Cosinus Verwaltungs GmbH

Edisonstraße 15, 48432 Rheine, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 14276
Eingetragen
14.3.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung in Gesellschaften, deren Verwaltung, die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere an der Cosinus GmbH & Co. KG

Historie

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Management

NameRolle
Dimitri Grüner
seit 13.2.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rheine
12.750 €
50.00%
Rheine
12.750 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cosinus Verwaltungs GmbH

Schüttorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

31030

29587

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

31030

29587



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

30047

29247

B. Rückstellungen

450

340

C. Verbindlichkeiten

533

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

31030

29587

WEITERE DATEN

Anhang

1.

Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung

(§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die eine Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt. Die Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wu rden nicht vorgenommen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie der K assenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten

(§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung),

§ 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

1.

Erläuterungen zur Bilanz

1.
1.

Umlaufvermögen

Forderungen

In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.250 € enthalten.

1.
1.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 €.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe

von 0 € enthalten.

1.

Weitere Angaben

1.
1.

Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

1.
1.

Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

1.
1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.

1.
1.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

1.
1.

Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

1.
1.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Norbert Schulte.

Münster, im Dezember 2016

______________________

Die Geschäftsführung

Herrn Norbert Schulte

 

Münster, den 29. Dezember 2016

gez. Schulte

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2016

Nachrichten & Medien

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