DRK Fulda Assistance GmbH
Selbe AdresseRettungs- und Krankentransportdienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Maria Nawracay seit 18.7.2017 | Prokura |
Markus Otto seit 18.7.2017 | Prokura |
Christoph Schwab seit 9.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DRK-Fulda gGmbHFuldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023der DRK-Fulda gGmbH, St.-Laurentius-Straße 4, 36041 Fulda1. Unternehmensstruktur und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die DRK-Fulda gGmbH ist eine gemeinnützige 100%ige Tochter des DRK Kreisverbandes Fulda e. V., die an folgenden Standorten Altenpflegeeinrichtungen unterhält: - DRK Seniorenzentrum "Am Roten Rain", Rhönbergstraße 60 in 36100 Petersberg mit 64 vollstationären Pflegeplätzen, - DRK Seniorenzentrum "Bruder Konrad", Fuldaer Straße 1 in 36157 Ebersburg mit 36 vollstationären Pflegeplätzen und - DRK Seniorenzentrum "St. Kilian", Thüringer Straße 21 - 23 in 36115 Hilders mit 60 vollstationären Pflegeplätzen. Ferner wird unter dem Namen "DRK Zuhause" in Neuhof eine ambulante Pflege betrieben. Nachdem die Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren den pflegerischen Alltag dominierte, rückten 2023 andere Herausforderungen in den Fokus der Heime. Insbesondere die zunehmende Inflation und die steigenden Energiepreise sorgten für wirtschaftliche Unsicherheit. Hinzu kamen immer höhere Personalaufwendungen, die insbesondere durch die Umsetzung des Tariftreuegesetzes entstanden waren. Erfreulicherweise konnten die steigenden Energiepreise durch die Ergänzungshilfen des Bundes für Pflegeeinrichtungen weitestgehend kompensiert werden. Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen einschließlich der stationären Hospize konnten die sogenannten Ergänzungshilfen als Ausgleich für die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise beantragen. Grundlage war der neue § 154 SGB XI sowie die Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes. Diese traten am 1. März 2023 in Kraft. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgte über die zuständigen Pflegekassen. Die Ergänzungshilfen konnten in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2024 beantragt werden. Belastend wirkt sich der Fachkräftemangel in den stationären Einrichtungen aus; dies spiegelt ebenfalls die letzte Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit wider. Auf 100 freie Stellen betreffend die Pflegefachkräfte, kommen lediglich 31 Arbeitslose. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wächst der Pflegemarkt kontinuierlich. Er ist das drittgrößte Segment im Gesundheitsmarkt hinter Krankenhäusern und Arztpraxen. Insgesamt erzeugte die Pflege 2021 eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 45,5 Mrd. EUR, davon entfielen 24 Mrd. EUR auf die stationäre Pflege, wenngleich der Zuwachs in der stationären Pflege stagniert. Gleichzeitig zeichnet sich jedoch eine deutliche Verschiebung zu der ambulanten Pflege ab. Die Menschen möchten trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange in der vertrauten häuslichen Umgebung bleiben, ein Wunsch, dem die Pflegepolitik mit dem Ausbau des ambulanten Pflegearrangements begegnet. Dazu gehören neben den Steigerungen bei den Geld- und Sachleistungen auch der Ausbau von Unterstützungsleistungen wie der tage- und stundenweisen Verhinderungspflege oder bereitgestellter Mittel, die das Wohnumfeld verbessern. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist es absehbar, dass der Bedarf an ambulanter Versorgung auch in Zukunft weiter steigen wird. Schließlich erreichen die geburtsstarken Jahrgänge 1955 bis 1969 nach und nach jene Lebensphase, die einen Pflegebedarf von Jahr zu Jahr wahrscheinlicher macht. Nach den Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Altersgruppe der 60- bis 80-jährigen noch bis 2030 wachsen. Rund 8 % davon bezieht derzeit eine Pflegeleistung, wobei es sich überwiegend (90 %) um eine ambulante Versorgung handelt. 2. Ertragslage Die Ertragslage der DRK-Fulda gGmbH stellt sich nach den schwierigen, von der Corona-Pandemie geprägten, Jahren im Geschäftsjahr 2023 wieder außerordentlich positiv dar: Das Jahresergebnis beträgt TEUR 299 und liegt damit um TEUR 314 über dem Ergebnis des Vorjahres. Bezogen auf die einzelnen Einrichtungen ergeben sich die folgenden Ergebnisse:
Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
Wie der o. g. Tabelle entnommen werden kann, war im Bereich des operativen Pflegegeschäfts nach den Corona Krisenjahren eine signifikante Erholung zu verzeichnen. Die Erlöse stiegen um TEUR 1.486 auf TEUR 9.875. Die Verminderung der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB um TEUR auf TEUR 2.475 ist im Wesentlichen die Folge der auslaufenden Erstattungen aus dem Corona-Schutzschirm. Ferner war eine Verminderung der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 93 zu verzeichnen. 3. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: Die Bilanzsumme der Gesellschaft erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 von TEUR 8.030 auf TEUR 8.057. Das Anlagevermögen hat sich von TEUR 7.017 auf TEUR 6.767 verringert; dabei standen den Abschreibungen (TEUR 398) und Abgängen zu Buchwerten (TEUR 12) Zugänge von TEUR 160 gegenüber; davon betreffen TEUR 83 das Gebäude St. Kilian im Zusammenhang mit der Erweiterung des "betreuten Wohnens". Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich deutlich um TEUR 282; insgesamt betragen diese nunmehr TEUR 1.095. Gleichzeitig erhöhte sich der Bestand an flüssigen Mitteln zum Stichtag absolut um TEUR 25 auf TEUR 157. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 24,9 % (Vorjahr: 21,2 %). Der Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens vermindert sich abschreibungsadäquat leicht auf TEUR 1.860; in Relation zur Bilanzsumme beträgt der Anteil unverändert 23,1 %. Die Rückstellungen erhöhten sich um TEUR 39 auf TEUR 412 (TEUR 373); demgegenüber verminderten sich die Verbindlichkeiten zum Stichtag auf TEUR 3.781 (TEUR 3.998). 4. Chancen- und Risikobericht Mit dem Risikomanagementsystem erfasst und bewertet die Geschäftsleitung regelmäßig die Risiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit insgesamt auswirken könnten und leitet dementsprechend notwendige Maßnahmen ein. Die Geschäftsleitung hat zur Überwachung bestandsgefährdender Risiken ein auf die wirtschaftliche Lage aller Pflegeeinrichtungen ausgerichtetes monatliches Berichtswesen eingerichtet. Das Berichtswesen umfasst neben Abweichungsanalysen zu den Planzahlen insbesondere die Belegungszahlen sowie einen umfassenden Personalbericht. Das Risikomanagementsystem umfasst damit auch das latente Personalrisiko. Wir haben Strategien zur Bewältigung des Fachkräftemangels entwickelt. Diese umfassen insbesondere die gezielte Personalbeschaffung, die Mitarbeiterbindung einschließlich Weiterbildungsprogramme und eine angemessene Arbeitsplatzkultur. Das integrierte Personalschlüssel-Managementsystem gewährleistet eine ausreichende Versorgung der Bewohner, um damit die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist ebenso die notwendige Belegung der Pflegeheime auf hohem Niveau zu nennen, die aufgrund des demografischen Wandels und der veränderteren Kundenpräferenzen ständig analysiert werden muss, um ggf. Anpassungen des Leistungsangebots wie z.B. spezialisierte Pflegekonzepte oder neue Wohnformen, vornehmen zu können. Darüber hinaus verfolgen wir eine aktive Marketingstrategie, um den Bekanntheitsgrad der Einrichtungen zu steigern und neue Kunden zu gewinnen. 5. Prognosebericht Trotz des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Marktumfeldes, stehen die Zeichen in Bezug auf den zukünftigen Bedarf an professionellen pflegerischen Angeboten weiterhin auf einem deutlichen Anstieg. Grundlage dieser Prognosen betreffend das Thema Pflegebedürftigkeit und Bedarf, ist die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland. Die demografische Entwicklung stellt jedoch auch eine ambivalente Herausforderung dar; zwar steigt hierdurch die Nachfrage nach Pflegeplätzen, zeitgleich erreichen aber immer mehr Mitarbeiter in den Einrichtungen selbst das Rentenalter. Durch die Kombination von ambulanter und stationärer Pflege sehen wir uns für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet. Das Geschäftsjahr 2024 wird sich nach unseren Einschätzungen wiederum positiv entwickeln.
