e. Group refinanziert. Diese Zinsswaps werden teilweise im Hedge Accounting abgebildet. Zinsswaps
Preisrisiko
Strompreisrisiko Im Rahmen des Energiehandels resultieren aus mittel- und langfristigen Stromlieferverträgen Mengen- und Strompreisrisiken. Diese werden gemäß der definierten Hedging- und Risikostrategie abgesichert. Zur Absicherung werden Derivate in Form von EEX-Futures und außerbörslichen Termingeschäften eingesetzt. Zudem existiert im Energiehandel ein Handelsportfolio. Die Steuerung der Marktpreisrisiken des Handelsportfolios ist ebenfalls durch die Risikomanagementvorgaben definiert und erfolgt mittels der vorgegebenen Profit-and-Loss- und Value-at-Risk-Limite. Futures, Warentermingeschäfte
Darüber hinaus erzeugt und verkauft die BayWa r.e. Group Strom aus eigenen Wind- und Solar -Anlagen. Um Preise für Absatz von Strom aus eigenen Anlagen zu sichern, werden langfristige Stromlieferverträge (PPAs) abgeschlossen. Diese Verträge beinhalten entweder eine direkte physische Lieferung zu fixen Preisen oder einen finanziellen Ausgleich zwischen fixem Preis und variablen Marktpreisen. PPAs werden nach den Vorschriften von IFRS 16, IAS 37 und IFRS 9 bilanziert und bewertet. Während virtuelle PPAs in der Regel unter IFRS 9 zu bilanzieren sind, kommt bei physischen PPAs eine Bilanzierung nach IFRS 9 grundsätzlich dann in Betracht, wenn die sogenannte Own Use Exemption aufgrund eines vertraglichen Nettoausgleichs (Cash Settlement) nicht angewendet werden kann. Darüber hinaus können nach IFRS 9 separat zu bilanzierende, eingebettete Derivate (z. B. im Fall von Optionen, Floors oder Caps) vorliegen, falls diese nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind.
Währungsrisiko
Fremdwährungsrisiko Die BayWa r.e. Group finanziert ihre Geschäftsaktivitäten in der jeweiligen funktionalen Währung der lokalen Konzerngesellschaft. Da die Refinanzierung der r.e. Group nahezu ausschließlich in EUR erfolgt, werden die ausgereichten Intercompany Loans an lokale Konzerngesellschaften durch entsprechende Devisenswaps gesichert. Diese werden nicht im Hedge Accounting abgebildet, da sich die Fremdwährungseffekte des Grundgeschäfts und des Sicherungsgeschäfts bereits ohne die Anwendung von Hedge Accounting ausgleichen. Devisentermingeschäfte
Zur Absicherung der Währungsrisiken bestanden zum 31. Dezember 2021 Devisentermingeschäfte insbesondere in US-Dollar, britischen Pfund, australischen Dollar, schweizer Franken, schwedischen Kronen, kroatischen Kuna, japanischen Yen, kanadischen Dollar, thailändische Baht, tschechische Kronen sowie polnischen Zloty.
Erfolgen darüber hinaus Geschäftsaktivitäten in Währungen, die von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichen, z. B. im Projektierungsgeschäft oder im Solarhandel, werden diese ebenfalls durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Währungssicherungem im Projektierungsgeschäft werden in der Regel im Hedge Accounting abgebildet. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig.

Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Einige von den dargestellten Sicherungsbeziehungen werden im Hedge Accounting geführt.

Im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting eingesetzte Sicherungsgeschäfte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Falle von Währungssicherungen wird die Terminkomponente erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die Spotkomponente als Sicherungsinstrument designiert. Im Falle von Warensicherungen werden sowohl Spot- als auch die Terminkomponente als Sicherungsinstrument designiert. Designierte Sicherungsinstrumente werden in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow Risiko darstellt und hierzu bis zur Erfüllung des Grundgeschäftes erfolgsneutral in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow Hedge Rücklage) erfasst wird. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Führt die Absicherung einer erwarteten Zahlung später zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, verbleiben die mit der Absicherung dieser Transaktion verbundenen kumulierten Gewinne und Verluste bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung in der gesonderten Komponente des Eigenkapitals (OCI). Diese direkt im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste sind korrespondierend mit den Erfolgswirkungen aus dem angesetzten finanziellen Vermögenswert oder der finanziellen Verbindlichkeit in der GuV zu erfassen. Das bedeutet, dass die Beträge, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, in derselben Berichtsperiode oder in denselben Berichtsperioden erfolgswirksam zu erfassen sind, in denen die gesicherte geplante Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst.

Führt die Absicherung einer erwarteten Transaktion später zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswerts (wie z.B. Vorräte), hat das Unternehmen nach IFRS 9 die entsprechenden kumulierten Gewinne oder Verluste, die nach IFRS 9.6.5.11 d(i) direkt im Eigenkapital erfasst wurden, bei der erstmaligen Erfassung der nicht finanziellen Vermögenswerte als Teil der Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswertes oder des anderweitigen Buchwerts zu erfassen (basis adjustment).

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus den derivativen Finanzinstrumenten resultieren, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sie sind nach ihrer Fristigkeit gegliedert. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Beizulegende Zeitwerte
in Mio. Euro 31.12.2021 Gesamt Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre
Aktiva
Zinssicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate - - - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 0,6 - 0,6 -
Warentermingeschäfte
Freistehende Derivate 564,9 543,4 21,5 -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 127,4 85,1 10,9 31,4
Devisensicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate 3,5 3,5 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 0,0 0,0 - -
696,4 632,0 33,0 31,4
Passiva
Zinssicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate 0,6 - - 0,6
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 5,0 0,3 4,7
Aktiva
Warentermingeschäfte
Freistehende Derivate 560,9 539,4 21,5 -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 143,5 130,5 13,0 -
Devisensicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate 5,8 5,8 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting - - - -
715,8 675,7 34,8 5,3
Beizulegende Zeitwerte
in Mio. Euro 31.12.2020 Gesamt Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre
Aktiva
Warentermingeschäfte
Freistehende Derivate 22,8 20,6 2,2 -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 22,0 - 2,2 19,8
Devisensicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate 0,4 0,4 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 8,9 8,9 - -
54,1 29,9 4,4 19,8
Passiva
Zinssicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate 1,2 - - 1,2
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 4,2 0,4 - 3,8
Warentermingeschäfte
Freistehende Derivate 22,8 20,6 2,2 -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 6,6 3,8 2,8 -
Devisensicherungsgeschäfte
Freistehende Derivate 1,1 1,1 - -
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 7,0 7,0 - -
42,9 32,9 5,0 5,0

Im Berichtsjahr sind Gewinne in Höhe von 121,5 Mio. Euro (Vorjahr: 72,2 Mio. Euro) und Verluste in Höhe von 117,1 Mio. Euro (Vorjahr: 75,7 Mio. Euro) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

Derivative Finanzinstrumente werden in der BayWa r.e. Group in der Regel nur abgeschlossen, um Grundgeschäfte zu sichern. Das heißt, es bestehen keine offenen Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten, die zum Zweck der Sicherung abgeschlossen wurden. Lediglich im Energiehandel besteht ein Handelsportfolio, in dem offene Positionen aus Finanzinstrumenten entstehen können. Die Steuerung der Marktpreisrisiken dieses Handelsportfolios erfolgt mittels der im Risikomanagement definierten Profit-and- Loss- und Value-at-Risk-Limite. Die offene, unbesicherte Position des Handelsportfolios ist zum 31. Dezember 2021 - wie im Vorjahr - unwesentlich. Aus diesem Grund wird auf eine gesonderte Darstellung der Sensitivitätsanalyse verzichtet. Neben den derivativen Finanzinstrumenten sind in der BayWa r.e.-Group Projektfinanzierungen als Finanzinstrumente in Betracht zu ziehen. Auch hier bestehen keine offenen Risikopositionen, da es sich entweder um festverzinsliche Finanzierungen handelt oder diese durch einen entsprechenden Swap gesichert sind.

Da zum 31. Dezember 2021 - wie im Vorjahr - keine wesentlichen offenen Positionen aus Finanzinstrumenten bestehen, wird auf eine gesonderte Darstellung der Sensitivitätsanalyse verzichtet.

Spezifische Angaben zum Cashflow Hedge Accounting

In der BayWa r.e. Group werden die in Abschnitt 6 von IFRS 9 enthaltenen Regelungen zum Hedge Accounting angewendet. Das Bewertungsergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten wird in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow-Risiko darstellt und hierzu bis zur physischen Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst wird. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Risiken dargestellt, gegen die die BayWa r.e. Group mittels Hedge Accounting entgegenwirkt:

Risiko Sicherungsstrategie
Zinsrisiko Sofern variabel verzinsliche Projektfinanzierungen abgeschlossen werden, werden diese in der Regel durch entsprechende Zinsswaps abgesichert oder über das Eigenkapital der r.e. Group refinanziert. Diese Zinsswaps werden teilweise im Hedge Accounting abgebildet.
Strompreisrisiko Zudem werden im Rahmen des Hedge Accounting Strom-Futures und Forwards -Termingeschäfte sowie langfristige Stromlieferverträge (sog. Power Purchase Agreements PPAs) mit Preisfixierung eingesetzt. Die Strompreis-Futures und -Termingeschäfte Forwards dienen dabei der Sicherung gegen Zahlungsstromschwankungen aus dem physischen Stromeinkauf oder -Absatz im Rahmen des Energiehandels. Langfristige Stromlieferverträge dienen i.d.R. der Sicherung langfristig fixierter Preise für den Absatz von Strom und Grünstromzertifikaten aus Wind- und Solaranlagen. Diese Verträge beinhalten entweder eine direkte physische Lieferung zu fixen Preisen, sofern der Käufer den Strom aus dem lokalen Bilanzkreis abnehmen kann, oder einen finanziellen Ausgleich zwischen fixem Preis und variablen Marktpreisen, während Verkäufer und Käufer jeweils den Strom in ihren lokalen Bilanzkreisen einspeisen oder beziehen.
Fremdwährungsrisiko Im Rahmen des Hedge Accounting werden außerdem Devisentermingeschäfte eingesetzt. Diese dienen der Absicherung von Materialeinkäufen, Onshore-Kosten und Umsatzerlösen im Rahmen von Wind- und Solarparkprojekten, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der projektierenden Gesellschaft abweicht. Bilanziell werden diese Sicherungsbeziehungen als Cash Flow Hedges bilanziert, d.h. als Grundgeschäft der Sicherungsbeziehungen werden die kontrahierten oder erwarteten, hochwahrscheinlichen Materialeinkäufe, Onshore-Kosten oder Umsatzerlöse mit abweichender Währung designiert und als Sicherungsgeschäft wird die Spotkomponente der zugehörigen Devisentermingeschäfte designiert.

Aus der folgenden Tabelle geht die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage der zuvor dargestellten Sachverhalte hervor:

In Mio. Euro Energiehandel Fremdwährungssicherung Zinssicherung
Stand 01.01.2021 9,8 0,7 -3,9
Zuführung 25,4 0,2 1,7
Auflösung - 51,0 -1,0 -0,9
Überführung finanzieller Vermögenswerte bzw. finanzieller Verbindlichkeiten - - -
Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung - 5,6 0,1 -
Stand 31.12.2021 -21,4 0,0 -3,2
In Mio. Euro Energiehandel Fremdwährungssicherung Zinssicherung
Stand 01.01.2020 -0,5 1,9 -0,1
Zuführung 20,1 0,8 0,2
Auflösung -9,7 -4,3 -4,0
Überführung finanzieller Vermögenswerte bzw. finanzieller Verbindlichkeiten - - -
Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung - 2,3 -
Stand 31.12.2020 9,8 0,7 -3,9

Angaben zu den Sicherungsinstrumenten des Cashflow Hedge Accounting

Die Effekte auf die Finanzlage des Unternehmens, die aus der Absicherung durch Cashflow Hedges resultieren, sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Durch das wachsende Volumen wurde die Darstellung für 2020 erweitert.

