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Taubenheim GmbH
Taubenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.165,00 |
100.256,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
42,00 |
| II.
Sachanlagen |
107.664,00 |
99.714,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
546.771,11 |
559.864,74 |
| I.
Vorräte |
3.768,65 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
317.967,71 |
298.560,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.034,75 |
261.304,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.091,91 |
7.662,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
663.028,02 |
667.783,44 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.145,52 |
55.712,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
79.545,52 |
30.112,40 |
| B.
Rückstellungen |
480.272,14 |
452.613,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.441,98 |
82.371,71 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.168,38 |
77.085,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
663.028,02 |
667.783,44 |
Anhang
-offenzulegende Fassung gemäß
§ 326 HGB-
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag nach den
Größenmerkmalen im Sinne der
§§ 264, 267 Abs. 1 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Zur Verbesserung der Klarheit wurde eine
Ausweisänderung bezüglich bezogener Leistungen
vorgenommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungskosten zuzüglich der Nebenkosten
abzüglich Skonti und Rabatte unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1
Satz 1, Abs. 3 HGB). Die Anlagegüter werden
linear abgeschrieben.
Für geringwertige
Vermögensgegenstände zwischen € 150,00
und € 1.000,00 werden entsprechend den
steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2a
EStG Sammelposten gebildet und über
5 Jahre abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB).
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten
(passiv) werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
3. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist dem Anhang beigefügt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42
Abs. 3 GmbHG) bestehen - wie im Vorjahr - am
Abschlussstichtag nicht.
Im Bilanzgewinn von € 79.545,52 ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von € 30.112,40
berücksichtigt (§ 268 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich
wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Summe
|
davon
gesichert
|
Art und Form der
Sicherheit
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
T€
|
|
Summe
|
29.441,98
|
0,00
|
0,00
|
29.441.98
|
0
|
|
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 Abs. 7 HGB).
Zum 31. Dezember 2012 bestanden außer den
in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB):
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2012 unverändert Herr Frank
Pollmer, Burkhardswalde. Er wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 14. Oktober 1998 zum
alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer bestellt.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Taubenheim, 20. August 2013
Archiv Taubenheim GmbH
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Frank Pollmer
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2013
festgestellt.
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