PONNATH family group GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oleg Dr. Kolisnyk seit 23.9.2025 | Prokura |
Daniel Josef Wilhelm Streng seit 27.1.2025 | Prokura |
Alexander Sigbert Rummler seit 1.12.2021 | Prokura |
Michael Ludwig Ponnath seit 24.10.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Michael Ponnath Invest GmbHKemnathJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVSEITE
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSGrundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für ldeine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1 S. 4, 274a und 288 HGB in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodemisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Es ergab sich kein Anpassungsbedarf. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZENAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude und Betriebsvorrichtungen werden über eine Nutzungsdauer von 8 bis 50 Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Bemessung der Abschreibung erfolgt sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen Methode. Der gewährte Investitionszuschuss wurde nicht von den Anschaffungskosten abgesetzt, sondern als Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesen. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Abschreibung und Einstellung angesetzt und bewertet. Der Sonderposten wurde im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 51.879,16 aufgelöst. Dieser Betrag ist unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Sonderposten betrifft den Wertberichtigungsposten zum Anlagevermögen für Investitionszuschüsse. Für den Sonderposten mit Rücklageanteil wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB in Anspruch genommen. RÜCKSTELLUNGEN Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund des steuerlichen Gewinns dotiert. sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. SONSTIGE ANGABENGesellschaftsorgane Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr:
D. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Kemnath, 15. Juli 2011 Michael Ponnath |
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