In Mio. Euro 31.12.2021 Buchwert Bilanzposten Nominalvolume Kontrakte Nominalvolumen Kontrakte in Tonnen bzw. TWh
Derivative Vermögenswerte 128,0 556,3 7,4
Warentermingeschäfte - Energiehandel 127,3 512,4 7,4
davon Kauf 63,3 Vermögenswerte aus Derivaten 85,9 0,7
davon Verkauf 64,0 Vermögenswerte aus Derivaten 426,5 6,7
Devisensicherungsgeschäfte - Vermögenswerte aus Derivaten - -
Zinssicherungsgeschäfte 0,6 Vermögenswerte aus Derivaten 43,9 N/A
Derivative Verbindlichkeiten 148,4 538,2 2,2
Warentermingeschäfte - Energiehandel 143,5 370,2 2,2
davon Kauf 32,9 Verbindlichkeiten aus Derivaten 156,7 0,7
davon Verkauf 110,6 Verbindlichkeiten aus Derivaten 213,6 1,5
Devisensicherungsgeschäfte - Verbindlichkeiten aus Derivaten - -
Zinssicherungsgeschäfte 4,9 Verbindlichkeiten aus Derivaten 168,0 N/A
In Mio. Euro 31.12.2020 Buchwert Bilanzposten Nominalvolumen Kontrakte Nominalvolumen Kontrakte in Tonnen bzw. TWh
Derivative Vermögenswerte 31,0 568,1 -
Warentermingeschäfte - Energiehandel 22,1 363,7 8,8
davon Kauf 1,5 Vermögenswerte aus Derivaten 22,5 0,5
davon Verkauf 20,6 Vermögenswerte aus Derivaten 341,2 8,3
Devisensicherungsgeschäfte 8,9 Vermögenswerte aus Derivaten 204,4 N/A
Zinssicherungsgeschäfte 0,0 Vermögenswerte aus Derivaten - -
Derivative Verbindlichkeiten 17,9 262,3 -
Warentermingeschäfte - Energiehandel 6,6 63,1 1,6
davon Kauf 1,6 Verbindlichkeiten aus Derivaten 23,5 0,5
davon Verkauf 5,0 Verbindlichkeiten aus Derivaten 39,6 1,1
Devisensicherungsgeschäfte 7,0 Verbindlichkeiten aus Derivaten 159,8 N/A
Zinssicherungsgeschäfte 4,3 Verbindlichkeiten aus Derivaten 39,4 N/A

Die oben dargestellten Sicherungsbeziehungen sind hoch effektiv (annähernd 100 Prozent). Etwaige Ineffektivitäten sind unwesentlich.

Weitere Risiken in Bezug auf Finanzinstrumente

Das Risikomanagement in der BayWa r.e. Group wird im Lagebericht und dort speziell im Abschnitt "Chancen und Risikomanagement" dargestellt. Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sind neben den in der Risikotabelle unter dem Unterabschnitt Risiken und allgemeine Angaben dargelegten Risiken insbesondere die nachfolgenden Risiken von Bedeutung.

Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken

Es bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen im Solarhandel. Die Risikominimierung wird durch ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet, welches sich aus einem Monitoring der Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, erhaltenen Anzahlungen, dem Mahnwesen und Kreditausfallversicherungen zusammensetzt. Dabei werden Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert. Das Ausfallsrisiko und das ECL-Modell werden in Kapitel C.6 beschrieben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die BayWa r.e. Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden in der BayWa r.e. Group durch das operative Geschäft, Projektfinanzierungen und die Aufnahme von Darlehen generiert. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der ausreichend zugesagten Finanzierung durch das Bankenkonsortium undBayWa AG sowie den Projektfinanzierungen bei Kreditinstituten unterliegt die BayWa r.e. Group hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Analyse der Fälligkeitstermine der undiskontierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie die undiskontierten Nettozahlungsströme der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert der BayWa r.e. Group.

in Mio. Euro 2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 634,2 1.324,4 183,5 2.142,1
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 545,2 21,5 0,6 567,3
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 130,5 13,1 4,8 148,4
1.309,9 1.359,0 188.9 2.857,8
In Mio. Euro 2020 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzelt über fünf Jahre Gesamt
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 1.059,6 594,0 - 1.653,6
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 21,7 2,2 1,2 25,1
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 11,2 2,8 3,8 17,8
1.092,5 599,0 5,0 1.696,5

(D.) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IAS 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf Abschnitt A.7 verwiesen.

(D.1.) Umsatzerlöse

Die Erfassung von Umsätzen und Erträgen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren, Erzeugnisse, Anlagen der erneuerbaren Energien und erbrachten Dienstleistungen auf den Käufer übergegangen ist und somit ein Kontrollübergang stattgefunden hat. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen.

Die Übertragung der Verfügungsgewalt kann zu einem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa r.e. Group resultierenden Leistungsverpflichtungen werden größtenteils zu einem Zeitpunkt erfüllt. In diesen Fällen wird der Umsatz dann realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter auf den Kunden übergegangen ist, also regelmäßig zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung an den Kunden. In einigen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung auch zeitraumbezogen; hierzu wird auf Abschnitt (C.8.) Vorräte mit den ergänzenden Angaben zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung verwiesen.

Der Verkauf von Projektgesellschaften wird, soweit es sich um umsatzgleiche ("revenue-like") Transaktionen handelt, ebenso in den Umsatzerlösen abgebildet. Details dazu finden sich in Abschnitt A.4. weitere Ermessensentscheidungen und Bilanzierungspraktiken.

Aufgliederung von Erlösen mit Kunden

In der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach den wichtigsten Geschäftsbereichen und geografischen Hauptmärkten sind die Umsätze konsolidiert dargestellt.

Wichtigste Geschäftsbereiche

in Mio. Euro 2021 Wind Projects Solar Projects Services Energy Solutions
Ware 274,0 479,4 0,2 6,4
Dienstleistung 12,2 2,0 81,3 26,4
286,2 481,4 81,5 32,8
in Mio. Euro 2021 IPP Solar Trade Holdings Summe
Ware 1.273,5 1.281,3 16,6 3.331,4
Dienstleistung - 81,4 18,9 222,2
1.273,5 1.362,7 35,5 3.553,6
in Mio. Euro 2020 angepasst Wind Projects Solar Projects Services Energy Solutions
Ware 310,8 514,5 28,4 0,9
Dienstleistung 41,8 19,8 65,4 13,4
352,6 534,3 93,8 14,3
in Mio. Euro 2020 angepasst Energy Trading Solar Trade Holdings Summe
Ware 360,4 798,1 22,7 2.035,8
Dienstleistung 0,3 12,9 8,0 161,6
360,7 811,0 30,7 2.197,4

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Einführung des neuen Geschäftsbereich Energy Solutions, welcher zu internen Reportingzwecken verwendet wird und sich aktuell im Aufbau befindet. Der Geschäftsbereich Bioenergy wird seit 2020 unter dem Geschäftsbereich Holdings berichtet und nicht mehr gesondert ausgewiesen. Der Bereich Energy Trading ist in der BE IPP enthalten.

Geografische Hauptmärkte

in Mio. Euro 2021 Deutschland Rest-EU Europa Nicht-EU Amerika
Ware 1.554,0 1.132,8 146,6 350,4
Dienstleistung 73,1 47,2 14,2 81,3
1.627,1 1.180,0 160,9 431,7
in Mio. Euro 2021 APAC Sonstige Summe
Ware 147,5 0,0 3.331,4
Dienstleistung 6,3 0,0 222,2
153,9 0,0 3.553,6
in Mio. Euro 2020 angepasst Deutschland Rest-EU Europa Nicht-EU Amerika
Ware 728,9 652,7 131,9 392,2
Dienstleistung 86,3 42,6 10,8 17,3
815,2 695,3 142,7 409,5
in Mio. Euro 2020 angepasst APAC Sonstige Summe
Ware 130,1 - 2.035,8
Dienstleistung 4,6 - 161,6
134,7 - 2.197,4

(D.2.) Sonstige betriebliche Erträge

in Mio. Euro 2021 2020
Kursgewinne aus Währungsumrechnungen 117,5 72,2
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 6,9 6,7
Kostenerstattungen 1,3 1,3
Eingänge abgeschriebener Forderungen/Auflösung von Wertberichtigungen 1,2 5,8
Mieteinnahmen 0,8 0,5
Erträge aus Anlageabgängen 0,4 0,1
Übrige Erträge 48,3 17,4
176,4 104,0

Die Mieteinnahmen verstehen sich inkl. der Erlöse aus Nebenkosten. Der Anstieg der Kursgewinne ist im Wesentlichen auf das Projektgeschäft außerhalb des europäischen Währungsraums zurückzuführen. Zudem beinhalten die Kursgewinne Effekte aus Devisentermingeschäften, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem Grundgeschäft besteht und die deshalb nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind. Daneben umfassen die übrigen Erträge Lizenzerträge und eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen.

(D.3.) Materialaufwand

in Mio. Euro 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -2.908,6 -1.570,6
Aufwendungen für bezogene Leistungen -938,5 -610,2
-3.847,1 -2.180,8

(D.4.) Personalaufwand

in Mio. Euro 2021 2020
Löhne und Gehälter -202,5 -155,3
Aufwendungen für Altersversorgung, Unterstützung und Abfertigung -4,9 -3,6
davon laufender Dienstzeitaufwand -0,6 -0,5
Soziale Abgaben -27,6 -20,0
-235,0 -178,9
Anzahl Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 2021 2020
Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) 2.857 2.297
Stand 31.12. 3.092 2.433

Die BayWa r.e. Group hatte zum Bilanzstichtag insgesamt 138 (im Vorjahr 149) Studenten, Auszubildende und Praktikanten angestellt.

(D.5.) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in Mio. Euro 2021 2020
Kursverluste aus Währungsumrechnungen -117,1 -75,7
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten -32,3 -26,0
Aufwand für Fremdpersonal -13,6 -8,7
Instandhaltung -13,4 -10,7
EDV-Aufwand -11,7 -9,1
Mieten -9,1 -7,9
Werbung -8,7 -6,4
Versicherungen -7,3 -5,0
Reisespesen -7,0 -6,0
Abschreibungen/Wertberichtigungen auf Forderungen -4,0 -8,9
Fuhrpark -3,9 -3,3
Energie -3,4 -2,0
Sonstige Steuern -3,2 -2,8
Verwaltungsaufwand -2,9 -1,7
Verluste aus Anlageabgängen -2,9 -0,4
Aus- und Fortbildung -2,5 -1,6
Provisionen -2,3 -1,7
Nachrichtenaufwand -2,2 -1,9
Bürobedarf -2,1 -1,2
Abbruch- und Entsorgungsaufwand -0,6 -0,2
Übrige Aufwendungen -34,5 -16,5
-284,7 -197,6

Den Kursverlusten aus Währungsumrechnungen in Höhe von 117,1 Mio. Euro stehen Kursgewinne in Höhe von 117,5 Mio. Euro gegenüber. Siehe Erläuterung unter D.2.. Die übrigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen allgemeine Vertriebs- und sonstige Kosten unter anderem zur Absicherung betrieblicher Risiken.

(D.6.) Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis

in Mio. Euro 2021 2020
Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen -9,9 0,0
Übriges Beteiligungsergebnis 0,7 4,4
davon Erträge/Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0,0 0,0
davon Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von verbundenen Unternehmen 0,0 4,2
davon Sonstige Beteiligungserträge und ähnliche Erträge 0,7 0,2
-9,2 4,4

Das Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis verringerte sich in Summe im Vorjahresvergleich um 13,6 Mio. Euro. Der Rückgang ist insbesondere auf die seit dem Geschäftsjahr 2020 nach der Equity-Methode bilanzierte Amadeus Wind Holdings LLC, Wilmington, USA, zurückzuführen. Hier haben im Februar 2021 extreme Wetterbedingungen in Texas mit starken Schneefällen und gefrierendem Regen zu Ausfällen der Windenergieanlagen und in der Folge zu Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit fixierten Stromabnahmeverträgen geführt.

(D.7.) Zinsertrag und Zinsaufwand

in Mio. Euro 2021 2020
Zinsen und ähnliche Erträge 4,6 3,0
davon aus verbundenen Unternehmen 0,1 0,1
Zinsen aus Fair-Value-Bewertung 0,8 0,0
Zinsertrag 5,4 3,0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -60,8 -63,1
davon an verbundene Unternehmen -41,4 -46,9
Zinsen aus Fair-Value-Bewertung 0,0 -0,6
Zinsanteil Leasing -3,8 -3,2
Zinsanteil der Zuführung zu Personalrückstellungen und anderen Personalrückstellungen 0,0 0,0
Zinsaufwand -64,4 -66,9
Zinsergebnis -59,0 -63,9

Zinserträge aus Finanzierungsleasing sind nur in geringer Höhe entstanden und nicht wesentlich.