Fulda, den 26. April 2024 Christoph Schwab, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB) Die DRK Fulda gGmbH mit Sitz in Fulda ist unter der Nummer HRB 5171 beim Amtsgericht Fulda in das Handelsregister eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der DRK-Fulda gGmbH, Fulda, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes und der Pflegebuchführungsverordnung zu beachten. Von dem Wahlrecht nach § 8 Abs. 1 PBV wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 296 wird über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die im Jahr 2010 vom Landkreis Fulda übertragenen Grundstücke und Gebäude in Hilders und Weyhers wurden bezüglich des Grund und Bodens mit den Werten laut Gutachten angesetzt. Das übertragene Gebäude in Hilders wurde mit EUR 0,00 bewertet. Das Gebäude in Weyhers wurde mit dem abgezinsten Barwert aus der Ertragsvorschau für die Einrichtung angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Die Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes in Hilders werden planmäßig mit 3% abgeschrieben (Nutzungsdauer 33 Jahre). Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen EUR 250,01 und EUR 1.000,00 ist ein "jährlicher" Sammelposten gebildet worden. Der Sammelposten wird, unabhängig von den Nutzungsdauern und des Verbleibs der einzelnen Wirtschaftsgüter, über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben. Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens vergleiche die Darstellung im Anlagespiegel. Vorräte wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Bei den Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt bis zu einem Jahr. Die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Geschäftsjahres, die bereits im Berichtsjahr geleistet wurden. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Sonstige Rückstellungen § 285 Nr. 12 HGB Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch nicht genommenen Urlaub und Mehrarbeit der Mitarbeiter. 2. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 und 2 HGB
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten insgesamt sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind bis zu einer Höhe von TEUR 2.500 durch Grundschulden abgesichert. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Es bestehen im Wesentlichen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus längerfristigen Gebäudemietverträgen.
In den Folgejahren ist mit annähernd gleichhohen Verpflichtungen zu rechnen. 4. Angaben gem. § 268 Abs. 7 HGB 1. Halbsatz Eventualverbindlichkeit gegenüber dem Landkreis Fulda aus der Übertragung der Grundstücke und Gebäude Hilders und Weyhers in Höhe von 1/30 pro Jahr des Wertes der Gebäude und des Grund und Bodens, in denen die Betreiberpflicht nicht erfüllt wird. Die Eventualverbindlichkeit ist durch eine eingetragene Rückauflassungsvormerkung auf den Grundstücken Hilders und Weyhers abgesichert. 5. Angaben gem. § 285 Nr. 27 HGB Das Risiko der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Auflagenerfüllung des Zuwendungsempfängers als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). V. Sonstige Angaben 1. Angaben zu den Mitarbeitern gem. § 285 Nr. 7 HGB In 2023 waren bei der DRK-Fulda gGmbH insgesamt 239 Arbeitnehmer (Vorjahr 251) beschäftigt. 2. Angaben gem. § 285 Nr. 9 und 10 HGB Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von Herrn Christoph Schwab, Kaufmann, Fulda, ausgeübt. Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. VI. Ergebnisverwendung 1. Ergebnisverwendung gem. § 285 Nr. 34 HGB Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss von EUR 298.747,35 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Fulda, den 26. April 2024 gez. Christoph Schwab, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngabe des Datums der Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde mit Beschluss vom 20.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testatsexemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DRK-Fulda gGmbH, Fulda Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DRK-Fulda gGmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DRK-Fulda gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 7. Juni 2024 Schüllermann
und Partner AG
gez. Dipl.-Kfm. Torsten Scholz, Wirtschaftsprüfer gez. Dipl.-Kfm. Matthias Veit, Wirtschaftsprüfer |
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