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Gerd Herbertz GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 30.04.2010Bilanz zum 30. April 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 30. April 2010Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Anpassungen auf Grund des Übergangs auf die neue Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ergaben sich nicht Die Gesellschafter haben am 27. April 2010 beschlossen die Gesellschaft mit Ablauf des 30. April 2010 aufzulösen. Diesem Beschluss entsprechend wurde der reguläre, laufende Betrieb beendet und es wurde mit der Verwertung der Vermögensgegenstände und der Begleichung der Schulden begonnen. Aus diesem Grund war der Jahresabschluss zum 30. April 2011 unter Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, aufzustellen. In diesem Zusammenhang wurde vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB, abgewichen, weshalb die im Jahresabschluss ausgewiesenen Posten nur noch bedingt mit denen des Vorjahres vergleichbar sind. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das noch vorhandene Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Die sonstigen Wertpapiere wurden nach § 253 Abs. 3 HGB zu den niedrigeren Werten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben allesamt Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten haben allesamt Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Sonstige AngabenGeschäftsführung Herr Gerd Herbertz, Kaufmann, war bis zum 30. April 2010 zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Mit Wirkung zum 1. Mai 2010 ist Herr Gerd Herbertz als Liquidator der Gesellschaft bestellt.
Freiburg i. Br., 31. Mai 2011 Gerd Herbertz GmbH Geschäftsführung Gerd Herbertz Datum der Feststellung: 9. Juli 2010 |
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