(D.8) Ertragsteuern

Die Ertragsteuern 1 gliedern sich wie folgt:

in Mio. Euro 2021 2020
Tatsächliche Steuern -29,3 -37,5
Latente Steuern 8,8 15,6
-20,5 -21,9

1 Aufwendungen mit negativem, Erträge mit positivem Vorzeichen

Die tatsächlichen Steuererträge und -aufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuern der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Im Eigenkapital wurden 3,3 Mio. Euro passive latente Steuern (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro) erfolgsneutral mit der Bewertungsrücklage verrechnet welche im Wesentlichen aus Hedge-Accounting resultieren. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Diese betragen 40,6 Mio. Euro (Vorjahr: 30,7 Mio. Euro). Im Rahmen der Unternehmensplanung wird hierfür ein Zeithorizont von maximal fünf Jahren zugrunde gelegt. Latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 36,2 Mio. Euro (Vorjahr: 34,8 Mio. Euro) wurden nicht gebildet, weil von deren Nutzbarkeit nicht innerhalb des genannten Zeithorizonts ausgegangen wird. Teilweise sind Verlustvorträge von einzelnen Konzerngesellschaften zeitlich begrenzt vortragbar. Verlustvorträge, für die keine latente Steuer gebildet wurde, werden voraussichtlich in Höhe von 12,8 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro) durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit in den nächsten 20 Jahren verfallen, davon 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) innerhalb von 10 Jahren und 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) innerhalb von 15 Jahren. Der aus der Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen resultierende latente Steueraufwand beläuft sich auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: Steuerertrag von 2,4 Mio. Euro).

Im Jahr 2021 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 17,7 Mio. Euro (Vorjahr: 21,2). Sie wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften zukünftig von steuerlichen Gewinnen oder von ausreichend zu versteuernden temporären Differenzen ausgegangen wird.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Steuersatz der BayWa r.e. AG beträgt für das Berichtsjahr 32,57 Prozent (Vorjahr: 32,49 Prozent).

Die aktiven und passiven latenten Steuern sind den einzelnen Bilanzpositionen wie folgt zugeordnet:

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1,5 0,8 -80,1 -50,4
Finanzanlagen 1,2 0,5 -8,2 -0,9
Umlaufvermögen 18,9 13,5 -241,1 -34,4
Sonstige Aktiva 14,0 7,7 -17,6 -7,5
Steuerliche Verlustvorträge 76,8 65,5 0,0 0,0
Rückstellungen 237,5 11,4 -0,7 -0,4
Verbindlichkeiten 30,7 22,7 -1,3 -5,7
Sonstige Passiva 4,3 7,4 -7,0 -10,7
Wertberichtigung für aktive latente Steuern -47,7 -37,4 0,0 0,0
Saldierung -294,6 -67,2 294,6 67,2
Konsolidierungen -2,1 -2,9 -0,8 -7,0
40,4 22,0 -62,1 -49,8

Der tatsächliche Steueraufwand liegt 13,1 Mio. Euro unter dem zu erwartenden Steueraufwand, der sich bei Anwendung des Körperschaftsteuersatzes in Deutschland nach der derzeit geltenden Rechtslage, zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerbelastung auf das Konzernergebnis vor Steuern, ergeben würde. Der rechnerische Steuersatz für die tatsächlichen Steuern von 32,57 Prozent ermittelt sich aus dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 Prozent sowie der durchschnittlichen effektiven Gewerbesteuerbelastung in Höhe von 16,74 Prozent. Passive latente Steuern für Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen wurden insoweit nicht bilanziert, als die Gesellschaft den Umkehreffekt steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Für temporäre Differenzen von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen (Outside basis differences) in Höhe von 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) wurden passive latente Steuern nicht gebildet.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom rechnerischen Steueraufwand gemäß Konzernsteuersatz zum tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand:

in Mio. Euro 2021 2020
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 103,2 51,7
Rechnerischer Steueraufwand bei Steuersatz von 32,57 Prozent -33,6 -16,8
Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen 5,0 3,5
Periodenfremde Steuern 19,8 -2,5
Veränderung permanente Differenzen -30,0 7,2
Steuereffekt wegen steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen -5,6 -9,4
Steuerliche Kürzungen und Hinzurechnungen und Effekte aus Organschaftsverhältnissen -1,7 -7,5
Entkonsolidierungseffekt 0,0 -0,4
Steuerfreie Einnahmen 28,9 16,1
Veränderung Wertberichtigung für aktive latente Steuern -2,2 -12,6
Steuereffekte aus Equity-Ergebnissen 0,0 0,0
Effekte aus Steuersatzänderungen -0,2 -0,1
Sonstige steuerliche Effekte -0,9 0,7
Ausgewiesene Ertragsteuer -20,5 -21,9

(D.9.) Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter

Der anderen Gesellschaftern zustehende Anteil am Konzernjahresüberschuss in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: -2,3 Mio. Euro) entfällt in 2021 mit 1,7 Mio. Euro im Wesentlichen auf die Minderheitsgesellschafter im Zusammenhang mit spanischen Windparks.

(E.) Weitere Angaben

(E.1.) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung der BayWa r.e. Group

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel der BayWa r.e. Group im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, also Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Einflüsse aus wechselkursbedingten Änderungen der flüssigen Mittel sind aufgrund der überwiegenden Tätigkeit im Euro-Raum von untergeordneter Bedeutung und werden deshalb zusammen mit den Konsolidierungskreisveränderungen dargestellt. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

Entsprechend den Vorgaben des IAS 7 wird die Kapitalflussrechnung in Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterteilt.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Konzernjahresüberschuss indirekt ermittelt. Dazu wird dieser Cashflow um nicht zahlungswirksame Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt und umfasst neben Zahlungszu- und -abflüssen aus Unternehmenserwerben die zahlungswirksamen Veränderungen im Konzernanlagevermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird ebenfalls zahlungsbezogen ermittelt und umfasst in erster Linie die zahlungswirksamen Veränderungen aus Finanzmittelaufnahmen sowie die Zahlungsmittelabflüsse aus Dividendenzahlungen und der Rückführung von Finanzmitteln. Im Rahmen der indirekten Ermittlung wurden Veränderungen aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen eliminiert, da diese nicht zahlungswirksam sind. Daher ist ein Abgleich dieser Angaben mit den Werten in der Konzernbilanz nicht möglich. Weiterführende Angaben zu Unternehmenskäufen und -Verkäufen enthält Abschnitt B.1.

Die Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:

in Mio. Zahlungswirksam
Euro 01.01.2021 Zahlungen der Periode Zinsaufwendungen
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit 295,3 648,3 -19,0
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit - Verbundene Unternehmen 1.195,9 -592,9 -40,7
Leasingverbindlichkeiten 89,9 -11,0 -3,7
1.581,1 44,4 -63,4
in Mio. Euro Zahlungsunwirksam
Unternehmenserwerbe und -verkäufe Währungskurseffekte Sonstige Änderungen 31.12.2021
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit 6,5 14,2 28,1 973.4
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit - 3,2 175,9 741,4
Verbundene Unternehmen
Leasingverbindlichkeiten 1,9 2,5 22,4 102,0
8,4 19,9 226,4 1.816,8
in Mio. Euro (angepasst) Zahlungswirksam
01.01.2020 Zahlungen der Periode Zins aufwen dungen
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit 288,9 3,2 -47,7
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit - Verbundene Unternehmen 1.148,2 118,8 -16,4
Leasingverbindlichkeiten 51,9 -8,2 -3,2
1.489,0 113,8 -67,3
in Mio. Euro (angepasst) Zahlungsunwirksam
Unternehmenserwerbe und -verkäufe Währungskurseffekte Sonstige Änderungen 31.12.2020
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit 7,1 -9,8 53,6 295,3
Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit - -5,8 -48,9 1.195,9
Verbundene Unternehmen
Leasingverbindlichkeiten 0,3 -3,9 53,0 89,9
7,4 -19,5 57,7 1.581,1

Die Veränderungen aufgrund des Zugangs bzw. Abgangs von Projektgesellschaften werden unter den sonstigen Änderungen gezeigt.

(E.2.) Rechtsstreitigkeiten

Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Die Tätigkeit im Bereich der Solar- und Windenergieanlagen kann auch dazu führen, dass die BayWa r.e. Group Klageverfahren gegen Bau-/Betriebsgenehmigungen von Projekten ausgesetzt ist. Durch die internationale Geschäftstätigkeit sind die Unternehmen des Konzerns in geringem Umfang auch einem politisch-rechtlichen Risiko ausgesetzt. Demnach könnten rechtlich bestehende Ansprüche des Konzerns aufgrund schwacher Staatsstrukturen bzw. unterentwickelte Rechtssysteme letztlich nicht durchsetzbar sein. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht.

Die BayWa r.e. AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Entsprechende Verfahren sind auch nicht absehbar. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten sind bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. besteht in angemessenem Umfang Versicherungsdeckung. Diese bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Bau- und Betriebsgenehmigungen von Windkraftanlagen.

(E.3.) Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Entsprechend den Vorschriften des § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG hat jeder Aktionär, dem mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, dies dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Der BayWa r.e. AG wurde das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt (der Stimmrechtsanteil bezieht sich jeweils auf den Zeitpunkt der Mitteilung und kann daher zwischenzeitlich überholt sein):

Am 12. April 2021 hat uns die BayWa Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört. Die BayWa Aktiengesellschaft hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört.

Am 12. April 2021 hat uns die EIP Ruby Renewables Invest GmbH gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört.

Am 12. April 2021 hat uns die EIP Ruby Renewables Invest Holding S.à r.l. gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die EIP Renewables Invest SCS hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die EIP Renewables Invest GP S.à r.l. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Energy Infrastructure Partners AG hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Energy Infrastructure Partners Holding AG hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Zurechnung der Aktien, die unmittelbar der EIP Ruby Renewables Invest GmbH gehören, zu Energy Infrastructure Partners Holding AG und zu jedem anderen mitteilenden Unternehmen erfolgt jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgende (absteigend dargestellte) Beteiligungskette:

Energy Infrastructure Partners AG (Zürich, Schweiz)

EIP Renewables Invest GP S.à r.l. (Luxemburg, Großherzogturm Luxemburg)

EIP Renewables Invest SCS (Luxemburg, Großherzogturm Luxemburg)

EIP Ruby Renewables Invest Holding S.à r.l. (Luxemburg, Großherzogturm Luxemburg)

EIP Ruby Renewables Invest GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland)

Am 9. Juli 2021 hat uns die BayWa Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört und ihr auch nicht mehr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört. Die BayWa Aktiengesellschaft hat uns ferner gemäß § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar von der von ihr abhängigen BayWa EEH GmbH gehaltenen werden, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Am 9. Juli 2021 hat uns die BayWa EEH GmbH gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört. Die BayWa EEH GmbH hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört.

(E.4.) Nahestehende Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 zählen zu den nahestehenden Personen jene Unternehmen und Personen, bei denen "eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben".

Maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 24 ist die Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens, aber nicht die Beherrschung dieser Politik. Ein maßgeblicher Einfluss kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden, normalerweise durch einen Sitz im Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan, aber beispielsweise auch durch die Mitwirkung an der Unternehmenspolitik durch konzerninterne Geschäfte mit erheblichem Umfang, den Austausch von Führungspersonal oder durch die Abhängigkeit von technischen Informationen. Ein maßgeblicher Einfluss kann durch Anteilsbesitz, durch Satzung oder vertragliche Vereinbarungen begründet werden. Bei einem Anteilsbesitz wird ein maßgeblicher Einfluss gemäß den in IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures [2011]) enthaltenen Vorschriften vermutet, wenn der Gesellschafter direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte hält, es sei denn, diese Vermutung kann eindeutig widerlegt werden. Unwiderlegbar vermutet wird dann ein maßgeblicher Einfluss, wenn die Politik des Unternehmens etwa durch eine entsprechende Besetzung der Aufsichtsorgane beeinflusst werden kann.

