Cosinus Verwaltungs GmbH
Edisonstraße 15, 48432 Rheine, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dimitri Grüner seit 13.2.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cosinus Verwaltungs GmbHSchüttorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
WEITERE DATENAnhang
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Es handelt sich um die eine Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt. Die Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wu rden nicht vorgenommen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie der K assenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.
Forderungen In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.250 € enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 €. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.
Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.
Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.
Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Norbert Schulte. Münster, im Dezember 2016 ______________________ Die Geschäftsführung Herrn Norbert Schulte
Münster, den 29. Dezember 2016 gez. Schulte Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2016 |
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