Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 81128
Vorher
Peters & Partner Beratungsgesellschaft für Unternehmenskommunikation mbH
Eingetragen
24.8.2001
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen und Produkte das Management betreffend: Führung, Organisation, Prozesse, Strategie, Performance-Management, Kommunikation sowie Management-Training und Fortbildung.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Peters
seit 14.11.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peters & Partner Beratungsgesellschaft für Unternehmenskommunikation mbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 6.801,00 4.312,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 6.799,00 4.310,00
C. Umlaufvermögen 41.844,65 29.738,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.038,77 25.525,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.805,88 4.212,40
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.682,34 1.235,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 62.827,99 47.785,42

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 11.476,94 20.323,23
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.676,77 7.493,74
III. Jahresfehlbetrag 8.846,29 -2.816,97
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 3.200,00
C. Rückstellungen 12.385,13 14.455,16
D. Verbindlichkeiten 38.965,92 9.807,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.965,92 9.807,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 62.827,99 47.785,42

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Bilanz ist entsprechend der Vorschrift des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Ein Lagebericht gem. § 289 HGB wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt.


2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung wird vorgenommen, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 (geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG) wurden in den Jahren 2008 und 2009 in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Anhaltspunkte für notwendige niedrigere Wertansätze waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung angabegemäß nicht zu erkennen.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Teilwerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Soweit Fremdwährungen aus den Euroteilnehmerländern vorhanden sind, werden diese mit dem feststehenden Euroumrechnungskurs bewertet.




Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze unter Einbeziehung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln 2005 G" gebildet. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die Rückstellungen sind nach Einschätzung der Unternehmensleitung ausreichend dotiert.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.114,32 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 803,12 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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