Bezogen auf den Gesellschafterkreis der BayWa r.e. AG besteht für die BayWa AG, München, aufgrund ihres Anteilsbesitzes die Möglichkeit, beherrschenden Einfluss auf die BayWa r.e. AG auszuüben. Die Gesellschaft ist deshalb als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Es wurden im Geschäftsjahr 2021 von der BayWa AG Servicekosten in Höhe von 6,7 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro) und aus konzerninternen Krediten Zinsen in Höhe von 41,4 Mio. Euro (Vorjahr: 46,9 Mio. Euro) an die BayWa r.e. Group weiterbelastet. Daneben erfolgte im Vorjahr eine Ausschüttung durch die BayWa r.e. AG von 30,0 Mio. Euro an die BayWa AG. Die im Berichtsjahr erfolgten Kapitalerhöhungen sind im Abschnitt A.1 dargestellt.

Die BayWa r.e. Group finanziert sich über verschiedene Darlehen von der BayWa AG und der BayWa Finanzservice GmbH, die alle zu marktgerechten Konditionen abgeschlossen wurden. Es handelt sich um folgende Verträge:

Vertrag Vertragspartner Gültig von Gültig bis Verzinsung Verfügbares Limit
in EUR
Darlehenssaldo zum 31.12.2021
EUR
Green Bond BayWa AG 28. Juni 2019 26. Juni 2024 3,25% p.a 436.000.000 436.000.000
Green Bond BayWa Finanzservice GmbH 28. Juni 2019 26. Juni 2024 3,25% p.a 64.000.000 64.000.000
Distribution Loan BayWa AG 18. März 2021 30. September 2022 Basiszinssatz (1- Monats EURIBOR) zuzüglich 2,5% p.a. 30.000.000 30.000.000
Term Loan BayWa AG 9. September 2021 3. September 2024 entsprechend Verzinsung Syn Loan mit externen Kreditinstituten 200.000.000 200.000.000
Bridge Loan BayWa AG 9. September 2021 31. Januar 2023 Basiszinssatz (1- Monats EURIBOR) zuzüglich 2,5% p.a. 250.000.000
IC Darlehen 1 BayWa AG 31. März 2016 b. a. w. Basiszinssatz (1- Monats EURIBOR) zuzüglich 1% p.a. 3.837.000 2.191.142

Für den Vergleichszeitraum waren folgende Verträge zu marktgerechten Konditionen vereinbart:

Vertrag Vertragspartner Gültig von Gültig bis Verzinsung Verfügbares Limit
in EUR
Darlehenssaldo zum 31.12.2020
EUR
Green Bond BayWa AG 28. Juni 2019 17. März 2021 3,125% p.a 436.000.000 436.000.000
Green Bond BayWa Finanzservice GmbH 28. Juni 2019 14. März 2021 3,125% p.a 64.000.000 64.000.000
Multicurrency Linie BayWa AG 7. Dezember 2016 9. September 2021 Basiszinssatz (1- Monats EURIBOR) zzgl. 100/150 Basispunkte Marge 500.000.000 606.958.242
IC Darlehen 1 BayWa AG 31. März 2016 b. a. w. Basiszinssatz (1- Monats EURIBOR) zuzüglich 1% p.a. 3.837.000 2.467.079
IC Darlehen 2 BayWa AG 18. April 2018 21. März 2021 Basiszinssatz (3- Monats EURIBOR) zuzüglich 4,6% p.a. 94.000.000 94.000.000

Die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

In Mio. Euro 2021 Aufsichtsrat Vorstand Nicht konsolidierte Tochter unternehmen Nicht konsolidierte Gemeinschafts unternehmen Nicht konsolidierte assoziierte Unternehmen
Forderungen - - 7,5 - -
Verbindlichkeiten - - 0,5 - -
Zinserträge - - 0,1 - -
Zinsaufwendungen - - -0,0 - -
Umsatzerlöse - - 0,2 - 0,0
Materialaufwand - - -0,0 - -
In Mio. Euro 2020 Aufsichtsrat Vorstand Nicht konsolidierte Tochter unternehmen Nicht konsolidierte Gemeinschafts unternehmen Nicht konsolidierte assoziierte Unternehmen
Forderungen - - - - -
Verbindlichkeiten - - - - -
Zinserträge - - - - -
Zinsaufwendungen - - - - -
Umsatzerlöse - - - - -
Materialaufwand - - -0,1 - -

Mitglieder des Aufsichtsrats der BayWa r.e. AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen, mit denen die BayWa r.e. AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Ansonsten wurden keine weiteren geschäftlichen Transaktionen im Sinne von IAS 24 durchgeführt, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

(E.5.) Organe der BayWa r.e. AG

Aufsichtsrat

 

Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG (Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Roland Dörig, Managing Partner der Energy Infrastructure Partners AG (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Andreas Helber, Vorstand der BayWa AG

 

Martin Rey, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH Tim Marahrens, Co-Head Investment bei Energy Infrastructure Partners AG

 

Dr. Eveline Steinberger-Kern, geschäftsführende Gesellschafterin der The Blue Minds Company GmbH

Vorstand

 

Matthias Taft

CEO und verantwortlich für die BE Wind Projects, BE Solar Projects, BE Services und BE IPP, Legal, Corporate Finance, Strategy und Energy, Policy & Sustainability. Bis einschließlich 31. März 2021 zugleich Vorstand der Muttergesellschaft BayWa AG für den Bereich Energie.

 

Günter Haug

COO und verantwortlich für die BE Solar Trade, BE Energy Solutions, Marketing, IT, Digital Projects und Organisation & Change.

 

Harald Wilbert

CFO und verantwortlich für die Aktivitäten im Bereich Bioenergie, Finance & Controlling, Corporate Treasury, HR und das Risikomanagement.

(E.6.) Honorare des Konzernabschlussprüfers

Folgende Honorare des Konzernabschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden der BayWa r.e. AG und deren Tochtergesellschaften berechnet:

in Mio. Euro 2021 2020
Für Abschlussprüfungen 0,6 -
Für Steuerberatungsleistungen - -
Für sonstige Leistungen 0,1 -
0,7 -

Die Abschlussprüfungs- und Prüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Konzern- und Einzelabschlussprüfung der BayWa r.e. AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen.

(E.7.) Gesamtbezüge des Vorstands und der Aufsichtsgremien

Mit Formwechsel wurde die BayWa r.e. renewable energy GmbH im März 2021 in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit der Firma BayWa r.e. AG umgewandelt. Das Management der BayWa r.e. AG in Schlüsselpositionen umfasst den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Bezüge des Vorstands (bzw. der Geschäftsführung) aus dem Geschäftsjahr 2021 summieren sich auf 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 0,1 Mio. Euro.

Der den Vorstands- (bzw. Geschäftsführungs-) und Aufsichtsratsmitgliedern in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 gewährte Gesamtaufwand wird in der Folge entsprechend dem Gremium in Summe dargestellt. Der Gesamtaufwand der drei Vorstandsmitglieder der BayWa r.e. AG setzt sich jeweils aus einem jährlichen Festgehalt, Nebenleistungen und Altersversorgung zusammen und wird als Zufluss für das betroffene Geschäftsjahr 2020 bzw. 2021 angegeben. Bei der kurzfristig variablen Vergütung (jährliche Tantieme) und der langfristig variablen Vergütung (Tantiemebank bzw. Management Incentive Program ab April 2021) wird diejenige Tranche angezeigt, die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zur Auszahlung gekommen ist und mit den jeweiligen gebildeten Rückstellungen ins Verhältnis gesetzt.

In Mio. Euro 2021 1 2020 1
Bezüge des Vorstands
kurzfristig fällige Leistungen 1,9 1,4
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,2 0,2
andere langfristige Leistungen 2,72 0,8
anteilsbasierte Vergütung 0,5 -
Gesamtbezüge des Vorstands 5,3 2,4
Bezüge des Aufsichtsrats
kurzfristig fällige Leistungen 0,1 -
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0,1 -
Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamt 5,4 2,4

1 Die Bezüge von Herrn Matthias Taft im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2021 wurden von der BayWa AG gezahlt und in Höhe der für die BayWa r.e. renewable energy GmbH erbrachten Dienstleistungen in obiger Darstellung ausgewiesen. Die Bezüge der Herren Günter Haug und Harald Wilbert im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2021 wurden von der BayWa r.e. renewable energy GmbH (heutige BayWa r.e. AG) gezahlt.

2 Im Geschäftsjahr 2021 wurden die bestehenden Langfristvergütungen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 wegen Änderung des Vergütungssystems ausbezahlt.

Der ausstehende Saldo für die Gesamtbezüge des Vorstandes beträgt 2,8 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro).

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands

Das Vergütungssystem ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der BayWa r.e. AG ausgerichtet. Der Aufsichtsrat überprüft die wesentlichen Vertragselemente jährlich und passt diese - soweit erforderlich - an. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Festlegung der Vergütungshöhen beachtet der Aufsichtsrat die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie die Lage und die Strategie des Unternehmens ebenso wie die Üblichkeit der Vergütung.

Vergütungsstruktur

Das Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre überprüft, woraus sich kein Anspruch auf Erhöhung ergibt.

Kurzfristige variable Vergütung - jährliche Tantieme

Die kurzfristige variable Vergütung ist als jährliche Tantieme ausgestaltet, deren Höhe durch den Aufsichtsrat jährlich festgelegt wird. Der Zielwert bzw. die Ziele der jährlichen Tantieme werden durch den Aufsichtsrat in der Regel in der ersten Sitzung des Geschäftsjahres festgelegt. Bei der Festsetzung der Ziele berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch den Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Bemessungsgrundlage für die jährliche Tantieme im Geschäftsjahr 2021 ist zu 70 Prozent das Ergebnis vor Zinsen (EBIT) der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied verantworteten operativen Einheiten und zu 30 Prozent die individuell vereinbarten Ziele. Die individuellen Ziele ermöglichen eine weitere Differenzierung in Abhängigkeit der konkreten strategischen und operativen Herausforderungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds.

Die jährliche Tantieme beträgt im Geschäftsjahr 2021 bei 100 Prozent Zielerreichung 40 Prozent des jeweiligen Festgehalts und kann bei Übererfüllung maximal 60 Prozent des jeweiligen Festgehalts betragen. Die jährliche Tantieme wird in der Regel im Mai des Folgejahres ausbezahlt. Damit erfolgt die erstmalige Auszahlung der kurzfristig variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 im Jahr 2022. Für das Kalenderjahr 2021 erfolgt für den Zeitraum seit 1. Januar 2021 bis zum Wirksamwerden des Formwechsels der BayWa r.e. GmbH zur BayWa r.e. AG keine anteilige Kürzung der jährlichen Tantieme.

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter erfolgt nicht. Die Zielerreichung überprüft der Aufsichtsrat in der Regel im ersten Quartal des auf das zu beurteilende Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres.

Langfristige variable Vergütung - Management Incentive Program

Der langfristige variable Vergütungsbestandteil im Geschäftsjahr 2021 wird in Form eines Management Incentive Program umgesetzt. Die Vorstandsmitglieder sollen mittels einer angemessenen Vergütung an der langfristigen Wertentwicklung der Gesellschaft im Sinne einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegten Geschäftspolitik beteiligt werden, zur Förderung des unternehmerischen Handelns und Denkens und einer gestärkten Bindung an die Gesellschaft. Aus diesem Grund nehmen die Vorstandsmitglieder an dem Management Incentive Program der BayWa r.e. Group teil, um so an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft zu partizipieren. Die langfristige variable Vergütung soll Anreize schaffen, die strategische Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Das Management Incentive Program besteht aus einer Einmalzahlung und weiteren Bonuszahlungen.

Die Einmalzahlung wurde den Vorstandsmitgliedern jeweils im Mai 2021 ausgezahlt.

Im Rahmen des EBITDA-Bonus haben die Vorstandsmitglieder, in Abhängigkeit von der Erreichung des Business Plans der Gruppe, Zahlungsansprüche für die Geschäftsjahre 2021-2022 (Zeitraum Tranche 1), 2023-2025 (Zeitraum Tranche 2) und 2026-2028 (Zeitraum Tranche 3) gegenüber der Gruppe. Die Business Plan-Erreichung ergibt sich für jeden Zeitraum aus dem Verhältnis des im Business Plan der Gruppe ausgewiesenen kumulierten EBITDA dieses Zeitraums mit den tatsächlich erreichten kumulierten EBITDA aus demselben Zeitraum. Das EBITDA jedes Zeitraums bemisst sich auf Basis des testierten IFRS-Jahresabschlusses des BayWa r.e. Gruppe.

