Donat
GmbH
Riesa
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.918,99 |
38.372,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
290,00 |
556,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.228,99 |
14.416,17 |
| III.
Finanzanlagen |
23.400,00 |
23.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
276.671,31 |
244.247,69 |
| I.
Vorräte |
209.875,45 |
224.004,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.022,55 |
13.248,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.773,31 |
6.995,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.938,32 |
2.901,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
314.528,62 |
285.520,86 |
Passiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.088,50 |
97.047,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
37.047,13 |
30.688,01 |
| IV.
Jahresüberschuss |
7.041,37 |
6.359,12 |
| B.
Gesellschafterdarlehen |
55.000,00 |
58.067,67 |
| C.
Rückstellungen |
14.082,90 |
10.622,54 |
| D.
Verbindlichkeiten |
141.357,22 |
119.783,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
141.357,22 |
119.783,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
314.528,62 |
285.520,86 |
Anhang
Donat GmbH
Riesa
zum Geschäftsjahr 2011/2012
3.1
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss der Donat GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Gemäß §§ 252 Abs.1 Nr. 6, 265
Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB ist die Form der Darstellung
des Jahresabschlusses und sind die Bewertungsmethoden in
den einzelnen Jahren beizubehalten.
Abweichungen hiervon sind im Anhang anzugeben und zu
begründen.
Die Vergleichszahlen des Wirtschaftsjahres 2010/2011
werden im Jahresabschluss auf den 30. September 2012
angegeben.
Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge aufgenommen worden.
3.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet worden.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der
steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Die
Abschreibungen werden für jedes einzelne
Wirtschaftsgut gesondert berechnet.
Die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die selbständig
nutzungsfähig sind und deren Anschaffungskosten EUR
410,00 (1.1.2008 bis 31.12.2009 EUR 150,00) nicht
übersteigen, werden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Bezüglich des
Bruttoausweises wird im Zugangsjahr gleichzeitig ihr Abgang
unterstellt.
Für die ab 1.1.2008 bis 31.12.2009 zugegangenen,
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die selbständig
nutzungsfähig sind und deren
Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 150,00, aber nicht EUR
1.000,00 übersteigen, wurde für jedes
Wirtschaftsjahr separat ein Sammelposten gebildet. Diese
Sammelposten werden jeweils auf die Dauer von 5 Jahren
gleichmäßig verteilt abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den Angaben der
Geschäftsleitung zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten
angesetzt.
Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
In den sonstigen Rückstellungen sind alle im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag
bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
3.3
Sonstige Pflichtangaben
3.3.1
Namen der Geschäftsführer
Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr
2010/2011
Herr Werner Donat, Riesa
Frau Sylvia Donat, Riesa
bestellt. Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3.4
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den
Gesellschafter-Geschäftsführern werden zum 30.
September 2012 folgende
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 103.485,92
ausgewiesen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.10.2011 -
30.9.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 103.485,92 EUR.
1.10.2010 -
30.9.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 101.442,11 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2013 festgestellt.
|