Der Anspruch auf eine Tranche des EBITDA-Bonus ist jeweils im Mai des Kalenderjahres, das auf das Ende eines Zeitraums einer Tranche folgt, zur Auszahlung fällig; das heißt, Tranche 1 ist im Mai 2023 fällig.

Zusätzlich steht den Vorstandsmitgliedern bei Vollzug eines Exits ab dem 1. Januar 2024 und vor Ablauf des 31. Dezember 2028 ein Anspruch auf Auszahlung eines "Exit-Bonus" zu. Ein Exit ist gegeben, wenn entweder die BayWa oder der Investor je sämtliche ihrer Geschäftsanteile an der Gesellschaft verkauft und überträgt, oder eine Börsennotierung der Anteile der Gesellschaft im Hauptsegment einer großem Börse initiiert und durchgeführt wird, oder in jedem anderen Fall, welche die Gesellschaft als Exit definiert.

Der "Exit-Faktor" ist abhängig von der Unternehmenswertsteigerung der Gesellschaft. Grundlage für die Ermittlung der Unternehmenswertsteigerung ist die Berechnung der Internal Rate of Return des Investors (IRR). Der Exit-Faktor beträgt 0 Prozent bei unter 8 Prozent IRR, 50 Prozent bei 11,43 Prozent IRR, 100 Prozent bei 14,86 Prozent IRR und 120 Prozent bei über 17,61 Prozent IRR. Der Exit-Faktor steigt linear und beträgt bei einer IRR von über 17,61 Prozent nie mehr als 120 Prozent.

Ein Exit-Bonus ist 60 Kalendertage nach Vollzug eines Exits zur Auszahlung fällig, spätestens jedoch 365 Kalendertage nach Vollzug des Exits.

Ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 kein Exit vollzogen worden, entfällt der Anspruch des Vorstands auf den Exit Bonus. Die Vorstandsmitglieder haben in diesem Fall einen Anspruch auf Auszahlung eines "Virtuellen Exit-Bonus". Der "Virtuelle Exit-Faktor" ist abhängig von einer "Virtuellen IRR", der anhand eines fixen virtuellen Exit-Multiple auf das EBITDA für das Jahr 2028 errechnet wird und beträgt 0 Prozent bei unter 8 Prozent Virtueller IRR, 50 Prozent bei 11,43 Prozent Virtueller IRR, 100 Prozent bei 14,86 Prozent Virtueller IRR und 120 Prozent bei über 17,61 Prozent Virtueller IRR. Der Exit-Faktor steigt linear und beträgt bei einer IRR von über 17,61 Prozent nie mehr als 120 Prozent.

Der Virtuelle Exit-Bonus ist im Mai 2029 zur Auszahlung fällig.

Im Falle eines Ausscheides vor dem 1. Januar 2024 haben die Vorstände keinen Anspruch auf einen Exit Bonus. Im Falle eines Ausscheidens nach dem 1. Januar 2024 bleibt ein Anspruch auf einen Exit Bonus bestehen, der auf Basis der IRR zum Zeitpunkt des Ausscheidens ermittelt wird.

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich neben einem jährlichen Festgehalt aus Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens, sowie Beiträgen zu einer Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Die Kosten trägt die BayWa r.e. AG.

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils geht zu Lasten des Vorstandsmitglieds. Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung oder gleichgestellte Aufwendungen (Versorgungswerke/-kassen oder Lebensversicherungen) werden ebenfalls bis zu dem Betrag übernommen, den die Gesellschaft zu tragen hätte, wenn ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis bestünde. Bestehende Direktversicherungen in Bezug zur betrieblichen Altersversorgung und bestehende Pensionskassen werden von der BayWa r.e. AG fortgeführt. Eventuell anfallende Lohnsteuern übernimmt das jeweilige Vorstandsmitglied.

Darüber hinaus bestehen Pensionszusagen, die dem Vorstandsmitglied einen Festbetrag gewähren. Die Pensionszusagen gewähren eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in gleicher Höhe und eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Pensionszusage. Die Pensionsversicherung kann nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Sämtliche Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind auf einen externen Pensionsfonds in Form einer Anrechnungszusage bzw. auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Die laufenden Zahlungen an den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse sind in den anzugebenden Gesamtbezügen des Vorstands enthalten.

Die Gesellschaft unterhält, auch im Interesse der Gesellschaft, für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung, eine Strafrechtsschutz-Versicherung und eine D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Versicherungen sehen einen Selbstbehalt für die Vorstände vor. Die Gesellschaft sagt den Vorständen die Aufrechterhaltung eines diesen Versicherungspolicen in den wesentlichen Punkten entsprechenden Versicherungsschutzes zu, sowohl für die Laufzeit des Vertrags als auch bis zum Ablauf von zwölf Jahren nach dessen Beendigung, es sei denn dies ist für die Gesellschaft nicht möglich oder gemessen an den Marktbedingungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft wirtschaftlich nicht mehr zumutbar.

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, weil er unwiderruflich von seiner Tätigkeit freigestellt wird, hat er bei Vorliegen eines "Good- Leaver Falls" einen Anspruch auf Auszahlung der anteiligen langfristigen variablen Vergütung (bis zu seinem Ausscheiden). Ein "Good-Leaver Fall" liegt auf Grund von Tod, Berufsunfähigkeit, Pensionierung, einer Kündigung oder Nichtverlängerung des Vorstandsdienstvertrags durch die Gesellschaft, je ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, vor. Sofern das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds auf keinen der genannten Gründen beruht, handelt es sich um einen "Bad Leaver Fall". Bei einem "Bad Leaver Fall" hat das ausgeschiedene Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung.

Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll insgesamt ausgewogen sein und in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben sowie zur Lage der Gesellschaft stehen. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten im Einklang mit der Anregung G.18 des DCGK eine reine Festvergütung, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, eine objektive und neutrale Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion sowie unabhängige Personal- und Vergütungsentscheidungen zu ermöglichen.

Aufsichtsräte erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen und Erstattung der von ihnen wegen ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtenden Umsatzsteuer. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder in die Gruppenunfallversicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Gesellschaft unterhält auch im Interesse der Gesellschaft für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung und eine D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

Es gibt keine weitere Vergütung im Falle des Ausscheidens oder eine Bestimmung hinsichtlich der Vergütung nach der Amtszeit.

Mit Verzichtsvereinbarungen haben vier der sechs Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft vereinbart, auf den Erhalt jeglicher Vergütung für ihre Tätigkeiten als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021und in künftigen Geschäftsjahren zu verzichten.

(E.8.) Konzernzugehörigkeit und Offenlegung

Die BayWa r.e. AG wird in den Konzernabschluss der BayWa AG, München/Deutschland zum 31. Dezember 2021 (kleinster und größter Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger sowie beim Handelsregister des Amtsgerichts Münchens/Deutschland.

Folgende in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Vorschriften zur Aufstellung (§§ 264 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:

 

BayWa r.e. Rotor Service GmbH, Basdahl

 

BayWa r.e. Rotor Service Vermögensverwaltungs GmbH, Basdahl

 

BayWa r.e. Green Energy Products GmbH, München

 

BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH, Tübingen

 

BayWa r.e. Operation Services GmbH, München

 

renerco plan consult GmbH, München

 

BayWa r.e. Wind GmbH, München

 

BayWa r.e. Wind Verwaltungs GmbH, Gräfelfing

 

BayWa r.e. Data Services GmbH, München (ehemals: BayWa r.e. Windpark Tuscania GmbH, Gräfelfing)

 

BayWa r.e. Asset Management GmbH (ehemals: BayWa r.e. Windpark Gravina GmbH), Gräfelfing

 

BayWa r.e. Wind 20+ GmbH, Gräfelfing BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München

 

BayWa r.e. Global Services GmbH, München (ehemals: Gräfelfing)

 

BayWa r.e. Energy Ventures GmbH, Gräfefing

 

BayWa r.e. Asset Verwaltungs GmbH (ehemals: BayWa r.e. Asset Management GmbH), Gräfelfing

 

Windpark Kamionka GmbH, Gräfelfing

 

Regeneratives Land GmbH (ehemals: BayWa r.e. 206. Projektgesellschaft mbH), Gräfelfing

 

BayWa r.e. Power Solutions GmbH, München

 

Solarpark Samas GmbH, Gräfelfing, Deutschland

 

Windpark Wilhelmshöhe III GmbH (ehemals: Windpark Uetze 6 GmbH & Co. KG), Gräfelfing

 

BayWa r.e. Energy Trading GmbH, München

 

zebotec GmbH, Konstanz

 

novotegra GmbH, Tübingen

 

BayWa r.e. EMEA IPP Holding GmbH, München, Deutschland

 

NWind GmbH, Hannover

 

Windpark Quelkhorn GmbH, Ottersberg

 

Windpark Grüntal GmbH, Sydower Fließ

 

Windpark Velgen-Bornsen GmbH, Bienenbüttel

 

NWind Windparkbetriebsgesellschaft Oedelum mbH, Oedelum

 

Windpark Schnellwettern GmbH, Sommerland

Folgende in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264b HGB die Vorschriften zur Aufstellung (§§ 264 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:

 

Windpark Hettstadt GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Solarpark Aquarius GmbH &Co. KG, Gräfelfing (ehemals: München)

 

Solarpark Aries GmbH & Co. KG, Gräfelfing (ehemals: München)

 

Umspannwerk Klein Bünsdorf GmbH & Co. KG, München

 

Windpark Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Windpark Holle-Sillium GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

BayWa r.e. Solardächer II GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Solarpark Lupus GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG (ehe.: Windpark Bad Segeberg GmbH &Co. KG), Gräfelfing

 

Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Windpark Freimersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG

 

Windpark Lindchen GmbH &Co. KG (ehemals: Windpark Westerengel-Kirchengel GmbH & Co. KG), Gräfelfing

 

Windpark Wilhelmshöhe IV GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Wilhelmshöhe Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing

 

Windpark Hessenweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing

(E.9.) Gewinnverwendungsvorschlag

Die BayWa r.e. AG als Konzernobergesellschaft der BayWa r.e. Group weist in ihrem nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellten und vom Aufsichtsrat am 18. Mai 2022 festzustellenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 einen Bilanzgewinn von 147.926.833,4 Euro aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 vor, diesen Betrag wie folgt zu verwenden:

In Euro 2021
Dividende BayWa EEH GmbH 43.973.976,4
Dividende EIP 18.959.289,0
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 84.993.568,0

(E.10.) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Floating Energy Allyance für die Entwicklung eines schwimmenden Offshore-Windparks in Schottland

Am 17. Januar 2022 hat sich die Floating Energy Allyance (FEA) im Rahmen der zu Ende gegangenen ScotWind Leasing Bieterverfahrens von Crown Estate Scotland (CES) die Rechte für die Entwicklung eines schwimmenden Offshore-Windparks mit einer Kapazität von etwa 1 GW, an der Küste von Aberdeenshire, etwa 75 km nordöstlich von Fraserburgh, im Nordosten von Schottland gelegen, gesichert. Die Floating Energy Allyance besteht aus der BayWa r.e, einem globalen Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien mit Standorten u.a. in Glasgow und Edinburgh, Elicio, einem erfahrenen Entwickler, Eigentümer und Betreiber von Offshore- Windenergieanlagen aus Belgien sowie BW Ideol, Marktführer im Floating-Bereich und internationaler Mitentwickler von schwimmenden Windprojekten.

Erwerb von 80 Prozent der Anteile an der Sol in one GmbH, Kaiserslautern

Am 24. Januar 2022 hat die BayWa r.e. AG 80% der Anteile an der "Sol in one GmbH", mit Sitz in Kaiserslautern erworben. Das operative Geschäft der "Sol in One GmbH" beinhaltet die Planung, Installation, Montage sowie Wartung und Überwachung von PV-Anlagen auf Dächern, Carports sowie PV-Freiflächenprojekten. Die geplante Transaktion wird Energy Solutions bei der Umsetzung seiner Strategie unterstützen, PV-Installationskapazitäten aufzubauen, die die Wertschöpfungskette von Energy Solutions und die bestehenden Geschäftsbereiche ergänzen werden.

Die BayWa r.e. AG hat nach vorläufigen Einbehalten in Höhe von Mio. Euro 1.7 einen anteiligen Kaufpreis in Höhe von Mio. Euro 5.4 bezahlt. Darüber hinaus ist für die Jahre 2021 bis 2024 ein variabler Kaufpreis (Earn Out) vereinbart worden, der an das Erreichen von operativen Zielen gebunden ist.

Des Weiteren wurde eine Call-Put Option Vereinbarung bezüglich des Erwerbs über die restlichen 20% der Anteile geschlossen. Der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der gesamten übertragenen Gegenleistung und der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der Hauptgruppe an Vermögenswerten, Schulden und einem eventuellen Goodwill können derzeit aufgrund der Datenlage noch nicht ermittelt werden. Die Kaufpreisallokation wird bis zum laufenden Jahresende erstellt sein.

Verkauf der Projekte Corazon und Guajillo, beide Irvine, USA

Am 18. Februar 2022 hat die BayWa r.e. Solar Asset Holdings LLC über die 100%ige Anteilsveräußerung der Corazon Energy Class B LLC und daher an der Class B Corazon Tax Equity Partnership LLC, sämtliche Anteile an der Projektgesellschaft Corazon Energy LLC an die Eni New Energy US Inc. verkauft. Die Corazon Energy LLC ist die Eigentümerin eines 200 MWac-Solarstromprojekts in Webb County, Texas, welches mit einer jährlichen Produktionsmenge von mehr als 500 GWh einen Strombedarf von mehr als 38.000 Haushalten decken kann und somit jährlich etwa 250 Kilotonnen CO 2 -Emissionen reduziert. Corazon stellt eines der größten Solarprojekte in Texas dar. Darüber hinaus wurden am gleichen Tag durch die BayWa r.e. Development, LLC 100% der Anteile an der Guajillo Energy Storage LLC an die Eni New Energy US-Holding, LLC verkauft. Guajillo Energy Storage LLC ist Eigentümerin eines in der Entwicklung befindlichen Batteriespeichersystemprojekts, das sich in Webb County, Texas befindet. Es handelt sich hierbei um ein eigenständiges Speicherprojekt mit einer Speicherkapazität von 200 MWac (400 MWh), welches an das Umspannwerk Corazon angeschlossen werden wird.

Ausbruch des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine

Am 24. Februar 2022 rückten russische Truppen in die Ukraine ein und führen seither Krieg in dem osteuropäischen Land. Als Reaktion auf den Einmarsch verhängten die westlichen Staaten der Europäischen Union und der USA, aber auch viele andere Länder umfangreiche Sanktionen gegen Russland. Die langfristigen geopolitischen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen können zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch könnte die hohe Abhängigkeit Europas von fossiler Energie aus dem Krisengebiet unmittelbaren Einfluss auf das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union haben. Durch die hohe und voraussichtlich weiterhin steigende Inflation könnte infolgedessen die Kaufkraft der Verbraucher sinken.

Sofern die Situation in der Ukraine nicht weiter eskalieren sollte, werden sich die absehbaren Risiken voraussichtlich nicht signifikant negativ auf die wirtschftliche Entwicklung der BayWa r.e. Group auswirken.

Die Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns werden als nicht wesentlich eingeschätzt. Die BayWa r.e. Group ist weder in der Ukraine noch in Russland in langfristigen Vermögenswerten investiert. Darüber hinaus sind die beiden in den Krieg verwickelten Länder für die BayWa r.e. Group keine wesentlichen Zielmärkte. Insofern ist weder mit fehlenden Absätzen noch mit einem höheren Kontrahentenrisiko zu rechnen.

Die Finanzlage der BayWa r.e. Group sollte von der Ukraine-Krise nicht betroffen sein. Es existieren keine Kreditlinien zu russischen Banken und damit wirken sich die ausgesprochenen Sanktionen auf russische Banken nicht auf die Liquiditätssituation der BayWa r.e. Group aus.

Die Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns sind aktuell nur schwer absehbar.

Wie dargestellt, sind die in den Krieg verwickelten Länder für die BayWa r.e. Group keine wesentlichen Zielmärkte. Es besteht jedoch das Risiko, dass sich die Ukraine Krise negativ auf die internationalen Lieferketten, insbesondere bei Solarmodulen, als auch auf die Beschaffungskosten von Komponenten auswirken kann. Darüber hinaus stellt ein unter anderem durch die verhängten Sanktionen erstarkter US-Dollar ein Risiko für das operative Geschäft dar, da insbesondere der Kauf von Solarmodulen in US-Dollar abgewickelt wird. Für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sprechen auf der anderen Seite jedoch das Bestreben der westlichen Regierungen nach mehr Unabhängigkeit von Öl und Erdgas aus Russland als auch die deutlich gestiegenen Preise für Energie.

 

München, 17. Mai 2022

BayWa r.e. AG

Der Vorstand

Matthias Taft, CEO

Günter Haug, COO

Harald Wilbert, CFO

Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa r.e. AG

(Anlage zum Konzernanhang)

zum 31. Dezember 2021

Firma und Sitz Anteil am Kapital
in Prozent
In den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen
a.a.t. Substrathandel GmbH, Wittenburg 100,0
Accitana Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Airies 2 Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Alcione Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0
Aludra Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
American Beech Solar 2 LLC, Irvine, USA 100,0
American Beech Solar LLC, Irvine, USA 100,0
AMUR S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Arlena Energy S.r.l., Mailand, Italien 100,0
Åshults Kraft AB, Malmö, Schweden 100,0
Athena Solar Sri., Mailand, Italien 100,0
Atlante S.r.l., Mailand, Italien 100,0
Aufwind BB GmbH & Co. Zweiundzwanzigste Biogas KG, Regensburg 100,0
Aurora Borealis Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Aurora Solar Projects, LLC, Irvine, USA 100,0
BaSE Renewables Sdn Bhd, Kuala Lumpur, Malaysia 100,0
BayWa r.e. (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand 100,0
BayWa r.e. AG, München 51,0
BayWa r.e. Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Asset Holdings Japan 2 Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Asset Holdings Japan Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Asset Management GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Asset Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
BayWa r.e. Benelux SRL, Eupen, Belgien 100,0
BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg 100,0
BayWa r.e. Data Services GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Desarrollos Solares S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
BayWa r.e. Development Land Holdco, LLC, Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. Development, LLC, Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. EMEA IPP Holding GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Energy Solutions Asset Holdings Vietnam Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Energy Solutions Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Energy Trading GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Energy Trading S.r.l., Mailand, Italien 100,0
BayWa r.e. Energy Ventures GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. EPC, LLC, Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. EPC, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
BayWa r.e. España S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich 100,0
BayWa r.e. Global Services GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Green Energy Products GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Hellas MEPE, Athen, Griechenland 100,0
BayWa r.e. Ireland Limited, Dublin, Irland 100,0
BayWa r.e. Italia Assets GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Italia S.r.l., Mailand, Italien 100,0
BayWa r.e. Japan K.K., Tokio, Japan 100,0
BayWa r.e. Korea Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
BayWa r.e. Mexiko, LLC, Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. Nordic AB, Malmö, Schweden 100,0
BayWa r.e. O&M Services, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 95,0
BayWa r.e. Operation Services GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Operation Services LLC, Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. Operation Services Ltd., London, Großbritannien 100,0
BayWa r.e. Operation Services Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
BayWa r.e. Operation Services S.r.l., Mailand, Italien 100,0
BayWa r.e. Operation Services, S. de R.L. de C.V., Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
BayWa r.e. Power Solutions GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Power Solutions S.r.l., Verona, Italien 100,0
BayWa r.e. Power Solutions, Inc. dba Enable Energy, Sacramento, USA 100,0
BayWa r.e. Progetti S.r.l., Mailand, Italien 100,0
BayWa r.e. Projects Australia Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
BayWa r.e. Projects España S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
BayWa r.e. Projects Greece Single Member P.C., Chalandri, Griechenland 100,0
BayWa r.e. Rotor Service GmbH, Basdahl 100,0
BayWa r.e. Rotor Service Vermögensverwaltungs GmbH, Basdahl 100,0
BayWa r.e. Scandinavia AB, Malmö, Schweden 100,0
BayWa r.e. Solar Asset Holding Korea Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
BayWa r.e. Solar Asset Holdings LLC, Wilmington, USA 100,0
BayWa r.e. Solar B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH, Tübingen 100,0
BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 1 100,0
BayWa r.e. Solar Projects LLC, Irvine, USA 100,0
BayWa r.e. Solar Projects Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
BayWa r.e. Solar Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Solar Systems (Vietnam) Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0
BayWa r.e. Solar Systems Co., Ltd., Bangkok, Thailand 100,0
BayWa r.e. Solar Systems Corporation, Makati, Republik der Philippinen 100,0
BayWa r.e. Solar Systems Inc., Edmonton, Kanada 100,0
BayWa r.e. Solar Systems LLC, Wilmington, USA 100,0
BayWa r.e. Solar Systems Pty Ltd, Adelaide, Australien 100,0
BayWa r.e. Solar Systems S. de R.L. de C.V., Zapopan, Mexiko 100,0
BayWa r.e. Solar Systems S.à r.L, Wemperhardt, Luxemburg 100,0
BayWa r.e. Solar Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
BayWa r.e. Solar Systems S.r.l., Colognola ai Colli, Italien 100,0
BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., Prag, Tschechische Republik 100,0
BayWa r.e. Solar Systems SAS, Lormont, Frankreich 100,0
BayWa r.e. Solar Systems Sp. z o. o., Zabierzów, Polen 100,0
BayWa r.e. Solardächer II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. UK (Developments) Limited, London, Großbritannien 100,0
BayWa r.e. UK Limited, London, Großbritannien 100,0
BayWa r.e. USA, LLC, Wilmington, USA 100,0
BayWa r.e. Vietnam Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0
BayWa r.e. Wind 20+ GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Wind Asset Holdings Vietnam Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Wind GmbH, München 100,0
BayWa r.e. Wind Projects Vietnam Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0
BayWa r.e. Wind Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
BayWa r.e. Wind Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington, USA 95,0
BayWa r.e. Windpark Arlena GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Zambia Ltd., Lusaka, Sambia 100,0
BayWa re (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0
BayWa re Energy Solutions Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0
Becon Project Management & Consultancy Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Bendigo Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Bendigo Solar Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Bielstein S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Bierstadt Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Big Creek Solar 1 LLC, Irvine, USA 100,0
Big Creek Solar 2 LLC, Irvine, USA 100,0
Black Rock Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Blue Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Bluebird Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Botsay Energie SAS, Paris, Frankreich 100,0
Bracks Farm Solar Park Limited, London, Großbritannien 100,0
brandpower P1 GmbH, Salzburg, Österreich 100,0
brandpower S1 GmbH, Salzburg, Österreich 100,0
brandpower S2 GmbH, Salzburg, Österreich 100,0
BRE/GE Solar Developments Limited, Edinburgh, Großbritannien 51,0
Broken Cross Wind Farm Limited, Edinburgh, Großbritannien 100,0
Bronco Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Brushy Creek Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Camden Solar Class B LLC, Irvine, USA 100,0
Camden Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Camden Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA 100,0
Carazon Energy II, LLC, Irvine, USA 100,0
Caverna Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Chopin Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0
Clos Neuf Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Clump Farm Limited, London, Großbritannien 100,0
Corazon Energy Class B LLC, Irvine, USA 100,0
Corazon Energy LLC, Irvine, USA 100,0
Corazon Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA 100,0
Cornucopia Hybrid LLC, Irvine, USA 100,0
Corriegarth 2 Windfarm Ltd., London, Großbritannien 100,0
Cotopaxi Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Crookedstane Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Dalquhandy Wind Farm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Dedun Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Diapur HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Diapur Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Dionisio S.r.L, Mailand, Italien 100,0
DMA Lucera S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Druim Leathann Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
ECOwind d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0
ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH, Kilb, Österreich 100,0
EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG, Regensburg 100,0
Eko-En Polanow 1 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Eko-En Polanow 2 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Eko-En Skibno Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Emera S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Energia Diodos, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Energia Solar SLP I S. DE R.L. DE C.V, Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
Energy Solutions 1 Holdings Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Sozialistische Republik Vietnam 100,0
Energy System Services S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Eolica Aragon S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Euren Biogas Società Agricola a r.L, Neapel, Italien 100,0
Febe Rinnovabili S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Ferguson HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Ferguson Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Fern Solar Class B LLC, Irvine, USA 100,0
Fern Solar Development LLC, Irvine, USA 100,0
Fern Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Fern Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA 100,0
Fontenet Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
FW Kamionka Sp. z o.o., Kamionka, Polen 100,0
GK Alpha Mega Solar Project No. 1, Tokio, Japan 100,0
GK Alpha Mega Solar Project No. 2, Tokio, Japan 100,0
Gold Rush Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Grande Lande Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
GroenLeven B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
GroenLeven Invest B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Guajillo Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
High Constellation Windfarm Limited, London, Großbritannien 100,0
Hill Farm Solar Limited, London, Großbritannien 100,0
Hughenden Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Hughenden Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Hughenden Solar Trust, Richmond, Australien 100,0
Iraak Sun Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Jacumba Land HoldCo LLC, Irvine, USA 100,0
Jung HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Jung Renewable Energy Facility Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Juno Solar S.r.L, Mailand, Italien 100,0
JVR Energy Park LLC, Los Angeles, USA 100,0
K'IIN, S.A.P.I. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
KALPIS, S.A.P.I. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
Karadoc Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Karadoc Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Kelsey Creek Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Kelsey Creek Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Knickerbocker Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Kobe Yamada PV Plant G.K., Tokio, Japan 100,0
Korea Solar 1 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Korea Solar 2 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Korea Solar 3 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Korea Solar 4 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Korea Solar 5 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Korea Solar 6 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Korea Solar 7 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Les Pierres Blanches Energies, Paris, Frankreich 100,0
Little Gala Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Maestro Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0
Matahari 1 Holdings Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
Mid West SF Noi Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Mineral Point Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Mozart Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0
NLEI Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Northshore Solar 1 LLC, Irvine, USA 100,0
Notch Peak Solar, LLC, Irvine, USA 100,0
novotegra GmbH, Tübingen 100,0
Nuevos Parques Eólicos La Muela A.I.E., Saragossa, Spanien 100,0
NWind GmbH, Hannover 100,0
NWind Windparkbetriebsgesellschaft Oedelum mbH, Oedelum 100,0
Oak Green Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Opal Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Ouyen HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Ouyen Solar Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
PAF Projects for Advanced Fuels GmbH, Regensburg 100,0
Parco Solare Smeraldo S.r.L, Bozen, Italien 100,0
Park Eolian Limanu S.r.L, Sibiu, Rumänien 99,0
Parque Eòlico La Carracha S.L., Saragossa, Spanien 74,0
Parque Eòlico Plana de Jarreta S.L., Saragossa, Spanien 74,0
Parque Solar Kukuul, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
Parque Solar La Paloma, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 70,0
Parque Solar Los Potros, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0
Perinnpitt Road Solar Ltd., London, Großbritannien 100,0
Pinscher Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
PowerHub Inc., Toronto, Kanada 100,0
Prairie Solar 1, LLC, Irvine, USA 100,0
Primrose Hybrid LLC, Irvine, USA 100,0
PV Integ AG, Ebikon, Schweiz 100,0
Quilly Guenrouet Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
R&S ENERGY capital-GmbH & Co. KG, Regensburg 100,0
r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zehnte Biogas KG, Regensburg 100,0
r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zwölfte Biogas KG, Regensburg 100,0
Rag Lane Solar Ltd., London, Großbritannien 100,0
Regeneratives Land GmbH, Gräfelfing 100,0
RENERCO GEM 1 GmbH, Gräfelfing 100,0
RENERCO GEM 2 GmbH, Gräfelfing 100,0
renerco plan consult GmbH, München 100,0
Renertech Rotorblattservice GmbH & Co. KG, Bad Wünnenberg 100,0
Rinnovabili Melfi S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Rock Power S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Rownal Farm Solar Ltd., London, Großbritannien 100,0
Ryfors Vindkraft AB, Malmö, Schweden 100,0
Samsonwind Wirtsnock GmbH, Thomatal, Österreich 100,0
Santa Fe BESS LLC, Irvine, USA 100,0
SBU Power Holdings Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
SC Puterea Verde S.r.L, Sibiu, Rumänien 75,3
Schumann Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0
Scorpion Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Scurf Dyke Solar Limited, London, Großbritannien 100,0
Searchlight Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Serralonga Energia S.r.L, Turin, Italien 52,0
Sjönnebol Kraft AB, Malmö, Schweden 100,0
Snow Mountain Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Solar Sud S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Solare Italia S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Solaris Industrial sp.z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarmarkt GmbH, Aarau, Schweiz 100,0
Solarna elektrana Bisko d.o.o. za proizvodnju električne energije, Zagreb, Kroatien 100,0
SolarPark 4a LLC, New York, USA 100,0
Solarpark Aquarius GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Aries GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Lupus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Samas GmbH, Gräfelfing 100,0
Solitude Hybrid LLC, Irvine, USA 100,0
SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Stormon Energi AB, Malmö, Schweden 100,0
Strauss Wind, LLC, San Diego, USA 100,0
Studios Solar 2, LLC, Irvine, USA 100,0
Studios Solar 3, LLC, Irvine, USA 100,0
Studios Solar 4, LLC, Irvine, USA 100,0
Studios Solar 5, LLC, Irvine, USA 100,0
Studios Solar, LLC, Irvine, USA 100,0
Sud Energy s.r.L, Mailand, Italien 100,0
Sun Power Sicilia S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Sunfish Solar, Irvine, USA 100,0
Taga Solar, LLC, Irvine, USA 100,0
Tessennano Energy S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Trédias Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Trinity Holding B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Twilight Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Tyche Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Tyre Bridge Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Ubon Saeng Arthid Co., Ltd., Bangkok, Thailand 97,0
Umspannwerk Klein Bünsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
UNL 18 Solar B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Val de Moine Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
Valentine Peak Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Varennes Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Varennes Solaire 2 SAS, Paris, Frankreich 100,0
Venosa S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Watt Development SPV 1 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Watt Development SPV 2 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Watt Development SPV 4 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Watt Development SPV 8 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Watt Development SPV 9 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Whitelaw Brae Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0
Wild Stallion Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Wilhelmshöhe Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Wimmera Plains Energy Facility Holdco Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Wimmera Plains Energy Facility Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Windenergie Sallingberg GmbH, Kilb, Österreich 100,0
Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Windpark Krummensee KG, Düsseldorf 54,8
Windpark Bärofen GmbH, Kilb, Österreich 100,0
Windpark Bella GmbH, Gräfelfing 100,0
Windpark Freimersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Grüntal GmbH, Sydower Fließ 100,0
Windpark Hessenweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Hettstadt GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Hiesberg GmbH, Kilb, Österreich 100,0
Windpark Holle-Sillium GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Kamionka GmbH, Gräfelfing 100,0
Windpark Kraubatheck GmbH, Kilb, Österreich 100,0
Windpark Lindchen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Quelkhorn GmbH, Ottersberg 100,0
Windpark Schnellwettern GmbH, Sommerland 100,0
Windpark Velgen-Bornsen GmbH, Bienenbüttel 100,0
Windpark Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Wilhelmshöhe III GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Wilhelmshöhe IV GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Yanel farm solar Ltd., London, Großbritannien 100,0
Yatpool Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Yatpool Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
Yatpool Sun Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0
zebotec GmbH, Konstanz 100,0
Zonlocatie 1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonlocaties Nederland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnedak Al B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnedak Fl B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnedak Ol B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark Albrandswaard B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark Friesland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV10 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV12 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV15 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV16 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV18 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV2 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV26 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV4 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark Weperpolder B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark Woldjerspoor B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark XXL B.V., Heerenveen, Niederlande 87,5
Zonneparken Nederland B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen
ABATIS Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0
Actual Propaganda Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Advanced Tax Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Air Purification Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Almodovar Solar, Barcelona, Spanien 70,0
Amance Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
APIS FEI Società Agricola S.R.L., Bozen, Italien 70,0
APIS MN1 Società Agricola S.R.L., Bozen, Italien 70,0
APIS MOI Società Agricola S.R.L., Bozen, Italien 70,0
APIS REI Società Agricola S.R.L., Bozen, Italien 70,0
ASC Solar Epona S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Autels Villevillon Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Automatic Recovery Systems, S.L.U, Madrid, Spanien 100,0
BayWa Power 01 GK, Tokio, Japan 100,0
BayWa r.e. 148. Projektgesellschaft mbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Bioenergy Betriebs GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Solar Projects Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0
BayWa r.e. Windpark Guasila GmbH, Gräfelfing 100,0
Black Rock Solar II LLC, Irvine, USA 100,0
Boreads Wind II Single Member Private Company, Chalandri, Griechenland 100,0
Boreads Wind Single Member P.C., Chalandri, Griechenland 100,0
Brahms Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 100,0
Brizay Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Business Sufficiency Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
BW DSG, LLC, Wilmington, USA 100,0
Calla Rinnovabili S.R.L., Mailand, Italien 100,0
Camden Solar Development LLC, Irvine, USA 100,0
Camelia Rinnovabili Srl, Mailand, Italien 100,0
Campagne Cazaubon Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Cassiopea Rinnovabili S.r.l, Mailand, Italien 100,0
Castets Energies, Paris, Frankreich 100,0
Chancellorstown Solar Limited, Dublin, Irland 100,0
Cloud Hill Windfarm Limited, London, Großbritannien 100,0
Col des 3 Soeurs SARL, Paris, Frankreich 100,0
Common Logic Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Corazon Energy Development LLC, Irvine, USA 100,0
Corazon Energy Services LLC, Irvine, USA 100,0
Corporate Creation Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Corporate Reelection S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Crono Rinnovabili S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Dalia Rinnovabili S.R.L., Mailand, Italien 100,0
Desarrollo Proyecto Fotovoltaico VIII, SL, Barcelona, Spanien 100,0
Economic Intention Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Eguzon-Chantôme Energies, Paris, Frankreich 100,0
Eko Energetika Croatia d.o.o., Rijeka, Kroatien 100,0
Energy Solutions 1 Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0
Engage Intelligenty, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
ENP Windpark Reichenbach GmbH & Co. KG, Osnabrück 100,0
Eoliennes de Haute Voie SAS, Paris, Frankreich 51,0
Equestrian Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0
Erste Onshore Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg 100,0
Estruplund Energi Park Aps, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Exeter Main Battery Limited, London, Großbritannien 100,0
Eyliac Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Fleet Solar Limited, London, Großbritannien 100,0
Fraissé Energies, Paris, Frankreich 100,0
Garein Energies SAS, Paris, Frankreich 90,0
Gea Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0
Gievres Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Giglio Rinnovabili Srl, Mailand, Italien 100,0
Gourvillette Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
Green Answers GmbH & Co. WP Vahlbruch KG, Gräfelfing 100,0
Green Ventures 1 Single Member P.C., Kifisia, Griechenland 100,0
Green Ventures 2 Monoprosopi I.K.E., Kifisia, Griechenland 100,0
Green Wind Deutschland GmbH, München 50,0
Greenberry SAS, Paris, Frankreich 100,0
Guajillo Energy Storage II LLC, Irvine, USA 100,0
Hankook Baram Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0
Herlufmagle Energi- & Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Hexagone Energie 2 SAS, Paris, Frankreich 100,0
Higher Winds Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
High-Rise Building Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Hughenden Solar Finance Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Hughenden Solar Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0
Iliako Power I Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Iliako Power II Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Iliako Power III Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Iliako Power IV Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
ILIAKO POWER IX SINGLE MEMBER PRIVATE COMPANY (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Iliako Power V Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Iliako Power VI Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Iliako Power VII Monoprosopi I.K.E., Chalandri, Griechenland 100,0
ILIAKO POWER VIII SINGLE MEMBER PRIVATE COMPANY (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0
Intelligent Challenge, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Iris Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0
Keranna Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
Koyash Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0
La Couture Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
La Redonda Solar SL, Barcelona, Spanien 70,0
Les Éoliennes Citoyennes de Botsay SAS, Paris, Frankreich 100,0
Les Grangéoles Energies, Paris, Frankreich 100,0
Les Platayres Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
Londigny Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
Loto Rinnovabili S.R.L., Mailand, Italien 100,0
Luenga Solar, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Mailley Chazelot Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Maine Anjou Energies, Paris, Frankreich 100,0
Maqueda Solar, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Marugame Taiike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0
Marugame Tamuraike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0
Meadow Farm Battery Limited, London, Großbritannien 100,0
Meyra Energipark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
New Universeline Systems S.L., Barcelona, Spanien 70,0
Ninfea Rinnovabili Srl, Mailand, Italien 100,0
Nørre Alslev Energipark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
North Farm Mannington Solar Limited, London, Großbritannien 100,0
Nurlat Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0
Oaklands Farm Solar Limited, London, Großbritannien 100,0
Oceano Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0
PATIS Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0
Pèle Joue Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Pié Desgroies Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
PKSA Power Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0
Potential Calculation Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
POWER SOLUTIONS - WHF 01S.R.L, Verona, Italien 100,0
Power Ventures 2 Single Member P.C., Kifisia, Griechenland 100,0
PowerHub GmbH, München 100,0
Prechac Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Preferred Organizational Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Protectionist Galleries Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
PT. Bumiraya Suria Abadi, Jakarta, Indonesien 49,0
r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Vierundzwanzigste Biogas KG, Regensburg 100,0
Radiant Burst Systems S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Referenced Productive Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Regolo Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0
RENAM S.r.l., Rom, Italien 100,0
Renertech Management GmbH, München 100,0
Renton Sistemas Aplicados, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Rochetaillée Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Rosa Rinnovabili Sri, Mailand, Italien 100,0
Saint Jory Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Saint-Bonnet-de-Bellac Energies, Paris, Frankreich 100,0
Saintonge Energies SAS, Paris, Frankreich 80,0
Saints Geosmes Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Salm Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0
Salsigne Villardonnel Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Saubens Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Sea Breeze Huge, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Silverchain Gestion, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Sirio Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0
Sofie-Amaliegaard Energi- og Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Solaire de Haute Voie SAS, Paris, Frankreich 100,0
Solar Plant Energ- og Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Solarna elektrana Proložac d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0
Solarpark 1 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 10 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 11 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 12 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 13 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 14 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 15 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 16 Sp. z o.o., Warschau, Polen 99,0
Solarpark 2 Sp. z o.o., Warschau, Polen 99,0
Solarpark 3 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 4 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 5 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 6 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 7 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 8 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark 9 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark Homestead GmbH, Gräfelfing 100,0
Solarpark Horus GmbH, Gräfelfing 100,0
Solarpark Horus Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark Kobe GmbH, München 100,0
Solarpark Libra GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Lugh GmbH, Gräfelfing 100,0
Solarpark Lugh Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark Malina GmbH, Gräfelfing 100,0
Solarpark Malina Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark Mitra GmbH, Gräfelfing 100,0
Solarpark Mitra Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark Perseus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Sunna GmbH, Gräfelfing 100,0
Solarpark Sunna Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Solarpark Tucana GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Wega GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Solarpark Witnica 3 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
SolarSolutions 1 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Soulanges Energies SAS, Paris, Frankreich 51,0
SPV Solarpark 102. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 104. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 105. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 106. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 107. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 108. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 109. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 110. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 111. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 112. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 113. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 114. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 115. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 116. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 117. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 118. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 119. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
SPV Solarpark 120. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
St. Frederikslund Energi Park Aps, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Stabilizers and Developments, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Stigs Bjergby Energi- & Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Sunny Peninsula Energi Park ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0
Sunshine Latin GmbH & Co. KG, München 100,0
Sunshine Movement GmbH, München 100,0
Taiwan I Solar Project Co., Ltd., Taipei, Taiwan 100,0
Taiwan II Solar Project Co., Ltd., Taipei, Taiwan 100,0
Takamatsu Odaike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0
Talgat Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0
Temi Rinnovabili S.r.L, Mailand, Italien 100,0
Ténarèze Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
Time Clever Entertainment S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Titus Canyon Solar LLC, Irvine, USA 100,0
Traditional Mechanism Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0
Villamayor Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Viola Rinnovabili S.R.L., Mailand, Italien 100,0
Wasigny Mesmont Energies, Paris, Frankreich 100,0
Watt Development Solar 2, S.L., Barcelona, Spanien 100,0
Wind Park Kotla Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0
Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0
Windpark A73-Heumen B.V., Utrecht, Niederlande 50,0
Windpark Achtmaal B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Bad Berleburg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0
Windpark Berka GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0
Windpark Desloch GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Dollenkamp GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Gillersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Gronau Leine GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Hesselertal GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Immensen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Jembke GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Körner GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Kortgene B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Windpark Langenbrand GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Langenlonsheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Melfi GmbH, Gräfelfing 100,0
Windpark Moringen Nord GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0
Windpark Olsberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Perscheid GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Prezelle GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0
Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Rucphen B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Windpark SBG V GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Seershausen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Sexau GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Sint-Antoinedijk B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Windpark Vorbeck-Kambs GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Windpark Wimmelburg 3 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Woodlands Mannington Solar Limited, London, Großbritannien 100,0
WP Seershausen Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0
Ygos Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0
ZL Holding B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonlocatie 2 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonlocatie 3 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnedak F2 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnedak F3 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnefatius B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV19 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0
Zonnepark PV21 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV22 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV23 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV24 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV25 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV27 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV28 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark PV29 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark ZL 1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark ZL 2 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark ZL 3 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark ZL 4 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Zonnepark ZL 5 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
act renewable GmbH, München 50,0
Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 33,3
Wind + Mehr GmbH, Hannover 50,0
Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen
Aufwind BB GmbH & Co. Zwanzigste Biogas KG, Regensburg 100,0
Zimmermann PV-TRACKER GmbH, Eberhardzell 33,3
Nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
Random Conbination Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 40,0
SDK Power Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 48,0

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BayWa r.e. AG (vormals BayWa r.e. renewable energy GmbH), München

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG (vormals BayWa r.e. renewable energy GmbH), München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BayWa r.e. AG (vormals BayWa r.e. renewable energy GmbH) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 17. Mai 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Petra Justenhoven, Wirtschaftsprüferin

Dietmar Eglauer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen,

sehr geehrte Aktionäre,

Der Aufsichtsrat der BayWa r.e. AG hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 in vollem Umfang wahrgenommen.

Dabei hat das Gremium den Vorstand der BayWa r.e. AG bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und überwacht und bei strategisch wichtigen Fragestellungen zur Weiterentwicklung des Unternehmens begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterrichtet. Außerhalb der regulären Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über die wichtigsten Indikatoren der Geschäftsentwicklung und bestehende Risiken durch schriftliche Monats- und Quartalsberichte informiert.

Der Vorstandsvorsitzende informierte den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend und regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und erörterte diese mit ihm. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat sowie mit dem Vorstand war im Berichtsjahr 2021 konstruktiv und vertrauensvoll.

Schwerpunkte der Sitzungen des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2021 hielt der Aufsichtsrat sechs Sitzungen des Plenums ab, davon eine konstituierende Sitzung, vier ordentliche und eine außerordentliche Sitzung. Die Sitzungsteilnahme lag auf sehr hohem Niveau, lediglich an einer ordentlichen Sitzung konnte ein Aufsichtsratsmitglied nicht teilnehmen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie fanden die Sitzungen als virtuelle Sitzung oder als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat kontinuierlich über alle maßgeblichen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen des Unternehmens und den Geschäftsverlauf der Geschäftsfelder der BayWa r.e. Gruppe. Er unterrichtete den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum fortlaufend über alle grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung, einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung, der Risikosituation, der Compliance sowie der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, insbesondere über anstehende M&A Transaktionen. Zudem berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Rentabilität und die Liquiditätssituation des Unternehmens, die politischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, auch im Hinblick auf die Lieferkette. Auch mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die BayWa r.e. Gruppe wurden behandelt. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat zahlreiche seiner Zustimmung unterliegenden Investitionsentscheidungen. Dies erfolgte teilweise auch im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens.

Nach Eintragung der formwechselnden Umwandlung und Umfirmierung der BayWa r.e. renewable energy GmbH in die BayWa r.e. AG, fand am 25. Marz 2021 die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates statt. Gegenstand dieser Sitzung war die Wahl von Herrn Prof. Lutz zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und von Herrn Roland Dörig zu seinem Stellvertreter. Ferner wurde die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und des Vorstandes verabschiedet, ein Investitionsausschuss gebildet sowie die Anstellungsverträge und Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2021 gebilligt.

In der Sitzung vom 29. April 2021 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den aktuellen Herausforderungen, Risiken und Chancen der einzelnen Geschäftsfelder der BayWa r.e. Gruppe für das Geschäftsjahr 2021. Ferner wurde beschlossen, die Wahl von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschluss und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 durch die Hauptversammlung vorzuschlagen.

In der Sitzung am 19. Mai 2021 hat der Aufsichtsrat intensiv geprüft und mit den Abschlussprüfern erörtert, ob der Jahres- und Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und die weitere Finanzberichterstattung jeweils den geltenden Anforderungen entsprechen. Anschließend hat der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss der BayWa r.e. AG für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Gegenstand der Sitzung war zudem die Tagesordnung der Hauptversammlung. Des Weiteren wurde der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit der Transaktion "Nordwind" und gab seine Zustimmung zum Erwerb des Unternehmens.

Am 25. Juni 2021 fand eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Gegenstand dieser Sitzung war die Beschlussfassung über die Neustrukturierung der Konzernfinanzierung.

Die vierte ordentliche Sitzung des Aufsichtsrates fand am 6. August 2021 statt. Gegenstand dieser Aufsichtsratssitzung war nach sorgfältiger Prüfung und Beratung die Beschlussfassung über die Verabschiedung der Geschäftsordnung des Investitionsausschusses sowie weitere der Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegende Geschäftsvorfälle. Dies betraf insbesondere die Zustimmung zum Erwerb der Anteile der Minderheitsgesellschafter der BayWa r.e. Solar BV (GroenLeven).

Die fünfte ordentliche Sitzung des Aufsichtsrates fand am 16. November 2021 statt. Themen aus dem Bereich Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance (ESG)) bildeten einen Schwerpunkt dieser Sitzung. Im Vordergrund stand dabei vor allem die ESG-Strategie der BayWa r.e. Gruppe, einschließlich der für diese Strategie wesentlichen Initiativen und die Verankerung der ESG Thematik in der Governance-Struktur der BayWa r.e. AG. Weiter verabschiedete der Aufsichtsrat den aktualisierten Business Plan (MTP).

Arbeit des Investitionsausschusses

Der Aufsichtsrat hat den Investitionsausschuss gebildet, um seine Aufgaben sorgfältig und effizient wahrnehmen zu können. Die Mitglieder des Investitionsausschusses haben an allen vier Sitzungen des Investitionsausschusses teilgenommen. In der Plenumssitzung am 16. November 2021 berichtete der Ausschussvorsitzende ausführlich über die Ausschussarbeit.

Der Ausschuss befasste sich mit dem ihm nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung zugewiesenen Sachverhalten, insbesondere den Aktivitäten und Berichten der internen Revision, dem Risikomanagement, der Liquiditätssituation, der Konzernfinanzierung sowie mit anstehenden Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Investitionsausschusses nach sorgfältiger Prüfung zahlreiche ihrer Zustimmung obliegende Geschäftsvorfälle im Rahmen des schriftlichen Umlaufverfahrens gebilligt.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Jahres- und Konzernabschluss der BayWa r.e. AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Abhängigkeitsbericht sind von der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der BayWa r.e. AG sowie den gemäß IFRS und der gemäß § 315e HGB ergänzend anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht der BayWa r.e.AG für das Geschäftsjahr 2021 in der Sitzung vom 18. Mai 2022 intensiv geprüft und in Gegenwart des Abschlussprüfers mit diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert.

Die Berichte der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, über den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 und den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021 lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats dabei vor und wurden in der Sitzung in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt und intensiv geprüft. Der Aufsichtsrat hatte nach eingehender Prüfung aller Berichte keine Einwendungen und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat billigte einstimmig den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021. Damit wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt.

Umgang mit Interessenkonflikten

Im Berichtszeitraum 2021 wurden mögliche Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich offengelegt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement und die gute Arbeit im Jahr 2021, das aufgrund der COVID-19 Pandemie überaus herausfordernd war.

 

München, den 18. Mai 2022

Prof. Klaus Josef Lutz, Aufsichtsratsvorsitzender

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 18. Mai 2022 gebilligt.

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